Von Ramin Peymani und Joachim Steinhöfel.
Eine Anfrage bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft vom 13.11.2018 hat ergeben, dass bis zu diesem Zeitpunkt wegen der in den Medien umfangreich berichteten zahlreichen Vorfälle in Zusammenhang mit der Landtagswahl in Hessen 2018 noch keine Strafanzeige und kein Strafantrag gestellt wurde. Daher haben wir, der für die FDP im Kreistag des Main-Taunus-Kreises wirkende Ramin Peymani und der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, heute Strafanzeige wegen Wahlfälschung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Und zwar sowohl gegen Unbekannt wie gegen die namentlich verantwortlichen Wahlleiter.
Die Anzeigeerstatter hätten gerne denjenigen Personen den Vortritt gelassen, in deren Verantwortungsbereich die rechtmäßige und richtige Auszählung der Stimmen gehört und die diese auch gegenüber dem Wähler zu verantworten haben. Wir erachten es als verwunderlich, dass Landeswahlleiter Dr. Wilhelm Kanther diesen Schritt noch nicht gegangen ist.
Aus unserer Sicht besteht ein überragendes öffentliches Interesse daran, ohne einen auch nur geringen Restzweifel sicherzustellen, dass den zahlreichen „gravierenden Wahl-Pannen“ (Frankfurter Neue Presse vom 08.11.2018), und zwar in keinem einzigen Wahlkreis, ein strafrechtliches Fehlverhalten zugrunde lag. Das Vertrauen der Bürger in die Glaubhaftigkeit und Integrität der Stimmenauszählung halten wir für erschüttert. Darunter leidet auch die Stabilität unserer Demokratie und die der gewählten Repräsentanten der Bevölkerung.
Erhebliche Asymmetrie der aufgetretenen Fehler
Der Verdacht einer Straftat lässt sich im Unterschied zu flächendeckender Schlamperei direkt aus der erheblichen Asymmetrie der aufgetretenen Fehler zu Lasten bestimmter Parteien (CDU, FDP, AfD) ableiten. Diese Asymmetrie ist die Tatsache, welche die Annahme eines Vorsatzes der handelnden Personen rechtfertigt und damit die Aufnahme von Ermittlungen erforderlich macht.
Laut Presseberichten mussten allein in Frankfurt in sage und schreibe 88 der insgesamt 490 Wahlbezirke Korrekturen vorgenommen werden. In einem Wahlbezirk in Sachsenhausen holte die CDU zunächst nur 6,9 Prozent – nach Korrektur wanderten dann 100 Stimmen von den Grünen zur CDU. Ein „Kommunikationsfehler“ habe vorgelegen. Aber wenn es sich immer „nur“ um Pannen gehandelt hat, müssten ja alle Parteien mehr oder weniger gleichermassen davon betroffen sein. Es wird daher spannend sein, landesweit die korrigierten Wahlbezirke dahingehend auszuwerten, ob sie auch zu einer Benachteiligung der Grünen führten.
Aber nicht nur die direkte Wahlfälschung ist eine Straftat, sondern auch die Weitergabe unrichtiger Ergebnisse. Die im Bericht der Frankfurter Rundschau vom 08.11.2018 getroffenen Aussagen der Verantwortlichen erfüllen unseres Erachtens bereits diesen Tatbestand. Laut dem Leiter der Geschäftsstelle Wahlen, Hans-Joachim Grochocki, habe man das Ergebnis wegen fehlender Zahlen in einer Reihe von Wahllokalen nur schätzen können und sich dabei an den benachbarten Wahlreisen orientiert. Die Kreiswahlleiterin Regina Fehler rechtfertigt das damit, dass man „gezwungen“ gewesen sei, dem Landeswahlleiter ein Ergebnis zu liefern. Dieser bedauerte, dass es für Schätzungen keine Regeln gäbe.
Selbstverständlich gibt es für Schätzungen von Wahlergebnissen keine Regeln, denn Wählerstimmen müssen ausgezählt werden! Alles andere ist eine elementare Missachtung der Grundsätze des allgemeinen und gleichen Wahlrechts. Liegen Ergebnisse noch nicht vor, können sie eben nicht übermittelt werden, und alle Beteiligten müssen sich gedulden, bis dies der Fall ist. Sich dem politischen oder zeitlichen Druck zu beugen, der mit Blick auf eine rasche Ergebnisverkündung eventuell von Seiten der Landesregierung oder einzelner Parteien ausgeübt wird, bedeutet die Axt an die Wurzel der Demokratie zu legen.
Soweit uns, aus welcher Quelle auch immer, zuverlässige Informationen über die Vorgänge erreichen, werden wir diese prüfen und gegebenenfalls zur Akte nachreichen.

Danke für die Aktivität mit der Anzeige. Kann man sich daran anschliessen?
Bei der Kreiswahlleiterin Regina Fehler handelt es sich wohl um die vormalige Leiterin des Hauptamtes der Stadt Frankfurt. Eine Beamtenposition, die mit einer Spitzenbesoldung im höheren kommunalen Dienst angesiedelt sein muß. Irgendwo zwischen Besoldungsgruppe A 16 und B 3 vermutlich. Zwischen 6000 und 8500 € Grundgehalt im Monat (ohne etwaige Zulagen) und mindestens mal 13 wegen Weihnachtsgeld und Urlaub. Genaueres läßt sich aus dem Haushaltsplan 2017 der Stadt Frankfurt nicht herauslesen. Jedenfalls: Diese Spitzenkraft mit - wahrscheinlich - abgeschlossenem Studium sah sich "gezwungen", dem Landeswahlleiter erfundene Wahlergebnisse zu liefern. Und der Landeswahlleiter, mit Sicherheit noch besser alimentiert als besagte Frau Fehler, bedauert, das es keine Regeln zur "Schätzung" von Wahlergebnissen gibt. In welchem Land dieser Erde haben diese erschreckenden Staatsdiener ihre Prüfungen bestanden? Wie schlimm ist es eigentlich schon um die Demokratie in Deutschland bestellt, wenn vom Volk höchstalimentierte - sprich höchstbezahlte - Diener des Staates so etwas zur Rechtfertigung eines versuchten Wahlbetruges ungestraft von sich geben dürfen? Das kann doch einfach nicht wahr sein! Das darf doch einfach nicht wahr sein! Leider ist es aber wohl wahr.
wird wohl "aus mangelndem öffentlichen Interesse" eingestellt - natürlich kann man keinen "Vorsatz" erkennen. FFM könnte als gutes Beispiel für ganz DE stehen. Warum schätze man nicht einfach jede Wahl ? Würde viel Zeit und Geld sparen. Was wohl los wäre, wenn man der z. B. AfD zu unrecht 5 Stimmen zugezählt hätte ?
Bravo wie bitter nötig! Aber fürchte unser Rechtsstaat funkioniert nur noch gegen ostdeutsche Nationbewahrer und die AfD. Systhem Merjel hat alle Entscheider bei Justiz/Polizei mit politisch Korrekten besetzt. Rechtspflege Ausfälle au mass. Die wilde Antifa machst vor. Gewulfft/Vergauckt/Gemerkelt leider sind sich unsere oberen nur selber treu!
was nicht passt wird passend gemacht
Danke und Gratulation. Bei manchen Aussagen zweifelt man immer wieder daran, ob es sich nicht vielleicht doch um Satire handelt. Wenn man Stimmen schätzen dürfte, dann könnte man sich ja die Wahlen gleich ganz schenken und irgend einer (z.B. Merkel oder wer gerade Zeit hat) schätzt mal was denn so abgestimmt/gewählt würde, wenn man es denn täte oder man spielt eine Runde Poker um die Resultate. Ernsthafte Frage: Müssen die Wahlzettel noch eine gewisse Zeit aufbewahrt werden oder konnten die Beweise für allfällige absichtliche, einseitige "Fehler und Pannen" also Wahlfälschung schon vernichtet worden sein? Wäre diese Vernichtung evtl. eine weitere Straftat? Müssten dann die Wahlen wiederholt werden? Wenn ja ganz oder nur in Teilen, wo die Wahlzettel "verschwunden worden" sind? Man kann nur hoffen, dass die Fälschungen nicht nur gegen die AfD ging, denn dann passiert nichts oder man kreiert etwas juristisch Originelles wie einen "Erlaubnistatbestandsirrtum".
Falls es einen Vorsatz gegeben haben sollte, ich betone ausdrücklich "falls", so wäre es noch nicht einmal so großer "Knaller". Gründe gäbe es genug. Aber ich möchte da auch nicht vorgreifen. Strafanzeige zu erstatten war auf jeden Fall das Beste. Mir ist kürzlich erst zu Ohren gekommen, das es vor Jahren wohl in Hamburg? schon einmal ein Vorkommnis, bei den Briefwahlen, gegeben hat. Begünstigt wurden dadurch wohl damals die Grünen. Zum Einen zeigt es, das Wahlbetrug in Deutschland scheinbar möglich ist. Zum Anderen muss man sich fragen, ob, wenn man es einmal tut, es auch nicht nochmal tut, und nochmal und nochmal. Wie bei einem Ladendieb, hat geklappt, also klaut er wieder. Wie erwähnt, Gründe gäbe es reichlich. Nicht nur auf eine Partei bezogen. Das kann von stetigen Stimmenverlust und den daraus entstandenen Frust, bis zu den demnächst anstehenden wichtigen Entscheidungen, welche unbedingt durch zu drücken man gewillt ist und das auch nicht "gefährtet" sehen möchte. Oder einfach ideologischer Verbohrtheit? Aber das sind alles nur Überlegungen. Man kann nur hoffen das die Wahrheit gefunden wird.