Frau Barley sollte wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt werden(§ 258a STGB)
Bei Merkel, der EU und der “Demokratieabgabe” - ehemals GEZ - habe ich gelernt, dass Gesetz mit Hilfe gefälliger Rechtsprofessoren und parteinaher Verfassungsrichter immer so interpretiert werden kann, wie es den Herrschenden passt. Als Laie nützen Ihnen, Herr Haferburg, die Paragraphen leider wenig, denn § 95 Aufenthaltsgesetz steht vermutlich im Widerspruch zu EU Richtlinie X25 Absatz 4, der Konvention sonstwie und dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1. April 2000-irgendwas. “Aufenthaltsgesetz” haha… gern geschehen!
Rechtstaatlich ist das schon lange nicht mehr, es sei denn, es wird vom BVG oder vom EUGMR oder der UN für geboten erklärt. Die Legislative hat sich daran gewöhnt, übergangen zu werden. Eben rollt wieder eine gigantische UN-Kampagne, um Merkels Eigenwilligen Auffassungen zum Grundgesetz und zum Rechtstaat zu legitimieren.
Nichts leichter als das. Damit meine ich Beispiele für die Nichteinhaltung bestehender Gesetze. War es schon einem Deutschen möglich, eine nur vor einem katholischen oder evangelischen Priester geschlossene Ehe als rechtsgültig anerkennen zu lassen? Als Moslem mit einer vor einem Imam geschlossenen “Ehe” geht das. Hat schon mal ein Deutscher versucht, 2 oder mehr Ehefrauen als Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV anerkennen zu lassen? Als Moslem mit vor “Schariagerichten” geschlossenen Ehen geht das. Im Zweifel bekommt man da sogar 15 Kinder anerkannt, für deren Herkunft die Eigengabe völlig ausreichend ist. Versuchen Sie mal als Deutscher ihre im aussereuropäischen Ausland angeheiratete Ehefrau mit nach Deutschland zu nehmen. Völlig unmöglich, wenn diese keine entsprechenden Sprachkenntnisse nachweisen kann. Als sogenannter Flüchtling können Sie Familiennachzeug in fast unbegrenzter Höhe beantragen. Eigenauskunft hinsichtlich des Familienstatus ist völlig ausreichend. Mittels welcher Gesetzeslage dieses zweierlei Recht zu rechtfertigen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Meines Erachtens gilt jedoch für alle Bewohner dieses Landes ein einheitliches Recht. Wenn ich das unterstelle, dann haben Merkel und Genossen aus diesem Siedlungsgebiet auf dem Territorium Europas, ehemals unter dem Namen Deutschland bekannt, eine Bananenrepublik gemacht.
Lieber Herr Haferburg , die 165.000 Euro für die Abschiebung zweier Asylbewerber nach Afrika sind natürlich relativ zu sehen. Dafür läßt sich gerade mal eine mittelmäßige Grillparty von Franck Ribery inkl. Goldsteaks finanzieren……...
Ich glaube, an dem Welt-Artikel stimmt was nicht. Ist aber auch wurscht. Fakt ist, dass “Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe” schlicht und ergreifend nicht abschreckend sind, das ist pillepalle. Wenn jemand ohnehin ausreisepflichtig ist, warum ihn dann noch anklagen - kostet nur unnötig Zeit und Geld. Effektiver wäre es, Falschangaben über Identität (Name, Alter, Nationalität pp) sogleich mit einem Verlust jegweden Anspruchs auf Schutz zu “bestrafen”, allein müsste sich diese Regelung an Art. 1 GG messen lassen und würde dann wieder scheitern. Vor einigen Jahren noch lief das übrigens anders. Ein Mandant hatte sich den Aufenthalt in der Bundesrepublik mit einem totalgefälschten EU-Mitgliedsland-Pass verschafft. Er hat dann fast 10 Jahre hier gelebt, nie Sozialhilfe in Anspruch genommen, immer gearbeitet, Steuern gezahlt und in die Sozialversicherung. Als er aufflog, wurde er verhaftet und bis zur Ausreise in Abschiebehaft gehalten, nach 6 Monaten war die Papiere da, dann wurde er ausgeflogen. 3 Jahre Sperre für die Wiedereinreise. Die wurde dann auch genehmigt, aber erst, nachdem er die gesamten Kosten der Abschiebung, über 8000 €, auf Heller und Pfennig an den Staat zurückgezahlt hatte, inklusive der Kosten der Abschiebehaft. Unser Mandant war einfach nicht kriminell genug, muss man im Licht der heutigen Praxis feststellen. In der Tat ist hier etwas ganz gewaltig aus dem Lot geraten. Es wird alles getan, um die im Land zu halten, die hier nix verloren haben. Das ist absurdes Theater. Da wäre mir in manchen Punkten nur eine Bananenrepublik lieber.
Wird hier hier nicht (wieder) Machtmißbrauch, betreffend StGB § 263, Art.3 GG…., ua durch die DoppelPassinhaberin Barley vollzogen? Ich habe gelesen A.Posener, bei WO liebt solche Leute? Gibt´s hier nicht auch so was wie Amtshaftung? Was rauchen die in Berlinstambul? Könnte vielleicht Herr Steinhöfel ein fachkundiges Statment dazugeben?
Ganz sicher ist es so, dieses Regime und seine Entourage an Politikern und Medien hat unser Land zu einer Bananenrepublik herunter gewirtschaftet .... und sie sind immer noch am Ruder. Bei der EU Wahl ergibt sich die nächste Gelegenheit dieser Überheblichkeit eine Quittung auszustellen und Zeitungen kann man abbestellen.
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