Henryk M. Broder / 11.04.2021 / 13:00 / Foto: Acgut.com / 74 / Seite ausdrucken

Wenn die Schutzwirkung verloren geht

Fragen Sie sich manchmal auch, wie die Auswahl der Berichte – z.B. in der Tagesschau oder dem heute journal – zustande kommt? Die Sendezeit ist begrenzt, keine Redaktion kann in 15 oder 30 Minuten über alles, was in der Welt passiert, berichten. Die Nachrichten müssen gewichtet werden. Wenn aus Gaza Raketen auf Israel fliegen, ist das keine Nachricht oder bestenfall eine von lokaler Bedeutung, zumal es sich meist um "selbstgebastelte" Projektile handelt. Wenn Israel aber Raketen nach Gaza abfeuert, dann muss das gemeldet werden, weil dabei Menschen zu Schaden kommen, die nichts verbrochen haben. Im Gegensatz zu den Israelis, die den Palästinensern das Recht auf Rückkehr verweigern und völkerrechtswidrig in „Palästina" siedeln. 

So ähnlich verhält es sich mit den Masken. Über jeden Transport, der aus China, Panama oder Burkina Faso eintraf, wurde ausführlich und anerkennend berichtet, vor allem dann, wenn der charismatische Ministerpräsident von Bayern die Lieferung eigenhändig in Empfang nahm. Wenn aber die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene eine Stellungnahme veröffentlicht, in der vor dem Gebrauch der FFP2-Masken gewarnt wird, dann können Sie lange bis endlos warten, bis diese Erklärung in der Tagesschau oder im heute journal aufschlägt. Obwohl die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene eine seriöse Organisation ist, die nicht zu Alarmismus neigt.

Deswegen geben wir hier die Stellungnahme im Wortlaut wieder:

FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet mehr, als dass sie nützt

Der Beschluss des Berliner Senats, ab heute, Mittwoch, den 31. März 2021, eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen, wird aus Sicht der DGKH sehr kritisch gesehen und bedarf dringend der Überprüfung. Er gefährdet mehr, als dass er nützt.

Die DGKH hat bereits im Januar anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern kritisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genommen und wiederholt diese nochmals.

FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chirurgischem Mund-Nasen-Schutz.

Entscheidend ist, dass die Maske angepasst ist, auf dichten Sitz überprüft wurde und dass das Tragen geschult wurde. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255 (die für den Arbeitsplatz und hier speziell Pandemien gilt) fordert ausdrücklich, dass aus mehreren Maskentypen ausgewählt werden kann, damit die für die Gesichtsform optimale Maske benutzt wird. Ferner wird eine Schulung gefordert; diese ist auch unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zeigen.

Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen werden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geatmet wird, dann geht die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist deutlich schlechter, als wenn ein gut angepasster chirurgischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Für diese bedeutet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie entweder das Haus nicht verlassen können, dass sie im Falle des Nichtragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssen, oder dass sie die Maske so tragen, dass sie atmen können – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.

Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die Bevölkerung.

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Stefan Riedel / 11.04.2021

...” Er gefährdet mehr, als dass er nützt.”... Politik(er) eben. Nichtsnutze bis zum Corona-Kotzen!

M. Frey / 11.04.2021

Dass die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene jetzt den Coronaleugnern mit diesen kruden Thesen in die Hände spielt ist alarmierend! Ich bin empört, wie dieser am rechten Rand der Gesellschaft angesiedelte Verein versucht, die Demokratie zu untergraben. Dies wird die Covidioten, Aluhutträger und sonstige Abgehängte nur in deren Weltbild bestärken! Ich hoffe, dass der Verfassungsschutz sich dieses Problems rasch annehmen wird. Ich vertraue unseren Politiker:innen, welche seit Monaten jeden Tag aufs Neue bis an den Rand der Erschöpfung und darüber hinaus um unser aller Gesundheit kämpfen! Um ein Zeichen zu setzen werde ich ab sofort 2 FFP2-Masken übereianderen anziehen, auch beim Zähneputzen. Der Endsieg über Corona ist nah!

beat schaller / 11.04.2021

Volltreffer DANKE HERR BRODER. Was soll man dazu noch sagen?? Weg mit den Dingern und einen entsprechenden “Ausdruck dieser Abhandlung in der Tasche. Dann wollen wir mal sehen was daraus wird. Aber, Spahn wird die Dinger natürlich noch vorher verkaufen wollen, das muss man ihm doch lassen. Natürlich kann er sie auch alle selber tragen und das sogar kreuzweise!! Die ganze Bande muss einfach weg. b.schaller

Gerhard Rachor / 11.04.2021

Solche Fakten interessieren die Regierungen nicht die Bohne, weder in Bayern noch in Berlin. Die Menschen sind denen völlig egal!

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