Rainer Grell / 20.06.2019 / 14:00 / Foto: Achgut.com / 24 / Seite ausdrucken

Wer klärt dringliche Fragen? Eine Wutrede (2)

Vor einem radikalen Pamphlet habe ich einleitend gewarnt. Schließlich räumt das Grundgesetz allen Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden ein, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen (Artikel 20 Absatz 4). Diese Ordnung ist in Gefahr, aber es geht hier nicht um „Widerstand“, sondern lediglich um den naheliegenden Versuch, das Übel an der Wurzel zu packen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die Formel von der „wehrhaften Demokratie“ geprägt. Dazu hat das Gericht bereits in seinem Urteil zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei vom 23. Oktober 1952 festgestellt:

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

An sich liegen die erforderlichen Maßnahmen klar auf der Hand. Politische Feigheit und mangelnde Entschlossenheit, der Realität ins Auge zu sehen, hindern die zum Handeln Berufenen jedoch daran, sie zu ergreifen. Das kann allerdings nicht davon befreien, immer wieder entsprechende Vorschläge zu machen. Dazu noch einmal Brecht, der gegen Ende seines Lebens schrieb:

„Ich benötige keinen Grabstein, aber

Wenn ihr einen für mich benötigt

Wünschte ich, es stünde darauf:

Er hat Vorschläge gemacht. Wir

Haben sie angenommen.

Durch eine solche Inschrift wären

Wir alle geehrt.“

Welcher Islam gehört zu Deutschland?

Die besten Realisierungschancen bestehen vielleicht dort, wo die Regierung selbst Handlungsansätze hat erkennen lassen, wie die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung vom 15. Januar 2015, wo sie sich zunächst dem Urteil des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff anschließt, dass der Islam auch zu Deutschland gehört, dann aber erklärt:

Die Menschen fragen mich, welcher Islam gemeint ist, wenn ich diesen Gedanken zitiere. Sie wollen wissen, warum Terroristen den Wert eines Menschenlebens so gering schätzen und ihre Untaten stets mit ihrem Glauben verbinden. Sie fragen, wie man dem wieder und wieder gehörten Satz noch folgen kann, dass Mörder, die sich für ihre Taten auf den Islam berufen, nichts mit dem Islam zu tun haben sollen. Ich sage ausdrücklich: Das sind berechtigte Fragen. Ich halte eine Klärung dieser Fragen durch die Geistlichkeit des Islam für wichtig, und ich halte sie für dringlich. Ihr kann nicht länger ausgewichen werden.“

Dabei sollte man sich nicht damit aufhalten, zu fragen, was das Wort einer Regierungschefin wert ist, die die Klärung bestimmter Fragen für berechtigt, wichtig und dringlich hält, aber rein gar nichts unternimmt, um diese herbeizuführen. Vielleicht hat es ja daran gelegen, dass „die Geistlichkeit des Islam“ nicht existiert und der Klärungsappell deshalb ungehört verhallen musste. Die Klärung sollte daher einer Kommission übertragen werden, der aus meiner Sicht folgende Personen angehören könnten: Hamed Abdel-Samad, Mina Ahadi, Seyran Ateş, Ralph Ghadban, Mouhanad Khorchide, Ahmad Mansour und Cigdem Toprak. Natürlich sollte auch Aiman Mazyek dabei sein, der weitere sechs Mitglieder benennen könnte, so dass die Kommission aus 14 Personen bestünde. Sie müsste sich unter anderem mit folgenden Fragen befassen.

Die offenen Fragen

  • Da der Islam „Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich“ ist (Nr. 8 der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) vom 20. Februar 2002), muss geklärt werden, welche Elemente der Religionsfreiheit unterliegen und welche nicht. Dazu können Rechtsexperten gehört werden, wie zum Beispiel der emeritierte Staatsrechtslehrer Karl Albrecht Schachtschneider. Leider hat das Bundesverfassungsgericht bisher jede Gelegenheit ungenutzt gelassen, diese Frage zu klären.
  • Welche Rolle spielt die Scharia für die Muslime in Deutschland? Die Scharia ist mitnichten eine Domäne des islamistischen Extremismus, sondern zentraler Bestandteil der Religion. Wie anders hätte sonst der seinerzeitige Großmufti von Bosnien und Herzegowina, Mustafa Cerić, die Scharia als „ewig, nicht verhandelbar und unendlich“ bezeichnen können? (Die Fundstelle im Journal European View ist mittlerweile gelöscht, ein Sekundärhinweis findet sich hier). Wenn dieser Cerić ein radikaler Islamist wäre, hätte ihn die Theodor-Heuss-Stiftung wohl kaum am 12. Mai 2007 in Stuttgart mit dem 42. Theodor-Heuss-Preis ausgezeichnet, zusammen mit der Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU), und durch eine Laudatio von Prof. Dr. Gesine Schwan (SPD) geehrt. Oder?
  • Mohammed, nach dem Koran der Gesandte Gottes, ist für jeden Muslim „ein schönes Vorbild“ (Sure 33, 21). Wer ihm gehorcht, der gehorcht Allah (Sure 4, 80). Gleichzeitig legen ihm islamische Quellen aber über 40 Auftragsmorde zur Last. Was bedeutet das heute für das Verhältnis von Muslimen zur Gewalt? Haben wir tatsächlich „eine Gewaltseuche im Herzen des Islam“, wie Hamed Abdel-Samad behauptet?
  • Mohammed hat außerdem, nach anfänglichem Umwerben der Juden von Medina, durch diesen Hadith den Antisemitismus im Islam begründet: „Ihr werdet die Juden bekämpfen, bis einer von ihnen Zuflucht hinter einem Stein sucht. Und dieser Stein wird rufen: ‚Komm herbei! Dieser Jude hat sich hinter mir versteckt! Töte ihn!’“ Diese Anweisung des Gesandten Gottes findet sich wörtlich in der Hamas-Charta von 1988 (Art. 7 Abs. 3). Dass das nicht nur leere Worte waren, zeigt „Die Ausrottung des jüdischen Stammes der Banu Quraiza in Medina“ auf Befehl Mohammeds. Wie verträgt sich das für heutige Muslime mit der Vorbildfunktion des Propheten?
  • Die gleiche Frage stellt sich bei der Kinderehe (Stichwort Aischa) sowie der Mehrehe (Sure 4, 3). Angeblich „herrscht in diesem Punkt Konsens unter den Muslimen“, dass nach islamischer Rechtslehre unter bestimmten Bedingungen bis zu vier Frauen für einen Mann zulässig sind. Für die Justizministerin scheint die Rechtslage ebenfalls klar, wenn sie betont: „Mehrehen sind in Deutschland schon jetzt verboten. Ein Ausschluss der Einbürgerung bei bestehender Mehrehe ist da nur konsequent. Da besteht innerhalb der Bundesregierung Einigkeit, und es entspricht auch der geltenden Rechtsprechung.“ Leider haben die beiden Interviewer der „Welt“ versäumt, an dieser Stelle auf das abweichende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 29. Mai 2018 – BVerwG 1 C 15.17 hinzuweisen, das ich vor ein paar Wochen auf der Achse unter dem Titel „Die Zweitfrau und das Grundgesetz“ eingehend besprochen haben.
  • Eine zentrale Frage ist die Stellung der Frau im Islam. Hier kritisieren selbst gläubige Musliminnen wie die Niederländerin ägyptischer Herkunft Nahed Selim (in ihrem Buch „Nehmt den Männern den Koran!“) bestimmte Suren, die der Frau eine inferiore Rolle zuweisen und sie zu Sexualobjekt des Mannes machen, insbesondere 2, 223 und 4, 34: „Genaugenommen fühle ich mich wegen dieser und anderer Textstellen vom Koran verraten und enttäuscht“ (Seite 56).
  • Hamed Abdel-Samad hat einmal gesagt (bei einem Vortrag am 9. Oktober 2015 in Stuttgart): „Die weltliche Seite des Islam und die Demokratie vertragen sich wie Spinat und Tiramisu“. Ist die Demokratie für viele Muslime nur wie der Zug, in den man einsteigt, bis man am Ziel sei, um sie dann wieder zu verlassen (wie Recep Tayyip Erdoğan laut „Welt“ vom 22.09.2004 in Anlehnung an ein Gedicht des Dichters Ziya Gökalp, nicht Gölalp, formuliert hat)? Die Frage muss ebenfalls geklärt werden.
  • Das Gleiche gilt für die Frage der Menschenrechte. Zwar heißt es in Nr. 3 der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland vom 20. Februar 2002. „Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte“. Wenn aber die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 niedergelegt sind, (wenigstens im „Kernbestand“) auch im Islam anerkannt werden, warum haben dann die Staaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) am 5. August 1990 „Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ verabschiedet, in der sämtliche Menschenrechte unter Scharia-Vorbehalt gestellt werden?
  • Eine weitere Frage betrifft den Rechtsstaat, in dem alle staatliche Gewalt durch Gesetze begründet und begrenzt wird (Artikel 20 Absatz 3 GG). Wie die politische Ordnung nach den Vorstellungen des Islam auszusehen hat, zeigt die Islamische Musterverfassung, die 1978 von den Rechtsgelehrten der Al-Azhar-Universität (In Rechtsfragen gilt die Al-Azhar als anerkannte Autorität des Islam [Sunniten], verbindlich also für gut eine Milliarde Muslime) herausgegeben wurde (Gudrun Krämer: Gottes Staat als Republik, S. 276 ff.):
  1. § 28 Gerechtigkeit und Gleichheit [s. u. § 47] bilden die Grundlage der Herrschaft.
  2. § 43 Alle Rechte gelten im Rahmen der höheren Ziele der Scharia.
  3. § 44 Der Staat hat einen Imam, dem auch bei abweichender Meinung Gehorsam zusteht. …
  4. § 47 Er muss Muslim sein, männlich, volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte und Kenntnisse in der Scharia aufweisen.
  5. § 61 Die Richter sprechen gemäß der Scharia Recht.G
  • Gesetze in einem Rechtsstaat nach westlichem Verständnis sind stets von Menschen gemacht, sie werden von den gewählten Volksvertretern in den Parlamenten beschlossen. Das islamische Recht, die Scharia, wird aus dem Koran und der Sunna abgeleitet, ist also göttlichen Ursprungs. Wie lassen sich diese beiden Standpunkte vereinbaren, zumal der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland in seiner Geschäftsordnung Koran und Sunna zu seinen unveränderlichen Grundlagen erklärt hat (analog zur „Ewigkeitsgarantie“ in Artikel 79 Absatz 3 GG)?
  • Mohammed soll gesagt haben, wer den Islam verlässt, den tötet. Der Islam kennt, trotz der vieldeutigen Formulierung in Sure 2, 256 („Es gibt keinen Zwang in der Religion“), keine Religionsfreiheit. Außerdem gibt es folgenden zentralen Hadith des Propheten: „Ich wurde angewiesen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keinen Gott außer Gott gibt und Muhammad der Gesandte Gottes ist, bis sie das Gebet verrichten und die gesetzliche Abgabe bezahlen. Kommen sie diesen Forderungen nach, so sind ihr Leben und ihre Habe vor mir sicher. Sie unterstehen dann einzig dem Gesetz des Islams, und Gott wird sie richten.“ Von diesem Ausspruch werden Dawa und Dschihad abgeleitet. Welche Bedeutung hat dieser Ausspruch für die Muslime in Deutschland? Verpflichtet er jeden Muslim zur „Einladung zum Islam?“
  • „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“, heißt es in Artikel 22 Buchst. a) der Kairoer Erklärung. Islamkritik ist danach unzulässig. Sie bedroht sogar, laut Ali Bardakoğlu, Präsident des Amtes für religiöse Angelegenheiten [Diyanet] in der Türkei, ernsthaft den Weltfrieden. Das ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.
  • „O die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Nazarener zu Freunden. Sie sind einander Freunde. Wer von euch sie zu Freunden nimmt, der ist fürwahr einer von ihnen“ (Sure 5, 51). „O die ihr glaubt! Nehmt euch keine Ungläubigen zu Freunden vor den Gläubigen! (Sure 4, 144) „Wahrlich, die schlimmsten der Geschöpfe vor Allah, die auf der Erde laufen, sind jene, die ungläubig sind“ (Sure 8, 51). In anderer Übersetzung: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen.“ Und darauf basierend die Empfehlung von Yusuf Al-Qaradawi an die muslimischen Immigranten, sich nach dem Vorbild der Juden in Ghettos zusammenzufinden: „Versucht inmitten der umfassenden Gesellschaft Eure eigene kleine Gesellschaft zu bilden, andernfalls löst ihr euch auf wie Salz im Wasser“ (zitiert nach Sylvain Besson, La Conquête de l‘Occident. Le projet secret des islamistes“, Paris 2005, p. 83 – Übersetzung von mir). Sind das nicht Aufrufe zur Integrations-Verweigerung, die ein nicht unbeachtlicher Teil der Muslime in Deutschland – bewusst oder unbewusst – befolgt?

Im Laufe der Arbeit der Kommission werden sicher noch weitere Fragen auftauchen. Sie wird sich auch mit der von Sam Solomon entwickelten Idee einer „Proposed Charter of Muslim Understanding“ befassen müssen. Im Europäischen Parlament war diese eine „Totgeburt“, weil sie von MEP Gerard Batten von der allseits geächteten UKIP (insoweit vergleichbar der AfD) eingebracht wurde. Niemand ist gezwungen, die „Populisten“ gut zu finden. Das rechtfertigt aber nicht, berechtigte Vorschläge ungeprüft zu lassen, nur weil sie von rechts kontaminiert sein könnten. Ein solches Verhalten offenbart eine zutiefst undemokratische Haltung, die auch das noch so laute „Haltet-den-Dieb-Geschrei“ der Betroffenen nicht zu übertönen vermag.

Lesen Sie morgen im 3. TeilWenn eines evident ist, dann die Tatsache, dass die geltenden Bestimmungen nicht ausreichen, um die Problem mit der Migration zu lösen. Der berühmte rosa Elefant steht mitten im Zimmer, wird aber ebenso wenig wahrgenommen wie die Nacktheit des Kaisers in Andersens Märchen. Zwar würde schon die konsequente Anwendung des geltenden Rechts zu besseren Ergebnissen führen. Doch mit lediglich graduellen Verbesserungen ist es jetzt nicht mehr getan.

Teil 1 finden Sie hier.

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A.S. Sawa / 20.06.2019

Fuer einen glaeubigen Muslim ist die Scharia das von Gott herabgesannte Gesetz. Ein von Menschen gemachtes Gesetz darueber zu stellen ist fuer einen Glaeubigen nicht moeglich , ohne seinen Glauben zu verlassen und sein Leben zu riskieren. “Bukhari V4 B52 N260, berichtet von Ikrima: „Ali tötete einige Menschen indem er sie verbrannte und diese Neuigkeit erreichte Ibn Abbas, der dazu sagte: „Wäre ich an seiner Stelle gewesen, ich hätte sie nicht verbrannt, denn der Prophet sagte: „Bestrafe niemanden mit der Strafe, die Allah vorbehalten ist.“ Kein Zweifel, ich hätte sie auch getötet, denn der Prophet sagt: „Wenn ein muslim seine Religion verlässt, dann töte ihn.“

G. Brenz / 20.06.2019

Nun ja, sehr geehrter Herr Grell, die Mordswut teile ich ja mit Ihnen angesichts der Zustände im ehemals schönen Deutschland. Ich warte aber gar nicht den dritten Teil ab und frage heute schon: Was ist die Konsequenz daraus? Glauben Sie wirklich, dass irgendjemand sich zuständig fühlen könnte, auch nur einen Ihrer “Vorschläge” anzunehmen? Mal ehrlich, Finger wundschreiben, was wir hier alle tun, bringt leider gar nichts!!

Frank Holdergrün / 20.06.2019

Jede einzelne Punkt wird von meiner Seite ausdrücklich unterstützt und doppelt unterstrichen. Diese Kritik ist berechtigt und wird über kurz oder lang an die Oberfläche kommen, egal wie intensiv die Diskussionsverhinderer des Mainstreams noch aktiv sein werden. Sie schüren den Hass und nicht jene, die heute schon den Islam kritisieren. Die Diskussionen der Kommission sollten öffentlich übertragen werden. Dabei würde ich auch noch die Hadith einbeziehen wollen und dort den Punkt Frauenunterdrückung besonders herausheben. Hadith M036,6603 Mohammed: „Wenn ich nicht mehr bin, wird als größte Bedrohung der Stabilität der Schaden bleiben, der Männern von Frauen zugefügt wird.“ Hadith B7,62,113: Mohammed: „Eine Frau ist wie eine Rippe: wenn Du versuchst, sie gerade zu biegen, bricht sie. Damit sie dir nützlich sein kann, musst Du sie krumm lassen.“ Hadith B1,2,28, Mohammed : „Ich habe die Feuer der Hölle gesehen, und die meisten ihrer Bewohner sind undankbare Frauen. Er wurde gefragt: Sind es Kuffar oder haben sie sich Allah gegenüber undankbar verhalten? Er antwortete: Sie waren nicht dankbar ihren Ehemännern gegenüber und nicht dankbar für die Freundlichkeit, die ihnen erwiesen wurde.“

Sabine Schönfeld / 20.06.2019

Das ist wirklich ganz hervorragend argumentiert und sehr überzeugend, Herr Grell. Das Problem ist allerdings, dass der aktuellen Regierung und den Altparteien all dies völlig egal ist, weil ihnen offensichtlich das gründlich fehlt, was eigentlich unbedingte Voraussetzung für Einfluss in der Politik sein sollte, nämlich jeglicher Gemeinsinn. Es ist diesen Leuten mehrheitlich vollkommen egal, was aus Deutschland und den deutschen Bürgern wird, es geht nur um ihren eigenen Vorteil, um persönliche Interessen. Es gilt das Motto - nach ihnen die Sintflut, wenn in zehn Jahren in Deutschland die islamische Republik ausgerufen würde, wäre ihnen auch das das völlig gleichgültig, denn dann sind diese Leute sicher nicht mehr hier, um unser Schicksal zu teilen. Ich hatte vor längerer Zeit einmal das zweifelhafte Privileg, über eine gewisse Zeit hinweg immer wieder einem MdB zuzuhören, der sich mit einem SPD-Parteigenossen unterhielt, es war grausig. Er sprach mit reiner Verachtung von den Bürgern, als wären diese tatsächlich nur dummes Wahlvolk und erzählte voll Stolz, was er wem wo wieder erzählt habe, sprich, wie er die Menschen vera…lbert hatte. Damals sind mir die Augen aufgegangen, unser System bringt ganz offensichtlich die Falschen in politische Ämter - nach allem was ich gesehen und gehört habe, sind das wohl in der Regel ignorante Narzissten ohne einen Hauch von Gemeinsinn. Also kann man hier und anderswo noch so gut argumentieren - wir sind diesen Leuten schlichtweg egal.

Marc Blenk / 20.06.2019

Lieber Herr Grell, einfach nur Danke, gerade als alter Brechtfan. Sie schreiben es treffend.

Frank Stricker / 20.06.2019

Lieber Herr Grell , wunderbarer Text , stellt genau die richtigen Fragen , worauf unsere politischen “Preziosen” (Merkel, Steinmeier, AKK und sonstige Blendgranatenwerfer) keine Antworten finden. Manche Dinge kann man nur noch mit Sarkasmus konstatieren, z. B. “die Stellung der Frau im Islam”. Wenns nach dem Geschmack der meisten islamischen Männer geht , wahrscheinlich horizontal , mit Kopftuch und Pflaster auf dem Mund………..

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