Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.11.2018 / 14:30 / Foto: Achgut.com / 91 / Seite ausdrucken

Warum wir wegen der Hessenwahl Strafanzeige erstattet haben

Von Ramin Peymani und Joachim Steinhöfel.

Eine Anfrage bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft vom 13.11.2018 hat ergeben, dass bis zu diesem Zeitpunkt wegen der in den Medien umfangreich berichteten zahlreichen Vorfälle in Zusammenhang mit der Landtagswahl in Hessen 2018 noch keine Strafanzeige und kein Strafantrag gestellt wurde. Daher haben wir, der für die FDP im Kreistag des Main-Taunus-Kreises wirkende Ramin Peymani und der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, heute Strafanzeige wegen Wahlfälschung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Und zwar sowohl gegen Unbekannt wie gegen die namentlich verantwortlichen Wahlleiter.

Die Anzeigeerstatter hätten gerne denjenigen Personen den Vortritt gelassen, in deren Verantwortungsbereich die rechtmäßige und richtige Auszählung der Stimmen gehört und die diese auch gegenüber dem Wähler zu verantworten haben. Wir erachten es als verwunderlich, dass Landeswahlleiter Dr. Wilhelm Kanther diesen Schritt noch nicht gegangen ist.

Aus unserer Sicht besteht ein überragendes öffentliches Interesse daran, ohne einen auch nur geringen Restzweifel sicherzustellen, dass den zahlreichen „gravierenden Wahl-Pannen“ (Frankfurter Neue Presse vom 08.11.2018), und zwar in keinem einzigen Wahlkreis, ein strafrechtliches Fehlverhalten zugrunde lag. Das Vertrauen der Bürger in die Glaubhaftigkeit und Integrität der Stimmenauszählung halten wir für erschüttert. Darunter leidet auch die Stabilität unserer Demokratie und die der gewählten Repräsentanten der Bevölkerung.

Erhebliche Asymmetrie der aufgetretenen Fehler

Der Verdacht einer Straftat lässt sich im Unterschied zu flächendeckender Schlamperei direkt aus der erheblichen Asymmetrie der aufgetretenen Fehler zu Lasten bestimmter Parteien (CDU, FDP, AfD) ableiten. Diese Asymmetrie ist die Tatsache, welche die Annahme eines Vorsatzes der handelnden Personen rechtfertigt und damit die Aufnahme von Ermittlungen erforderlich macht. 

Laut Presseberichten mussten allein in Frankfurt in sage und schreibe 88 der insgesamt 490 Wahlbezirke Korrekturen vorgenommen werden. In einem Wahlbezirk in Sachsenhausen holte die CDU zunächst nur 6,9 Prozent – nach Korrektur wanderten dann 100 Stimmen von den Grünen zur CDU. Ein „Kommunikationsfehler“ habe vorgelegen. Aber wenn es sich immer „nur“ um Pannen gehandelt hat, müssten ja alle Parteien mehr oder weniger gleichermassen davon betroffen sein. Es wird daher spannend sein, landesweit die korrigierten Wahlbezirke dahingehend auszuwerten, ob sie auch zu einer Benachteiligung der Grünen führten. 

Aber nicht nur die direkte Wahlfälschung ist eine Straftat, sondern auch die Weitergabe unrichtiger Ergebnisse. Die im Bericht der Frankfurter Rundschau vom 08.11.2018 getroffenen Aussagen der Verantwortlichen erfüllen unseres Erachtens bereits diesen Tatbestand. Laut dem Leiter der Geschäftsstelle Wahlen, Hans-Joachim Grochocki, habe man das Ergebnis wegen fehlender Zahlen in einer Reihe von Wahllokalen nur schätzen können und sich dabei an den benachbarten Wahlreisen orientiert. Die Kreiswahlleiterin Regina Fehler rechtfertigt das damit, dass man „gezwungen“ gewesen sei, dem Landeswahlleiter ein Ergebnis zu liefern. Dieser bedauerte, dass es für Schätzungen keine Regeln gäbe.

Selbstverständlich gibt es für Schätzungen von Wahlergebnissen keine Regeln, denn Wählerstimmen müssen ausgezählt werden! Alles andere ist eine elementare Missachtung der Grundsätze des allgemeinen und gleichen Wahlrechts. Liegen Ergebnisse noch nicht vor, können sie eben nicht übermittelt werden, und alle Beteiligten müssen sich gedulden, bis dies der Fall ist. Sich dem politischen oder zeitlichen Druck zu beugen, der mit Blick auf eine rasche Ergebnisverkündung eventuell von Seiten der Landesregierung oder einzelner Parteien ausgeübt wird, bedeutet die Axt an die Wurzel der Demokratie zu legen.

Soweit uns, aus welcher Quelle auch immer, zuverlässige Informationen über die Vorgänge erreichen, werden wir diese prüfen und gegebenenfalls zur Akte nachreichen.

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Justin Theim / 15.11.2018

Hier greift die ganz einfache kriminalistische Regel: Einmal ist Pech, zweimal ist Zufall, DREIMAL IST ABSICHT! Und hier haben wir es nicht mit dreimal sondern mit 88mal zu tun! Danke an Achgut und die Herren Paymani und Steinhöfel für ihre initiative. Ich fürchte nur, dass sie im politiusch-juristischen Sumpf verschwinden wird.

Stefan Zorn / 15.11.2018

Ich bin fassungslos! Steht es noch schlimmer um unser Land, als ich es mir vorstelle? Straßenschlachten zwischen Linken und Aufrechten erscheinen mir nicht mehr undenkbar…

Anders Dairie / 15.11.2018

Das DDR-Wahlsystem wird oft falsch kolportiert:  Richtig ist,  dass alle zur Wahl zugelassenen Parteien und Organisationen zu einem “Demokratischen Block” zusammenfasst waren.  Der Wähler kam,  möglichst frühs,  möglichst freudig und wählte diesen Block.  Fertig !  Nein-Stimmen, also die Promille unter 100 Prozent,  passierten aus dem Widerstand einiger kleiner Gruppen.  Die verweigerten und machten die Stimme ungültig durch Streichen oder schrieben “Nein”.  So kommen also großartige Ergebnisse zustande.  Die Entourage kann dem Führer abends melden:  Wahl gelungen, Volk feiert,  nächstens wieder !  Ich werde nicht begreifen, dass die AFD oder andere Parteien nicht grundsätzlich Beobachter aufstellen.  Bei der BT-Wahl 2002 bekam Rot/Grün ganze 6.600 Stimmen mehr von rund 40 Millionen !!!  Wer das gläubig hinnimmt,  wie die CSU und der Verlierer Stoiber,  ist sowieso der Loser und soll nicht regieren.

Karin Bomke / 15.11.2018

Man steht nur noch fassungslos vor den Trümmern einer ehemals - wenn auch nicht perfekt, aber dennoch - recht gut funktionierenden freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Margarete Rausch / 15.11.2018

Wieso gibt es Wahlfälschung eigentlich nur in Frankfurt? Oder warum wurde es nur dort von ” investigativen ” Journalisten entdeckt? Was, wenn überall so ein paar Stimmen zu den ” guten Parteien” geflossen sind? Was bleibt uns dann noch?

J.P.Neumann / 15.11.2018

Vielleicht gibt es ja auch keine Strafbarkeit bzw diese Sauereien sind nicht justiziabel.  100 Leute machen “Fehler” beim Auszählen, dann wird die falsche Zahl weitergemeldet an Nr.101, der meldet weiter an Nr.102, der an Nr.103, dann verkündet Nr.122 irgendwann diese falsche Zahl.  Eine Pyramide der Verantwortungslosigkeit, die - wie der Kläger Steinhöfel meint - bei der politischen Voreingenommenheit der Auszähler anfängt.  Halte ich durchaus für möglich, aber wie will man das einklagen. Demokratie ohne Demokraten funktioniert nun mal nicht, wie uns Weimar beweist.  Damals hatten die Nazis das Parlament als Schwachpunkt genutzt, heute nutzen die Linken das Zählsystem.

Alexander Mazurek / 15.11.2018

Nun, das ist sinnvoll und lobenswert, ich drücke Ihnen die Daumen. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft über 1000 Anzeigen gegen die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wegen Amtseidverletzung als u-n-b-e-g-r-ü-n-d-e-t zurückgewiesen. So dass es nicht einmal eines Dr. Freisler bedurfte. Fortschritt=Unterwerfung=Merkelisierung pur. Der Amtseid lautet übrigens „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. [So wahr mir Gott helfe.]“

Ulli Zedler / 15.11.2018

Es ist wie in der frühen DDR. Dort wurde auch noch 1950 relativ korrekt ausgezählt, mit zunehmendem Voranschreiten des Sozialismus frisierte man im Mai 1989 die ohnehin durch sozialen Druck erzeugten 88% Ja-Stimmen für die Einheitsliste der Blockflötenparteien (die ab 50,01% als „gewählt“ galt) auf abenteuerliche 98,85% Ja-Stimmen nach oben. Genau so läuft es jetzt in Gesamtdeutschland. Wo früher einigermaßen korrekt ausgezählt wurde und Fehler, wenn sie denn vorkamen, im Promillebereich lagen, und auf Übermüdung, Schussligkeit oder Unfähigkeit mancher Wahlhelfer zurückzuführen war, herrscht inzwischen eifriges Zurechtfrisieren der Ergebnisse, offenkundig von Manipulateuren aus dem linksrotgrünen Spektrum. Nur so lässt sich erklären, warum die „Verlierer“ der Manipulationen ganz überwiegend CDU, FDP und AfD heißen. Das geht von manchen Altenwohnheimen, in denen bei den dementen Wählern offenbar ein riesiger GRÜNE-Fanclub entstanden sein muss, bei näherem Hinsehen diese Affinität aber weniger von den Altwählern als vielmehr vom grün begeisterten Hilfspersonal ausgeht, über vergessene oder verschobene AfD-Stimmen bis zu mutwilligen vertauschten CDU-und SPD-Stapeln, um den abstürzenden Sozialdemokratie eine möglichst weichere Landung zu ermöglichen. Und das wird alles noch schlimmer werden. Wenn die Hetze gegen Rechts so weitergeht, wenn man mit dem Wählen von AfD angeblich direkt in den Hitlerfaschismus eintritt, oder mit dem Wählen von CDU oder FDP die schöne EU und das schöne “open border no nation“-Feeling ausgebremst sieht, ist es naheliegend, dass linksrotgrüne Manipulateure ihre Gangart bald verschärfen werden. Irgendwann werden dann, wie in der 3. Welt, AfD-Wahlzettel einfach auf dem Weg von der Urne zur Auszählung „verschwinden“, und in irgendwelchen Altpapiercontainern wieder aufscheinen. Statt Unrechtsbewußtsein zu bemerken werden die Manipulateure glauben, die Welt gerettet zu haben, vor einem 4. Weltkrieg und einem 4. Reich.

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