Rainer Grell / 05.04.2017 / 16:16 / Foto: Tomaschoff / 5 / Seite ausdrucken

Was brächte ein Islamgesetz?

Seit René Descartes gilt die Vernunft als oberste Richtschnur menschlichen Erkennens und Handelns. Und weil zur Zeit dieses französischen Philosophen (1596-1650) die wissenschaftliche Welt (wie die religiöse) sich auf Latein ausdrückte, sprach man statt von „Vernunft“ von „ratio“, weshalb Descartes als Begründer des Rationalismus gilt. Heute käme kein Viertklässler mehr auf die Idee, ohne weiteres der Aussage des Vaters der abendländischen Philosophie, des Griechen Aristoteles, zu glauben, der Mann habe mehr Zähne als die Frau. Unser Viertklässler würde, ohne jemals von Descartes gehört zu haben, das tun, was Aristoteles offenbar sein Leben lang unterlassen hat: Er würde nachschauen und nachzählen. Das ist so klar, dass man sich beinahe scheut, es auszusprechen.

Wenn man allerdings die politische „Landschaft“ betrachtet, befallen einen Zweifel, ob dort tatsächlich die Vernunft herrscht. Um das aristotelische Beispiel abzuwandeln: Wenn die muslimischen Verbände behaupten, Islam und Demokratie seien durchaus vereinbar, muss man das nicht einfach glauben, sondern könnte es überprüfen. Doch stattdessen erklärt der oberste staatliche Repräsentant, der Islam gehöre zu Deutschland, und damit hat sich’s. Nachdem der besagte Repräsentant unter wenig rühmlichen Umständen aus dem Amt scheiden musste, und der Marktwert seiner Äußerungen dadurch generell gesunken war, beeilte sich die Kanzlerin, diesen mit der ganzen Autorität ihres Amtes wieder herzustellen, indem sie in ihrer Regierungserklärung vom 15. Januar 2015 vor dem Deutschen Bundestag die Aussage des Bundespräsidenten wiederholte und dann fortfuhr:

„Die Menschen fragen mich, welcher Islam gemeint ist, wenn ich diesen Gedanken zitiere. Sie wollen wissen, warum Terroristen den Wert eines Menschenlebens so geringschätzen und ihre Untaten stets mit ihrem Glauben verbinden. Sie fragen, wie man dem wieder und wieder gehörten Satz noch folgen kann, dass Mörder, die sich für ihre Taten auf den Islam berufen, nichts mit dem Islam zu tun haben sollen. Ich sage ausdrücklich: Das sind berechtigte Fragen. Ich halte eine Klärung dieser Fragen durch die Geistlichkeit des Islam für wichtig, und ich halte sie für dringlich. Ihr kann nicht länger ausgewichen werden.“

Erhellender Blick in die Geschäftsordnung

Also: Der Bundespräsident äußert einen „Gedanken“ („Der Islam gehört [auch] zu Deutschland“), die Bundeskanzlerin zitiert ihn und bekennt dann freimütig, dass „die Menschen“ sie fragen, welcher Islam gemeint sei; denn „den Islam“ gibt es nicht und Merkel hält diese Frage (neben anderen) für berechtigt. Doch dann kommt die Volte: Anstatt die Frage zu beantworten, überträgt sie deren Klärung der „Geistlichkeit des Islam“. Erklärt die Klärung gar für dringlich. Und dann? Seither sind gut zwei Jahre vergangen, ohne dass etwas passiert wäre. Wir wissen noch nicht einmal, ob die Geistlichkeit des Islam zur Beantwortung aufgefordert wurde, geschweige denn, wer das sein sollte. Doch wohl nicht der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland? Oder der Zentralrat der Muslime in Deutschland, dessen Vorsitzenden Aiman Mazyek zwei Tage vor der Regierungserklärung bei der Mahnwache vor dem Brandenburger Tor „Zusammenstehen - Gesicht zeigen“ einen Ehrenplatz zwischen dem Bundespräsidenten und der Kanzlerin einnahm. Nach meiner Erinnerung umarmte man sich sogar gegenseitig, aber darüber habe ich kein Foto gefunden.

Die Partei der Kanzlerin tönte seinerzeit vollmundig: „Den Feinden der Freiheit gilt unser Kampf. Lassen Sie uns alle zusammenstehen und Gesicht zeigen! Denn gewalttätiger Islamismus hat keinen Platz in unserer freiheitlichen Gesellschaft.“

Der angehende Jurist lernt bereits im ersten Semester: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“ Dieser Tipp erweist sich auch in diesem Zusammenhang als hilfreich. Da ist zum Beispiel die Geschäftsordnung (GO) des Koordinationsrats der Muslime in Deutschland (KRM) vom 28. März 2007. Darin bekennt sich der KRM „zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ (§ 1 Absatz 4 – nur ein pedantischer Griffelspitzer würde hier anmerken, dass das Grundgesetz von freiheitlicher demokratischer Grundordnung spricht: Artikel 10 Absatz 2 Satz 2, Artikel 11 Absatz 2, Artikel 18 Satz 1, Artikel 21 Absatz 2 Satz 1, Artikel 73 Absatz 1 Nr. 10 Buchstabe b, Artikel 87a Absatz 4 Satz 1, Artikel 91 Absatz 1). Doch gleich im nächsten Absatz heißt es „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“

"Ihr werdet die Juden bekämpfen"

„Sunna“ umfasst die Aussagen (Hadith, Hadithe oder Ahadith) und Handlungen des Religionsgründers Mohammed, der nach dem Koran „ein schönes Vorbild“ für alle Muslime ist (Sure 33, 21). Welche Stellung Mohammed heute noch bei den Muslimen hat, zeigen die Freitagspredigten, die man in Constantin Schreibers Buch „Inside Islam“ nachlesen kann. Zur Sunna gehört etwa dieser Hadith Mohammeds:

„Ich wurde angewiesen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keinen Gott außer Gott gibt und Muhammad der Gesandte Gottes ist, bis sie das Gebet verrichten und die gesetzliche Abgabe bezahlen. Kommen sie diesen Forderungen nach, so sind ihr Leben und ihre Habe vor mir sicher. Sie unterstehen dann einzig dem Gesetz des Islams, und Gott wird sie richten.“ (Sahih al-Buhari, Reclam-Ausgabe 1991, II/9)

Oder dieser:

„Ihr werdet die Juden bekämpfen, bis einer von ihnen Zuflucht hinter einem Stein sucht. Und dieser Stein wird rufen: ‚Komm herbei! Dieser Jude hat sich hinter mir versteckt! Töte ihn!’“ (Sahih al-Buhari, Reclam-Ausgabe 1991, XXVIII/18) Diese Aufforderung findet sich übrigens wörtlich in der Hamas-Charta von 1988 wieder.

Die Losung der Islamischen Widerstandsbewegung lautet nach Artikel 8 der Charta: „Gott ist ihr Ziel, der Prophet ihr Vorbild, der Koran ihre Verfassung, der Dschihad ihr Weg und der Tod für Gott ihr hehrster Wunsch.“

Mohammed, laut Koran der „Gesandte Gottes“, hat eine solche Autorität, dass seine Befehle denen Allahs gleichgesetzt werden: „Wer dem Gesandten gehorcht, der hat in der Tat Allah gehorcht“ (Sure 4, 80). „Wer aber Allah und Seinem Gesandten den Gehorsam versagt und Seine Schranken übertritt, den führt er ins Feuer, wo er ewig bleiben wird. Und ihm wird eine schmähliche Strafe zuteil“ (Sure 4, 14).

Sirenengesänge von der Religion des Friedens

Das „schöne Vorbild“, dessen Sunna für den Koordinationsrat der Muslime in Deutschland so grundlegend ist, dass die GO in diesem Punkt analog der „Ewigkeitsgarantie“ des Grundgesetzes (Artikel 79 Absatz 3) vor jeder Veränderung geschützt ist, dieses Vorbild fand nichts dabei, neben den rund 70 Feld- und Beutezügen, die unter seiner Führung oder auf seinen Befehl hin geführt wurden, auch 43 Morde in Auftrag zu geben, wie islamische Quellen bezeugen. Nun war man in der Zeit ja nicht gerade zimperlich, so dass man ein solches Verhalten in seinem historischen Kontext relativieren könnte. Doch dazu finden sich in den Verlautbarungen des KRM und des ZMD und anderer muslimischer Verbände keine Anhaltspunkte, während das Muslimische Forum Deutschland genau dies in seinen „Berliner Thesen“ (Nr. 3) fordert:

„Wir schulden es unserem Sinn für Gerechtigkeit, unserer Liebe zur geschichtlichen Wahrheit und dem Wunsch nach Völkerverständigung, daß wir fortan der erdichteten Fabel keinen Glauben mehr schenken, der Islam sei für Gewalt und Zwang in Glaubenssachen und nicht für die Gewissens- und Glaubensfreiheit.

Keine noch so erschreckenden Ereignisse, die sich im Namen des Islams in gewissen ‚muslimischen‘ Länder abspielen, sollten unsere Überzeugung erschüttern, daß der Islam das Leben und das Gewissen eines Menschen zu etwas Unverletzlichem, etwas Unantastbarem und etwas Sakrosanktem erklärt hat. Der Islam ist zu beurteilen nach seiner Lehre und niemals nach dem unislamischen Verhalten einiger seiner Anhänger.“

So tönt der Sirenengesang der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland. Da ist sie wieder, die These vom Missbrauch der Religion des Friedens. Wobei man der Aussage durchaus zustimmen kann, dass der Islam nach seiner Lehre und nicht nach dem Verhalten seiner Anhänger zu beurteilen ist. Sonst könnte ja jeder durchgeknallte Gläubige seine Religion in Verruf bringen. Aber wie sieht es mit dieser Lehre tatsächlich aus? Was sagen muslimische Autoritäten?

Professor Scheich Omar Abdel Rahman (Sunnit) von der berühmten Al-Azhar Universität in Kairo: „Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure über die Kriegsbeute. Eine Sure über den Frieden gibt es nicht. Der Dschihad und das Töten sind das Haupt des Islam. Wer sie herausnimmt, der schneidet dem Islam das Haupt ab“ (zitiert nach Mark A. Gabriel [(Pseudonym), dem später zum Christentum konvertierten Imam von Gizeh], Jesus und Mohammed, 2006, S. 21.)

Kein Platz für Gegner des Tötens

Ayatollah Sadeq Khalkhali (Schiit): „Gegner des Tötens haben keinen Platz im Islam. Unser Prophet [Mohammed] tötete mit seinen eigenen gesegneten Händen. Unser Imam Ali [der Schwiegersohn Mohammeds] tötete an einem einzigen Tage über siebenhundert Personen. Ist Blutvergießen für den Bestand unseres Glaubens vonnöten, sind wir da, unsere Pflicht zu erfüllen“ (zitiert nach Amir Taheri, Morden für Allah, 1993, S. 71).

In seinem Buch „Inside Islam“ (2017) fragt Constantin Schreiber den Islam-Experten und Muslim Abdelhakim Ourghi (Seite 159): „Wird der Islam missbraucht?“ Antwort: „Nein, der Islam wird nicht missbraucht. Das Gewaltproblem haben wir in der Tat.“ Auf die Frage von "ZEIT ONLINE": „Wollen Sie damit sagen, der Islam sei ohne Reform nicht mit dem Grundgesetz vereinbar?“ antwortete Ourghi allerdings: „Nein, soweit würde ich nicht gehen.“

Und im Koran selbst wimmelt es von Versen (angeblich 123), die den Tod der Ungläubigen fordern. Und ungläubig sind alle, die nicht Muslime sind: „Die Gläubigen sind nur diejenigen, die an Allah und seinen Gesandten glauben“ (Sure 24, 62). Wer in Jesus den Sohn Gottes sieht, gehört auf jeden Fall zu den Ungläubigen: „Wahrlich, ungläubig sind diejenigen, die da sprechen: ‚Allah ist der Messias, der Sohn der Maryam“ (Maria, Sure 5, 17). Und der Koran warnt ausdrücklich davor, mit Ungläubigen Freundschaft zu schließen: „O die ihr glaubt! Nehmt euch keine Ungläubigen zu Freunden vor den Gläubigen!“ (Sure 4, 144) und „O die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Nazarener zu Freunden. Sie sind einander Freunde. Wer von euch sie zu Freunden nimmt, der ist fürwahr einer von ihnen.“ (Sure 5, 51). Und wem das noch nicht genügt, der hört von dem Islamgelehrten und Fernsehprediger Jusuf al-Qaradawi die Empfehlung an die Adresse der in der europäischen Diaspora lebenden Muslime: „Versucht inmitten der umfassenden Gesellschaft eure eigene kleine Gesellschaft zu bilden, andernfalls löst ihr euch auf wie Salz im Wasser“ (Sylvain Besson, La conquête de l’Occident, S. 83, Übersetzung von mir). Wenn das kein Aufruf zur Bildung von „Parallelgesellschaften“ ist! Wie soll da jemals Integration gelingen?

Warum jetzt ein Islamgesetz?

Die Kanzlerin geht zwar auf solche Details nicht ein. Aber sie verkündet in ihrer Regierungserklärung vom 15. Januar 2015: „Freiheit und Toleranz haben niemals das geringste Verständnis für Gewalt durch Links- oder Rechtsextremismus, für Antisemitismus oder für Gewalt im Namen einer Religion. Freiheit und Toleranz sind ihre eigenen Totengräber, wenn sie sich nicht vor Intoleranz schützen. Religionsfreiheit und Toleranz meinen nicht, dass im Zweifelsfall die Scharia über dem Grundgesetz steht. Freiheit und Toleranz bedeuten nicht wegsehen oder das Messen mit zweierlei Maß.“

Doch was folgt daraus? Nichts! An sich keine Überraschung; denn wir kannten das ja schon von Merkels Rede vor der Knesset am 18. März 2008: „Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dürfen in Deutschland und in Europa nie wieder Fuß fassen, und zwar, weil alles andere uns insgesamt – die deutsche Gesellschaft, das europäische Gemeinwesen, die demokratische Grundordnung unserer Länder – gefährden würde.“

Doch jetzt wird alles anders. Wir bekommen (vielleicht, doch eher nicht) ein Islamgesetz. Warum gerade jetzt? Nein, nicht wegen der bevorstehenden Bundestagswahl im September, sondern weil wir jetzt erst gemerkt haben, dass wir zu viele Salafisten haben: inzwischen rund 10.000. Deren Zahl habe sich während der vergangenen sechs Jahre mehr als verdoppelt. Warum knapp 5.000 vor sechs Jahren noch keinen Anlass für ein solches Gesetz boten, erfährt man leider nicht. In Zeiten der RAF, die während ihrer 28jährigen Geschichte 33 oder 34 Tote hinterließ, so viele wie heute nicht selten bei einem einzigen islamistischen Anschlag zu beklagen sind, genügten maximal 80 Aktivisten (der so genannte harte Kern) und 300 Unterstützer, um die einschlägigen Institutionen zu legislativen, exekutiven und judikativen Höchstleistungen anzuspornen. Allerdings haben sich Baader, Meinhof, Ensslin und Co. auch nie auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen.

Was steht nicht im Gesetz?

Was wird in einem solchen Gesetz stehen? Bin ich Hellseher? Trotzdem: Was nicht drinstehen wird, kann ich ziemlich genau sagen. Es wird nicht drinstehen, dass der Islam nicht nur eine Religion ist, sondern auch ein Gesellschafts- und Rechtssystem: „Der Islam [ist] Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich“ (Islamische Charta des ZMD vom 20. Februar 2002). Und dass diese Aspekte natürlich nicht das Privileg der Religionsfreiheit genießen. Und dass geklärt werden muss, was wozu gehört. Und dass sich die Muslime in Deutschland von allen Koranversen und Prophetensprüchen verabschieden müssen, die mit unserer Verfassungsordnung nicht vereinbar sind. Und dass die betreffenden Passagen in einer Kommission von Islam-Fachleuten der verschiedenen Richtungen sowie Rechtswissenschaftlern identifiziert werden müssen (vgl. meinen Vorschlag vom 8. Januar 2015 hier auf der "Achse").

Was brächte also ein „Islamgesetz“? Bestenfalls ein paar Stimmen für die verzweifelte Union, aus deren Reihen ein solches Gesetz ins Gespräch gebracht wurde. Wer mehr über die geltende Rechtslage in Deutschland und in Österreich nach dem dortigen Islamgesetz wissen möchte, schaut hier (natürlich auf eigenes Risiko).

Foto: Tomaschoff

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Leserpost

netiquette:

Wilfried Cremer / 05.04.2017

Eher wird die Kaaba vom Erdboden verschluckt als ein Wort vom Koran gestrichen.

Achim Scharelmann / 05.04.2017

Ein Islamgesetz bringt nur etwas, solange die Muslime in der Minderheit sind. Sobald sie Koalitionen schmieden können oder gar die Mehrheit erreichen, wird dieses Gesetz dem Koran gemäß durch das Mehrheitenparlament abgeändert, bzw. neu definiert und dann ist es vorbei mit den Tagträumereien der Deutschen und die gerufene Wirklichkeit tritt ein und das ist so sicher, wie nach jedem Sonnenschein auch Regen kommt.

Leo Hohensee / 05.04.2017

Sehr geehrter Herr Grell, ich erinnere mich an meinen Religionsunterricht vor einigen Jahrzenten. Wir Schüler waren alle entsetzt über die entsprechenden Passagen im Koran, die die Ausbreitung des Islam mit „Feuer und Schwert“ vorschreiben und über die Passagen, die jedwede „Unterlassung in dieser Hinsicht“ untersagen, will der Gläubige nicht als abtrünnig gelten. Entsetzt waren wir deshalb weil das heißt, dass islamgläubige Menschen niemals einen Andersgläubigen neben sich als gleich ansehen dürfen! Die vorgesehene Zeit im Religionsunterricht damals hat nicht ausgereicht, um Stellen im Koran zu finden, die diese Ausschließlichkeit aufheben !? Ich bin jetzt nicht sicher, darf man solche Fragen überhaupt aufwerfen? Mit freundlichem Gruß L.H.

marie witte / 05.04.2017

Die Anwendung des Gleichstellungsgesetzes für Muslime ist gleichbedeutend mit der Aufhebund dessen Gültigkeit für Frauen. Es besteht eine grundsätzliche Inkompatibilität mit dem Grundgedanken des Gleichstellungsgesetzes und dem vom Koran vorgegebenen Wertekanon sowie dem geforderten Verhaltenskodex. Es ist mir völlig unverständlich, mit welcher Blindheit und Realitätsverleugnung führende PolitikerINNEN den Rechtsstatus der weiblichen Bevölkerung für fragwürdige politische Ziele opfern.

Elke Schmidt / 05.04.2017

Der Grund dafür, dass gegen die RAF ganz schnell Gesetze geschaffen wurden, wird wohl an der Zielgruppe ihrer Opfer gelegen haben.

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