Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.11.2018 / 14:30 / Foto: Achgut.com / 91 / Seite ausdrucken

Warum wir wegen der Hessenwahl Strafanzeige erstattet haben

Von Ramin Peymani und Joachim Steinhöfel.

Eine Anfrage bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft vom 13.11.2018 hat ergeben, dass bis zu diesem Zeitpunkt wegen der in den Medien umfangreich berichteten zahlreichen Vorfälle in Zusammenhang mit der Landtagswahl in Hessen 2018 noch keine Strafanzeige und kein Strafantrag gestellt wurde. Daher haben wir, der für die FDP im Kreistag des Main-Taunus-Kreises wirkende Ramin Peymani und der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, heute Strafanzeige wegen Wahlfälschung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Und zwar sowohl gegen Unbekannt wie gegen die namentlich verantwortlichen Wahlleiter.

Die Anzeigeerstatter hätten gerne denjenigen Personen den Vortritt gelassen, in deren Verantwortungsbereich die rechtmäßige und richtige Auszählung der Stimmen gehört und die diese auch gegenüber dem Wähler zu verantworten haben. Wir erachten es als verwunderlich, dass Landeswahlleiter Dr. Wilhelm Kanther diesen Schritt noch nicht gegangen ist.

Aus unserer Sicht besteht ein überragendes öffentliches Interesse daran, ohne einen auch nur geringen Restzweifel sicherzustellen, dass den zahlreichen „gravierenden Wahl-Pannen“ (Frankfurter Neue Presse vom 08.11.2018), und zwar in keinem einzigen Wahlkreis, ein strafrechtliches Fehlverhalten zugrunde lag. Das Vertrauen der Bürger in die Glaubhaftigkeit und Integrität der Stimmenauszählung halten wir für erschüttert. Darunter leidet auch die Stabilität unserer Demokratie und die der gewählten Repräsentanten der Bevölkerung.

Erhebliche Asymmetrie der aufgetretenen Fehler

Der Verdacht einer Straftat lässt sich im Unterschied zu flächendeckender Schlamperei direkt aus der erheblichen Asymmetrie der aufgetretenen Fehler zu Lasten bestimmter Parteien (CDU, FDP, AfD) ableiten. Diese Asymmetrie ist die Tatsache, welche die Annahme eines Vorsatzes der handelnden Personen rechtfertigt und damit die Aufnahme von Ermittlungen erforderlich macht. 

Laut Presseberichten mussten allein in Frankfurt in sage und schreibe 88 der insgesamt 490 Wahlbezirke Korrekturen vorgenommen werden. In einem Wahlbezirk in Sachsenhausen holte die CDU zunächst nur 6,9 Prozent – nach Korrektur wanderten dann 100 Stimmen von den Grünen zur CDU. Ein „Kommunikationsfehler“ habe vorgelegen. Aber wenn es sich immer „nur“ um Pannen gehandelt hat, müssten ja alle Parteien mehr oder weniger gleichermassen davon betroffen sein. Es wird daher spannend sein, landesweit die korrigierten Wahlbezirke dahingehend auszuwerten, ob sie auch zu einer Benachteiligung der Grünen führten. 

Aber nicht nur die direkte Wahlfälschung ist eine Straftat, sondern auch die Weitergabe unrichtiger Ergebnisse. Die im Bericht der Frankfurter Rundschau vom 08.11.2018 getroffenen Aussagen der Verantwortlichen erfüllen unseres Erachtens bereits diesen Tatbestand. Laut dem Leiter der Geschäftsstelle Wahlen, Hans-Joachim Grochocki, habe man das Ergebnis wegen fehlender Zahlen in einer Reihe von Wahllokalen nur schätzen können und sich dabei an den benachbarten Wahlreisen orientiert. Die Kreiswahlleiterin Regina Fehler rechtfertigt das damit, dass man „gezwungen“ gewesen sei, dem Landeswahlleiter ein Ergebnis zu liefern. Dieser bedauerte, dass es für Schätzungen keine Regeln gäbe.

Selbstverständlich gibt es für Schätzungen von Wahlergebnissen keine Regeln, denn Wählerstimmen müssen ausgezählt werden! Alles andere ist eine elementare Missachtung der Grundsätze des allgemeinen und gleichen Wahlrechts. Liegen Ergebnisse noch nicht vor, können sie eben nicht übermittelt werden, und alle Beteiligten müssen sich gedulden, bis dies der Fall ist. Sich dem politischen oder zeitlichen Druck zu beugen, der mit Blick auf eine rasche Ergebnisverkündung eventuell von Seiten der Landesregierung oder einzelner Parteien ausgeübt wird, bedeutet die Axt an die Wurzel der Demokratie zu legen.

Soweit uns, aus welcher Quelle auch immer, zuverlässige Informationen über die Vorgänge erreichen, werden wir diese prüfen und gegebenenfalls zur Akte nachreichen.

Foto: Achgut.com

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Leserpost

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Dirk Verwiebe / 15.11.2018

1. Ich war seit 2007 (Wahlcomputer!) selber fast immer in Berlin aktiv als Wahlhelfer. 2. Ich schäme mich als Wahlhelfer zutiefst für diese Stümper (oder Kriminellen). 3. Wo im Wahlsystem wäre Platz für »Schätzungen«? 4. Meine /Wahlfäschungen/ bisher: – Öffnung zur BTW gegen 7 Uhr 50 – /Berichtigung von 1000 Wählern, 1000 Stimmzetteln und nur 999 Strichen auf der Liste an der Urne. ps: Jeder, wo sich jetzt aufregen möchte, dem sei gesagt: Jeder darf sich zum Wahlhelfer melden!

Nina Herten / 15.11.2018

‘Ist’s auch Wahnsinn - so hat es doch Methode ...’ Hat es derartiges nicht bereits zu früheren Zeiten ebenfalls gegeben? An welches politische System erinnern diese ‘Methoden’ der Zahlenakrobatik bei Stimmenauszählungen? ‘Onkel Erich’ lacht sich ganz sicher ins Fäustchen (und mit ihm zweifelsohne noch zahlreiche andere). - Danke für den Versuch der Aufklärung. Ausser in Hessen scheint sich niemand an solchen Manipulationen bei Wahlen zu stossen.

Dirk von Riegen / 15.11.2018

@Gudrun Meyer Größtenteils gehe ich konform mit ihren Kommentar. Was ich aber nicht teile, ist ihre Meinung zu den Wahlen in Bremerhaven 2015, wo Schüler Wahlfaelschung betrieben haben. Die Schüler, die damals diesen “Betrug” begingen, haben dieses aus aus eigenen Willen heraus gemacht und, was noch schlimmer ist, dieses auch noch “bandenmaesig”. Somit tragen sie auch die Verantwortung für ihr Handeln. Sich nun damit “herausreden”, das in den heutigen Schulen anscheinend der Begriff “Demokratie leben” etwas “anders” von manchen Lehrkraeften ausgelegt wird, ist keine Rechtfertigung für diese Wahlfaelschung. Von 16- 18 jaehrigen Gymnasiasten kann man schon erwarten, das sie sich einer solchen Wahlfaelschung bewußt sind und genau wußten was sie da taten. Ansonsten, Frau Meyer “d’accord” mit ihren Kommentar.

Dr Frank Wolfram Wagner / 15.11.2018

Man fragt sich schon seit Wochen, warum die Grünen bei der Landtagswahl in Hessen so gut abgeschnitten haben sollen. Die meisten Menschen sind nicht woglhabend und nur für Wohlhabende mit moralischem Gewissen machen die Grünen Politik. Ein Jurist könnte jetzt klären, ab wann die Landtagswahl in Hessen so defizitär ausgezählt wurde, dass diese wiederholt werden muss.

J. Lohmann / 15.11.2018

Danke Herr Peymani und Herr Steinhöfel für Ihren Einsatz. Den mittlerweile 79 Kommentatoren schließe ich mich an. Geschätzte Wahlergebnisse - was ist das denn?  Ich schätze mal, dass Ihre Strafanzeige nicht sehr geschätzt werden wird.

Paul Siemons / 15.11.2018

Bitte nicht von Bananenstaaten sprechen, liebe Mitkommentatoren.  Bananenstaaten sind ehrenwerte Demokratien gegenüber dem, was einst die demokratische Bundesrepublik Deutschland war.  Es wird Zeit, dass bei Wahlen internationale Beobachter den Ablauf überwachen. Die können ruhig aus irgendwelchen 3. Welt Staaten, meinetwegen auch aus Russland kommen; dort geht es offenbar korrekter zu, als in der rotgrünen Ex-BRD.  P.S. Will man unbedingt eine Frucht als Symbol für den Zustand des Landes haben, schlage ich statt Banane die Durian (Durio zibethinus) vor, auch als Stinkfrucht bekannt.

Bechlenberg Archi W. / 15.11.2018

Wahlen sind im Land zwischen Maas und Merkel offensichtlich nur noch lästige Relikte aus früheren demokratischen Zeiten. Das ist logisch und folgerichtig. Das Volk wird ja auch tatkräftig abgeschafft, jedenfalls die, die schon länger hier leben und sich noch an die Bedeutung von Wahlen erinnern können. Ich habe langer Zeit von Anderen geäußerte Vermutungen hinsichtlich von Wahlmanipulationen als Auswüchse verschwörungstheoretischer Paranoia abgetan. Inzwischen halte ich alles für möglich.

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