Die Spenden, da Spender “unbekannt” duerften wohl vom politischen Gegner gekommen sein. Auch Soros?
Ich weiß, es wird wieder als Verschwörungstheorie abgestempelt werden: Was, wenn die beiden Spender sozusagen als Linksradikale anonym eine Scheinspende gemacht haben, eben um die AfD und insbesondere Weidel zu kompromittieren? In dieser bunten, grün-rötlich ideologisierten Republik schaint alles möglich.
Es gab einmal einen gewissen Wolfgang Schäuble, der hatte eine 100.000 DM CDU-Spende im Schreibtisch “vergessen”... und er wurde später sogar Bundesfinanzminister.
Diese Sache ist bei Herrn Schäuble gut aufgehoben. Der kennt sich mit sowas bestens aus! Wahrscheinlich kann auch Frau Brigitte Baumeister das eine oder andere zum Thema beisteuern. Aber das wird dann dem Herrn Schäuble wiederum nicht recht sein. Mein Gott, was ödet mich das an…
Nach § 25 des Parteiengesetzes (PartG) ist die Annahme von Parteispenden – wenn diese aus dem nichteuropäischen Ausland kommen – untersagt. Bei dem ganzen Gezerre um Europa, EU, Beitritt, Austritt und Migration kann einem ganz schön schwummrich werden. Ist die Schweiz denn nun mittlerweile nichteuropäisches Ausland?
wenn das nicht ein linksgrünes manöver war. die trojanische parteispende. evtl. direkt von der antifa?
Bislang war mir nicht bekannt, dass die Schweiz zum nichteuropäischen Ausland zählt. Oder ist in den § 25 PartG die Meinung der herrschenden Politik übernommen worden, dass Nicht-EU-Mitglied mit nichteuropäisch gleichgesetzt wird ?
Das Handeln von Dr. Weidel in Sachen Spendeneingang war in jeder Hinsicht korrekt, so der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider. Im Vergleich zu dem, was andere Politiker in Sachen Steuer und Spenden auf dem Kerbholz haben, ist das Verhalten Weidels als geradezu vorbildlich einzuschätzen. Zum Fall der Spende aus der Schweiz hält Prof. Schachtschneider fest: „Die Unterlassung der unverzüglichen Anzeige des Zahlungseinganges aus der Schweiz war keinesfalls fahrlässig, schon gar nicht vorsätzlich und somit kein schuldhaftes Zögern. Der Zahlungsvorgang ist Dr. Alice Weidel in keiner Weise anzulasten. Im Fall der Stiftung aus Belgien hat Dr. Weidel entschieden, dass die Spende nicht angenommen wird, sondern die Zahlung zurücküberwiesen wird. Das Handeln von Dr. Weidel war in jeder Hinsicht korrekt.“ ———————————————————————- Beispiele aus der Vergangenheit: 2014 wurde bekannt, dass der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, jahrelang keine Steuern für seine Zweitwohnung in Berlin gezahlt hatte. Man beließ es bei einer Geldstrafe. 2012 erging gegen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Anzeige wegen Strafvereitelung durch Unterlassen: Nach Angaben der Welt, soll er zwei Stargeigerinnen die Hinterziehung von Steuern im Wert von 1,5 Millionen Euro ermöglicht haben. Auch seine Rolle in der CDU-Spendeaffäre ist bis heute ungeklärt. Na ja, eben AfD, da muss man schon genau hinschauen.
Fakten, Fakten, nun hören Sie doch mal auf mit Fakten. Wenn sogar die StA bereit ist, bei ihrer Tätigkeit die Sach- und Rechtslage komplett auszublenden, dann darf man doch wohl nicht so pingelig sein. Und der Bundestagspräsident ist einer vom Fach. Also jedenfalls mit schwarzen Kassen kennt der sich bestens aus. Wobei die CDU sich ja nie mit so Kleckerbeträgen abgegeben hat. Da mussten es schon Millionen sein.
Erfreulich! Nach dem gestrigen Referat eines Gastautors, der zu heftigem, leider auch in Teilen abstrusem Widerspruch einlud, heute wieder ein Beitrag, für den es sich lohnt, Pate der Achse zu sein. Ad rem: Der Jurist referierte über das Parteiengesetz. Ein Kernpunkt seines Referats richtete er wie folgt an die Adresse Alice Weidels. „Für die Fraktionsvorsitzende Weidel ergibt sich ein anderes Bild: Zwar ist ihrerseits kein schuldhaftes Verhalten bei der bislang unterlassenen Anzeige zu erkennen, das Geld aus unbekannter Herkunft jedoch einstweilen – zu welchen Zwecken auch immer – zu parken und gegebenfalls zu verwenden und dann noch zu sagen, man wüsste so eigentlich von nichts, dürfte politisch nicht nur ziemlich dumm, sondern als AfD-Frau Saubermann des Bundestages geradezu irrwitzig sein.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Vielleicht noch der Hinweis an Foristen, die keine Juristen sind. Der Autor problematisierte den Terminus „unverzüglich“ im Zusammenhang mit der Rücküberweisung geflossener Spenden. Das Adjektiv „unverzüglich“ bedeutet im Rechtsstreit „ohne schuldhaftes Zögern“. Sollte sich herausstellen, daß der Tatbestand des schuldhaften Zögerns erfüllt ist, dann hat Frau Weidel, aus meinem Horizont geurteilt, nicht nur ein Problem mit ihrer Rolle als Frau Saubermann.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.