Markus E. Wegner, Gastautor / 15.11.2018 / 13:00 / 48 / Seite ausdrucken

Weidelsches Spendensyndrom: Wo ist der Kern des Problems?

Was für ein mediales Bohei. Keine Titelseite, kein Nachrichtenblock ohne Weidel-Spende. Zu Recht? Worin liegt eigentlich der Kern des Problems? Die AfD hat also eine ganze Reihe von Überweisungen vor der Wahl 2017 erhalten zur Verwendung für Alice Weidels Bundestagswahlkampf und Social-Media-Aktivitäten. Gestückelt flossen Beträge immer unter 10.000 Euro auf die AfD-Konten. Diese rund 130.000 Euro wurden dann wohl auf einem Unterkonto des Kreisverbandes Bodensee gesammelt. Ein Teil des Geldes soll in bisher unbekannter Höhe verwendet worden sein (!), der Gesamtbetrag jedoch in 2018 fast komplett von diesem AfD-Konto wieder an den unbekannten Spender aus der Schweiz zurückgezahlt worden sein. Eine weitere Zahlung aus Belgien über 150.000 Euro soll unmittelbar zurückgesandt worden sein.

Beim Präsidenten des Bundestages (BT) wird derzeit geprüft, ob eine Sanktion nach § 31c PartG gegen die AfD ausgesprochen werden kann, die eine Zahlung bis zur Höhe des dreifachen geldwerten Vorteils durch die AfD zur Folge haben könnte. Das würde den ansonsten sehr besonnen auftretenden AfD-Bundesschatzmeister kaum erfreuen und Mitglieder der Partei auch nicht. Die Staatsanwaltschaft Konstanz will sogar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Frau Weidel einleiten und bittet den BT um Immunitätsaufhebung. Das dürfte sowohl Frau Weidel als auch die gesamte AfD als solche noch weniger erfreuen.

"Schauen wir ins Gesetz", lautet der typische Satz eines Universitätsprofessors im 1. Semester Jura, und versuchen wir zu entschlüsseln was dort steht. Wir dampfen hier jedoch die komplizierten Regelungen auf den eigentlichen Kern ein: Nach § 25 des Parteiengesetzes (PartG) ist die Annahme von Parteispenden – wenn diese aus dem nichteuropäischen Ausland kommen – untersagt. Der Spender ist nicht bekannt, also weiß keiner, ob es ein Deutscher oder Europäer ist, und auch Frau Weidel hat keinen blassen Schimmer … das Schweizer Unternehmen sollte und wollte nur als Treuhänder fungieren und gibt keinerlei weitere Auskunft. Die Überweisung kam in Schweizer Franken aus der Schweiz. Die AfD muss sich den Tatbestand einer nichteuropäischen Geldzuwendung zurechnen lassen. Und genau das ist nach dem PartG nicht legal. 

Unklar sind die Sanktionen und die politischen Folgen

Anders liegt der Belgische Spendenfall: Hier hätte eine Annahme erfolgen können, diese wurde aber wegen Unklarheit des Spenders und dessen Absicht zurückgesandt und die Bundestagsverwaltung sofort in Kenntnis gesetzt.  

Unklar sind die Sanktionen und die politischen Folgen der Schweizer Spende: Schon in Absatz 4 des § 25 PartG ist nicht im mindesten klar beschrieben, was WANN folgen soll:

 „Nach Absatz 2 unzulässige Spenden sind von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr (§ 19a Abs. 3) an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten.“ 

Was bedeutet aber „unverzüglich, spätestens mit Einreichung“? Hätte die AfD dieses Geld noch 2017 weiterzuleiten gehabt ODER erst mit Abgabe des Rechenschaftsberichts? Dieser ist für 2017 aufgrund der stets gewährten Verlängerungsfrist erst am 31.12.2018 fällig und würde – positiv unterstellt – den Hinweis auf erhaltenes aber zurückgezahltes Geld vermutlich korrekt enthalten. Wär’s das dann?

Ganz so einfach ist es indes doch nicht: Denn im Raum steht die VERWENDUNG des Geldes. Und offenbar scheinen sich die verschiedenen parteiinternen Lager derart uneins zu sein, dass alles mögliche aus der AfD nach außen dringt. So auch die erst bestrittene, dann wieder bestätigte Mitteilung, es seien von dem Geld ein Anwalt Frau Weidels sowie Ausgaben für Facebook-Aktivitäten bezahlt worden. Wenn nun das Geld quasi als „Vorfinanzierung“ Verwendung fand, wurde der Sinn und Zweck der parteigesetzlichen Vorgabe – illegale Zuwendungen nach Höhe und Herkunft alsbald an den Präsidenten des BT abzuführen, also eben NICHT zu verwenden – vorliegend hintertrieben. Dabei macht es auch keinen wesentlichen Unterschied, ob das „unverzüglich“ einer zeitlichen Ausdehnung bis zum 31.12.2018 widerfährt, wenn mit dem Geld eben gearbeitet wurde. 

Was ist dran an einer strafrechtlichen Relevanz?

Für die Sanktionen des BT-Präsidenten macht es im Übrigen einen kleinen Unterschied, ob beispielsweise die 130.000 Euro wieder an den Spender zurückgezahlt werden, da bei einer Nicht-Weiterleitung an den Bundetagspräsidenten immer Sanktionen in dreifacher Höhe gemäß § 31c PartG fällig werden und keine Anrechnung weitergeleiteter Beträge möglich ist. Sollte das im Belgischen Fall beabsichtigt worden sein? Oder anders gefragt, wie kann sich eine Partei ungewollter Spenden erwehren, ohne dass sie Sanktionen befürchten muss? Und im Schweizer Fall können dies bis zu 390.000 Euro werden, fragt sich nur, WIE und in WELCHER HÖHE eine Verwendung festgestellt und überprüft werden soll: Etwa durch „Parteifreunde“?

Für die Fraktionsvorsitzende Weidel ergibt sich ein anderes Bild: Zwar ist ihrerseits kein schuldhaftes Verhalten bei der bislang unterlassenen Anzeige zu erkennen, das Geld aus unbekannter Herkunft jedoch einstweilen – zu welchen Zwecken auch immer – zu parken und gegebenfalls zu verwenden und dann noch zu sagen, man wüsste so eigentlich von nichts, dürfte politisch nicht nur ziemlich dumm, sondern als AfD-Frau Saubermann des Bundestages geradezu irrwitzig sein.

Und was ist dran an einer strafrechtlichen Relevanz? Auch hierzu muss man wieder das Parteiengesetz sorgfältig lesen und sich bewusst sein, dass diese Transparenzregelungen im Laufe der Zeit entstanden sind, um z.B. die Handhabung schwarzer Kassen und Zureichung ominöser Briefumschläge unklarer Provenienz zu verhindern. Ein Gesetzgeber macht vielerlei, aber immer nur das „wat mut“. Deshalb lautet § 31d (1)

„Wer in der Absicht, die Herkunft oder die Verwendung der Mittel der Partei oder des Vermögens zu verschleiern oder die öffentliche Rechenschaftslegung zu umgehen,

1.  unrichtige Angaben über die Einnahmen oder über das Vermögen der Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht bewirkt oder einen unrichtigen Rechenschaftsbericht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einreicht oder

2.  als Empfänger eine Spende in Teilbeträge zerlegt und verbucht oder verbuchen lässt oder …“.

Es kommt also ausschließlich auf „bewirkte … unrichtige Angaben“ gegenüber dem Präsidenten des BT (und nicht auf eine zeitweilige Verwendung) an, die aber aufgrund der Verlängerungsfrist zur Abgabe der Rechenschaftsberichte nach § 19a (3) PartG noch gar nicht erklärt sind. Und die „Zerlegung in Teilbeträge“ hat die Partei weder durch Frau Weidel noch durch die Schatzmeisterin veranlasst oder hergestellt, sondern vielmehr auf einem einzigen Konto zur Zusammenfassung einer Gesamtspende auch noch gesammelt. 

Danach müsste der Bundestagspräsident das Ersuchen der Staatsanwaltschaft als von vornherein als zum Scheitern verurteilt zurückweisen. Aber politisch wird bekanntlich jede Sau durchs Dorf getrieben.

Nachbemerkung des Autors vom 16.November zur Klarstellung von Sachverhalten, die in einigen Leserbriefen angesprochen wurden: 

  • Richtig ist, dass nicht das „europäische Ausland“ sondern das „Nicht-EU-Ausland“ – die Schweiz ist kein EU-Mitglied – gemeint war.
  • Zur Spende bzw. den Spenden aus den Niederlanden (zum Zeitpunkt des Beitrages war noch von Belgien die Rede) ist anzumerken, diese wurden jeweils sehr zeitnah zurückgesandt und eine Meldung an den Präsidenten des Bundestages erübrigt sich bei Weigerung eine Spende in welcher Höhe auch immer anzunehmen. Der Sinn und Zweck der Regelung ist ja EMPFANGENE Spenden bekannt zu machen.
  • Die Schweizer Stückelungen zum Erreichen der meldepflichtigen Grenze unter 10.000 Euro sind irrelevant, da die Spende einer Firma aus dem Nicht-EU-Ausland ohne Kenntnis des Eigentümers sowieso illegal ist. Einzig stellt sich hier die Frage nach dem angemessenen Zeitpunkt von Rückzahlung bzw. Weiterleitung und ob eine Mitteilung an den Bundestagspräsidenten im Zeitraum „… unverzüglich, spätestens bis …“ zur Berichtsabgabe zu erfolgen hat. Die Frist für die Abgabe des Berichts ist jedenfalls noch nicht einmal abgelaufen.

Der Autor galt zu Beginn der 1990er Jahre als Hamburger CDU-Rebell. Er erwirkte beim Hamburgischen Verfassungsgericht die Aufhebung der Landtagswahl zur Hamburgischen Bürgerschaft wegen undemokratischer Kandidatenaufstellungen in der Hamburger CDU und zog anschließend 1993 mit der von ihm spontan gegründeten Wählervereinigung STATT Partei in die Bürgerschaft ein. 

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Leserpost

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Werner Kirmer / 15.11.2018

Bin für die brutalstmögliche Aufklärung! dabei nicht die unaufgeklärten Spendenaffären der Systemparteien außen vor lassen. Machen wir mal reinen tisch und stellen wir uns mal ganz dumm und lassen alle Parteien der Reihe nach erklären wie sie sich finanzieren. Auf das Kauderwelsch freue ich mich jetzt schon.

Ralf Pöhling / 15.11.2018

Hochinteressante Ausführungen. Der Spendenskandal wäre also erst am 01.01.2019 ein Skandal, soweit dann der Rechenschaftsbericht überhaupt fehlerhaft wäre. Dann wäre der Migrationspakt, gegen den die AFD gerade an allen Fronten kämpft, allerdings längst unterschrieben. Ein Ablenkungsmanöver?

Robert Jankowski / 15.11.2018

Hauptsache man kann “Weidel” und “Spendenaffäre” zusammen in eine große Überschrift packen. Der Rest spielt keine Rolle mehr. Es geht nur und ausschließlich um die Diskreditierung von Frau Weidel und der AFD.

Michael Jansen / 15.11.2018

Dass so prompt, innerhalb von Tagen nach dem Bekanntwerden der Spende, die Staatsanwaltschaft ermittelt und die Aufhebung der Immunität von Frau Weidel beantragt wird, hat ja schon fast einen Hauch von Erdogan. Es drängt sich der Eindruck auf, dass unsere regierenden bzw. scheinoppositionellen Blockparteien und ihre Helfer in Justiz und Medien hier eine hervorragende Möglichkeit sehen, erstens der AFD zu schaden und zweitens die profilierteste Kritikerin der Regierung loszuwerden, ist Frau Weidel doch nicht zuletzt in intellektueller Hinsicht den meisten anderen"Spitzenpolitikern” um einiges voraus (was bei vielen allerdings auch nicht schwer ist). Andererseits fragt man sich natürlich, was Frau Weidel und die AFD geritten hat, der Konkurrenz eine derartige Steilvorlage zu präsentieren. Wenn man sich nun aber den aktuellen Aktionismus in Politik und Medien betrachtet (na klar, es geht ja auch gegen “rechts”), dann verwundert es schon, dass etwa die CDU-Spendenaffäre und der Verbleib der SED-Millionen auch nach Jahrzehnten bis heute nicht endgültig geklärt sind. Aber da ist die Interessenlage bei den Handelnden bzw. Nichthandelnden ja auch eine ganz andere. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Martin Landvoigt / 15.11.2018

Summa Summarium ist das ein maximales Lob an die Arbeit der AfD. Denn das der politische Ggener versucht, diese zu diskreditieren ist wohl eine Sache der Selbstverständlichkeit. Dass jene aber in den Krümeln suchen müssen ist ein Zeichen, dass sie ansonsten kein Argument haben. Wenn dubiose Spenden auf den Konten landen ist es selbstverständlich, dass es Zeit zur Klärung braucht. Das Zurück-Überweisen ist dann konsequent als einen Akt der Nicht-Annahme zu verstehen. Damit gibt es auch keinen Grund der Beanstandung, kein Medienhype, kein Verfahren - Nichts. Aus diesem Nichts dennoch Kapital schlagen zu wollen ist ein Armutszeugnis der AfD-Kritiker.

Frank Stricker / 15.11.2018

Da ist doch der aktuelle Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble genau der richtige Mann !  Er weiß doch wie man notfalls 100.000 DM verschwinden lassen kann !

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