Der Deutsche Journalistenverband (DJV) ruft dazu auf, die eigene Berichterstattung unkritisch und unhinterfragt an die jeweils aktuellen Bewertungen des Bundesamts für Verfassungsschutz anzupassen.
Jüngeren Lesern muss man es vielleicht erklären: Es war früher einmal in der vergleichsweise freiheitlichen Bundesrepublik so, dass Journalisten in den allermeisten Medien den Anspruch hatten, der Regierung und den Staatsorganen kritisch auf die Finger zu schauen. Hat eine staatliche Behörde in einem politisch relevanten Bereich etwas entschieden, so war ein anständiger Journalist zuerst einmal misstrauisch. Da wollte er alles hinterfragen und sich nach eigener Recherche ein eigenes Bild machen. Insbesondere Aussagen von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten galt sein kritischer Blick. Und wenn es dann mal Ärger gab, dann wusste man seinen Journalistenverband an seiner Seite.
Nur den Eindruck zu erwecken, man würde hackenschlagend vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz strammstehen und geloben, dessen Bewertungen unhinterfragt in die eigene Berichterstattung zu übernehmen, war undenkbar. Es hätte unter Kollegen und Medienkonsumenten als Gipfelpunkt möglicher beruflicher Peinlichkeiten gegolten.
Dies muss man vielleicht vorausschicken, um verstehen zu können, welchen Kulturschock die folgende Meldung trotz all der Erfahrungen der letzten Jahre bei einem in diesen alten Zeiten geprägten Journalisten immer noch auszulösen vermag.
Richtschnur ist die offizielle Position des Verfassungsschutzes
Bei kress.de hieß es gestern:
„Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Medien dazu auf, ihre Berichterstattung über die sogenannte Alternative für Deutschland neu zu justieren. Vorausgegangen ist ein Bericht der Süddeutschen Zeitung, demzufolge es fortgeschrittene Überlegungen im Bundesamt für Verfassungsschutz gibt, die gesamte AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Bislang wird die Partei als Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt.“
Also wenn die Süddeutsche Zeitung berichtet, was der Verfassungsschutz wie einstufen könnte, dann ruft der Journalistenverband in vorauseilendem Gehorsam schon einmal dazu auf, die Berichterstattung entsprechend neuer Verfassungsschutzbewertungen anzupassen? Habe ich das jetzt richtig verstanden?
„‚Wenn das zur offiziellen Position des Verfassungsschutzes wird, können wir Journalistinnen und Journalisten die AfD nicht mehr als eine Partei von mehreren beschreiben‘, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Vielmehr müsse in der Berichterstattung kontinuierlich auf die extremistischen Absichten dieser Partei hingewiesen werden. Beuster: ‚Das muss wie ein unübersehbarer Warnhinweis wie auf Zigarettenschachteln in unseren Artikeln auftauchen.‘“
Und welchen Warnhinweis sollte man allen Publikationen beifügen, die dem Ansinnen des DJV-Vorsitzenden folgen, deren Berichterstattungsrichtschnur die „offizielle Position des Verfassungsschutzes“ ist? Vielleicht analog zu Warnungen für Allergiker: „Dieser Artikel kann Propaganda oder Spuren von Propaganda enthalten“? Das wäre ja sinnvoll, bevor Propaganda-Allergiker Redaktionen mitfinanzieren, die ihrer Gesundheit nicht zuträglich sind.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Über die AfD wurde noch nie so berichtet, als wäre sie „eine Partei von mehreren“. Wenn als Folge, aber gleichzeitig auch als Voraussetzung der „Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistischer Partei“ die eng miteinander verzahnten, aber nicht einheitlich organisierten Qualitätsredaktionen in Deutschland einem einzigen Wahrheitsministerium untergeordnet werden, kann mir persönlich das egal sein, ich sehe nicht mehr fern. Aber warum muss ich dann immer noch Steuern an das Wahrheitsministerium PLUS eine Demokratieabgabe an einige seiner Unterabteilungen zahlen? Wäre nicht eine einzige Demokratieschutz-Abgabe im Quartal sinnvoller? – Worin besteht der Rächzextremismus der AfD? Auch Höcke und der Flügel verlangen nicht die Verstaatlichung der Banken und Schlüsselindustrien, streben keinen Eroberungskrieg an, vertreten keine rassistische oder antisemitische Ideologie (Rassismus ist nicht die Ablehnung einer Masseneinwanderung, sondern der Glaube, Menschen bestimmter Gruppen seien wesensmäßig höher- oder minderwertig. Antisemitismus ist Judenhass. Er liegt nicht vor, wenn Politiker die Globalisierung misstrauisch sehen („raunen“‚) oder von einer woken Staatsreligion sprechen). Auch Höcke und der Flügel fordern kein totalitäres Gesellschaftsmodell. Worin soll der „Rechtsextremismus“ der AfD oder auch des Flügels bestehen, egal wie gerne man dort mit einem DEFENSIVEN, nicht aggressiven, Nationalismus kokettiert? Dass Höcke & Co. bei jeder Gelegenheit „deutsches Volk“ statt „Menschen in Zusammenland“ sagen, mag man unzeitgemäß finden, aber auch im GG ist von diesem dt. Volk und von Deutschland als dem Land der Deutschen die Rede, nicht von Zusammenland. Rechtsextremistisch im Sinne von rechts-totalitär und damit verfassungsfeindlich sind auch die zweifelhafteren Politiker der AfD nach jeder vor-woken Definition nicht.
Es ist ein Fehler im Artikel 5 GG:
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Im Absatz 1 werden „Meinungsfreiheit“ und „Pressefreiheit“ gesondert neben einander aufgelistet. Dabei nimmt die „Pressefreiheit“ eine Sonderstellung ein. „Pressefreiheit“ ist die Freiheit der Presse. Liest sich, wie wenn die „Presse“ eine besondere Stellung im GG hat.
Wenn gilt, daß „Pressefreiheit“ und „Meinungsfreiheit“ die beiden Seiten einer Medaille sind, dann heisst diese Medaille „teile und herrsche“. Und so wird das seit 50 Jahren gehandhabt. Beide weden gegeneinander ausgespielt. Die „Presse“ schleimt sich zu Füssen des Bundeskanzlers Scholz. Der freut sich, daß er solch einen bereitwilligen Sekundant gegen die „Meinungsfreiheit“ hat. Deshalb gehören Dinge, die die Pressefreiheit betreffen aus dem Absatz heraus, und eine Stärkung der „Meinungsfreiheit“ hinein. Besonders dadurch, daß nur sie explizit erwähnt wird.
Der DJV sollte ein Siegel „Journalist mit gesichert gefestigtem Klassenstandpunkt“ entwerfen lassen, mit dem seine Mitglieder ihre Beiträge zu zeichnen haben.
Unglaublich. Deshalb hier der Aufruf, alle/s was und die mit DJV zu tun hat zu meiden. Das ist der einzigartige Offenbarungseid einer heruntergekommenden und vor den Hund gehenden miesen Schreiberlingenbande.
Ich erinnere mich an einen Verbands Journalisten, der auf einer Demo einem rechten Übeltäter das Bein stellte und ihn der Polizei auslieferte. Übelkrähende Tasten-Stasi wie sie leibt und lebt. Hochmoralgeborene Esel, die kein Mensch mehr braucht. Meine Güte, ist das billig.
Der Verfassungsschutz liefert mit Frau Faeser die quasi jutiziable Vorlage, damit Medien und NGOs ungehemmt gegen die AfD hetzen und Hasspredigen können….Im nächste Schritt werden dann AfD,-Wähler politisch kriminalisiert und für vogelfrei erklärt….Erinnert mich fatal an die DDR. Sogar Gesetze werden jetzt kreiert, die im Wortlaut und in der Inhaltlichen Funktionalität an DDR-Gesetze angelehnt sind. Die Demokratie wird von denen demontiert, die am lautesten Schreien, sie wären die Verteiger der Demokratie. Auch das erinnert mich an die DDR, die sogar den Etikettenschwindel in Staatsnamen führte.
Da deutsche Journalisten nicht selbst Entscheidungen, Zusammenhänge und Informationen einordnen können, muss der DJV seine Journalisten dahingehend betreuen bzw. briefen. Steht so nicht in der Satzung des DJV, aber wen kümmern schon Verbandssatzungen.