Peter Grimm / 07.09.2018 / 14:30 / 26 / Seite ausdrucken

Wegbereiter für Kündigungen aus Gesinnungsgründen

Deutschen Fachanwälten für Arbeitsrecht scheint sich ein neues Betätigungsfeld zu erschließen. In Zeiten, in denen die Regierenden ihre Regierten auffordern, doch bitte mehr „Haltung“ zu zeigen, sollten haltungsbewusste Arbeitgeber solche Arbeitnehmer, die diese „Haltung“ nicht nur nicht zeigen wollen, sondern sogar offen ablehnen, auch nicht mehr ungestört ihr bezahltes Tagwerk verrichten lassen müssen. Für einen Arbeitsrechtler eine Herausforderung, sollte man annehmen, schließlich sind vor dem Gesetz doch alle Menschen gleich und das Arbeitsrecht gilt gleichermaßen für Mitarbeiter mit guter Gesinnung und für ihre Kollegen mit schlechter Gesinnung. Grundsätzlich kann man daher einen Arbeitnehmer kaum allein wegen seiner Weltanschauung entlassen, sofern es an seiner beruflichen Tätigkeit nichts auszusetzen gibt.

Philipp Meese, Partner in der Kanzlei Vangard, die mit dem Slogan „Exzellent. Modern. International.“ für sich wirbt, bietet haltungsbewussten Unternehmen die Suche nach Lösungen an. Zitat

„Viele Unternehmer werden sich vielmehr zu Recht bereits von solchen Mitarbeitern trennen wollen, die sich zwar noch nicht strafrechtlich relevant verhalten haben, jedoch öffentlich (z.B. durch die Teilnahme an Demonstrationen) mit solchen Parteien und Vereinigungen sympathisieren, die an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit stehen, wenn nicht gar diese Grenze bereits überschritten haben.

Das wird insbesondere dann gelten, wenn Bilder davon jederzeit für jedermann im Internet abrufbar sind (z.B. in den einschlägigen Fotogalerien von Online-Journalen) und/oder bereits via Twitter, Facebook, WhatsApp und Co. in der Belegschaft die Runde machen, möglicherweise sogar schon Kunden erreicht haben. Denn anders als noch vor wenigen Jahren haben Arbeitgeber im Jahr 2018 nicht mehr nur unternehmensintern mit extremen bzw. extremistischen Gesinnungen vereinzelter Arbeitnehmer zu kämpfen, sondern vor allem auch damit, dass eben diese mit ihm in Verbindung gebracht werden können. Unter Berücksichtigung der heutigen Presse- bzw. Kommunikationskultur und der Schnelllebigkeit sowie auch der Dauerhaftigkeit des Internets wird das zunehmend schwerer.“

Genau da könne man ansetzen und Meese weiß offenbar, dass diese Interpretation auch vor Gericht durchaus erfolgreich sein kann.

„Diese Rechtsprechung geht glücklicherweise mit der Zeit und erkennt das hohe Risikopotential der modernen Medien. Sie stellt insoweit nämlich zutreffend fest, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob ein Arbeitnehmer im privaten Rahmen in Echtzeit gegenüber physisch anwesenden Personen (z.B. am Stammtisch) oder aber öffentlich im Internet seine extremistische Gesinnung preisgibt. Der wesentliche Aspekt ist dabei, dass der Arbeitnehmer die Verbreitung seiner im Internet publizierten Haltung nicht kontrollieren kann, weder in zeitlicher Hinsicht noch in Bezug auf den tatsächlichen Adressatenkreis. Er kann schlicht nicht beeinflussen, wann wer seine Veröffentlichungen zu sehen bekommt und/oder an wen weiterleitet. Folglich begründet ein Arbeitnehmer mit extremistischen Internet-Veröffentlichungen das hohe Risiko eines Reputationsschadens zu Lasten seines Arbeitgebers, was dieser nicht hinzunehmen hat, sondern ihn vielmehr zur Kündigung berechtigt.“

Lassen sich störende Grundrechte umgehen?

Damit kann man sich sicher einiger, aber nicht aller weltanschaulich fehlgeleiteter Mitarbeiter entledigen. Der moderne Arbeitsrechtsanwalt schreckt aber auch vor dieser Herausforderung nicht zurück:

„So weit so gut. Gleichwohl bleibt die Frage, was Unternehmen tun können, wenn objektiv keine Verbindung zwischen ihnen und ihrem extremistischen bzw. populistischen Arbeitnehmer erkennbar ist und nur solche Menschen die Verbindung herstellen können, die den betreffenden Mitarbeiter als Angestellten von Unternehmen XY (er-)kennen. So wie es zunächst etwa auch bei LKA-»Hutbürger« Maik G. der Fall war. Noch kniffeliger wird es, wenn Arbeitgeber vollkommen außerhalb der Öffentlichkeit Mitarbeiter identifizieren, die mit extremen Gruppierungen gleich welchen politischen Randspektrums sympathisieren oder entsprechendes Gedankengut vertreten und sie solche Menschen nicht zu ihrer Belegschaft zählen möchten.

Hier ist die Rechtslage im öffentlichen Dienst ausnahmsweise unkomplizierter als im privatwirtschaftlichen Bereich. Denn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Tun sie das nicht, rechtfertigt das eine Kündigung. In der freien Wirtschaft sind die Anforderungen an eine Trennung höher, da hier durch die politische Aktivität des Mitarbeiters vielmehr eine konkrete – wie auch immer geartete – Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten sein muss, bevor eine Kündigung möglich ist. Ob das der Fall ist, ist stets im Einzelfall zu bewerten. Anders gesprochen: Man befindet sich im »bekannten Fahrwasser« der verhaltensbedingten Kündigung, wo alle individuellen Umstände zu berücksichtigen sind und nicht zuletzt auch eine Interessenabwägung durchzuführen ist.“

Hier wird es also schwer, mittels Kündigung für weltanschauliche Harmonie in der Belegschaft zu sorgen, denn solchen Maßnahmen „stehen die Grundrechte des Arbeitnehmers entgegen, insbesondere dessen Meinungsfreiheit.“

Aber aufgeben muss der haltungsbewusste Arbeitgeber deshalb nicht. Der moderne Arbeitsrechtsanwalt will niemanden entmutigen:

„Vorstehendes heißt jedoch nicht, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer in ihren Reihen dulden sollten oder müssen, deren Gesinnung nicht im Einklang mit den Werten des Unternehmens steht. Es bedeutet lediglich, dass es einer arbeitsrechtlich belastbaren Argumentation dafür bedarf, wieso die Gesinnung des jeweiligen Mitarbeiters zu einer Störung des Arbeitsverhältnisses führt, die auch in der Störung des Betriebsfriedens liegen kann.“

Andere Anwaltskollegen haben auch schon über solche Wege nachgedacht. Bereits im letzten Sommer empfahl ein anderer Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie sich missliebige Mitarbeiter mit Hilfe des Betriebsrats kündigen lassen, wie seinerzeit an dieser Stelle schon berichtet wurde.

Wer sich sicher ist, rechter Umtriebe vollkommen unverdächtig zu sein und denkt, dass es ja nun wahrlich nicht so schlimm sei, wenn rechtsradikal oder rechtsextrem gesinnte Kollegen entlassen werden, selbst wenn sie nichts Strafwürdiges getan und auch nicht gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen haben, der sollte einen Moment innehalten. Wenn sich die Unkultur eines Gesinnungskündigungsrechts schleichend durchsetzt, dann ist sie je nach politischer Wetterlage einsetzbar. Es kann dann irgendwann auch die treffen, die sich jetzt auf der richtigen Seite wähnen. Niemand sollte sich deshalb eine Etablierung von gesinnungsrechtlichen Instrumentarien wünschen.

Dieser Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Klaus Weber, Hamburg / 07.09.2018

Politik und Wirtschaft wissen aufgrund des Scheiterns aller sozialistischen Versuche sehr wohl, dass eine Demokratie ohne Marktwirtschaft nicht möglich ist, der Kapitalismus die Demokratie allerdings nicht zwingend braucht. Wie vieles im Leben ist dies dann ein Geben und Nehmen oder einfach ein Deal. Die Unternehmen stützen das extrem links-grüne Regime und dafür bekommen Sie ungeahnte Möglichkeiten. Es wird ein Ersatzproletariat oder -Prekariat bereitgestellt, Osteuropa wird wirtschaftlich kolonialisiert, d.h. man kann dort billigst produzieren und über die angesiedelten Ketten überteuert Waren absetzen und die EU-Märkte werden durch Antidumping- und Ausgleichzölle protektioniert und durch EU-Regulierungen geschützt. Und dies in einem Maße, dass es Trump die Schamesröte ins Gesicht treiben würde. Tausende Lobbyisten in Berlin und Brüssel, die mit eigenen Ausweisen in Parlamenten ein- und ausgehen und dann eine Regierung die beste Kontakte zu den Schurkenstaaten vermittelt. AM Gabriel nimmt weiland die Wirtschaftsentourage mit zu seinen Mullahfreunden im Iran und just wiederholt dies der neue AM Maas mit Wirtschaft und seinen Diktatur- und Muslimbrüder-Freunden Mevlüt und dem lieben Recep, die derweil weiter im Nahen Osten wüten, die Kurden bekriegen und 180.000 politische Gefangene in Foltergefängnissen halten. Wenn das linksgrünen Regime, allen voran die SPD, derart mitzieht, kann die Wirtschaft doch nur mehr als dankbar sein und jede erdenkbare Gegenleistung erbringen. Aufgrund der jüngsten Geschehnisse ist die Angst vor Verlust der Pfründe aber groß. Deshalb wird die Repressalien noch mal kräftig angezogen. Wer nur ein Jota abweicht, dem drohen Arbeitsplatzverlust, Haussuchung, gesellschaftliche Ächtung, körperliche Gewalt durch die Antifa-SA und notfalls auch Maßnahmen gegen die Familie (siehe heutigen Link-Schulverweis Waldorf). All dies ist ja nichts Neues und bestens aus totalitären Regimen bekannt. Nun erfahren wir es aber leider mal am eigenen Leib. 

E. Albert / 07.09.2018

Beim Lesen dieses Artikels lief es mir kalt den Rücken hinunter! “Wenn sich die Unkultur eines Gesinnungskündigungsrechts schleichend durchsetzt, dann ist sie je nach politischer Wetterlage einsetzbar. Es kann dann irgendwann auch die treffen, die sich jetzt auf der richtigen Seite wähnen. Niemand sollte sich deshalb eine Etablierung von gesinnungsrechtlichen Instrumentarien wünschen.” Eben - wer legt denn fest, wo hier die “richtige Seite” ist? Wir sehen es doch: wer gestern einfach nur als “konservativ” galt, ist heute bereits ein stramm Rechter! Und je weiter dieses Land nach links abdriftet, umso mehr “Rechte” haben wir dann plötzlich, denn die Mitte ist ja dann auch schon rechts! Wer stoppt endlich diesen Wahn?!

Thomas Holzer, Österreich / 07.09.2018

Beim Herrn Maaßen scheint die “vereinigte Linke” gar keinen Anwalt zu benötigen, auch kein Gericht. Der Herr wird nach seinen Äußerungen der “Bild” gegenüber als Chef des Verfassungsschutzes wahrscheinlich bald Geschichte sein, wenn es so weiter geht. Süffisant die Forderung, er müsse beweisen, daß es keine “Hetzjagden” gab; die Forderung gegenüber Herrn Seibert und Frau Merkel, ihre “Beweise” vorzulegen, wurde weder von den MSM noch von anderen Politikern erhoben; ein Schelm, der Böses denkt.

Dr. Markus Hahn / 07.09.2018

Totalitarismus. Wie vor kurzem hier in einem Artikel zu lesen war, organisiert sich Totalitarismus “organisch” auf allen gesellschaftlichen Ebenen bis in die Persönlichkeit des Einzelnen - sich gegenseitig beeinflussend, zumeist verstärkend. Dass Juristen hierzu die formalen Werkzeuge zurecht biegen, mit denen man den schönen Schein wahrend durchgreifen kann, sollte nun wirklich niemanden verwundern. Die Anzahl von Juristen, die einer totalitären Transformation widerstanden haben, dürfte in allen Totalitarismen unterschnittlich hoch gewesen sein, im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Außerdem bietet sich für Anwälte mit der Verbreitung von Gesinnungsrecht ein neues, lukratives und kreatives Arbeitsfeld. Vorwärts immer, rückwärts immer.

Horst Lange / 07.09.2018

Gilt das auch für 65.000 potentiellen Linksextremisten, die Montag in Chemnitz waren?

M. Haumann / 07.09.2018

Wie widersinnig und schon vom Ansatz zum Scheitern verurteilt ist nur die Vorstellung, “Offenheit”, “Buntheit”, “Diversity”, “Toleranz auch gegenüber dem maximal Intoleranten” mittels arbeitgeberischem Gesinnungszwang und Repression durchsetzen zu können? Wie hat Frau Merkel es nur geschafft, diesem einst so freien und demokratischen Land wieder den Gedanken- und Sprachknast der DDR über die Ohren zu ziehen? Diese Kanzlei ist im Westen des Landes - warum merken die Wessies eigentlich so gar nicht, was sich hier derzeit wieder anbahnt? Muss man es wirklich jahrzehntelang am eigenen Leib erfahren haben, um es rechtzeitig zu begreifen? Lernt ihr wirklich nur durch Schmerz?

Wolfgang Richter / 07.09.2018

So einfach wie sich Herr Wnwalt die Sache mit Öffentlich Bediensteten vorstellt sollte sie aktuell nicht sein, denn wie will der Öffentliche Arbeitgeber in Zeiten, in denen honorige Verfassungsrechtler den seit Jahren anhaltenden Bruch von Verfassung und Recht auf verschiedenen Tätigkeitsfeldern seitens der Regierenden belegen, einem sich kontär und kritisch dazu verhaltenden Mitarbeiter belegen, daß dieser sich nicht auf dem “Boden der Verfassung” bewege. Von der Logik her ist eher genau die Verfassungstreue anzunehmen. Und bei der bestehenden Rechtslogik des Zitierten ist um so verständlicher, daß der Bedienstete des LKA Sachsen mit deutsch-nationalem Anglerhut nachdrücklich gegen das Porträtieren seines Gesichtes (was sicher über eine normale Berichterstattung hinaus ging) durch ein ZDF-Fernseiteam vorging. Daß er sich bei der gesamten Aktion denkbar ungeschickt verhielt, steht auf einem anderen Blatt. Der nachfolgende beinahe Jobverlust und die Umsetzung bestätigen seine Bedenken. Durch ideologisch-moralisierende Mediale wird das Grundrecht der Meinungs- u. Versammlungsfreiheit anders Denkender durch Erpressung derselben durch die Hintertür abgeschafft. Mögen derartig Gesinnte bei den kommenden Wahlen ihren Denkzettel erhalten.

Ruedi Tschudi / 07.09.2018

Das erinnert mich an die Nazi-Zeit. Juden darf man nicht beschäftigen.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Peter Grimm / 12.04.2024 / 06:15 / 136

Kein Drama beim Höcke-Duell

Dass Thüringens CDU-Chef Mario Voigt mit seinem AfD-Pendant Björn Höcke in ein TV-Duell ging, sorgte für Aufsehen und Protest. Heraus kam eine ganz normale Fernsehsendung,…/ mehr

Peter Grimm / 11.04.2024 / 12:45 / 50

Die Rundfahrt eines Polizeibekannten

Der Irrwitz deutscher Asylpolitik zeigt sich zuweilen auch in absurden Geschichten aus dem Polizeibericht. Bei zu vielen Asylbewerbern drückt sich das Verhältnis zur Gesellschaft im…/ mehr

Peter Grimm / 09.04.2024 / 06:15 / 140

Droht eine Landesregierungs-Entmachtung nach AfD-Sieg?

Fünf Jahre nach dem „Rückgängigmachen“ einer Ministerpräsidentenwahl überlegen Juristen jetzt, wie man missliebige Landesregierungen mittels „Bundeszwang“ entmachten und zeitweise durch einen Staatskommissar ersetzen könnte. Sie…/ mehr

Peter Grimm / 03.04.2024 / 13:00 / 33

Wer darf Feindsender verbieten?

Wenn Israel das Gleiche tut wie EU und deutsche Bundesregierung zwei Jahre zuvor, dann ist selbige Bundesregierung plötzlich besorgt. Bei Doppelstandards ist Deutschland immer noch…/ mehr

Peter Grimm / 30.03.2024 / 09:00 / 75

Durchsicht: Die populärste Kommunistin?

Sahra Wagenknecht verteidigte als Kommunistin die DDR und begeistert heute selbst Konservative. Klaus-Rüdiger Mai beschreibt, wie die Frau zu verstehen ist. / mehr

Peter Grimm / 24.03.2024 / 12:00 / 77

Fürchtet Putin Angriffe aus verdrängten Kriegen?

143 Todesopfer hat der Anschlag auf ein Konzert in der Moskauer Region gefordert. Der Islamische Staat hat sich dazu bekannt, doch der Kreml hätte gern andere…/ mehr

Peter Grimm / 18.03.2024 / 10:00 / 78

Durchsicht: Migrationstheater im Bundestag

Am Freitag debattierte der Bundestag wieder einmal über die Migrationskrise. Die Selbstdarstellung der Nach-Merkel-CDU war, wie auch die Reaktion aus der SPD, bemerkenswert. Politisch wenig…/ mehr

Peter Grimm / 14.03.2024 / 12:30 / 55

Nix rausgekommen beim Kanzler?

Am Mittwoch stellte sich Bundeskanzler Olaf Scholz den Fragen der Bundestagsabgeordneten und schaffte es wieder, mit vielen Worten keine klare Antwort zu geben. Und er…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com