Rainer Bonhorst / 14.03.2018 / 06:25 / Foto: Pixabay / 44 / Seite ausdrucken

Was man privat meinen darf

Die Vertreibung des Schriftstellers Uwe Tellkamp aus der warmen Mitte unserer heimeligen Republik hinüber in die rechte Strafecke ist Anschauungsunterricht erster Güte. Warum der Autor des „Turm“ in die Ecke beordert wurde, hat die sächsische Kunstministerin Eva-Maria Stange auf wunderbar entlarvende Weise begründet.

Dass die meisten Migranten nicht vor Krieg und Verfolgung fliehen, sondern kämen, um in die Sozialsysteme einzuwandern, sei dem Schriftsteller zwar als „Privatmeinung“ gestattet. Öffentlich geäußert aber würden solche Parolen das gesellschaftliche Klima vergiften. Damit hat Frau Stange unfreiwillig, aber treffend das Problem angesprochen, das unsere Gesellschaft tatsächlich vergiftet. Es ist die Unterscheidung zwischen stumm zu bleibender Privatmeinung und gestatteter Meinungsäußerung.

Das Grundgesetz sieht diese Unterscheidung nicht vor. Es spricht von freier Meinungsäußerung. Also Äußerung. Nix stumm. Die private, also stumme Meinungsfreiheit, die ihre Grenzen dort findet, wo sie öffentlich geäußert wird, ist eine Erfindung der political correctness, also der letzten Jahre. Eva-Maria Stanges Parole von der „Privatmeinung“ und der vergiftenden Meinungsäußerung mag auf den ersten Blick wie blanker Blödsinn klingen, entspricht aber exakt dem Zeitgeist. Im deutschen Alltag wird längst zwischen unausgesprochener oder nur im vertrauten Kreis formulierter Meinung und dem, was man einer größeren Öffentlichkeit zumuten mag, streng unterschieden.

Vertreibung aus dem Klub der Lieben und Netten

Neu ist dieses Phänomen natürlich nicht. Es ist das Merkmal einer jeden Diktatur, ob rechts, ob links oder einfach nur despotisch. Wo es richtig hart hergeht oder herging, wandert(e) der unbotmäßige Meinungsäußerer ins Gefängnis. Wie etwa in der Türkei, um ein aktuelles, im Weltvergleich aber keineswegs herausragend schlimmes Beispiel zu nennen. So weit ist es bei uns zum Glück noch lange nicht. Hierzulande droht dem unbotmäßigen Meinungsäußerer nur die Vertreibung aus dem Klub der Lieben und Netten und die Versetzung in die Reihen der Schmuddelkinder. Wer etwas robuster gebaut ist, kann das verschmerzen. Der Sensible aber leidet wie ein Exilant, der sich nach der alten Heimat sehnt.

Historisch gesehen ist die Unterscheidung zwischen dem, was man sagen darf, und dem, was zu sagen nicht erlaubt ist, der Normalzustand. Erst die Aufklärung hat daran gerüttelt und schrittweise dazu geführt, dass Denken und Sagen (oder Schreiben) eine möglichst große Schnittmenge haben sollten. Oder wenigstens haben dürfen sollten.

Der Normalzustand vordemokratischer Zeiten wird meiner Meinung nach am besten in einem Volkslied aus dem 19. Jahrhundert beschrieben:

Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten, sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen.

Ja, so war das, als freie Gedanken nur Privatsache sein durften. Und als die Jäger mit dem Schießgewehr kamen, wenn die Gedanken nicht mehr als nächtliche Schatten vorbei flohen, sondern laut und deutlich oder gar schwarz auf weiß Gestalt annahmen.

Heute gehen die Jäger nicht mehr mit dem Schießgewehr in Stellung, sondern feuern den Bannstrahl der political correctness ab. Und da es sich bei den Jägern von heute oft um Jägerinnen mit Nanny-Zertifikat handelt, sage ich nicht, wie Marquis Posa: Sire, geben Sie Gedankenfreiheit! Sondern: Madam Stange und Co, lassen Sie uns, verflixt noch mal, unsere Redefreiheit!

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Reiner Gerlach / 14.03.2018

Ein sehr anschauliches Beispiel für die Vertreibung aus dem Klub der Lieben und Netten ist der Umgang des letzten Bundestages mit Frau Erika Steinbach.

R. Müller / 14.03.2018

Doch, es ist auch bei uns schon soweit. Monika Schäfer wurde wegen ihrer Meinungsäußerung in Deutschland inhaftiert. Sogar als Kanadierin. Passt die Meinung nicht zum Zeitgeist, dann wird daraus Volksverhetzung. Mit der Wahrheit verhält es sich ebenso.

Dr med Christian Rapp / 14.03.2018

Die Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. (R.Luxemburg)

Ludwig Flocken / 14.03.2018

Der Verfasser des zitierten Liedtextes war ja auch nicht ganz deutlich für die freie Meinungsäußerung. In der 2. Strophe heißt es: “Ich denke, was ich will, und was mich beglücket, aber alles in der Still und wie es sich schicket.”

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