“Kevin Reimann / 13.01.2019 Oh, was haben wir denn hier? Ein zweites Kennedy-Attentat-Video? Und schon fühlen sich die Spurensuchhunde, Hobby-Gerichtsmediziner und “ich sehe was, was du nicht siehst”-Erleuchtenden berufen, allen anderen zu erklären, was tatsächlich abgelaufen ist. Für vorangegangene Schläge geht Magnitz im zweiten Teil aber noch ganz gemütlich mit Händen in der Hosentasche seines Weges. Bei einem brutalen Schlag von vorne hätte er wohl auf dem Rücken gelegen? Er wurde auch nicht mit einem Gegenstand in den Nacken geschlagen, da er dort keine (große) Verletzung hatte. Vielleicht - reine Spekulation - hat der Schläger Magnitz etwas vors Gesicht gehalten auf das er zunächst geprallt ist. Der eine Angreifer scheint dem anderen was zu übergeben, vielleicht klatschen sie sich auch nur “erfolgreich” ab. Haben die bei der Kripo keine Fachleute, die mehr aus dem Material rausholen können?” Sagte Kevin Reimann, der Spurensuchhund und Hobby Gerichtsmediziner. Erst die anderen Menschen für ihre Spekulationen anklagen, um sich dann selbst an diesen zu beteiligen. Fail.
Für mich stellt es sich so dar, dass der zu sehenden Attacke bereits eine erste vorausgegangen sein muss. Magnitz war quasi auf der Flucht. Man findet bei Youtube ein Video, in der die Sequenz Bild für Bild gezeigt wird. Da man hier in Kommentaren nicht verlinken darf: zu finden unter “Das VIDEO Frame für Frame” . - Im Übrigen, ich sage mal so: Wenn die Bremer Polizei für den nächsten Tag schönes Wetter voraus sagen würde, wüsste ich, es ist angebracht, einen Schirm mitzunehmen.
Die Veröffentlichung von Ausschnitten der Video-Überwachung dient ausschließlich der Fahndung nach den Tätern. Diese sind nicht zur Dokumentation des Tathergangs gedacht. Darüber hat dann ein Gericht zu urteilen. Eine voreilige Veröffentlichung von (Video-)Beweisen würde diese juristisch wertlos machen. Also bitte keine Verschwörungstheorien.
Bei allem berechtigtem Mißtrauen, wie es grundsätzlich gegenüber jeder Regierungsbehörde jederzeit angebracht ist, empfehle ich den Blogbeitrag von Hadmut Danisch dazu zu lesen. Er ist, denke ich, nicht der Obrigkeitshörigkeit verdächtig, und erklärt aus seiner technischen Sicht, warum er zur Zurückhaltung bei der Beurteilung der veröffentlichten Videos rät und Vorwürfe gegen die Polizei in diesem Stadium der Ermittlungen nicht teilt.
Für mich sieht es (nur) im Zeitlupen-Teil des Magnitz-Videos so aus als hätte der Attackierer in der linken Hand bzw. Faust einen kleinen, eher konturlosen Gegenstand (Stein?), mit dem er dem Opfer von der Seite in das Gesicht schlägt. Die linke Hand/Faust erscheint jedenfalls größer als normal. Das „Verschmieren“ der bewegten Hand/Faust kann aber auch an der Trägheit/Auflösung der Kamera liegen. Inwieweit aus solchen Videos noch etwas mehr Details rekonstruiert werden können, scheint mir bei der niedrigen Qualität fraglich.
Sind die Kopfverletzungen des Herrn Magnitz nicht genauestens von einem Sachverständigen der Kripo untersucht worden? Auch der Laie weiß doch inzwischen, was z.B. Gerichtsmediziner bei der Untersuchung einer Leiche alles herausfinden können, ganz bestimmt auch, ob Kopfverletzungen eher von einem Schlag mit einem schweren Gegenstand oder durch einen Sturz verursacht wurden. Aber vielleicht werden solche peniblen Untersuchungen an Lebenden nicht vorgenommen? Die werden natürlich erstmal ärztlich versorgt. Da hat Lebenretten oberste Priorität. Sind dann aber eventuell schon Spuren verwischt? Zur Erleichterung der Polizei? Zum Aufatmen der Gesinnungspresse? Erschütternd, dass es normal geworden ist, der Polizei und offiziellen Verlautbarungen erstmal zu misstrauen. Ich wünsche Herrn Magnitz gute Genesung!
Als Hutkrempe wird in der Gerichtsmedizin die Line bezeichnet, die erkennen lässt, ob Stürze die Urache für Verletzungen sind. Verletzungen oberhalb dieser Linie gelten gemeinhin, bei geradem Untergrund, als nicht Sturz bedingt. Wohlan…
Herr Reimann, die Erläuterungen der Bremer Polizei zu der Lücke sind m. E. durchaus plausibel, zumal die Lücke nicht verheimlicht wird. Kritisch ist allerdings, dass die Bremer Polizei Schlüsse ziehen zieht, die angesichts der offenkundigen Lücke unzulässig sind.
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