Die kommende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird nicht zu Unrecht als Schicksalswahl bezeichnet. Im Grunde geschieht am 6. September 2026 nichts Ungewöhnliches. Die Bundesrepublik besteht aus 16 Bundesländern, die regelmäßig neue Landtage wählen. Zu den Kernmerkmalen einer freiheitlichen Demokratie gehört, dass die Machtübergabe nach einer Wahl auch dann gewaltfrei erfolgt, wenn die bisherige Opposition gewonnen hat. In Sachsen-Anhalt könnte erstmals die AfD den Ministerpräsidenten stellen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die AfD als stärkste Partei aus der Wahl hervorgehen. Dann gibt es vier Wege, auf denen Ulrich Siegmund Ministerpräsident werden könnte. Erreicht die AfD die absolute Mehrheit der Mandate, kann sie allein regieren. Andernfalls bräuchte sie einen Koalitionspartner. Möglich wäre auch, dass eine andere Partei eine Minderheitsregierung der AfD toleriert.
Als vierte Möglichkeit hat Sachsen-Anhalt eine Besonderheit zu bieten. Ein Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten benötigt in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit. Vor einem dritten Wahlgang kann der Landtag aufgelöst und neu gewählt werden. Spricht sich der Landtag dagegen aus, kann der Ministerpräsident mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Er müsste anschließend mit wechselnden Mehrheiten regieren.
Die Allparteienregierung droht
Die fünfte Option ist diejenige, die von allen Seiten zu Recht gefürchtet wird. Die AfD würde stärkste Kraft, verfügte aber nicht über die absolute Mehrheit. Alle anderen im Landtag vertretenen Parteien würden sich wegen der Brandmauer zu einer Regierungskoalition zusammenschließen, weil es anders keine Mehrheit gibt. Voraussichtlich würde der jetzige Ministerpräsident Sven Schulze wiedergewählt und einer Koalition aus CDU und Linke sowie weiteren im Parlament vertretenen Parteien vorstehen.
SPD, Grüne, FDP und BSW sind unsichere Kandidaten, da verschiedene Umfragen sie in der Nähe der Fünf-Prozent-Hürde sehen. Bislang existiert ein Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit der Partei Die Linke. Beobachter erwarten jedoch durchgängig, dass er nach dem 6. September fallen wird, falls die AfD keine absolute Mehrheit erreicht.
Diese fünf Optionen bewegen sich innerhalb der verfassungsgemäßen Ordnung des Landes. Jede macht zumindest theoretisch die in einer freiheitlichen Demokratie übliche gewaltfreie Machtübergabe möglich. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik steht jedoch zu befürchten, dass es nach der Wahl, möglicherweise schon in der Wahlnacht, zu gewalttätigen Ausschreitungen und zur Verhinderung des Machtübergangs kommen könnte. Pressemeldungen zufolge bereitet sich die Polizei in Sachsen-Anhalt auf Straßenkämpfe vor, sollte die AfD gewinnen. Zur Erinnerung: Es geht um eine Landtagswahl in Deutschland und nicht um eine Wahl in einem scheindemokratischen Drittweltland.
Gewalt auf der Straße nach der Wahl
Die Polizei bereitet sich auf mehrere Szenarien vor. Im Falle eines AfD-Wahlsiegs könnte es zu linken Großdemonstrationen, vor allem in Magdeburg, kommen. Feiernde AfD-Anhänger könnten mit der Antifa aneinandergeraten. Die Polizei hält Straßenkämpfe zwischen verschiedenen Gruppen für möglich. Ein anonymes Antifa-Schreiben vom Juni hat für den Fall eines AfD-Wahlsiegs eine Erstürmung des Landtages angekündigt. Das Gefahrenpotenzial für eine friedliche Machtübergabe beschränkt sich nicht auf den Wahlabend.
Mit welchen Mitteln schon vor der Wahl gearbeitet wurde, um die AfD von der Macht fernzuhalten, zeigt die im April 2026 von CDU, Linke, SPD, FDP und Grünen gemeinsam beschlossene „Parlamentsreform 2026“. Geändert wurden unter anderem die Regeln für die Wahl des Landtagspräsidenten und der Verfassungsrichter. Ohne absolute Mehrheit der Mandate ist die AfD von diesen Positionen ausgeschlossen.
Die gegenwärtigen Gedankenspiele gehen deutlich weiter. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk brachte eine andere Methode ins Spiel. Artikel 37 des Grundgesetzes erlaubt den Bundeszwang, wenn ein Land seine bundesrechtlichen Pflichten nicht erfüllt. Denkbar wären Weisungen von Bundesbehörden an Landesbehörden und nach verbreiteter staatsrechtlicher Auffassung auch ein Bundes- beziehungsweise Staatskommissar, der in die Landesverwaltung eingreift. Damit könnte eine demokratisch gewählte Landesregierung faktisch entmachtet werden. Kritiker sehen hier allerdings hohe rechtliche Hürden.
Der Putsch als Gedankenspiel
Vor einigen Wochen hatte der damalige stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, in einem Artikel der Gewerkschaftszeitung geschrieben, im Falle eines AfD-Wahlsiegs könnte es nötig werden, dass Polizeibeamte einer AfD-Regierung die Gefolgschaft verweigerten. Ferner verwies er darauf, dass Bereitschaftspolizeien auf Weisung des Bundesinnenministers gemeinsam mit Bundespolizei und Polizeien anderer Länder zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung eingesetzt werden könnten. Das ist ein unverhohlener Aufruf zum Putsch gegen eine demokratisch gewählte Regierung.
Weitere Gedankenspiele betreffen ein schnelles Verbot der AfD. Ein solches würde der Partei sofort die Regierungsfähigkeit nehmen, da einer verbotenen Partei ihre Mandate aberkannt werden. Die grüne Spitzenkandidatin in Sachsen-Anhalt, Susan Sziborra-Seidlitz, kritisierte am 26. August öffentlich, dass bislang kein Verbotsverfahren eingeleitet worden sei. Realistisch ist dieses Szenario nicht. Ein Parteiverbot kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden, und solche Verfahren ziehen sich über Jahre hin.
Mehrere deutsche Landesinnenminister diskutierten in den vergangenen Wochen Vorsichtsmaßnahmen für den Fall einer AfD-Regierung. Thüringens Innenminister Georg Maier sprach im Zusammenhang mit möglichen Folgen sogar von einem „Staatsstreich“, Hessens Innenminister Roman Poseck von Vorbereitungen auf ein „Worst-Case-Szenario“. Hier wird also von demokratisch gewählten Regierungen der Sturz einer anderen demokratisch gewählten Regierung ernsthaft und öffentlich erwogen.
Maßnahmen gegen eine demokratische Entscheidung
Zusammengenommen reichen die öffentlich diskutierten Gedankenspiele von der Nichtfreigabe von Verschlusssachen an einen Ministerpräsidenten Siegmund über den Ausschluss Sachsen-Anhalts aus der Ministerpräsidentenkonferenz und die Einschränkung von Bundesratsrechten bis zum Einsatz von Bundespolizei beziehungsweise Polizeien anderer Länder. Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder auf Bundesebene und muss Gesetzen zustimmen, wenn diese bestimmte Interessen und Zuständigkeiten der Länder berühren.
Die Szenarien reichen damit von der Frage, ob die Wahlnacht friedlich bleibt oder in Magdeburg und Berlin Straßen brennen, über einen geregelten demokratischen Machtübergang bis zur Möglichkeit, dass eine AfD-Landesregierung am Ende mit Gewalt beseitigt würde. Vor diesem Hintergrund ist die Bezeichnung der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt als deutsche Schicksalswahl realitätsnah.
Es ist die Wirklichkeit, in der sich unser Land gerade befindet. Der Kampf gegen die größte Oppositionspartei auf Bundesebene nimmt groteske Züge an. Im Osten des Landes hat die AfD längst den Status einer Volkspartei erreicht. In mehreren Bundesländern und auf Bundesebene wird sie in schlampig zusammengeschusterten Gutachten, von denen einige bereits von Gerichten kassiert wurden, als gesichert rechtsextrem eingestuft. Keine Frage, es gibt eine ganze Reihe von Vertretern der AfD, die in einem recht unappetitlichen Spannungsverhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes stehen.
Bleibt Deutschland ein demokratisches Land?
Doch wäre dies ein Kriterium für ein Verbot, müsste man sich auch jene Landesminister und Staatsbeamten näher ansehen, die jetzt Optionen für den Sturz einer möglichen demokratisch gewählten AfD-Regierung vorbereiten. Einen Verbotsantrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen, hat bislang niemand gewagt. Kein Mensch muss die AfD mögen. Doch ein solcher Antrag wäre derzeit ohne Aussicht auf Erfolg, und das weiß jeder.
In der Nacht vom 6. auf den 7. September sowie in den Wochen danach werden in unserem Land entscheidende Weichen gestellt. Das zu erwartende Wahldesaster von CDU und SPD wird die Bundesregierung vielleicht nur deshalb nicht sofort aus dem Amt fegen, weil sich alle im Kampf gegen rechts zusammenschließen. Ob die Parteispitze der SPD das Wahlergebnis von Magdeburg überlebt, steht auf einem anderen Blatt. Was am Ende wirklich zählt, ist eine einzige Frage: Wird nach der Wahl in Sachsen-Anhalt die Macht vom Wahlverlierer an den Wahlsieger gewaltlos übergeben oder nicht?
Gelingt dies, leben wir in Deutschland hoffentlich noch lange in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Wird dem Wahlsieger dagegen das Recht auf Übernahme der Regierung verweigert, ist das ein Bruch. Aus welchen Gründen und mit welchen Tricks dies auch geschehen mag, müsste man danach feststellen, dass die Bürger in Deutschland zwar noch nicht in einer Diktatur, aber auch nicht mehr in einer Demokratie leben.
Dieser Artikel erschien zuerst in englischer Sprache auf statement.com
Dem letzten Satz lässt sich hinzufügen: In einem Rechtsstaat Leben wir bereits jetzt schon nicht mehr!
„für den Fall eines AfD-Wahlsiegs eine Erstürmung des Landtages angekündigt“
Ja richtig, die Machtübernahme in Deutschland als capture the flag-Spiel. So versuchen es die vielen präsentierten Reichsbürgergruppen auch immer. Ein Schelm, wer an Urheberschaft des Verfassungsschutzes denkt.
Das sind alles sehr lustige Gedankenspiele, die allesamt vergessen machen, wer der Souverän ist. Alle Macht geht vom Volk aus. Wählen sind nur ein Ausdruck davon. Wer das ignorieren ist eben genau kein Demokrat (Demos = Volk, Cratos =Macht)
Ob die „gute“ EU auf dieses undemokratische Deutschland dann auch so reagiert wie auf den sichtlich demokratischen Orban?
Klar – natürlich nicht. Ist ja auch keine demokratische Organisation.
Haben sich Sozialisten einmal an den Hebeln der Macht festgebissen, so lassen sie nicht mehr los, solange, bis alle Töpfe geleert sind und nur noch verbrannte Erde übrig ist. Die USA haben es gerade noch geschafft. Ob das Deutschland gelingen wird, ist ungewiss. Wichtig ist jetzt: Zur Wahl gehen und die Briefwahl-Auszählungen überwachen!
Kleine Korrektur: Schulze wurde nicht gewählt, kann also nicht wieder gewählt werden. Im erwartbar schlimmsten Falle wird dieser Opportunist von einer Phalanx von Wahlverlierern erneut ins Amt gehievt. Damit das passiert, hat Merz im gestrigen TV-Interview bereits vorgesorgt und Konsequenzen angedroht, sollten das Wahlvolk „falsch“ wählen: „“Wenn das so kommt, wie das in den Umfragen möglich erscheint, dann wird dieses Bundesland erhebliche Probleme bekommen„.
Ich glaube nicht, dass es für die AfD zu einer Mehrheit im Landtag reichen wird. Für viele Wähler ist die Verhinderung dieses Szenarios das wichtigste Ziel, deshalb werden sie Grüne und SPD durch taktische Stimmabgabe über die 5%-Hürde lupfen. Aber was ist, wenn die Allparteien-Koalition die dann einzige Oppositionspartei wieder von allen ihr zustehenden Posten ausschließt? Die Landesregierung wäre in Gremien und Ausschüssen unter sich, die Opposition wäre komplett draußen. Es wäre ein weiterer Schritt hin zur Demokratiebeseitigung, hin zur DDR 2.0.