Als der Präsident der Universität Princeton am 2. September in einem Offenen Brief strukturellen Rassismus in seinem Institut anprangerte, hat er wohl mit vielem gerechnet, vor allem natürlich mit breiter Zustimmung. Schließlich kann man in den Staaten seit Monaten alle erdenklichen Formen von Selbstbezichtigungen und Selbsterniedrigungen reumütiger weißer Rassisten beobachten, die mit Mea-Maxima-Culpa-Gesten Stiefel küssen oder in Ketten durch die Straßen laufen. Princetons Präsident Eisgruber schreibt: „Rassismus und der Schaden, den er farbigen Menschen zufügt, bestehen in Princeton wie auch in unserer Gesellschaft fort.“ Solche Eingeständnisse haben für gewöhnlich schützende Kräfte, ähnlich wie ein BLM-Plakat im Schaufenster eines Geschäfts dieses vor Plünderungen und Brandstiftung schützen soll. Mit wechselndem Erfolg, wie wir mittlerweile wissen.
Öffentliche Eingeständnisse von Rassismus haben in der Regel jedoch keine rechtlichen Folgen. Sie dienen lediglich der moralischen Selbstüberhöhung und signalisieren genau jene Art von Selbsthass und Selbstbezichtigung, die man gerade für gesellschaftlich opportun hält. Die Delinquenten sind somit keine erweckten Krieger des wunderbunten Regenbogens, sondern Opportunisten, Mitläufer und angstvolle Menschen, die versuchen, sich aus der Schusslinie zu bringen. Echte geläuterte Rassisten sind selten dabei. Kein Wunder, findet man diese doch eher unter den Stichwortgebern auf der anderen Seite – und das ganz offen. Robin DiAngelo, Autorin des Standardwerks des BLM-Aktivismus „Wir müssen über Rassismus sprechen“, schreibt in ihrem Buch ganz unbekümmert darüber, dass sie, selbst weiß wie Schneewittchen, sich in der Gegenwart farbigerer Menschen unwohl fühle. Na, wenn das kein Rassismus ist, was dann?
Post vom Bildungsministerium
Doch zurück nach Princeton, wo der Universitätspräsident für seine Selbstanklage auf aktivistische Lorbeeren und BLM-Schutz hoffte. Stattdessen bekam er Post vom Bildungsministerium. Man muss nämlich wissen, dass struktureller Rassismus kein „Verbrechen ohne Opfer“ ist. Wenn Sie nachts auf einer Landstraße zu schnell fahren, es aber keine Zeugen dafür gibt und buchstäblich nichts passierte, lässt sich das nur schwer strafrechtlich fassen. Anders ist es bei strukturellem Rassismus, der naturgemäß immer Opfer haben muss, sonst gäbe es ihn ja nicht.
Der „Washington Examiner“ meldet: „Bildungsministerium leitet Untersuchung gegen die Universität Princeton ein, nachdem der Präsident Rassismus in der Schule als 'eingebettet' bezeichnet hat.“
Dazu muss man wissen – und viele, die die Vereinigten Staaten gern immer noch als Nation von Unterdrückern und Sklavenhaltern sehen möchten, tun dies nicht – dass rassistische Praktiken, zumal „strukturelle“, gegen Artikel VI des Bürgerrechtsgesetzes von 1964 verstoßen, in dem es heißt: „Niemand in den Vereinigten Staaten darf aufgrund seiner Rasse, Hautfarbe oder nationalen Herkunft von der Teilnahme an einem Programm oder einer Aktivität, die finanzielle Unterstützung des Bundes erhält, ausgeschlossen werden, ihm dürfen weder Vorteile verweigert noch darf er diskriminiert werden”.
Die Rechtslage ist also klar: Rassistische Benachteiligung, zumal wenn Bundesmittel im Spiel sind, ist ein Straftatbestand. Der Universität Princeton, die in zahlreichen Programmen des Bundes reichlich Förderung erfuhr, drohen also Strafen in Höhe von mehreren 10 Millionen Dollar, sollte die Untersuchung ergeben, dass Präsident Christopher Eisgruber mit seiner Selbstanklage recht hat.
„Aufgrund seines zugegebenen Rassismus ist das US-Bildungsministerium besorgt, dass Princetons Zusicherungen der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit in seinen Programmbeteiligungsvereinbarungen von mindestens 2013 bis heute falsch gewesen sein könnten“, heißt es in der Antwort an Eisgruber.
„Das Ministerium ist ferner besorgt, dass Princeton vielleicht wusste oder hätte wissen müssen, dass diese Zusicherungen zu dem Zeitpunkt, als sie gemacht wurden, falsch waren. Schließlich ist das Ministerium ferner besorgt darüber, dass Princetons zahlreiche Nichtdiskriminierungs- und Chancengleichheitsbehauptungen gegenüber Studenten, Eltern und Verbrauchern auf dem Markt für Bildungszertifikate möglicherweise falsche, irreführende und einklagbare wesentliche Falschdarstellungen waren, die gegen 20 U.S.C. § 1094©(3)(B) und 34 CFR 668.71© verstießen. Daher leitet das Office of Postsecondary Education des Ministeriums […] diese Untersuchung ein.“
Vom Regen in die Traufe
Ich finde, die Untersuchung strotzt geradezu vor köstlichem Sarkasmus! Nach seiner Selbstanklage wegen Rassismus muss Princetons Präsident Christopher Eisgruber eigentlich hoffen, dass die offizielle Untersuchung des Ministeriums gar schröckliche rassistische Benachteiligungen und strukturelle Praktiken seines Instituts zutage fördert, was die Uni einen Haufen Geld kosten und die ausführenden Missetäter (inklusive ihm selbst) vor ein Bundesgericht bringen könnte.
Wenn anderenfalls am Ende feststeht, dass es in Princeton gar keinen „strukturellen Rassismus“ gibt, bräche die ganze Tugendhuberei im Elfenbeinturm wie ein Kartenhaus in sich zusammen und Eisgruber wäre der Lüge und des Betrugs überführt, was ebenfalls in ein Gerichtsverfahren münden kann. Es wird also noch spannend werden, an den amerikanischen Elite-Unis, denen wir die desaströsen Lauffeuer des „virtue signalling“ und die wie Pilze aus dem Boden schießenden Selbstanklagen wegen Rassismen aller Art letztlich verdanken.
Nachtrag:
Ein Leser schrieb mir, diese Untersuchung in Princeton sei doch klar politisch motiviert, gehe todsicher von Trump aus und sei natürlich schon deshalb zu verurteilen. Doch so einfach ist es nicht. Nicht mehr! Der Vorwurf des strukturellen Rassismus, den Black Lives Matter erhebt, ist mittlerweile der Politik enthoben – was sich nun als Bumerang erweisen könnte. Sie fragen sich, was ich wohl meine, stimmt's? Nun, wäre BLM eine normale politische Organisation, müsste man sie wie eine jede andere behandeln. Doch das ist nicht der Fall.
Egal, wer beispielsweise verlangt, seine politische Kernaussage auf die Straßen New Yorks zu malen („Blue Lives Matter“ hat es versucht), bekommt von Bürgermeister Di Blasio einen Korb. Dort darf NUR „Black Lives Matter“ stehen. Im Juli berichtete USA Today noch „Federal agency: Supporting 'Black Lives Matter' isn't partisan or political“. Na sowas ... Offizielle Ermittlungen wegen Rassismus können also gar nicht politisch motiviert sein. Selbst wenn sie vielleicht von Beelzetrump höchstpersönlich initiiert wurden. Tja, BLM … man sollte nie einen Wunsch zu sehr hegen. Er könnte in Erfüllung gehen.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Roger Letschs Blog Unbesorgt.