Thilo Schneider / 28.08.2020 / 15:00 / Foto: Timo Raab / 34 / Seite ausdrucken

„Wenn alle maulen, können wir sowas wie Corona nicht mehr machen!“

Ich las neulich den hübschen Satz: „Leute, wenn alle maulen, dann können wir sowas wie Corona nicht mehr machen!“ Da ist was dran. Denn Corona hin und Covid her – der Deutsche kocht nach wie vor gerne an den beliebtesten Krankheitsherden Europas sein eigenes Süppchen. Natürlich ist es da zu erwarten, dass der oder die oder das eine oder andere sich etwas einfängt, was für Virologen interessanter als für Urologen oder Gynäkologen ist.   

Bei uns in Bayern ist man mit Bleistift und Block und einer gehörigen Portion Aktionismus vorbereitet: Wer aus dem Ausland angeschwebt kommt, der muss „der zuständigen Behörde“ auf Verlangen und auf Deutsch oder Englisch ein ärztliches Attest vorlegen, dass keine Anzeichen vorliegen, dass er ein Virenmutterschiff ist. Dieses Verlangen muss die „zuständige Behörde“ innerhalb von 14 Tagen äußern, sonst gilt es nicht. Und unser Flugunverschämter hat im Zweifelsfall halb Rosenheim bereits infiziert, sofern er nicht wusste, dass er mehr als ein Souvenir im Gepäck hatte. Weiß der Heimkehrer allerdings, dass er bereits die Seuche hat, dann muss er sowieso noch 14 Tage an seinen Urlaub dranhängen, weil er nämlich daheim in Quarantäne sitzt. Theoretisch. Man merkt das ja, ob man eine Erkältung hat und die von der Flugzeugklimaanlage oder von dem Nieser des Vorgängers am Buffet stammt.

Das gilt jedoch nicht, wenn die betreffende Person bereits nach der Landung ein Zeugnis vorweisen kann, weil ihr im Urlaub das Essen so gar nicht geschmeckt und sie nichts Besseres zu tun hatte, als sich auf Mallorca mit seiner bekannt hochklassigen Medizin testen zu lassen. Außerdem Passagiere, die anhand von Fahrscheinen glaubhaft machen können, dass sie gleich wieder weg sind und durch Bayern nur transieren, ohne in Neuschwanstein Chinesen anstecken zu wollen.

Das Ganze ist schon ziemlich durchdacht

Das gleiche gilt, wer nicht aus einem Risikogebiet (das sich täglich ändern kann) einreist und sich auch nicht 14 Tage vorher in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Zu schnell? Also: Wer nicht aus einem Risikogebiet einreist und sich dabei auch nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat, der muss auch kein ärztliches Zeugnis vorlegen oder eines machen lassen, darf aber selbstverständlich ein einwandfreies Zeugnis aus einem nicht verkündeten Risikogebiet zumindest haben, das er gerne herumzeigen kann, aber nicht zwingend muss. Außer, er kommt mit Corona zurück. Dann schon. Aber erst nach 14 Tagen. Wenn er die Nase wieder aus der Türe stecken darf.

Außerdem braucht niemand ein Attest, der ein Risikogebiet wie Tirschenreuth lediglich ohne Aufenthalt durchfahren hat, wobei es sowieso keinen triftigen Grund gibt, in Tirschenreuth anzuhalten und auszusteigen. Außer für tschechische LKW-Fahrer, die sich ihre Vesper holen. Wobei die dann schon ein ärztliches Zeugnis bräuchten, wäre Tschechien ein Risikogebiet. Die müssten das dann in der Metzgerei vorzeigen, sonst gibt’s keine Leberkäs-Brötchen.

Das Ganze ist schon ziemlich durchdacht. Wer es also schafft, von Griechenland zu Fuß quer über den Kontinent zu marschieren, um vor irgendetwas (beispielsweise Armut) Schutz zu suchen, der hat, sofern ihn sich nicht die bayerische Grinspolizei angelt, Glück gehabt und braucht kein ärztliches Zeugnis und bekommt ein schönes Willkommensgeschenk von der Willkommens- und nicht der Virenkultur.

Es sieht wohl so aus, dass sich jeder testen lassen kann

Daneben gibt es aber auch noch eine landesrechtliche Ausnahme für Personen, die an ihrem Wohnsitz oder sonstigen ersten Aufenthaltsort (welcher, außer dem Wohnsitz könnte das sein? Die Eckkneipe?) keiner häuslichen Quarantäne nach der Einreise aus einem Risikogebiet unterliegen. Sie können den Satz gern dreimal lesen, ich habe ihn nach dem vierten Male auch nicht verstanden, vermute aber, dass er eine Bevölkerungsgruppe betreffen könnte, nach der eher ungern Soßen und Schnitzel benannt werden.

Insgesamt sieht es wohl so aus, dass sich jeder testen lassen kann, der sich testen lassen muss und dann 14 Tage in Quarantäne bleiben soll, bis er das Testergebnis hat, es sei denn, er erfährt innerhalb von den ersten 5 Tagen in Quarantäne, dass das Ganze sinnlos ist, weil der Test, so ihn der Unerkrankte erhält und er nicht verbummelt wurde (der Test, nicht der Unerkrankte, obwohl die ja auch gelegentlich verloren gehen …), negativ war, allerdings muss er eben dann zusehen, dass er sich in diesen 5 Tagen nicht anderweitig etwas geholt hat und/oder Tirschenreuther ist, weil das Ganze sonst wieder von vorne los geht und er sich wieder testen lassen muss oder stirbt oder schlimmstenfalls nochmal 14 Tage auf der Couch netflixt und vom Pizza-Lieferdienst geduzt wird.

Was passiert, wenn mal wieder jeder macht, was er will, lässt sich derzeit in Hamburg beobachten: Weit über eine Person sind allein am 27. August an Corona gestorben! Das sollte uns allen zu denken geben.

(Weitere Denksportaufgaben des Autors unter www.politticker.de)

Foto: Timo Raab

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Thomas Koch / 28.08.2020

Und die Münchner singen im Chor: Was sollen wir trinken - sieben Tage lang - was sollen wir trinken - so ein Durst !

Peter Wachter / 28.08.2020

Herr Schneider, todsicher (!) wäre nur eine Methode, jeder Bürgende (w,m+d) bekommt eine Fußfessel, so das man jederzeit sehen kann wer sich wo aufhält oder sich aufgehalten hat, da aber Irrland das schlechteste Funknetz hat, tut dat net. Aktuell gab es gerade heute in unsere Konzern eine Rundmail:” Die angehängte Eigenerklärung ist von allen XYZ Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Urlaub sind, auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzen abzugeben. Das gilt unabhängig davon, ob während des Urlaubs eine Reise stattgefunden hat. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, füllt Abschnitt I. aus. Diejenigen, die während ihres Urlaubs nicht in ein Risikogebiet gereist sind, füllen den Abschnitt II. aus.”

Sam Lowry / 28.08.2020

Ich habe damals aus Thailand eine richtig fette asiatischr Grippe mitgebracht. Da kam die Ärztin zu mir nachhause, ohne Maske, Quarantäne und sonstigem Scheiß-Papierkram. Weder meine Freundin, noch meine weiteren 3 Familienmitglieder habe ich angesteckt, obwohl diese die ganze Zeit Kontakt mit mir hatten und dieselbe Toilette teilten. Wie sich angeblich 1.000 Mitarbeiter angeblich sofort ansteckten, das muss mir erst mal einer glaubhaft beweisen. Wenn man mit dem wertlosen Drosten-Test auf wertlose Fraktale testet, dann geht alles. Ob das Ergebnis dann stimmt, wurde bereits mehrfach widerlegt. Corona ist der übelste Hoax, seit es den Mainstream gibt. Und diese Schmierfinken von n-tv, Speigel, Ströer (t-online), Locus, BLÖD und anderen Drecksmedien werden wieder genüsslich über die Demonstranten in Berlin herziehen, wie gehabt. Mittlerweile kann man es ja fast als Ehre betrachten, zu den sog. “Corona-Leugnern” zu gehören. Wenn die sich mal nicht in das eigene Grab fräjmen… wer liest diesen kranken Dreck eigentlich noch bzw. glaubt den Scheiß???

Karla Kuhn / 28.08.2020

“Weit über eine Person sind allein am 27. August an Corona gestorben!  Das sollte uns allen zu denken geben.”  Wow, gibt es so was wirklich, “weit über eine Person ???  WIE WEIT ?? Die Schildbürger müssen dagegen wahre Intelligenzbestien gewesen sein. Herrlich .

Volker Dreis / 28.08.2020

In Hessen kann man auch Corona. In Kassel gibt es jetzt den “Kirmesspaß” mit Aufschreiben von Namen usw. wie in einem Restaurant, gekennzeichneter Wegeführung und natürlich Maske beim Anstehen und beim Benutzen der Gerätschaften. Realsatire oder Jahrmarkt?? Oder neue Normalität?

Sabine Lotus / 28.08.2020

Klar H@rr Rühl: Alkoholverbot in Bayern, ganz genau berechnet :)

Wolfgang Kaufmann / 28.08.2020

Der deutsche Spießer ist froh, dass der Staat endlich mal durchgreift. Neben Parksündern und Zone-30-Leugnern trifft es jetzt also Maskenverweigerer. Die bringen uns alle um! Wir werden alle stääärrben!! – Und der Michel jubelt, so wie er auch den Westwall und den Schutzwall bejubelt hat (gut, die Micheline hatte damals wenig zu sagen). Wenn sich hier nicht mal ein allgemeiner Unmut Bahn bricht, der sich eigentlich auf ganz andere Themen bezieht. – Wer will ernsthaft Menschen das Grundrecht nach Art. 8, Abs. 1 streitig machen, noch bevor sie die Ordnungswidrigkeit der Distanzlosigkeit überhaupt begangen haben? Wer will Menschen ein nicht vorhandenes Recht nach Art. 16a, Abs. 2 streitig machen, noch bevor sie die penetrante Straftat eines negativen Abstands überhaupt begangen haben? Ich halte Pre-Crime-Verurteilungen für nicht hilfreich, auch nicht in den Sozialen Medien; das ist immer noch die Aufgabe des gesetzlichen Richters.

Horst Girmann / 28.08.2020

Berlin! Berlin! Wir fahren nach Berlin! Deutschland testet - hütet sich aber vor den Ergebnissen - doch leitet daraus Statistiken ab. In München kannste Corona nicht mal mehr niedersaufen. Es ist ein Elend. Aber Berlin ruft uns! (Ich bitte um Entschuldigung für das wirre Gefasel, aber ich kann nicht mehr anders.)

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