Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.11.2018 / 14:30 / Foto: Achgut.com / 91 / Seite ausdrucken

Warum wir wegen der Hessenwahl Strafanzeige erstattet haben

Von Ramin Peymani und Joachim Steinhöfel.

Eine Anfrage bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft vom 13.11.2018 hat ergeben, dass bis zu diesem Zeitpunkt wegen der in den Medien umfangreich berichteten zahlreichen Vorfälle in Zusammenhang mit der Landtagswahl in Hessen 2018 noch keine Strafanzeige und kein Strafantrag gestellt wurde. Daher haben wir, der für die FDP im Kreistag des Main-Taunus-Kreises wirkende Ramin Peymani und der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, heute Strafanzeige wegen Wahlfälschung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Und zwar sowohl gegen Unbekannt wie gegen die namentlich verantwortlichen Wahlleiter.

Die Anzeigeerstatter hätten gerne denjenigen Personen den Vortritt gelassen, in deren Verantwortungsbereich die rechtmäßige und richtige Auszählung der Stimmen gehört und die diese auch gegenüber dem Wähler zu verantworten haben. Wir erachten es als verwunderlich, dass Landeswahlleiter Dr. Wilhelm Kanther diesen Schritt noch nicht gegangen ist.

Aus unserer Sicht besteht ein überragendes öffentliches Interesse daran, ohne einen auch nur geringen Restzweifel sicherzustellen, dass den zahlreichen „gravierenden Wahl-Pannen“ (Frankfurter Neue Presse vom 08.11.2018), und zwar in keinem einzigen Wahlkreis, ein strafrechtliches Fehlverhalten zugrunde lag. Das Vertrauen der Bürger in die Glaubhaftigkeit und Integrität der Stimmenauszählung halten wir für erschüttert. Darunter leidet auch die Stabilität unserer Demokratie und die der gewählten Repräsentanten der Bevölkerung.

Erhebliche Asymmetrie der aufgetretenen Fehler

Der Verdacht einer Straftat lässt sich im Unterschied zu flächendeckender Schlamperei direkt aus der erheblichen Asymmetrie der aufgetretenen Fehler zu Lasten bestimmter Parteien (CDU, FDP, AfD) ableiten. Diese Asymmetrie ist die Tatsache, welche die Annahme eines Vorsatzes der handelnden Personen rechtfertigt und damit die Aufnahme von Ermittlungen erforderlich macht. 

Laut Presseberichten mussten allein in Frankfurt in sage und schreibe 88 der insgesamt 490 Wahlbezirke Korrekturen vorgenommen werden. In einem Wahlbezirk in Sachsenhausen holte die CDU zunächst nur 6,9 Prozent – nach Korrektur wanderten dann 100 Stimmen von den Grünen zur CDU. Ein „Kommunikationsfehler“ habe vorgelegen. Aber wenn es sich immer „nur“ um Pannen gehandelt hat, müssten ja alle Parteien mehr oder weniger gleichermassen davon betroffen sein. Es wird daher spannend sein, landesweit die korrigierten Wahlbezirke dahingehend auszuwerten, ob sie auch zu einer Benachteiligung der Grünen führten. 

Aber nicht nur die direkte Wahlfälschung ist eine Straftat, sondern auch die Weitergabe unrichtiger Ergebnisse. Die im Bericht der Frankfurter Rundschau vom 08.11.2018 getroffenen Aussagen der Verantwortlichen erfüllen unseres Erachtens bereits diesen Tatbestand. Laut dem Leiter der Geschäftsstelle Wahlen, Hans-Joachim Grochocki, habe man das Ergebnis wegen fehlender Zahlen in einer Reihe von Wahllokalen nur schätzen können und sich dabei an den benachbarten Wahlreisen orientiert. Die Kreiswahlleiterin Regina Fehler rechtfertigt das damit, dass man „gezwungen“ gewesen sei, dem Landeswahlleiter ein Ergebnis zu liefern. Dieser bedauerte, dass es für Schätzungen keine Regeln gäbe.

Selbstverständlich gibt es für Schätzungen von Wahlergebnissen keine Regeln, denn Wählerstimmen müssen ausgezählt werden! Alles andere ist eine elementare Missachtung der Grundsätze des allgemeinen und gleichen Wahlrechts. Liegen Ergebnisse noch nicht vor, können sie eben nicht übermittelt werden, und alle Beteiligten müssen sich gedulden, bis dies der Fall ist. Sich dem politischen oder zeitlichen Druck zu beugen, der mit Blick auf eine rasche Ergebnisverkündung eventuell von Seiten der Landesregierung oder einzelner Parteien ausgeübt wird, bedeutet die Axt an die Wurzel der Demokratie zu legen.

Soweit uns, aus welcher Quelle auch immer, zuverlässige Informationen über die Vorgänge erreichen, werden wir diese prüfen und gegebenenfalls zur Akte nachreichen.

Foto: Achgut.com

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U. Affeld / 15.11.2018

@Michael Müller / 15.11.2018 “Das einzig Wichtige: Auf welche Art kann man diese letzten Wächter und Verteidiger von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterstützen?”  Darüber hinaus erscheint es genauso wichtig zu sein, möglichst viele Leute beim Stimmenauszählen zu organisieren. Das ist ist eine starke Möglichkeit, solche Schweinereien zu verhindern. Ich habe bisher dreimal an einer Auszählung teilgenommen. Es war haarsträubend!! Das ging schon damit los, dass die Leiterin des Wahllokals mich aufforderte, nach Beendigung der Wahl das Wahllokal zu verlassen, da sie mit ihren Mitarbeitern noch etwas besprechen müsste unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nachdem ich darauf bestand, von Beginn der Auszählung dabei sein zu wollen, meinten auch die anderen Mitarbeiter, das sei wohl legal. Es gab mehrere grundsätzliche Überlegungen, beim Auszählen, wie man mit den Stimmen der AfD oder anderen eher unbekannten Parteien verfahren sollte. Am Ende wollte die Leiterin des Wahlbüros das Ergebnis der Auszählung nicht bekannt geben, mit dem Hinweis, das sei ja im Internet nachlesbar. Erst nachdem ich daran erinnerte, dass sie laut Wahlgesetz dazu verpflichtet ist, ihren Mitarbeitern das Ergebnis zu verkünden. Sie tat es widerwillig mit der Bemerkung, dass dies nicht zum Mitschreiben gedacht sei….Ähnliches erlebte ich auch in anderen Wahllokalen zu anderen Zeiten.

Christian Kohler / 15.11.2018

Spitzenbeamte wollen einem erzählen das es üblich sein soll Wahlergebnisse zu schätzen. Für wie dumm halten mich solche Leute ? Es ist ein Trauerspiel in mehreren Akten wie dieses Land zu Grunde geht. Es nimmt zur Zeit die Züge einer tragischen Komödie an. Danke an die Herren Ramin Peymani und Joachim Steinhöfel das sie sich um den letzten Rest Rechtsstaatlichkeit bemühen. Die GEZ-Medien und die MSM, kurz der Regierungsfunk, arbeitet sich im Moment am größten anzunehmenden Skandal im Nachkriegsdeutschland ab. Dem AfD Spendenskandal.

Justin Theim / 15.11.2018

Hier greift die ganz einfache kriminalistische Regel: Einmal ist Pech, zweimal ist Zufall, DREIMAL IST ABSICHT! Und hier haben wir es nicht mit dreimal sondern mit 88mal zu tun! Danke an Achgut und die Herren Paymani und Steinhöfel für ihre initiative. Ich fürchte nur, dass sie im politiusch-juristischen Sumpf verschwinden wird.

Stefan Zorn / 15.11.2018

Ich bin fassungslos! Steht es noch schlimmer um unser Land, als ich es mir vorstelle? Straßenschlachten zwischen Linken und Aufrechten erscheinen mir nicht mehr undenkbar…

Anders Dairie / 15.11.2018

Das DDR-Wahlsystem wird oft falsch kolportiert:  Richtig ist,  dass alle zur Wahl zugelassenen Parteien und Organisationen zu einem “Demokratischen Block” zusammenfasst waren.  Der Wähler kam,  möglichst frühs,  möglichst freudig und wählte diesen Block.  Fertig !  Nein-Stimmen, also die Promille unter 100 Prozent,  passierten aus dem Widerstand einiger kleiner Gruppen.  Die verweigerten und machten die Stimme ungültig durch Streichen oder schrieben “Nein”.  So kommen also großartige Ergebnisse zustande.  Die Entourage kann dem Führer abends melden:  Wahl gelungen, Volk feiert,  nächstens wieder !  Ich werde nicht begreifen, dass die AFD oder andere Parteien nicht grundsätzlich Beobachter aufstellen.  Bei der BT-Wahl 2002 bekam Rot/Grün ganze 6.600 Stimmen mehr von rund 40 Millionen !!!  Wer das gläubig hinnimmt,  wie die CSU und der Verlierer Stoiber,  ist sowieso der Loser und soll nicht regieren.

Karin Bomke / 15.11.2018

Man steht nur noch fassungslos vor den Trümmern einer ehemals - wenn auch nicht perfekt, aber dennoch - recht gut funktionierenden freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Margarete Rausch / 15.11.2018

Wieso gibt es Wahlfälschung eigentlich nur in Frankfurt? Oder warum wurde es nur dort von ” investigativen ” Journalisten entdeckt? Was, wenn überall so ein paar Stimmen zu den ” guten Parteien” geflossen sind? Was bleibt uns dann noch?

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