Nun kommt sie also doch, die Chat-Kontrolle der EU. Freilich taucht diese Bezeichnung in der entsprechenden Pressmitteilung des Rats der Europäischen Union nicht einmal auf. Die ist lediglich betitelt mit: „Sexueller Missbrauch von Kindern: Rat legt Standpunkt zum Gesetz über den Schutz von Kindern vor Missbrauch im Internet fest“. Und wer würde dagegen etwas einwenden wollen? Allerdings geht es eben nicht nur um den berechtigten Schutz von Kindern, sondern um weit mehr. Ursprünglich hatte die EU-Kommission im Mai 2022 einen Entwurf vorgelegt, durch den die Anbieter von Messengerdiensten dazu verpflichtet gewesen wären, sämtliche Kommunikation und Dateien ihrer Kunden hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die sogenannte CSA-Verordnung („Child Sexual Abuse“) zu durchleuchten. Dieser Entwurf fiel jedoch zunächst durch. Nicht zuletzt, weil Deutschland nicht mitziehen wollte, sodass die eigentlich schon für den 14. Oktober geplante Abstimmung im EU-Rat nicht stattfand (achgut berichtete). Justizministerin Stefanie Hubig hatte unmissverständlich klargestellt, dass anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sein müsse und private Kommunikation nie unter Generalverdacht stehen dürfe.
Am 26. November haben sich die EU-Staaten nun auf einen Entwurf geeinigt, der einen Kompromiss darstellen und angeblich auf Freiwilligkeit beruhen soll. Aber was steht tatsächlich alles drin in diesem rund 200 Seiten umfassenden Dokument, das bislang ausschließlich in englischer Sprache vorliegt? Laut Pressemitteilung sind Digitalunternehmen mit der Annahme des neuen Gesetzes in erster Linie dazu verpflichtet, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und die Kontaktaufnahme zu Kindern zu verhindern. Die zuständigen nationalen Behörden sollen befugt werden, Unternehmen gegebenenfalls zur Entfernung von Inhalten, zum Zugang dazu und zur Streichung von Suchergebnissen über Online-Suchmaschinen zu verpflichten. Mit der Verordnung soll auch eine neue EU-Agentur, das „EU-Zentrum für die Prävention und Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs“, geschaffen werden.
Außerdem müssen Anbieter von Online-Diensten bewerten, wie hoch das Risiko ist, dass ihre Dienste für Kindesmissbrauch verwendet werden könnten. Auf der Grundlage dieser Bewertung müssen sie dann Maßnahmen zur Minderung dieses Risikos ergreifen. Die Mitgliedstaaten sollen nationale Behörden benennen, die für die Prüfung dieser Risikobewertungen und der ergriffenen Maßnahmen zuständig sind. Bei Verstößen sollen Zwangsgelder verhängt werden können. Mit der Freiwilligkeit ist es also doch nicht allzu weit her.
Der Rat will zudem drei „Risikokategorien“ einführen. Anbieter von Messengerdiensten, die unter die Kategorie „hohes Risiko“ fallen, können von den Behörden verpflicht werden, zur Entwicklung von Technologien beizutragen, um die Risiken im Zusammenhang mit ihren Diensten zu mindern. Darüber hinaus möchte der Rat eine momentan noch befristete Regelung dauerhaft einführen: Derzeit können Anbieter von Messengerdiensten freiwillig Inhalte, die über ihre Plattformen ausgetauscht werden, auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs überprüfen, diese melden und entfernen. Was nur wegen einer Ausnahme von der EU-Datenschutzverordnung möglich ist. Diese Ausnahme sollte eigentlich am 3. April 2026 auslaufen, soll nun aber weiterhin gelten.
Müssen sich demnächst ausnahmslos alle Chatnutzer ausweisen?
Das neue EU-Zentrum soll künftig die von den Online-Anbietern bereitgestellten Informationen bewerten und verarbeiten und eine Datenbank für Meldungen pflegen. Es soll auch für den Austausch von Unternehmensinformationen mit Europol und den nationalen Strafverfolgungsbehörden zuständig sein. Darüber hinaus soll es „Indikatoren“ für sexuellen Kindesmissbrauch zur Verfügung stellen, auf die Unternehmen bei ihren freiwilligen Maßnahmen zurückgreifen können. In Artikel 4 des Verordnungsentwurfs, der die „Risikominderung“ thematisiert, wird ausdrücklich genannt, dass „Anbieter von Diensten der zwischenmenschlichen Kommunikation“ Maßnahmen zur Altersüberprüfung ergreifen können, um Kinder als Nutzer ihrer Dienste „zuverlässig zu identifizieren“. Das hätte jedoch zur Folge, dass sich ausnahmslos alle Chatnutzer ausweisen müssten, um ihr Alter zu bestätigen. Anonyme Kommunikation im Internet wäre dann nicht mehr möglich, was beispielsweise für Whistleblower oder Dissidenten fatale Folgen hätte. Nach Artikel 6 sollen auch Software-Anbieter generell Maßnahmen zur Altersüberprüfung ergreifen.
Ebenfalls in Artikel 4 ist festgehalten, dass Online-Anbieter als eine mögliche Maßnahme Funktionen einführen sollen, die den Nutzern Informationen über Meldemechanismen bereitstellen und sie an Hotlines und „vertrauenswürdige Organisationen“ weiterleiten, wenn sie Material oder Unterhaltungen entdecken, die auf potenziellen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet hindeuten. Hier wären allerdings Falschmeldungen geradezu vorprogrammiert, denn im Prinzip könnte jeder jederzeit irgendwelche verdächtigen Chats melden. Und insbesondere dann, wenn Online-Anbieter Chats mit Hilfe von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz etwa nach verdächtigen Schlüsselwörtern scannen, könnte zum Beipiel jede sarkastische Formulierung potenziell als „kriminell“ erkannt werden, da keine KI wirklich Sarkasmus versteht. Die Kontrollbehörden sollen zudem ausdrücklich die Befugnis erhalten, Vor-Ort-Kontrollen in Räumlichkeiten durchzuführen oder eine Justizbehörde zu ersuchen, solche Kontrollen anzuordnen, um Informationen über einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Verordnung in jeglicher Form – unabhängig vom Speichermedium – zu prüfen, zu beschlagnahmen oder Kopien davon anzufertigen. Nun gut, an Hausdurchsuchungen hat man sich ja zumindest in Deutschland schon fast gewöhnt.
Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Verordnung sollen übrigens ausschließlich Kommunikationsdienste sein, die beispielsweise für Zwecke der nationalen Sicherheit genutzt werden. Hingegen kann das neue EU-Zentrum gemeinsame Untersuchungen über Ländergrenzen hinweg koordinieren – was mit der Floskel „reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts“ umschrieben wird – und sogar mit Behörden von Drittländern oder mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten. Und es kann laut Artikel 50 beschließen, „anderen Stellen und Personen auf begründeten Antrag hin“ einen „angemessenen Zugang zur Abfrage“ ihrer Datenbank zu gewähren, wenn sie nachweisen können, dass dieser Zugang zur Verwirklichung der Ziele der Verordnung beitragen könnte.
Falls der Verordnungsentwurf im Laufe der nun anstehenden Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament in seiner jetzigen Form durchkommt, wäre dies ein weiterer Schritt Richtung Zentralisierung und Machtkonzentration auf EU-Ebene, umfassender Überwachung nahezu aller EU-Bürger, massiver Datenerhebung und Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. Denn wer würde es noch wagen, sich einigermaßen ungezwungen im Internet zu äußern, wenn er mit ständiger Kontrolle durch irgendwelche Algorithmen und möglicherweise Denunziationen wegen scherzhafter Chats rechnen muss? Und letztlich könnten über diese Verordnung im Verbund mit dem schon in Kraft getretenen Digital Services Act auch jedwede oppositionelle Regungen wunderbar eingehegt werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls.

Gestern sprach mich mein Chef auf meine politischen Kommentare im Internet an. Er bat mich um eine Erklärung. Ob ich während der Arbeitszeit politisiere?
Ich erklärte es ihm.
Er meinte meine Kommentare seien sehr gut und ich solle ein Buch schreiben.
Na also, es geht doch, die Bevölkerungsmehrheit ist vernünftig. WIR sind mehr!
Meine Universalantwort betreffend der Zensur lautet wie immer:
Alle die sich in der Opposition befinden sollen sich öffentlich als Oppositionelle outen.
WIR sind mehr! Nicht „sie“, die Büttel des neosozialistischen Feudal-Faschismus.
Das Schlagwort lautet: digitale direkte Demokratie
Jeder sagt/schreibt was er denkt. Nur damit können wir den Möchtegerndiktatoren das Maul stopfen.
Frau Binning, Sie unterschätzen zwei Dinge radikal: Die Wirksamkeit des Panoptikums, und die technischen Möglichkeiten der vollständigen Überwachung; und Sie denken in die falsche Richtung: Man muß das Ziel sehen, und nicht im Zeitraum einer Wahlperiode, sondern mit den Augen einer Religion, und dann die Vorgänge dynamisch an den Fortschritt anpassen.
Entscheidend für das Panoptikum ist, daß nicht alles gesehen wird, sondern daß alles gesehen werden kann und der Deliquent das weiss.
Die technischen Möglichkeiten werden immer angepaßt. Beispiel „biometrische Pässe“ und „Toll collect“: Von Anfang an auf Datenbank angelegt, und auf Gesichtserkennung der Insassen, aber die Rechenleistung noch nicht vorhanden. Vorausplanen, nach der Kennzeichenerfassung kommt die vollständige Erkennung an jeder Kreuzung und die Lenkung über Geofancing. Jedes Auto ab 2018 hat eine SIM und eine Standverbindung – nach Brüssel. Damit sind die alten „freien“ Autos natürlich noch nicht von der Straße, aber das hat eben Zeit. Keine Wahlperiode, aber eben eine Generation (bzw. zwei, wenn man den Katalysatorzwang als Grundlage nimmt – Vergaserautos lassen sich nicht fernsteuern).
Chat-Kontrolle? Jedes gsprochene Wort, jeder Gang, jede Geste, jeder Tastaturanschlag. Nicht nur auf Inhalt, auch auf Emotionen. Technisch möglich, flächendeckend noch nicht umsetzbar, aber in Kürze.
Die Gedanken sind dann eben nicht mehr frei, wenn Sprachmelodie dich verraten und der Staubsauger mitgehört hat.
Kaum einer liest die Verträge durch die zu jeder Internet Technik wie Smartphone, Email, APPs gereicht werden. Erst recht werden die Inhalte nicht verstanden. Das ist ja der Trick der EU, sie zwingen Anbieter zu bestimmten End-Verträgen damit der „Käufer“ an „Ihrem -Unsere Demokratie-“ digitalen Leben teilhaben kann.
Inzwischen kapieren manche Menschen das sie unter dem Label „Unsere Demokratie“, Wokismus etc. ganz heftig über den Tisch gezogen werden und nichts anderes als eine ferngelenkte Schlägertruppe, verbal und physisch, des Hyperkapitalismus sind.
Kampf gegen die Armut? Nein, Kampf gegen die Armen führen die Jusos, JU, Antifa, Solid allgemein der Nachwuchs flankiert durch die Parteien durch.
Dazu diese zur Chatkontrolle kleine feine Meldung Netzpolitik „Beim “Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität„ saß ausgerechnet eine hochrangige Mitarbeiterin des umstrittenen Unternehmens Palantir mit am Tisch. Laura Rudas war Teil eines sogenannten Round Tables der “EU AI Champions Initiative„. Allerdings war sie dort nicht als leitende Mitarbeiterin von Palantir gelistet, sondern vertrat offiziell ebenjene Initiative.“
Die rotgrünen Faschisten als Propagandaflügel des Kapitals mit Schlägern die derjenigen gleichen, die unter Mussolini die Schwarzhemden waren. Mussolini definierte seinen Faschismus folgend „Der Faschismus sollte Korporatismus heißen, weil er die perfekte Verschmelzung der Macht von Regierung und Konzernen ist.“ Und die Bundeswehr, Heimatarmee gilt bei manchen als „Al-Qaida in Uniform“.
@S.Buch „ ist der Vorwand des Guten der Einstieg zum
Bösen in Form von Unterdrückung und Unfreiheit “ – Na ,
dann wird man Sie wohl beim Wort nehmen müssen , sobald Sie im Alleingang beginnen , zu regieren . Falls Sie
reGIERen werden .
Sind das alles nicht nur Spiegelfechtereien? Um sich den Anschein der Rechtsstaatlichkeit zu geben? JEDE öffentlich zugängliche Quelle kann von jeder Suchmaschine auf Schlüsselworte abgeklopft werden. Warum sollte die EU, Interpol, wer auch immer, auch heute schon, ohne „gesetzliche Rückendeckung“, dies nicht bereits tun? Heute ist es noch illegal, morgen schon legal und übermorgen halt scheißegal. Hurra!
Das Ganze ist doch ein Witz, solange die Polizei nicht mit mehr Personal ausgestattet wird, und zwar deutlich mehr. Schon heute müssen Ermittlungen wegen Verdacht auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie manchmal eingestellt werden, weil die Behörden mit der Auswertung beschlagnahmter Computer / Smartphones nicht hinterherkommen. Es ist auch auf Seite vieler Bundesländer kein politischer Wille erkennbar, die Vergewaltigung und sexuelle Nötigung von Kindern nachhaltig zu verfolgen, NRW ist hier vielleicht eine rühmliche Ausnahme, obwohl auch dort die ausgehobenen Pädophilenringe ‚seltsamerweise‘ immer nur aus Angehörigen von Unter- und Mittelschicht bestehen, nie aus Personen aus ‚höheren Kreisen’. Solange also der Personaleinsatz in diesem Bereich so niedrig ist, kann man davon ausgehen, dass der Kinderschutz nur vorgeschoben ist, um die Kommunikation der Bevölkerung effektiver zu kontrollieren.