Warum läuft Herr M. Amok?

Um Heiko Maas steht es schlimmer als gedacht. Der Bundesjustizminister läuft Amok. Er verliert zusehends den Durchblick. Als er dem staunenden Volk Anfang des Jahres erklärte, „kein Gesetz, auch nicht das Grundgesetz“ könne „der Bundesregierung“ vorgeben, was sie tun und zu lassen habe, mochte man noch von einem plötzlichen Blackout ausgehen. Warum sollte nicht auch der Bundesjustizminister im Zustand der Überarbeitung einmal rechts und links verwechseln. Kann doch jedem passieren, dass ihm die Hutschnur platzt, dass er denen das Wort abschneiden möchte, die nicht aufhören wollen, Kritik zu üben.

Wenig später erfuhren wir dann freilich, dass das alles durchaus ernst gemeint war. Herauskam, was nicht herauskommen sollte. An die Öffentlichkeit drang, dass im Auftrag des Ministers und unter Aufsicht  seiner Mitarbeiter eine privatrechtlich verfasste „Task Force“ aufgebaut wird. Eine Eingreiftruppe, die das Internet reinigen soll, indem sie löscht oder zu löschen anregt, wodurch sich andere beleidigt, entlarvt oder bloßgestellt fühlen könnten. Mit anderen Worten, die Zensur, die man staatlich (noch) nicht ausüben darf, soll kurzerhand „outgesourced“, privatisiert werden. Ein Dienstleister, den man von Fall zu Fall beauftragt, übernimmt dann das schmutzige Geschäft.

Wer als vereidigter Politiker in einem Rechtsstaat auf solche Winkelzüge verfällt oder auch nur zulässt, dass seine Mitarbeiter solche Pläne schmieden, bei dem haben Angst und Wut, der Hass auf den politischen Gegner, über die Vernunft gesiegt. Er ist nicht mehr Herr seiner selbst, wenn er blind um sich schlägt, sich austobt wie Heiko Maas soeben in einem Gastbeitrag für SpiegelOnline.  Unter der Überschrift „Im Geiste von Putin, Trump und Erdogan“ versucht er, die AfD mit allem zu steinigen, was ihm gerade in den Sinn kommt, unlogisch, aber bis zur Atemlosigkeit erregt.

Gleich zu Beginn des Artikel unterstellt er allen Wähler der neuen Partei, Deutschland in „eine Nation verkniffener Spießer“ verwandeln zu wollen. Keine Gedanke daran, dass er selbst gerade erst den Spießer par excellence gab, als er  versuchte, gegen die vermeintlichen Entgleisungen erotisch gestalteter Werbung gesetzlich vorzugehen. Lieber bringt Heiko Maas diejenigen, die selbständig genug sind, sich im Internet zu informieren, unisono in den Verdacht, ihr Wissen aus den „Verschwörungszirkeln des Internets zusammenzuklauben“.

Brüder im Geiste

Nicht zuletzt deshalb, um sie vor dieser Desinformation zu bewahren, will er vermutlich seine „Task Force“ in Stellung bringen. Dann nämlich müssten sie ihm auch glauben, was er in seinem Artikel weiter androht: Ein Rückbau der EU auf wirtschaftlich sinnvolle Dimensionen, wie ihn nicht allein die AfD unterdessen fordert, würde "vielen Menschen ihren Arbeitsplatz kosten".

Manchmal geraten dem Minister im Eifer des Gefechts die Dinge so durcheinander, dass er unversehens in die eigenen Reihen feuert, wenn er sich nicht gleich selbst die Beine weghaut. Schreibt er etwa, „bei der Staatsbürgerschaft will die AfD zurück zum Blutsrecht von 1913“, dann scheint er den Faden völlig verloren zu haben. Um dem Gegner eine reaktionäre, dumpf völkische Gesinnung anzuhängen, übersieht der Justizminister, dass es sich bei dem sogenannten „Blutrecht“ um das bis heute (nicht bloß in Deutschland) geltende Abstammungsprinzip handelt, dem zu Folge jeder Mensch einen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wenn seine Eltern Deutsche sind, gleich, wo sie sich zum Zeitpunkt der Geburt aufhalten mochten.

Das heißt, jedes Neugeborene, das eine Mutter und einen Vater mit deutscher Staatsangehörigkeit hat, steht von Anfang an unter dem Schutz des deutschen Staates. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Hier geht es um den Erhalt eines bewährten Grundrechts, auch wenn inzwischen das Geburtsortsprinzip hinzugekommen ist. Kinder nichtdeutscher Eltern ermöglicht es die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft nach Erlangung der Volljährigkeit, sofern sie in Deutschland geboren wurden.

Von alldem jedoch scheint der Bundesjustizminister bisher ebenso wenig mitbekommen zu haben wie von den Plänen der EU-Kommission, den Bau von Atommeilern und die Entwicklung neuer Reaktortechnologien voranzutreiben, und zwar aus Gründen des Umweltschutzes. Staat dessen schreibt er: „Ich glaube, viele Wähler der AfD kennen deren Wertekosmos gar nicht. Diese Partei verlacht den Umweltschutz und will zurück zur Atomkraft.“ Das grenzt schon an Hochverrat, oder?

Sollte die EU-Kommission am Ende also gar im Bunde mit der AfD sein? Nun, so genau dürfen wir die Worte von Heiko Maas wohl nicht wägen, auch nicht, wenn er behauptet, die AfD, Putin, Trump und Erdogan seien „Brüder im Geiste“. Woher er diese Information hat, wissen wir nicht. Das Gipfeltreffen mag uns entgangen sein. Nicht entgangen ist uns dagegen, dass zwei der Genannten, Putin und Erdogan, zum bevorzugten Umgang der deutschen Bundeskanzlerin zählen, der eine derzeit nicht ganz so oft, der andere dafür umso mehr. In seinem Thronsaal ist die Chefin des Bundesjustizministers ein gern gesehener Gast.

Doch selbst davon mag Heiko Maas weder etwas gehört noch gesehen haben. Längst teilt er den Tunnelblick aller Amokläufer. Vernünftig lässt sich da nichts mehr erklären. Jetzt muss sich psychologisch geschultes Personal des Falles annehmen.

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Leserpost

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Giovanni Casagrande / 19.05.2016

Man glaubt es kaum, der Mann ist Jurist. Vielleicht biegt er sich das GG noch so hin, bis es passt. Die notwendigen Mehrheiten im BT könnte er zusammen bekommen.  Aber nur noch bis zur BT Wahl 2017.

Jan-Ulrich Gillner / 18.05.2016

Sie schreiben: “Kinder nichtdeutscher Eltern ermöglicht es die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft nach Erlangung der Volljährigkeit, sofern sie in Deutschland geboren wurden.” Das ist so leider nicht (mehr) ganz richtig. Jedes Kind zweier nichtdeutscher Staatsangehöriger erwirbt bereits mit seiner Geburt in Deutschland unmittelbar und kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich ein ausländischer Elternteil seit wenigstens 8 Jahren seinen “gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland” und ein unbefristet Aufenthaltsrecht hat, nachzulesen in § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitengesetz.

Karla Kuhn / 18.05.2016

Köstlich, Herr Rietzschel, ich muß so lachen, vor allem über den Abschnitt mit dem Blutsrecht. Maas legt sich wirklich jede Menge Eier selber. Auch im “Geiste von Putin, Trump und Erdogan”  ist die totale Lachnummer.  Abgesehen, dass Putin ein intelligenter Mensch ist, Erdogan ins Spiel zu bringen, ist ja gerade zu pervers. Merkel biedert sich Erdogan an, sie handelt mit ihm einen unsäglichen Deal aus und Maas hat die Chuzpe, die AfD quasi mit Erdogan zu vergleichen?  Dass die EU den Bau von Atommeilern vorantreiben will, gleichzeitig Maas der AfD unterstellt, sie würde den Umweltschutz verlachen und möchte zurück zur Atomkraft ist der Witz des Jahrhunderts. Das ist Satire pur. Der arme Mann. Er scheint total überfordert zu sein, bei so vielen “Baustellen” wie er hat, bzw. sich einbildet, sie zu haben.

Bernd Ufen / 18.05.2016

Der gute Mann sitzt doch in der Chefetage der SPD und da soll es ja noch mehr geben, die den Durchblick verloren haben. Das wichtigste aber: Zusammen mit Ralf Stegner bearbeitet er das Projekt ” 18%” der SPD und da hat er zumindest Erfolg, dass muss man ihm lassen. Vielleicht gelingt in diesem Sommer schon der Durchbruch. Danach kann er ja das nächste Ziel ins Auge fassen: Weiter im Sinkflug!

Werner Kramer / 18.05.2016

Außerdem schreibt Hr. Maas: “Seit 1949 ist das Ziel eines “vereinten Europa” im Grundgesetz fest verankert”. Das ist falsch. Artikel 23 GG über das vereinte Europa gibt es erst seit 1992.  Davor wurde die Übertragung nationaler Kompetenzen an supranationale Institutionen durch den wesentlich restriktiveren Artikel 24 GG geregelt - wo immerhin eine “friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa” angestrebt wird, aber natürlich nichts von einem vereinten Europa steht. Der Mann kennt sich also weder in Geschichte noch in unserem Grundgesetz aus.

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