Nun kommt sie also doch, die Chat-Kontrolle der EU. Freilich taucht diese Bezeichnung in der entsprechenden Pressmitteilung des Rats der Europäischen Union nicht einmal auf. Die ist lediglich betitelt mit: „Sexueller Missbrauch von Kindern: Rat legt Standpunkt zum Gesetz über den Schutz von Kindern vor Missbrauch im Internet fest“. Und wer würde dagegen etwas einwenden wollen? Allerdings geht es eben nicht nur um den berechtigten Schutz von Kindern, sondern um weit mehr. Ursprünglich hatte die EU-Kommission im Mai 2022 einen Entwurf vorgelegt, durch den die Anbieter von Messengerdiensten dazu verpflichtet gewesen wären, sämtliche Kommunikation und Dateien ihrer Kunden hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die sogenannte CSA-Verordnung („Child Sexual Abuse“) zu durchleuchten. Dieser Entwurf fiel jedoch zunächst durch. Nicht zuletzt, weil Deutschland nicht mitziehen wollte, sodass die eigentlich schon für den 14. Oktober geplante Abstimmung im EU-Rat nicht stattfand (achgut berichtete). Justizministerin Stefanie Hubig hatte unmissverständlich klargestellt, dass anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sein müsse und private Kommunikation nie unter Generalverdacht stehen dürfe.
Am 26. November haben sich die EU-Staaten nun auf einen Entwurf geeinigt, der einen Kompromiss darstellen und angeblich auf Freiwilligkeit beruhen soll. Aber was steht tatsächlich alles drin in diesem rund 200 Seiten umfassenden Dokument, das bislang ausschließlich in englischer Sprache vorliegt? Laut Pressemitteilung sind Digitalunternehmen mit der Annahme des neuen Gesetzes in erster Linie dazu verpflichtet, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und die Kontaktaufnahme zu Kindern zu verhindern. Die zuständigen nationalen Behörden sollen befugt werden, Unternehmen gegebenenfalls zur Entfernung von Inhalten, zum Zugang dazu und zur Streichung von Suchergebnissen über Online-Suchmaschinen zu verpflichten. Mit der Verordnung soll auch eine neue EU-Agentur, das „EU-Zentrum für die Prävention und Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs“, geschaffen werden.
Außerdem müssen Anbieter von Online-Diensten bewerten, wie hoch das Risiko ist, dass ihre Dienste für Kindesmissbrauch verwendet werden könnten. Auf der Grundlage dieser Bewertung müssen sie dann Maßnahmen zur Minderung dieses Risikos ergreifen. Die Mitgliedstaaten sollen nationale Behörden benennen, die für die Prüfung dieser Risikobewertungen und der ergriffenen Maßnahmen zuständig sind. Bei Verstößen sollen Zwangsgelder verhängt werden können. Mit der Freiwilligkeit ist es also doch nicht allzu weit her.
Der Rat will zudem drei „Risikokategorien“ einführen. Anbieter von Messengerdiensten, die unter die Kategorie „hohes Risiko“ fallen, können von den Behörden verpflicht werden, zur Entwicklung von Technologien beizutragen, um die Risiken im Zusammenhang mit ihren Diensten zu mindern. Darüber hinaus möchte der Rat eine momentan noch befristete Regelung dauerhaft einführen: Derzeit können Anbieter von Messengerdiensten freiwillig Inhalte, die über ihre Plattformen ausgetauscht werden, auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs überprüfen, diese melden und entfernen. Was nur wegen einer Ausnahme von der EU-Datenschutzverordnung möglich ist. Diese Ausnahme sollte eigentlich am 3. April 2026 auslaufen, soll nun aber weiterhin gelten.
Müssen sich demnächst ausnahmslos alle Chatnutzer ausweisen?
Das neue EU-Zentrum soll künftig die von den Online-Anbietern bereitgestellten Informationen bewerten und verarbeiten und eine Datenbank für Meldungen pflegen. Es soll auch für den Austausch von Unternehmensinformationen mit Europol und den nationalen Strafverfolgungsbehörden zuständig sein. Darüber hinaus soll es „Indikatoren“ für sexuellen Kindesmissbrauch zur Verfügung stellen, auf die Unternehmen bei ihren freiwilligen Maßnahmen zurückgreifen können. In Artikel 4 des Verordnungsentwurfs, der die „Risikominderung“ thematisiert, wird ausdrücklich genannt, dass „Anbieter von Diensten der zwischenmenschlichen Kommunikation“ Maßnahmen zur Altersüberprüfung ergreifen können, um Kinder als Nutzer ihrer Dienste „zuverlässig zu identifizieren“. Das hätte jedoch zur Folge, dass sich ausnahmslos alle Chatnutzer ausweisen müssten, um ihr Alter zu bestätigen. Anonyme Kommunikation im Internet wäre dann nicht mehr möglich, was beispielsweise für Whistleblower oder Dissidenten fatale Folgen hätte. Nach Artikel 6 sollen auch Software-Anbieter generell Maßnahmen zur Altersüberprüfung ergreifen.
Ebenfalls in Artikel 4 ist festgehalten, dass Online-Anbieter als eine mögliche Maßnahme Funktionen einführen sollen, die den Nutzern Informationen über Meldemechanismen bereitstellen und sie an Hotlines und „vertrauenswürdige Organisationen“ weiterleiten, wenn sie Material oder Unterhaltungen entdecken, die auf potenziellen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet hindeuten. Hier wären allerdings Falschmeldungen geradezu vorprogrammiert, denn im Prinzip könnte jeder jederzeit irgendwelche verdächtigen Chats melden. Und insbesondere dann, wenn Online-Anbieter Chats mit Hilfe von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz etwa nach verdächtigen Schlüsselwörtern scannen, könnte zum Beipiel jede sarkastische Formulierung potenziell als „kriminell“ erkannt werden, da keine KI wirklich Sarkasmus versteht. Die Kontrollbehörden sollen zudem ausdrücklich die Befugnis erhalten, Vor-Ort-Kontrollen in Räumlichkeiten durchzuführen oder eine Justizbehörde zu ersuchen, solche Kontrollen anzuordnen, um Informationen über einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Verordnung in jeglicher Form – unabhängig vom Speichermedium – zu prüfen, zu beschlagnahmen oder Kopien davon anzufertigen. Nun gut, an Hausdurchsuchungen hat man sich ja zumindest in Deutschland schon fast gewöhnt.
Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Verordnung sollen übrigens ausschließlich Kommunikationsdienste sein, die beispielsweise für Zwecke der nationalen Sicherheit genutzt werden. Hingegen kann das neue EU-Zentrum gemeinsame Untersuchungen über Ländergrenzen hinweg koordinieren – was mit der Floskel „reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts“ umschrieben wird – und sogar mit Behörden von Drittländern oder mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten. Und es kann laut Artikel 50 beschließen, „anderen Stellen und Personen auf begründeten Antrag hin“ einen „angemessenen Zugang zur Abfrage“ ihrer Datenbank zu gewähren, wenn sie nachweisen können, dass dieser Zugang zur Verwirklichung der Ziele der Verordnung beitragen könnte.
Falls der Verordnungsentwurf im Laufe der nun anstehenden Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament in seiner jetzigen Form durchkommt, wäre dies ein weiterer Schritt Richtung Zentralisierung und Machtkonzentration auf EU-Ebene, umfassender Überwachung nahezu aller EU-Bürger, massiver Datenerhebung und Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. Denn wer würde es noch wagen, sich einigermaßen ungezwungen im Internet zu äußern, wenn er mit ständiger Kontrolle durch irgendwelche Algorithmen und möglicherweise Denunziationen wegen scherzhafter Chats rechnen muss? Und letztlich könnten über diese Verordnung im Verbund mit dem schon in Kraft getretenen Digital Services Act auch jedwede oppositionelle Regungen wunderbar eingehegt werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls.

Zensursala kommt nicht von ungefähr! Ich hab es schonmal geschrieben und schreibe es gerne nochmal. Dem Kapitalismus wohnt der Faschismus inne! Er kommt auf leisen Pfoten, Schritt für Schritt. Aber er wird wieder kommen! Nicht so Ideologie getrieben und Brutal wie beim ersten mal. Es geschieht alles nur zu deinem besten. Es ist doch nur ein Piks, nur eine Einschränkung der Meinungsfreiheit wegen Hass und Hetze, Bargeld ist schlecht, es ist nur eine kleine Verordnung gegen irgendwas! Über die letzten Jahrzehnte kommt da schon ordentlich was zusammen und es wird stetig mehr.
Auf AchGut würde ich Zensur als unbeholfenes Kompliment betrachten : Man will seine Schafe ins
Trockene führen , bevor man sie schert , aber ein reichlich
spätes Schaf bleibt trotzdem ein Schaf . Gestern noch so , heute, nach Jahrzehnten des Zuredens , erstaunlicherweise so . Alle 30 Jahre läuft es knietief in die Scheiße und wechselt dann die Seite , nur als Herde natürlich . Aber immerhin : Gut geblökt , Schaf ! Dir gehört die neue Weide .
Unter dem Standardvorwand „Kindeswohl“ ist ja auch eine Alterskontrolle für die Benutzung sozialer Medien geplant. Das wird dann sicher eine App werden (gibt’s ja so wenige), über die man sich anmeldet bevor man etwas im Netz anschaut. Vorherige Registrierung selbstverständlich genauso aufwendig und gründlich wie bei einer neuen SIM-Karte.
Wer dann bei YT die falschen Videos anschaut, bekommt Hausbesuch.
Zum Thema sehr lesenswert der Artikel* „EU-Plan: Chatkontrolle für den Bürger, Samthandschuhe für Pädokriminelle?“ auf Tichys Einblick von gestern. Der Autor weist darauf hin, dass die Polizei in vielen Fällen des Besitzes von Kinderpornographie nur schleppend ermittelt („Prominentenschutz und “politische Rücksichtnahme„ dominieren“), und offenbar oft gar nicht daran interessiert ist, mögliche Netzwerke aufzudecken (siehe auch mein Kommentar unten). Besonders haarsträubend ist ein dort geschilderter Fall aus Dänemark, wo der ehemalige Fraktionschef der dänischen Sozialdemokraten wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilt wurde. Trotzdem (!) wurde ihm vom Parlamentspräsidium vorzeitig (!) eine Abgeordnetenrente zugesprochen, „auf die eigentlich erst später Anspruch hätte“. Das Parlamentspräsidium setzt sich übrigens aus Vertretern mehrerer Parteien zusammen, nicht nur aus Sozialdemokraten. Soviel parteiübergreifende Solidarität mit jemandem, der wegen Besitz von Kinderpornographie verurteilt wurde, macht sprachlos. (*archive[punkt]ph/9Bnd6)
Dem Kindeswohl schadet es natürlich nicht, wenn eine wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie vorbestrafte „Dragqueen“ kleine Vierjährige über ihre zahllosen Geschlechter und deren Austauschbarkeit „aufklärt“. Noch bemerkenswerter ist, dass das frühere und das neue Verfahren gegen „Jurassica Parka“ zwar auch in MS-Medien erwähnt wurden, aber keinen Skandal auslösten, der auch nur entfernt mit dem Gekreische um die frühere Allerweltsphrase „Alles für Deutschland“ vergleichbar wäre.
Die EU tut alles dafür, daß man sie beseitigt.
Außerdem: Die wollen ihre Päderasten informieren, wie und wo sie vorsichtig sein müssen.