„Ihr, die Ihr hier eintretet, lasst alle Hoffnung fahren.“ Die berühmte Inschrift über dem Tor zur Hölle aus dem 3. Gesang des Inferno aus Dante Alighieris „Göttlicher Komödie“ steht bis heute für einen Zustand tiefster Verdammnis und völliger Ausweglosigkeit. Ob die Deutschen verdammt sind, von wem oder zu was auch immer, sei dahingestellt. Dass sie sich in einer ausweglosen Situation befinden, kann hingegen nicht mehr bezweifelt werden. Der Prozess wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Selbstzerstörung, der schon vor Jahren beschritten wurde, ist unter den gegebenen Mehrheitsverhältnissen, insbesondere ohne eine andersgerichtete verfassungsändernde Mehrheit unumkehrbar geworden.
Das Bundesverwaltungsgericht zu Leipzig fällte jüngst ein wenig beachtetes Urteil, das die Bezeichnung Grundsatzurteil durchaus verdient. In letzter Instanz bestätigten die Richter eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, in dem die Bundesregierung angewiesen wurde, „Lücken“ beim Klimaschutz zu stopfen. Im Kern ging es um ein 2023 noch von der Ampelregierung beschlossenes Klimaschutzprogramm mit seinerzeit rund 130 Einzelmaßnahmen, darunter das berüchtigte Heizungsgesetz („Heizhammer“), die Einführung des Deutschlandtickets sowie „Klimaschutzverträge“ für den Umbau der deutschen Industrie. Der Expertenrat für Klimaschutzfragen monierte schon damals, dass das Programm nicht ausreiche, um die „Klimaziele“ zu erreichen. Trotz aller Maßnahmen verbleibe bis 2030 eine „substanzielle Zielerreichungslücke“ von 200 Millionen Tonnen treibhausrelevanter Emissionen.
Erstritten wurden beide Urteile von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), einer Lobbyorganisation des ökosozialistischen Spektrums, die so effizient agiert, dass selbst Wladimir Iljitsch Lenin seine Freude daran gehabt hätte. Der von niemandem außer sich selbst legitimierte Verein ohne breite Mitgliederbasis finanziert sich vor allem durch dubiose Abmahnaktivitäten, getarnt als „ökologische Marktüberwachung“, und staatliche Zuwendungen und macht all das, was sich Politiker nicht trauen, weil es die Bürger in ihrer großen Mehrheit entschieden ablehnen. Aktuell steht auf dem Forderungskatalog der DUH ein rigides Tempolimit auf deutschen Straßen und Autobahnen zum Zwecke des Klimaschutzes, für Verkehrspolitiker ein Killerthema.
In der Zwickmühle der eigenen „Klimapolitik“ gefangen
Pikanterweise hatte noch der damalige grüne Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck Revision gegen das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts eingelegt. Das Besondere an dem aktuellen Richterspruch: Die Umwelthilfe könne, so die Leipziger Richter, „nun gerichtlich geltend machen, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Ergänzung bedarf“. Im Klartext: Als Umweltverbände anerkannte NGOs müssen nicht mehr darauf warten, dass Deutschland die selbst gesteckten Klimaziele verfehlt, sondern können die Regierung permanent dazu anhalten, „nachzujustieren“. Die DUH schlüpft damit einmal mehr in die Rolle einer Ökogouvernante, die ihren Schutzbefohlenen unablässig auf die Finger hauen kann, koste es, was es wolle und ungeachtet dessen, dass sich der Wind längst gedreht hat und „Klimaschutz“ mausetot ist. Außer in Deutschland.
Dass die Verhandlungen zwischen Union und SPD über das Heizungsgesetz, dessen Novellierung im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, nicht vom Fleck kommen, dürfte auch daran liegen, dass die Unterhändler mehr denn je in der Zwickmühle ihrer eigenen „Klimapolitik“ gefangen sind. Der Spielraum, extrem unpopuläre Maßnahmen vermeiden zu können, ist sogar noch erheblich kleiner geworden, seit Friedrich Merz noch mit der alten Parlamentsmehrheit die Klimaneutralität explizit ins Grundgesetz schreiben ließ, ein Zugeständnis an Grüne und Linke, um seine Wahl zum Bundeskanzler abzusichern.
Davor hatte schon der berüchtigte Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 den Rahmen eng gesteckt, ein Urteil, das den Klimaschutz, wie der Marburger Staatsrechtler Sebastian Müller-Franken schrieb, nicht mehr als bloßes politisches Ziel, sondern als „verfassungsrechtlichen Imperativ“ festschrieb. Daran kommt heute kein Gericht mehr vorbei. Und seit der hoch umstrittenen Wahl neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht ist zudem mit der SPD-Kandidatin Ann-Kathrin Kaufhold eine radikale Ökoaktivistin zur Vorsitzenden des Zweiten Senats und damit zur Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts aufgestiegen.
Der freiheitliche Bürger wird zum Klimasklaven
Kaufhold hat sich auf die Fahnen geschrieben, „potentiell kollidierenden Interessen (wie etwa Naturgütern), die ihre Stimme im Rechtssystem bisher nicht selbstständig erheben können, ebenfalls (Grund)-Rechtsfähigkeit“ zu verleihen. Weil aber Tiere oder andere nicht-menschliche Entitäten wie „das Wattenmeer“ oder „die Alpen“ naturgemäß nicht klagen können, würde dadurch einmal mehr die Rolle der NGOs wie der Umwelthilfe als Sachverwalter gestärkt, die heute schon so etwas wie eine informelle, demokratisch kaum legitimierte Nebenregierung darstellen.
Schon am 25. März muss die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Nach dem Urteil aus Leipzig dürften die Verhandlungen wesentlich schwieriger werden. „Wenn der Staat an ein festes CO2-Budget gebunden ist, das sich nicht überschreiten lässt, entsteht eine Logik, die keine Spielräume kennt“, schreibt Müller-Franken, der mit allmählicher Ausschöpfung des Rest-Budgets an erlaubten Emissionen spätestens ab dem Jahr 2031 „drastische Freiheitsbeschränkungen“ auf die Bürger zukommen sieht, die den „Heizhammer“ oder das jetzt von der DUH geforderte Schneckentempolimit weit in den Schatten stellen könnten. Der freiheitliche Bürger wird zum Klimasklaven. Als wachsame Kerkermeister stehen NGOs wie die Umwelthilfe dem Staat zur Seite, dem freilich längst die Kontrolle über seine willigen Helferlein entglitten ist.
Versuche, die Macht der selbstherrlich ihre Mission der Weltrettung auf dem Weg des real existierenden Ökosozialismus verfolgenden Verbände zu beschränken, etwa mittels einer Reform des Umweltrechtsbehelfsgesetzes, dürften zu spät kommen und zu zaghaft sein, um den Weg in die Klimaknechtschaft aufzuhalten. Oder sie werden ihrerseits wieder gerichtlich angefochten und kassiert. Vielleicht sind die Deutschen ja doch verdammt?
Redaktioneller Hinweis: Der Beitrag wurde am 5. Februar 2026 um 14:40 Uhr aktualisiert.

Und die AFD ist auch nur noch dazu da, den Leuten vorzugaukeln, sie könnten durch Wahlen noch etwas verändern.
Es ist müssig, über den Klimazirkus überhaupt noch ernsthaft zu diskutieren. Dieses Mal hat sich Taka Tuka Land halt für den „Endsieg“ in Klimastalingrad entschieden. Während der Nachschub an Hitzeschutzbunkern noch dem 5 Jahresplan hinterher hinkt, brechen sich die künftigen Endsieger bereits auf Glatteis die Knochen.
Was kann der deutsche Normalbürger noch machen? Die Jungen und Mittelalten können drei Kreuze hinter Deutschland und sich dann vom Acker machen. Die Alten werden sagen: Gut, dass ich das alles nicht mehr erleben muss! Dann haben Grünlinke und NGOs endlich freie Bahn – und können sich mit ihren gleichgesinnten Richtern aktivistisch und klimatisch selbst verklagen!
Herr Etscheit,in Computersystemen wird das als Malware
bezeichnet und los wird man diese Schadsoftware durch Virenschutzprogramme.
Und wenn selbst die Virenschutzprogramme infiziert sind,hilft nur noch ein
Wechsel des ganzen Systems.
Leider kann das System nicht gewechselt werden ,weil zum Schutz eine Brandmauermalware installiert wurde.
„Das Ziel des Lebens besteht nicht darin, auf der Seite der Mehrheit zu stehen, sondern zu vermeiden, sich in den Reihen der Wahnsinnigen wiederzufinden.“
(Marc Aurel)
Die NGOs, über die so lauthals geklagt wird, sind nur ein Symptom des deutschen Staatsversagens. Dass die NGOs Klagerecht haben, ist ein Teil des Staatsversagens, aber nicht entscheidend. Anstelle einer NGO könnte genauso gut eine andere juristische oder natürliche Person klagen. ++ Die Grundlage der Klimapolitik, und damit auch die Grundlage der Urteile, sind zig tausend wahnwitziger „Gesetze“, die im deutschen Beamtenstaat gelten. Diese Gesetze wurden nicht durch die DUH oder ähnliche NGOs verabschiedet. ++ Gesetze werden von der Ministerialbürokratie als Referentenentwurf formuliert und dem Kabinett vorgelegt (irrelevant, ob eine NGO bei der Formulierung beteiligt war oder nicht). Nach eventueller Korrektur werden Gesetze dann in Form eines Regierungsentwurfs dem Parlament vorgelegt. Das Parlament kann dann ein Gesetzt verabschieden oder auch nicht. Nach Verabschiedung werden die Gesetzte vom Beamtenapparat und dem angestellten ÖD umgesetzt. Die angeblich unabhängige Justiz ist Teil des deutschen Beamtentums (in DE gibt es keine Wahljustiz). Im Grunde ist der Fehler jetzt bereits passiert. ++ Was danach kommt ist eher sekundär. Die Gesetze sind häufig schwammig formuliert und lassen einen Spielraum bei der Auslegung zu. Eine Formulierung wie „Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird“ ist auslegungsfähig: 20 Jahre sind eine Menge Zeit. Und wie wird Netto-Treibhausgasneutralität genau bestimmt? ++ Wer hat das Parlament gewählt?
Selbstdelegitimierung des Systems.