Hoppla, ich dachte, die Grenzen sind jetzt offen. Aber offenbar kann Geld ohne Personen nicht ohne weiteres einwandern und schon gar nicht bei der AfD. Also ist der Rechtsstaat hier wieder eingeschaltet. Vielleicht sollte die Regierung - oder besser der Bundestag - eine Liste der Gesetze anfertigen, die aktuell gelten und vollstreckt werden (also in den Worten der Kanzlerin “verbindlich” sind und welche nicht). Das würde zur Klarheit beitragen. Einflußnahme von Ausländern (müsste es nicht “Menschen” heißen oder wenigstens “Menschen, die erst zukünftig hier leben werden”?) ist bei Ditib & Co. übrigens kein Problem. Natürlich kann sich die Schweiz und ihre Bürger nicht mit einem Vorzeigedemokraten wie Erogan vergleichen - die Schweizer sind ungleich gefährlicher und trachten nach der Destabilisierung, wenn nicht Unterwerfung Deutschlands. Allein schon die Sprache gewährt ihnen fast unbegrenzten Zugang zu deutschen Debatten. Früher haben sie sogar Steuergelder aus Deutschland eingezogen. Schön aber, dass mit Wolfgang Schäuble ein echter Experte für illegale Parteienfinanzierung die Bundestagsverwaltung führt. So viel Kompetenz an genau der richtigen Stelle ist ein Glücksfall für die Republik. Kritiker werden natürlich mäkeln, dass sich das von ihm verwaltete Geld nicht immer wieder angefunden hat. Doch die AfD hat ja schon zurückgezahlt. Insofern kann dieser kleine Fehler hier wohl nicht auftreten.
Wieso ist eigentlich die Annahme aus Nicht-Europa verboten und aus Europa erlaubt? Zählen dabei Russland, Georgien, Aserbaidschan, Grönland, die Türkei zu Europa oder nicht? Ich halte diese Unterscheidung für sehr willkürlich?
Der Bohei überrascht nicht. Was denken, was los wäre, wenn die AfD-Mitglied im Bordell gesichtet würde oder eine Anklage wegen Steuerhinterziehung oder wegen sonst irgendetwas bekäme. Der Jubel im gesamten Establishment - den Medien vorne weg - wäre grenzenlos. P. S.: Ich wähle die AfD nicht, weil sie Heilige sind. Ich glaube nicht an das linksgrüne Gut-Böse-Schema. Ich glaube an Interessen und an zu viel unkontrollierte Macht in zu wenigen Händen. Daher bin ich z.B. für Volksentscheide wie in der Schweiz. Denn das ist ein gewisses Gegengewicht gegen das übliche Parteien-Kartell in der Politik.
Wir sollten ausländische Freunde und Verwandte bitten, monatlich 25 Cent an die anderen Parteien zu spenden, mal sehen, wann denen die erste Spende durch die Lappen geht…. Dieses Getue um zwei Spenden, die sogar zurückgezahlt wurden, ist bezeichnend für den Umgang mit der AfD.
........ “wenn diese aus dem nichteuropäischen Ausland kommen” was ist das denn für ein Bullshit ? Liegt die Schweiz etwa in Afrika ?
Tipp für Frau Weidel: Mit “Ich kann mich nicht erinnern” sind die “Blockparteien” immer gut gefahren. Eine dieser Kanallien ist heute Parlamentspräsident und gibt anderen Politikern Verhaltensregeln. ;) Einfach mal Parteispendenskandale googlen.
Es fehlen mir noch 2 Hinweise: Im Jahr 2017 hat die AFD im Bundestagwahlkampf (zum ersten Mal mit Erfolgsaussicht angetreten) doch erheblich viel mehr Stress gehabt, als “gestandene” Parteien. Ein wenig Verständnis wäre hier angebracht. Im übrigen sind auch 130.000€ für eine solche Partei wohl “peanuts” - wahrscheinlich ist das kaum ein Jahresgehalt für einen Abgeordneten. 2. Die ganze “Spende” ist sehr anrüchig. Wer kann ein Interesse daran haben, eine so hohe Spende zu veranstalten (sowohl die aus der Schweiz als auch Belgien), wenn doch eigentlich klar ist, dass das verboten ist! Es gibt ja kein großes Risiko: Die Spende muss sowieso zurück gezahlt werden, die Partei ist kaum verschuldet, also wird sie zurück zahlen (notfalls per Einfrieren der Gelder aus dem Bundesetat). Cui bono also? Eigentlich nur dem, der dieser Partei schaden will.
In einem Land, das keine Grenzen mehr kennt, in dem Wahlergebnisse geschätzt werden, in dem das Zusammenleben täglich mit Messern und Eisenstangen neu ausgehandelt und die Rechtsstaatlichkeit per Gerichtsurteil dauerhaft ausgesetzt wird (Urteil OLG Koblenz 13 UF 32/17 vom 14.02.2017, “58”: “Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt”) kann man doch auch etwas salopper mit Spenden umgehen, oder? Aber wirklich!
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