Nun kommt sie also doch, die Chat-Kontrolle der EU. Freilich taucht diese Bezeichnung in der entsprechenden Pressmitteilung des Rats der Europäischen Union nicht einmal auf. Die ist lediglich betitelt mit: „Sexueller Missbrauch von Kindern: Rat legt Standpunkt zum Gesetz über den Schutz von Kindern vor Missbrauch im Internet fest“. Und wer würde dagegen etwas einwenden wollen? Allerdings geht es eben nicht nur um den berechtigten Schutz von Kindern, sondern um weit mehr. Ursprünglich hatte die EU-Kommission im Mai 2022 einen Entwurf vorgelegt, durch den die Anbieter von Messengerdiensten dazu verpflichtet gewesen wären, sämtliche Kommunikation und Dateien ihrer Kunden hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die sogenannte CSA-Verordnung („Child Sexual Abuse“) zu durchleuchten. Dieser Entwurf fiel jedoch zunächst durch. Nicht zuletzt, weil Deutschland nicht mitziehen wollte, sodass die eigentlich schon für den 14. Oktober geplante Abstimmung im EU-Rat nicht stattfand (achgut berichtete). Justizministerin Stefanie Hubig hatte unmissverständlich klargestellt, dass anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sein müsse und private Kommunikation nie unter Generalverdacht stehen dürfe.
Am 26. November haben sich die EU-Staaten nun auf einen Entwurf geeinigt, der einen Kompromiss darstellen und angeblich auf Freiwilligkeit beruhen soll. Aber was steht tatsächlich alles drin in diesem rund 200 Seiten umfassenden Dokument, das bislang ausschließlich in englischer Sprache vorliegt? Laut Pressemitteilung sind Digitalunternehmen mit der Annahme des neuen Gesetzes in erster Linie dazu verpflichtet, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und die Kontaktaufnahme zu Kindern zu verhindern. Die zuständigen nationalen Behörden sollen befugt werden, Unternehmen gegebenenfalls zur Entfernung von Inhalten, zum Zugang dazu und zur Streichung von Suchergebnissen über Online-Suchmaschinen zu verpflichten. Mit der Verordnung soll auch eine neue EU-Agentur, das „EU-Zentrum für die Prävention und Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs“, geschaffen werden.
Außerdem müssen Anbieter von Online-Diensten bewerten, wie hoch das Risiko ist, dass ihre Dienste für Kindesmissbrauch verwendet werden könnten. Auf der Grundlage dieser Bewertung müssen sie dann Maßnahmen zur Minderung dieses Risikos ergreifen. Die Mitgliedstaaten sollen nationale Behörden benennen, die für die Prüfung dieser Risikobewertungen und der ergriffenen Maßnahmen zuständig sind. Bei Verstößen sollen Zwangsgelder verhängt werden können. Mit der Freiwilligkeit ist es also doch nicht allzu weit her.
Der Rat will zudem drei „Risikokategorien“ einführen. Anbieter von Messengerdiensten, die unter die Kategorie „hohes Risiko“ fallen, können von den Behörden verpflicht werden, zur Entwicklung von Technologien beizutragen, um die Risiken im Zusammenhang mit ihren Diensten zu mindern. Darüber hinaus möchte der Rat eine momentan noch befristete Regelung dauerhaft einführen: Derzeit können Anbieter von Messengerdiensten freiwillig Inhalte, die über ihre Plattformen ausgetauscht werden, auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs überprüfen, diese melden und entfernen. Was nur wegen einer Ausnahme von der EU-Datenschutzverordnung möglich ist. Diese Ausnahme sollte eigentlich am 3. April 2026 auslaufen, soll nun aber weiterhin gelten.
Müssen sich demnächst ausnahmslos alle Chatnutzer ausweisen?
Das neue EU-Zentrum soll künftig die von den Online-Anbietern bereitgestellten Informationen bewerten und verarbeiten und eine Datenbank für Meldungen pflegen. Es soll auch für den Austausch von Unternehmensinformationen mit Europol und den nationalen Strafverfolgungsbehörden zuständig sein. Darüber hinaus soll es „Indikatoren“ für sexuellen Kindesmissbrauch zur Verfügung stellen, auf die Unternehmen bei ihren freiwilligen Maßnahmen zurückgreifen können. In Artikel 4 des Verordnungsentwurfs, der die „Risikominderung“ thematisiert, wird ausdrücklich genannt, dass „Anbieter von Diensten der zwischenmenschlichen Kommunikation“ Maßnahmen zur Altersüberprüfung ergreifen können, um Kinder als Nutzer ihrer Dienste „zuverlässig zu identifizieren“. Das hätte jedoch zur Folge, dass sich ausnahmslos alle Chatnutzer ausweisen müssten, um ihr Alter zu bestätigen. Anonyme Kommunikation im Internet wäre dann nicht mehr möglich, was beispielsweise für Whistleblower oder Dissidenten fatale Folgen hätte. Nach Artikel 6 sollen auch Software-Anbieter generell Maßnahmen zur Altersüberprüfung ergreifen.
Ebenfalls in Artikel 4 ist festgehalten, dass Online-Anbieter als eine mögliche Maßnahme Funktionen einführen sollen, die den Nutzern Informationen über Meldemechanismen bereitstellen und sie an Hotlines und „vertrauenswürdige Organisationen“ weiterleiten, wenn sie Material oder Unterhaltungen entdecken, die auf potenziellen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet hindeuten. Hier wären allerdings Falschmeldungen geradezu vorprogrammiert, denn im Prinzip könnte jeder jederzeit irgendwelche verdächtigen Chats melden. Und insbesondere dann, wenn Online-Anbieter Chats mit Hilfe von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz etwa nach verdächtigen Schlüsselwörtern scannen, könnte zum Beipiel jede sarkastische Formulierung potenziell als „kriminell“ erkannt werden, da keine KI wirklich Sarkasmus versteht. Die Kontrollbehörden sollen zudem ausdrücklich die Befugnis erhalten, Vor-Ort-Kontrollen in Räumlichkeiten durchzuführen oder eine Justizbehörde zu ersuchen, solche Kontrollen anzuordnen, um Informationen über einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Verordnung in jeglicher Form – unabhängig vom Speichermedium – zu prüfen, zu beschlagnahmen oder Kopien davon anzufertigen. Nun gut, an Hausdurchsuchungen hat man sich ja zumindest in Deutschland schon fast gewöhnt.
Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Verordnung sollen übrigens ausschließlich Kommunikationsdienste sein, die beispielsweise für Zwecke der nationalen Sicherheit genutzt werden. Hingegen kann das neue EU-Zentrum gemeinsame Untersuchungen über Ländergrenzen hinweg koordinieren – was mit der Floskel „reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts“ umschrieben wird – und sogar mit Behörden von Drittländern oder mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten. Und es kann laut Artikel 50 beschließen, „anderen Stellen und Personen auf begründeten Antrag hin“ einen „angemessenen Zugang zur Abfrage“ ihrer Datenbank zu gewähren, wenn sie nachweisen können, dass dieser Zugang zur Verwirklichung der Ziele der Verordnung beitragen könnte.
Falls der Verordnungsentwurf im Laufe der nun anstehenden Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament in seiner jetzigen Form durchkommt, wäre dies ein weiterer Schritt Richtung Zentralisierung und Machtkonzentration auf EU-Ebene, umfassender Überwachung nahezu aller EU-Bürger, massiver Datenerhebung und Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. Denn wer würde es noch wagen, sich einigermaßen ungezwungen im Internet zu äußern, wenn er mit ständiger Kontrolle durch irgendwelche Algorithmen und möglicherweise Denunziationen wegen scherzhafter Chats rechnen muss? Und letztlich könnten über diese Verordnung im Verbund mit dem schon in Kraft getretenen Digital Services Act auch jedwede oppositionelle Regungen wunderbar eingehegt werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls.

Wichtiger als die Chatkontrolle (die übrigens von amerikanischen Unternehmen längst umgesetzt wird, die EU musste für einen temporären Zeitraum, iirc fünf Jahre, zustimmen) ist, dass vor zwei Wochen auch in Baden-Württemberg Palantirs „Gotham“ eingeführt wurde. Somit sammelt bald auch in BW ein amerikanisches Privatunternehmen fleißig Daten zu deutschen Bürgern, die in deutschen Behörden (u.a. Polizei) gespeichert sind, um eine KI damit zu trainieren. Zugestimmt haben im Landtag, neben den Regierungsparteien, aus der Opposition: FDP und der Großteil der AfD. Geschlossen dagegen stimmte die SPD (134. Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg am Mittwoch, 12. November 2025, Ergebnis der namentlichen Abstimmung).
Ja ja, es soll nur eine „Übergangslösung“ sein, bis ein deutscher/europäischer Anbieter eine entsprechende Software anbietet. Wenn es soweit ist, wird man Palantir möglicherweise bitten, die gesammelten Daten zu deutschen Bürgern zu löschen, wenn’s nicht zuviele Umstände macht, halt.
Nachtrag zu meinem Kommentar unten: vgl. den Tagesspiegel-Artikel „Kentler war nicht allein: Missbrauchsnetzwerk in der Jugendhilfe reichte weit über Berlin hinaus“* („Ein bundesweites Netzwerk aus Sozialpädagogen, Behörden und Wissenschaftlern hat bis in die 2000er-Jahre sexuelle Gewalt in der Kinder- und Jugendhilfe gedeckt. (…) Angesehene Vertreter der Heimreform und der Sexualpädagogik [sic] gehörten diesem an“) und den SPIEGEL-Artikel „Missbrauchsnetzwerk deutlich größer als bisher bekannt“** („Kentler, der 2008 starb, war in den Sechziger- und Siebzigerjahren Abteilungsleiter am Pädagogischen Zentrum Berlin und anschließend Professor für Sozialpädagogik an der Universität Hannover. Der seinerzeit weithin anerkannte Psychologe und Sexualforscher behauptete, pädophile Männer würden sich als Pflegeväter besser um ihre Schützlinge kümmern als andere Pflegeeltern. Er bezeichnete diese Praxis als “wissenschaftliches Experiment„. Dass die pädophilen Männer als Gegenleistung Sex wollen könnten, war für Kentler kein Hinderungsgrund, Kinder an sie zu vermitteln. Die Pädokriminellen erhielten sogar Pflegegeld. Kentler wurde später nicht strafrechtlich verfolgt, weil seine Taten verjährt waren. (…) Mehrere [Täter] hätten hochrenommierte wissenschaftliche oder pädagogische Positionen innegehabt.“). * archive[punkt]ph/lsWFd ** archive[punkt]ph/npkD2
@Thomin Weller – Sie schrieben: „Zur Beleuchtung der Hintergründe wird er einleitend über die Gefahren frühkindlicher Sexualerziehung sprechen.“ Das Schlimme ist, dass einige Linke/Grüne sich nicht zu blöde sind, mittlerweile zu sagen Kinderschutz sei „rechts“ (muss man sich mal vorstellen). Jeder, der über die Frühsexualisierung von Kindern ab dem Kita-Alter spricht, wird in die rechte Ecke geschoben (und mit ‚rechts‘ meinen die nicht ‚konservativ’, sondern, wie üblich, ‘Nazi’). Dabei beruhen die Konzepte zur frühkindlichen Sexualserziehung zu weiten Teilen auf den Konzepten des Pädophilen Helmut Kentler (zentrale Figur eines bundesweiten Missbrauchsnetzwerks), der mehr als 30 Jahre lang (!!) in trauter Eintracht und Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung (!!!) minderjährige Jungen als Pflegekinder zu pädokriminellen Straftätern vermittelte – man muss sagen, das war staatlicher organisierter Menschenhandel mit Kindern: Sowohl Kentler als auch die Jugendamtsmitarbeiter wussten, dass die Männer pädokriminell waren. Das Ganze wurde dann euphemistisch (leider oft heute noch) „Kentler-Experiment“ genannt. Es passierte dann das Erwartbare: die Jungen wurden von ihren „Pflegevätern“ vergewaltigt und missbraucht. Für mich einer der größten politischen Skandale der deutschen Nachkriegsgeschichte, leider in der größeren Öffentlichkeit immer noch weitgehend unbekannt. Die wissenschaftliche Aufarbeitung ist vor einigen Jahren angelaufen, dabei wurden Verbindungen zu u.a. dem pädokriminellen Netzwerk an der Odenwaldschule deutlich. Die Forscher konnten nicht alle Akten auswerten, da einige angeblich ‚verschwunden‘ waren. Angezeigt wäre also eine komplette Aufarbeitung der Entstehungsgeschichte dieser sexualpädogogischen Konzepte für Kitas und Schulen durch Kentler und sein Netzwerk, was jedoch leider nicht passiert, da, siehe oben, jegliche Kritik als „rechts“ abgebügelt wird. Unfassbar.
Damit die EU Macht ausüben kann, braucht die EU Personal. Mehr Macht mehr Personal, mehr Geld für mehr Personal. Wenn die Anbieter die Zensur- und Spitzelbehörden der EU mit gigantischen Datenmengen fluten, muss das irgendwer auswerten. Das sind in der Regel keine Billiglöhner. Der einzige Kitt, der die EU noch zusammen hält, ist Geld aus Deutschland. Da ist das Ende in Sicht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die EU Staaten, die nur mitmachen, weil die Geld bekommen, mitmachen werfen,wenn sie plötzlich bezahlen müssen. Wenn die aber nicht mitmachen, kann die Ru Kommission auf und niederhopsen. Es wird niemand mehr interessieren. Die Politiker in den Ländern können noch auf Wähler hoffen, wenn sie erzählen EU ist toll da gibt es Geld. Die Politiker können sich ausmalen, wie die Wähler wählen, wenn sie hören,die EU ist toll, die kostet aber Geld.
Ein mieser Trick von Ämtern, Behörden, Instituten, Organisationen, Unternehmen ist, Telefon-Gespräche für „Studienzwecke“ und „Mitarbeiterschulung“ mitzuschneiden. Manchmal wird man gefragt, manchmal geht die Absicht im Genuschel unter. Sagen Sie einfach „Nein“, Nein, ich möchte nicht, daß das Gespräch nicht aufgezeichnet wird.
Jetzt gibt es schon eine Waffenverbotszonen-App. Niemand trägt seine Knarre in der Hand oder am Hals, das Waffenverbot sollte also anlaßlos kontrolliert werden. Je größer die Zone, mit desto mehr Kontrolle muß man rechnen. Vielleicht findet sich keine Waffe, aber „Huch“, was haben wir denn da? Das müssen wir leider konfiszieren und in ihre Akte aufnehmen.
Die Chat-Überwachung entfaltet noch keine Wirkung, doch es könnte der Zeitpunkt kommen, wo wir gezwungener Maßen zur Video-Konferenz geladen werden. Wie es ja auch Behördengänge gibt, die am besten Online gemacht werden, weil wir andernfalls Vertröstungen und Endlosgejingel im Telefon ausgeliefert sind: alle Leitungen sind zur Zeit belegt, am besten Sie rufen nächste Woche noch mal an.
Ich gebe Ihnen einen Termin in 5 Monaten. Und dann heißt es, die Mitarbeiterin ist bis auf Weiteres krank.
Irgendwann wird das lustige Quatsch-Knäckebrot zum Muß. Einchecken, auschecken, und dann ist das nicht mehr lustig.
Wissen Sie Frau Binnig, manche Teilnehmer auf der Achse sind so dumm, daß ich flüchten möchte. Daß das auf mich zurückfällt? Geschenkt. Ich habe mich jetzt bei Herrn Tichy, als kostenloser Nichtsnutz beworben. Mal sehen, was er sagt. Der Achse abschwören? Nicht mit mir. Und: Herr Tichy hat keine Wahl.
@Th. Gerbert Passend zu Tichy und Samthandschuhen passt die MHG Studie (Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland) die von Frau Britta Bannenberg aus meiner Sicht gezielt verharmlost wurde. Prof. Britta Bannenberg kam zu dem Schluss das die Opfer vor sexuellen Übergriff selbst schuld haben!!!
Artikel Ansage „Ritueller Kindesmissbrauch – was steckt dahinter? Aus Anlass dieser öffentlichen Warnung hat die Aufklärungs- und Fördergesellschaft AXION Resist für kommenden Sonntag, 1. Advent, zu einer hochkarätigen Online-Konferenz eingeladen. Zur Ausleuchtung der Täterszene und ihrer Motive wurde der zwar etwas plakative, aber inhaltlich angemessene Titel “Rituelle und satanische Gewalt an Kindern„ gewählt. Was wie ein Verschwörungstheoretiker-Slogan klingt, hat leider einen sehr ernsten Hintergrund – und das wird auch am Renommee der eingeladenen Referenten deutlich, die sich sich durch ein hohes Maß an Sachkunde auszeichnen. ..Im Rahmen von EUROPOL war er unter anderem zuständig für den Deliktbereich Kinderhandel und Organhandel von Kindern. Zur Beleuchtung der Hintergründe wird er einleitend über die Gefahren frühkindlicher Sexualerziehung sprechen.“