Erstens zur Behauptung, Cisjordanien sei «illegal besetztes Land», und alle dortigen israelischen Siedlungen seien gesetzeswidrig. Das Argument, wonach die Siedlungen in Judäa und Samaria illegal seien, basiert auf dem 49. Artikel der IV. Genfer Konvention, die nach dem Zweiten Weltkrieg und der Nazibesetzung europäischer Staaten in Kraft gesetzt wurde. Danach ist die gewaltsame Transferierung einer Zivilbevölkerung in andere Staaten verboten. Eine solche fand jedoch in Cisjordanien nie statt. Auch hat Israel keine Gebiete eines anerkannten souveränen Staates besetzt. Jordanien, von dem Israel diese Gebiete im Sechstagekrieg (der von den arabischen Staaten provoziert wurde) übernommen hatte, konnte dort nie seine Souveränität geltend machen, weil Jordaniens damalige Besetzung dieser Gebiete ungesetzlich war. Vor allem aber muss in aller Deutlichkeit daran erinnert werden, dass der Völkerbund – dessen Entscheidungen von der Uno übernommen wurden (Artikel 80 der Uno-Charta) – seinerzeit in San Remo klar festgelegt hatte, dass Juden sich in allen Gebieten Palästinas ansiedeln können. Es handelt sich also bei diesen Gebieten nicht um «occupied territories», und der Bau von Siedlungen dort widerspricht nicht dem internationalen Recht. Statt von «Besetzung» müsste also fairerweise etwa von «disputed territories» die Rede sein. http://www.nzz.ch/meinung/debatte/tatsachen-die-man-gerne-uebersieht-1.18090288