In der vergangenen Woche berichtete Achgut.com über einen "Vorbildlichen Akt richterlicher Souveränität". Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar (noch nicht rechtskräftig) vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sind. Kernsatz des Urteiles: „Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“
Der Fall entwickelt sich wie eigentlich nicht anders zu erwarten weiter. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am vergangenen Freitag beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, am Freitag in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. Die Sache solle zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden.
Das erinnerte den einen oder anderen Kommentator an die Rückgängigmachung der thüringischen Ministerpräsidentenwahl im vergangenen Jahr. Der Fall liegt jedoch anders. Im Gegensatz zum Rückgängigmachen einer Landesministerpräsidentenwahl auf südafrikanischen Unerträglichkeitszuruf der Kanzlerin hin handelt es sich bei einer Rechtsbeschwerde um ein von dem Gesetz formgerecht vorgesehenes Rechtsmittel.
Als Staatsanwalt in der Lage des dort Zuständigen hätte ich wahrscheinlich haargenauso gehandelt. Denn ein erstinstanzliches Urteil ist eben „nur“ ein erstinstanzliches Urteil in einer Einzelfallentscheidung.
Eine ganze Armada an Argumenten geliefert
Sehr viel spannender wird es, wenn nun ein Obergericht die Sache bearbeitet und entscheidet. Und exakt das ist der „Clou“ an einer bußgeldrechtlichen Rechtsbeschwerde. Die geht nicht erst noch zu einem Landgericht, sondern sie „hüpft“ gleich in die OLG-Ebene.
Das war natürlich auch dem Amtsrichter bekannt, der sein Urteil formuliert hat. Deswegen hat er keine kurze und knappe Entscheidung abgesetzt, sondern eine ganze Armada an Argumenten geliefert, das jedes für sich (!) die Sanktionierung des „Abstandsverstoßes“ ordnungsrechtlich unmöglich macht.
Die Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manövriert, jeden einzelnen dieser Gesichtspunkte detailliert widerlegen zu müssen, um noch zu einer Verurteilung des „Täters“ zu kommen. Das geht auch nicht simpel durch Zurückverweisung an das AG, wo dann (wie in solchen Fällen nicht unüblich) ein anderer Richter erneut entscheiden muss. Denn das OLG ist eine reine Rechtsprüfungsinstanz. Es werden keine Tatsachen mehr überprüft. Ein OLG erhebt in der Rechtsbeschwerde keinen Beweis. Das ist hier auch nicht erforderlich, denn die „Tat“ steht ja fest. Es geht „nur“ um die reine Rechtsfrage. Die kann und muss das OLG selbstständig entscheiden.
Von daher ist alles andere als vergnüglich, nun der OLG-Senat zu sein, bei dem die Sache jetzt gelandet ist. Die Richter dort müssen nämlich – wollten sie die landesrechtliche Verordnung „retten“ – jedes einzelne Argument des Amtsrichters entkräften. Das ist m.E. schwierig bis unmöglich. Darauf bezog sich die Formulierung in meiner Urteilsbesprechung von der „argumentativen Gewalt“ des amtsgerichtlichen Urteils.
Das OLG kann das ihm von dem AG gelieferte harte Brett aber auch nicht auf billigem Wege mit einem einzigen Killer-Argument aus dem Weg bohren (Nach dem Formulierungstopos: „Es kann dahinstehen, ob x, y, z, … denn schon a, … deswegen folgt …“). Denn das ginge nur mit einer Freispruchbestätigung, die dann wiederum spiegelbildlich die landesrechtliche Verordnung aushebelt.
Rechtsstaatlich sehr robuste und resiliente Rechtsschutzstruktur
Damit nicht genug. Der Amtsrichter hat auch weit über seinen Einzelfall hinaus (in einem sog. „obiter dictum“) zusätzlich die spätere Gesetzeslage als rechtswidrig beschrieben. Wollte das OLG nun vorsorglich auch für die Zukunft klarstellen, dass „Abstandsverbrecher“ mit Ahndungen zu rechnen haben, müsste es die zusätzlichen Argumente des Amtsgerichtes präventiv gleich mit aus dem Weg räumen und ein entsprechendes eigenes obiter dictum mitliefern.
In der Zwischenzeit kann allerdings auch jedermann, der irgendwo sonst in Deutschland einen Bußgeldbescheid wegen zu großer mitmenschlicher Nähe kassiert und dagegen erfolglos Einspruch hat, seinerseits unter Berufung auf die Argumente aus Weimar Rechtsbeschwerde zu seinem OLG (in Berlin: zum Kammergericht) einlegen und damit sämtliche Obergerichte in Bußgeldsachen veranlassen, sich ebenfalls zu der Thematik zu äußern. So lange nicht alle Obergerichte übereinstimmend jeden einzelnen Kritikpunkt des AG Weimar gegen die Corona-Verordnung ausgeräumt haben – jedes Gericht für die entsprechende Verordnung in dem jeweiligen Bundesland – ist es heikel, „Täter“ ordnungsrechtlich zu sanktionieren.
Merke: Die Konstruktion des Grundgesetzes, jedem Richter die Befugnis eingeräumt zu haben, nichtförmliche Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig zu halten, hat eine rechtsstaatlich sehr robuste und resiliente Rechtsschutzstruktur geschaffen, um Bürgerrechte zu wahren und zu schützen. Damit Richter Bürger schützen können, muss man sie aber auch anrufen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Schließlich: Das Urteil aus Weimar vom 11. Januar 2021 konnte bei allem noch nicht berücksichtigen, dass die WHO mit ihrer „User Information“ vom 20. Januar 2021 jetzt den simplen Rückschluss von einem positiven PCR-Test auf das Vorliegen einer infektionsschutzrechtlich relevanten Infektion für unzulässig erklärt hat. Anders als es der immer wieder erstaunliche Christian Drosten inzwischen plaudernd dargestellt hat, ist die User Information der WHO damit nicht bloß eine redundante Mahnung an minderbegabte Test-Nutzer, die Gebrauchsanweisung des Test-Kits zu lesen. Die WHO hat vielmehr Kriterien formuliert, die allesamt kumulativ – d.h. gleichzeitig und zusammen! – vorliegen müssen, um überhaupt eine Infektion und also eine Infektiosität annehmen zu können.
Lässt sich aber eine Infektion nach den Vorgaben der WHO nicht (mehr) aus einem positiven PCR-Testergebnis ableiten, so ist nicht nur der individuell Getestete kein „Infizierter“ mehr im Rechtssinne, sondern er kann auch nicht in die allgemeine Inzidenz-Statistik als „Fall“ Eingang finden. Damit kollabieren die Statistiken, auf denen die allgemeinen Beschränkungen beruhen. Und damit wiederum wird unmöglich, rechtmäßig bußgeldrechtliche Sanktionen festzusetzen. Voraussetzung dafür, dass dies gerichtlich ausgesprochen wird, ist aber eben eine Anrufung der Gerichte durch Betroffene. Nichts passiert von selbst. Man muss es auch tun.
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Lieber Herr Gebauer, ich fürchte Robert@Korn wird recht behalten…..Man schaue sich nur die willfährige Reaktion des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes an in seinem Beschluss vom 24.01.2021 (Az. 10 CS 21/249). Ich fürchte, es gibt nicht nur von der Vierten Gewalt eine regierungsschützende und regierungsstützende „Hofberichterstattung“, sondern auch von der Dritten Gewalt eine „Hofrechtsprechung“. Juristen sind sehr erfinderisch und wenn es sein muss, können sie sehr kreativ sein. Das OLG wird sich aus der Nummer rausziehen, ohne sich mit den Argumenten des Amtsrichters zu beschäftigen. Letztlich zeigt sich an diesem Fall, wo wir mit unserer Republik stehen bzw. wo wir mittlerweile gelandet sind……Sollte wider Erwarten das OLG das Amtsgericht in seiner Argumentation bestätigen, dann würde ich…..ach, das sind Phantastereien…….. Meine tiefste Hochachtung gilt dem Richter am Amtsgericht Weimar. Für meine Begriffe hat er sich in die Geschichtsbücher der Zukunft eingeschrieben. Ihnen, sehr geehrter Herr Gebauer, natürlich auch den größten Dank für Ihre großartige Arbeit und Einsatz. Wir bräuchten noch mehr Juristen Ihrer Sorte und Kalibers !!
Es wird deutlicher, Herr Gebauer. Die Biden-admin möchte Travel Ban für Normalbürger, gleichzeitig wird border control in Mexico reduziert. Mexiko weist 150k an und mit Verstorbene auf bei 150 Mio Pop. Ähnlich gibt Brasilien 217k Verstorbene an bei etwas über 200 Mio Pop., beide ca. 1 Promille Mortalität, allerdings an und mit. Nur der Unterschied: Brasilien führt auf der JHU fast 9 Mio CV-Positive an, Mexico an die 1,8 Mio. Soll heißen, dass in Mexico viel zu wenig getestet wurde und wird. Nun sorgt Biden dafür, dass die Immigration aus diesem Land wieder erleichtert wird, was, wie die Republikaner richtig konstatieren, zu Super Spreader Events in Kalifornien und Arizona führen kann. Der einheimischen Bevölkerung aber wird das Reisen erschwert. Illegale dürfen reisen, legale, auch zuvor eingewanderte Latinos, nicht. Wie bei uns. 100 k Asylanträge letztes Jahr bei 400-500 k Zurückzuführenden, die „wegen Corona“ noch da sind, Einheimische sollen sich nicht von der Stelle bewegen. Es ist eine Vorbereitungspolitik für Anarchie, zu welchem Zweck, vermag ich nicht zu sagen, ich würde aber vermuten, dass die NL es gerade andeuten. Unglaublich ist, dass die ganze Welt das mitmacht. Vielleicht brauchen einige Akteure einfach nur eine bessere Brille. Dann funktionieren auch Einwände, kritische Medien, Proteste und Vernunft wieder. Zudem müssen sie aufhören, auf Umfragen aus dummen Völkern zu hören. Wer profitiert kurz- und langfristig am meisten von massiven Verwerfungen?: Richtig, die Medien.
In einer Demokratie wäre es die Aufgabe der Presse und Medien diese richterliche Entscheidung medial zur Disposition zu stellen. Just hier überbieten sich linke „press- ervative“ Ausführungsorgane und schleimige mediale Mitläufer gegenseitig, um einen mutigen Mann zu desavouieren. Die Heftigkeit ihrer Reaktionen demonstriert, wie SEHR der Richter ins Herz der inszenierten Lüge trifft. Der Focus veröffentlichte die privaten Daten dieses Mannes mit Bild??? UNGLAUBLICH!! Wozu? Für die Antifa?? Ein wahres antidemoratisches Drecksblatt, der Focus, wahrhaftig. Das ist bereits jenseits des Bildzeitungsniveaus und das ist schon sch@iße genug. Ein Richter, der mehrere Male einen Vergewaltiger verurteilte, ist beim 4.Mal nicht mehr objektiv, weil er wiederholt diese Täter für schuldig befand? Mit dieser infantilen Logik argumentiert eine Relotius-Presse, die noch Stolz darauf ist, daß sie nicht Fakten sondern HALTUNG transportiert ! Ein Richter ist UNABHÄNGIG und muß nicht urteilen, wie es sich angepaßte „Focus-Experten“ im Södolf-Land vorstellen. Alternative Meinungen niederbügeln, – nichts anderes ist mehr von der deutschen Schmierenpresse und den Staatsmedien zu erwarten. E K E L H A F T!!
Ein „Kohlhaas“ reicht diesmal nicht. Wir benötigen mindestens eine Division.
@Heiko Stadler: Perfekt die Situation beschrieben. Wer im System der Mutante etwas anderes entdeckt, sollte zum Arzt gehen (frei nach Helmut Schmidt).
@HaJo Wolf: Eine Flut von Widersprüchen gegen jeden PLANdemie-Bußgeldbescheid, bis das System dieser nicht mehr Herr wird, wäre sicher EIN Mittel, diesen Verbrechern das Handwerk zu legen. Aber was steht heute hier über einem anderen Beitrag, frei interprediert: „Der Deutsche muckt nicht auf, er fügt sich“.
Der Södergerchtshof hat sich nicht entblödet, seine eigenen Dummheit zu offenbaren. Die Bayern, die ich kenne, sin dintelligente, nette Menschen, wie kann es sein, dass so ein strunzdoofer, primitiver und anstandsloserSöder und seine Handlanger (auch bayVGH zählt dazu, wie dessen Äusserung belegt) überhaupt an die Macht kamen? Naja, das kann man sich bei Merkel, Kretschmann und anderen Knallköppen auch fragen.