Man glaubt es kaum, der Mann ist Jurist. Vielleicht biegt er sich das GG noch so hin, bis es passt. Die notwendigen Mehrheiten im BT könnte er zusammen bekommen. Aber nur noch bis zur BT Wahl 2017.
Sie schreiben: “Kinder nichtdeutscher Eltern ermöglicht es die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft nach Erlangung der Volljährigkeit, sofern sie in Deutschland geboren wurden.” Das ist so leider nicht (mehr) ganz richtig. Jedes Kind zweier nichtdeutscher Staatsangehöriger erwirbt bereits mit seiner Geburt in Deutschland unmittelbar und kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich ein ausländischer Elternteil seit wenigstens 8 Jahren seinen “gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland” und ein unbefristet Aufenthaltsrecht hat, nachzulesen in § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitengesetz.
Köstlich, Herr Rietzschel, ich muß so lachen, vor allem über den Abschnitt mit dem Blutsrecht. Maas legt sich wirklich jede Menge Eier selber. Auch im “Geiste von Putin, Trump und Erdogan” ist die totale Lachnummer. Abgesehen, dass Putin ein intelligenter Mensch ist, Erdogan ins Spiel zu bringen, ist ja gerade zu pervers. Merkel biedert sich Erdogan an, sie handelt mit ihm einen unsäglichen Deal aus und Maas hat die Chuzpe, die AfD quasi mit Erdogan zu vergleichen? Dass die EU den Bau von Atommeilern vorantreiben will, gleichzeitig Maas der AfD unterstellt, sie würde den Umweltschutz verlachen und möchte zurück zur Atomkraft ist der Witz des Jahrhunderts. Das ist Satire pur. Der arme Mann. Er scheint total überfordert zu sein, bei so vielen “Baustellen” wie er hat, bzw. sich einbildet, sie zu haben.
Der gute Mann sitzt doch in der Chefetage der SPD und da soll es ja noch mehr geben, die den Durchblick verloren haben. Das wichtigste aber: Zusammen mit Ralf Stegner bearbeitet er das Projekt ” 18%” der SPD und da hat er zumindest Erfolg, dass muss man ihm lassen. Vielleicht gelingt in diesem Sommer schon der Durchbruch. Danach kann er ja das nächste Ziel ins Auge fassen: Weiter im Sinkflug!
Außerdem schreibt Hr. Maas: “Seit 1949 ist das Ziel eines “vereinten Europa” im Grundgesetz fest verankert”. Das ist falsch. Artikel 23 GG über das vereinte Europa gibt es erst seit 1992. Davor wurde die Übertragung nationaler Kompetenzen an supranationale Institutionen durch den wesentlich restriktiveren Artikel 24 GG geregelt - wo immerhin eine “friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa” angestrebt wird, aber natürlich nichts von einem vereinten Europa steht. Der Mann kennt sich also weder in Geschichte noch in unserem Grundgesetz aus.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.