Die kommende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird nicht zu Unrecht als Schicksalswahl bezeichnet. Im Grunde geschieht am 6. September 2026 nichts Ungewöhnliches. Die Bundesrepublik besteht aus 16 Bundesländern, die regelmäßig neue Landtage wählen. Zu den Kernmerkmalen einer freiheitlichen Demokratie gehört, dass die Machtübergabe nach einer Wahl auch dann gewaltfrei erfolgt, wenn die bisherige Opposition gewonnen hat. In Sachsen-Anhalt könnte erstmals die AfD den Ministerpräsidenten stellen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die AfD als stärkste Partei aus der Wahl hervorgehen. Dann gibt es vier Wege, auf denen Ulrich Siegmund Ministerpräsident werden könnte. Erreicht die AfD die absolute Mehrheit der Mandate, kann sie allein regieren. Andernfalls bräuchte sie einen Koalitionspartner. Möglich wäre auch, dass eine andere Partei eine Minderheitsregierung der AfD toleriert.
Als vierte Möglichkeit hat Sachsen-Anhalt eine Besonderheit zu bieten. Ein Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten benötigt in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit. Vor einem dritten Wahlgang kann der Landtag aufgelöst und neu gewählt werden. Spricht sich der Landtag dagegen aus, kann der Ministerpräsident mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Er müsste anschließend mit wechselnden Mehrheiten regieren.
Die Allparteienregierung droht
Die fünfte Option ist diejenige, die von allen Seiten zu Recht gefürchtet wird. Die AfD würde stärkste Kraft, verfügte aber nicht über die absolute Mehrheit. Alle anderen im Landtag vertretenen Parteien würden sich wegen der Brandmauer zu einer Regierungskoalition zusammenschließen, weil es anders keine Mehrheit gibt. Voraussichtlich würde der jetzige Ministerpräsident Sven Schulze wiedergewählt und einer Koalition aus CDU und Linke sowie weiteren im Parlament vertretenen Parteien vorstehen.
SPD, Grüne, FDP und BSW sind unsichere Kandidaten, da verschiedene Umfragen sie in der Nähe der Fünf-Prozent-Hürde sehen. Bislang existiert ein Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit der Partei Die Linke. Beobachter erwarten jedoch durchgängig, dass er nach dem 6. September fallen wird, falls die AfD keine absolute Mehrheit erreicht.
Diese fünf Optionen bewegen sich innerhalb der verfassungsgemäßen Ordnung des Landes. Jede macht zumindest theoretisch die in einer freiheitlichen Demokratie übliche gewaltfreie Machtübergabe möglich. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik steht jedoch zu befürchten, dass es nach der Wahl, möglicherweise schon in der Wahlnacht, zu gewalttätigen Ausschreitungen und zur Verhinderung des Machtübergangs kommen könnte. Pressemeldungen zufolge bereitet sich die Polizei in Sachsen-Anhalt auf Straßenkämpfe vor, sollte die AfD gewinnen. Zur Erinnerung: Es geht um eine Landtagswahl in Deutschland und nicht um eine Wahl in einem scheindemokratischen Drittweltland.
Gewalt auf der Straße nach der Wahl
Die Polizei bereitet sich auf mehrere Szenarien vor. Im Falle eines AfD-Wahlsiegs könnte es zu linken Großdemonstrationen, vor allem in Magdeburg, kommen. Feiernde AfD-Anhänger könnten mit der Antifa aneinandergeraten. Die Polizei hält Straßenkämpfe zwischen verschiedenen Gruppen für möglich. Ein anonymes Antifa-Schreiben vom Juni hat für den Fall eines AfD-Wahlsiegs eine Erstürmung des Landtages angekündigt. Das Gefahrenpotenzial für eine friedliche Machtübergabe beschränkt sich nicht auf den Wahlabend.
Mit welchen Mitteln schon vor der Wahl gearbeitet wurde, um die AfD von der Macht fernzuhalten, zeigt die im April 2026 von CDU, Linke, SPD, FDP und Grünen gemeinsam beschlossene „Parlamentsreform 2026“. Geändert wurden unter anderem die Regeln für die Wahl des Landtagspräsidenten und der Verfassungsrichter. Ohne absolute Mehrheit der Mandate ist die AfD von diesen Positionen ausgeschlossen.
Die gegenwärtigen Gedankenspiele gehen deutlich weiter. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk brachte eine andere Methode ins Spiel. Artikel 37 des Grundgesetzes erlaubt den Bundeszwang, wenn ein Land seine bundesrechtlichen Pflichten nicht erfüllt. Denkbar wären Weisungen von Bundesbehörden an Landesbehörden und nach verbreiteter staatsrechtlicher Auffassung auch ein Bundes- beziehungsweise Staatskommissar, der in die Landesverwaltung eingreift. Damit könnte eine demokratisch gewählte Landesregierung faktisch entmachtet werden. Kritiker sehen hier allerdings hohe rechtliche Hürden.
Der Putsch als Gedankenspiel
Vor einigen Wochen hatte der damalige stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, in einem Artikel der Gewerkschaftszeitung geschrieben, im Falle eines AfD-Wahlsiegs könnte es nötig werden, dass Polizeibeamte einer AfD-Regierung die Gefolgschaft verweigerten. Ferner verwies er darauf, dass Bereitschaftspolizeien auf Weisung des Bundesinnenministers gemeinsam mit Bundespolizei und Polizeien anderer Länder zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung eingesetzt werden könnten. Das ist ein unverhohlener Aufruf zum Putsch gegen eine demokratisch gewählte Regierung.
Weitere Gedankenspiele betreffen ein schnelles Verbot der AfD. Ein solches würde der Partei sofort die Regierungsfähigkeit nehmen, da einer verbotenen Partei ihre Mandate aberkannt werden. Die grüne Spitzenkandidatin in Sachsen-Anhalt, Susan Sziborra-Seidlitz, kritisierte am 26. August öffentlich, dass bislang kein Verbotsverfahren eingeleitet worden sei. Realistisch ist dieses Szenario nicht. Ein Parteiverbot kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden, und solche Verfahren ziehen sich über Jahre hin.
Mehrere deutsche Landesinnenminister diskutierten in den vergangenen Wochen Vorsichtsmaßnahmen für den Fall einer AfD-Regierung. Thüringens Innenminister Georg Maier sprach im Zusammenhang mit möglichen Folgen sogar von einem „Staatsstreich“, Hessens Innenminister Roman Poseck von Vorbereitungen auf ein „Worst-Case-Szenario“. Hier wird also von demokratisch gewählten Regierungen der Sturz einer anderen demokratisch gewählten Regierung ernsthaft und öffentlich erwogen.
Maßnahmen gegen eine demokratische Entscheidung
Zusammengenommen reichen die öffentlich diskutierten Gedankenspiele von der Nichtfreigabe von Verschlusssachen an einen Ministerpräsidenten Siegmund über den Ausschluss Sachsen-Anhalts aus der Ministerpräsidentenkonferenz und die Einschränkung von Bundesratsrechten bis zum Einsatz von Bundespolizei beziehungsweise Polizeien anderer Länder. Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder auf Bundesebene und muss Gesetzen zustimmen, wenn diese bestimmte Interessen und Zuständigkeiten der Länder berühren.
Die Szenarien reichen damit von der Frage, ob die Wahlnacht friedlich bleibt oder in Magdeburg und Berlin Straßen brennen, über einen geregelten demokratischen Machtübergang bis zur Möglichkeit, dass eine AfD-Landesregierung am Ende mit Gewalt beseitigt würde. Vor diesem Hintergrund ist die Bezeichnung der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt als deutsche Schicksalswahl realitätsnah.
Es ist die Wirklichkeit, in der sich unser Land gerade befindet. Der Kampf gegen die größte Oppositionspartei auf Bundesebene nimmt groteske Züge an. Im Osten des Landes hat die AfD längst den Status einer Volkspartei erreicht. In mehreren Bundesländern und auf Bundesebene wird sie in schlampig zusammengeschusterten Gutachten, von denen einige bereits von Gerichten kassiert wurden, als gesichert rechtsextrem eingestuft. Keine Frage, es gibt eine ganze Reihe von Vertretern der AfD, die in einem recht unappetitlichen Spannungsverhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes stehen.
Bleibt Deutschland ein demokratisches Land?
Doch wäre dies ein Kriterium für ein Verbot, müsste man sich auch jene Landesminister und Staatsbeamten näher ansehen, die jetzt Optionen für den Sturz einer möglichen demokratisch gewählten AfD-Regierung vorbereiten. Einen Verbotsantrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen, hat bislang niemand gewagt. Kein Mensch muss die AfD mögen. Doch ein solcher Antrag wäre derzeit ohne Aussicht auf Erfolg, und das weiß jeder.
In der Nacht vom 6. auf den 7. September sowie in den Wochen danach werden in unserem Land entscheidende Weichen gestellt. Das zu erwartende Wahldesaster von CDU und SPD wird die Bundesregierung vielleicht nur deshalb nicht sofort aus dem Amt fegen, weil sich alle im Kampf gegen rechts zusammenschließen. Ob die Parteispitze der SPD das Wahlergebnis von Magdeburg überlebt, steht auf einem anderen Blatt. Was am Ende wirklich zählt, ist eine einzige Frage: Wird nach der Wahl in Sachsen-Anhalt die Macht vom Wahlverlierer an den Wahlsieger gewaltlos übergeben oder nicht?
Gelingt dies, leben wir in Deutschland hoffentlich noch lange in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Wird dem Wahlsieger dagegen das Recht auf Übernahme der Regierung verweigert, ist das ein Bruch. Aus welchen Gründen und mit welchen Tricks dies auch geschehen mag, müsste man danach feststellen, dass die Bürger in Deutschland zwar noch nicht in einer Diktatur, aber auch nicht mehr in einer Demokratie leben.
Dieser Artikel erschien zuerst in englischer Sprache auf statement.com
Warten wir das Ergebnis der Briefwahl ab, es sei denn es wird nicht gesondert ausgewiesen, warum auch? Gestern hörte ich, wie Kinder ihren Vater im Altenheim bei der Briefwahl unterstützen wollten. Dabei hatte der schon gewählt. Ein Lob wie fürsorglich sich hier die Heimleitung um ihre Schäfchen gekümmert hat. Und reicht das nicht, dann muss dieses Mal Herr Merz die Wahl für ungültig erklären. Da sind doch bestimmt Kandidaten angetreten, die man hätte gar nicht zulassen dürfen, wie man das in Niedersachsen erfolgreich praktiziert hat.
Welche Demokratie?
Gibt es hier nicht den >allwöchentlichen Überblick des Cancelns, Framens, Empörens, Strafens, Umerziehens, Ausstoßens, Zensierens, Denunzierens, Entlassens, Einschüchterns, Moralisierens, Politisierens, Umwälzens und Kulturkämpfens. <
Die Liste ist lang und wird immer länger und das soll eine freiheitliche demokratische Gesellschaft sein? Zum Totlachen, wenn es nicht so ernst wäre.
Dazu kommt eine Kontroll-und Überwachungsobsession, die unser Alltag bestimmt und rein gar nichts mehr mit Freiheit zu tun hat. Allenfalls sind Gedanken (noch) frei.
Und auch mit der AfD wird das nicht viel anders werden, auch wenn die Dinge aussprechen, die andere Parteien unter den Teppich kehren, wie bei der Migration. Macht und Geld bestimmen den Kurs.
‚Kein Mensch muss die AfD mögen.‘ Ums Mögen geht es nicht! Es geht um uns, das Deutsche Volk und um jene, die sich in selbiges friedlich, mit Enthusiasmus, Fleiß und kultureller Anerkennung einbringen, auf Gegenseitigkeit! Es geht darum, uns und jene Menschen, die über Jahrzehnte zu uns kamen und dieses Land lieben gelernt haben, zu schützen. Den erneuten sozialistischen Faschismus, diesmal Hand in Hand mit dem Islam, zu verhindern. Nicht mehr und nicht weniger. Millionen Menschen setzen ihren letzten Funken Hoffnung in die AfD, die politisch nichts anderes will, als es die CDU/CSU vor undenklicher Zeit einmal vorgab. Was davon übrig bleiben wird? Wir werden es erleben.
Tatsache bleibt:
gesuchte Kriminelle, möglichst noch Ausreisepflichtige können unbehelligt zum Amt gehen und Geld abholen. Oder die Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke. Warum nehmen wir diese Ausbeutung hin? Diesen Irrsinn der Politiker gibt es nur in Deutschland.
Die Technische Universität München wird am Dienstag 01.09.26 in München eine Studie vorstellen, die der europäischen Klimapolitik im Verkehrssektor schwere Fehler attestiert. Unter dem Titel „Defossilisation statt Dekarbonisation“ präsentiert das Münchner Wissenschaftlerteam das Fazit, dass Elektroautos deutlich weniger klimafreundlich sind als von der EU angenommen. Der Präsident der Universität, Prof. Thomas Hofmann, der die Studie initiiert hat, spricht in der Einladung zur Pressekonferenz von einer „substanziellen Fehlsteuerung der Europäischen Politik in ihrer Klimastrategie. Deutschland steht vor einem unfassbaren wirtschaftlichen Desaster.Wenn eine demokratisch gewählte Regierung aus allen konstanten Energiequellen gleichzeitig aussteigt u. damit die Vernichtung eines funktionierenden Staates u. das einer prosperierenden Exportnation einleitet, ohne ausreichend neue Energiequellen zu Verfügung zu haben, dann ist das ein von den Staats-Medien gefördertes Verbrechen.
M.G.
ACHTUNG: Empfehle die heutige Tageslage vom Digitalen Chronisten – „Was ist, wenn Merz genau das tut, was er soll?“
Sachsen-Anhalt hat zu wenig Gewicht, als das dort eine Schicksalswahl stattfinden könnte. In Berlin wird die rot-grüne Narrenherrschaft in die nächste Runde gehen und die Stadt weiter ruinieren. Und um Deutschland vor dem totalen Desaster zu bewahren, ist es ohnehin zu spät.
Auch über die Demokratie wird in Sachsen-Anhalt nicht entschieden. Wenn nicht gewählte EU-Bürokraten den Menschen endlos Vorschriften machen, lückenlose Digitalüberwachung eingeführt wird, die Medien permanent Meinungsmanipulation betreiben und etablierte Parteien Kartelle bilden, die Gegenkandidaten das passive Wahlrecht aberkennen, geht es nur noch um die Simulation von Demokratie.
Die Demokratie mit ihren Vorzügen, der Freiheit der Bürger und dem Rechtsstaat wird nach dem 6. September auf dem Müllhaufen landen, so steht es, um auf die Frage der Überschrift Bezug zu nehmen, zu befürchten. Die Wähler werden zu Rechten und Antidemokraten, gar zu Nazis erklärt und die AfD nach der Wahl mit allen Mitteln von der Macht entfernt bzw.gar nicht erst zugelassen. Dass dabei nicht zimperlich vorgegangen und geltendes Recht missachtet und sogar Gewalt von der guten, also der links-grün-woken Seite angedroht wird, durften die erstaunten Bürger bereits mehrfach erfahren. Wir dürfen wohl eher mit dem Schlimmsten rechnen, und ich sehe nicht, dass sich dagegen massiver und berechtigter Widerstand entwickelt. Das ist dem deutschen Michel eher unbequem und mühsam.