Von Ramin Peymani und Joachim Steinhöfel.
Eine Anfrage bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft vom 13.11.2018 hat ergeben, dass bis zu diesem Zeitpunkt wegen der in den Medien umfangreich berichteten zahlreichen Vorfälle in Zusammenhang mit der Landtagswahl in Hessen 2018 noch keine Strafanzeige und kein Strafantrag gestellt wurde. Daher haben wir, der für die FDP im Kreistag des Main-Taunus-Kreises wirkende Ramin Peymani und der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, heute Strafanzeige wegen Wahlfälschung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Und zwar sowohl gegen Unbekannt wie gegen die namentlich verantwortlichen Wahlleiter.
Die Anzeigeerstatter hätten gerne denjenigen Personen den Vortritt gelassen, in deren Verantwortungsbereich die rechtmäßige und richtige Auszählung der Stimmen gehört und die diese auch gegenüber dem Wähler zu verantworten haben. Wir erachten es als verwunderlich, dass Landeswahlleiter Dr. Wilhelm Kanther diesen Schritt noch nicht gegangen ist.
Aus unserer Sicht besteht ein überragendes öffentliches Interesse daran, ohne einen auch nur geringen Restzweifel sicherzustellen, dass den zahlreichen „gravierenden Wahl-Pannen“ (Frankfurter Neue Presse vom 08.11.2018), und zwar in keinem einzigen Wahlkreis, ein strafrechtliches Fehlverhalten zugrunde lag. Das Vertrauen der Bürger in die Glaubhaftigkeit und Integrität der Stimmenauszählung halten wir für erschüttert. Darunter leidet auch die Stabilität unserer Demokratie und die der gewählten Repräsentanten der Bevölkerung.
Erhebliche Asymmetrie der aufgetretenen Fehler
Der Verdacht einer Straftat lässt sich im Unterschied zu flächendeckender Schlamperei direkt aus der erheblichen Asymmetrie der aufgetretenen Fehler zu Lasten bestimmter Parteien (CDU, FDP, AfD) ableiten. Diese Asymmetrie ist die Tatsache, welche die Annahme eines Vorsatzes der handelnden Personen rechtfertigt und damit die Aufnahme von Ermittlungen erforderlich macht.
Laut Presseberichten mussten allein in Frankfurt in sage und schreibe 88 der insgesamt 490 Wahlbezirke Korrekturen vorgenommen werden. In einem Wahlbezirk in Sachsenhausen holte die CDU zunächst nur 6,9 Prozent – nach Korrektur wanderten dann 100 Stimmen von den Grünen zur CDU. Ein „Kommunikationsfehler“ habe vorgelegen. Aber wenn es sich immer „nur“ um Pannen gehandelt hat, müssten ja alle Parteien mehr oder weniger gleichermassen davon betroffen sein. Es wird daher spannend sein, landesweit die korrigierten Wahlbezirke dahingehend auszuwerten, ob sie auch zu einer Benachteiligung der Grünen führten.
Aber nicht nur die direkte Wahlfälschung ist eine Straftat, sondern auch die Weitergabe unrichtiger Ergebnisse. Die im Bericht der Frankfurter Rundschau vom 08.11.2018 getroffenen Aussagen der Verantwortlichen erfüllen unseres Erachtens bereits diesen Tatbestand. Laut dem Leiter der Geschäftsstelle Wahlen, Hans-Joachim Grochocki, habe man das Ergebnis wegen fehlender Zahlen in einer Reihe von Wahllokalen nur schätzen können und sich dabei an den benachbarten Wahlreisen orientiert. Die Kreiswahlleiterin Regina Fehler rechtfertigt das damit, dass man „gezwungen“ gewesen sei, dem Landeswahlleiter ein Ergebnis zu liefern. Dieser bedauerte, dass es für Schätzungen keine Regeln gäbe.
Selbstverständlich gibt es für Schätzungen von Wahlergebnissen keine Regeln, denn Wählerstimmen müssen ausgezählt werden! Alles andere ist eine elementare Missachtung der Grundsätze des allgemeinen und gleichen Wahlrechts. Liegen Ergebnisse noch nicht vor, können sie eben nicht übermittelt werden, und alle Beteiligten müssen sich gedulden, bis dies der Fall ist. Sich dem politischen oder zeitlichen Druck zu beugen, der mit Blick auf eine rasche Ergebnisverkündung eventuell von Seiten der Landesregierung oder einzelner Parteien ausgeübt wird, bedeutet die Axt an die Wurzel der Demokratie zu legen.
Soweit uns, aus welcher Quelle auch immer, zuverlässige Informationen über die Vorgänge erreichen, werden wir diese prüfen und gegebenenfalls zur Akte nachreichen.

Die Wahlfälschungen bei der Kommunalwahl im Frühjahr 1989 waren das Anfang vom Ende der DDR. Frustrierend ist für mich, dass in den MSM eine Berichterstattung auf einen solch massiven Angriff auf die Demokratie nahezu unterbleibt (vermutlich, weil die Grünen die Nutznießer der Manipulationen sind) und dass die Staatsanwaltschaft noch nicht von sich aus ein Ermittlungsverfahren eröffnet hat (obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet wäre). Verfassungslage und Verfassungswirklichkeit weichen immer mehr voneinander ab. Bald hat die Nationale Front (die gab es mal in der DDR) gewonnen. Der deutsche Nationalstaat ist dann zerstört.
Endlich! Vielen herzlichen Dank Ihnen beiden. Unsere Wählerstimme ist alles, was wir haben.
Die Reaktion der beteiligten Stellen ist schlicht ein die Demokratie gefährdender Skandel. Sehr gut, dass Anzeige erfolgt ist!
"Dieser bedauerte, dass es für Schätzungen keine Regeln gäbe." Wenn ich die desolate Lage dieses Landes so betrachte und in meine Kristallkugel blicke, sehe ich, daß dieses Versäumnis im Wahlrecht bald nachgebessert werden wird. Kritik daran, wird nur von rechten Antidemokraten kommen, die außerhalb des demokratischen Konsens zu verorten sind und damit einen Anschlag auf unsere freie, bunte, offene, tolerante Gesellschaft begehen.
VIELEN DANK FÜR IHREN EINSATZ, ich hätte mich glatt angeschlossen! Das darf alles nicht mehr wahr sein, was in diesem Land passiert. - Und gut, dass das jetzt nicht mehr so einfach unter den Teppich gekehrt werden kann. "Schätzen" von Wahlergebnissen. Als ich das gehört habe, hab' ich gedacht, mich tritt ein Pferd! Es darf aber wohl getrost davon ausgegangen werden, dass das mittlerweile ein flächendeckendes "Phänomen" in D ist. Wir sollten für weitere anstehende Wahlen unabhängige Beobachtung aus dem Ausland anfordern! BRD = BANANEN Republik Deutschland! (Gleichsam könnte man einmal anregen, ob es nicht sinnvoll wäre, den Abgleich mit dem Personalausweis wieder einzuführen, da nur so tatsächlich gewährleistet ist, dass die Person, die ihre Stimme abgibt, auch diejenige ist, die auf dem Wahlschein steht! Selbst in dritte Welt-Staaten ist das mittels Fingerabdruck besser geregelt! Wie wir sehen, muss das stärker kontrolliert werden, da ansonsten die Gefahr des Missbrauchs besteht - auch (und mittlerweile GERADE!) bei uns!
Bravo, Herr Steinhöfel! Leute wie Sie, die sich noch aktiv und gegen den politischen Trend für Recht und Freiheit einsetzen, sind rar geworden im Land. Dafür gebührt Ihnen jede Hochachtung. Habe ich das richtig verstanden: Nur in Wahlbezirken mit sehr auffälligen Abweichungen ist nachgezählt worden? Was wäre aber, wenn in fast allen Wahlräumen ein paar Fehlerchen "passiert" sind, nach dem Motto, hier ein paar Stimmchen mehr, dort ein paar weniger, Kleinvieh macht auch Mist, das merkt doch niemand, und am Ende sitzen hier drei Abgeordnete mehr und dort drei weniger? Ist es nicht wahrscheinlich, daß auch behutsam gefälscht wurde, und nur die, die übertrieben haben, sind nun aufgeflogen? Ich plädiere für eine komplette Neuauszählung.
Herzlichen Dank an die Herren Peymani und Steinhöfel! Das war ein wirklich wichtiger und überfälliger Schritt. Es ist wirklich mehr als erstaunlich, dass der Wahlleiter diesen Weg nicht von sich aus beschritten ist und wirft weitere Fragen auf. Auch Wahlbüros dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Ich plädiere an dieser Stelle für ein Wahlergebnisdurchsetzungsgesetz (WahlErgDG).