Die Ausführungen sind semantisch und juristisch erhellend. Besonders gefallen hat mir die Parallele der Kahaneschen “Hatespeech”-Definition zur zum § 116 des Strafgesetzbuchs der DDR. Sie drängt sich durch den penetranten Aktivismus der mit Steuermitteln geförderten Ex-Stasi-IM Anetta Kahane und ihrer Amadeu-Antonio- Stiftung geradezu auf. Wir sollten wachsam sein: Staatliche Sprachvorgaben dienen nicht selten der Einschränkung der freien Meinungsäußerung, zumindest der Einschüchteerung. Wer 40 Jahre lang die DDR am eigenen leibe erleben musste, weiß, worum es hier geht. Vielen Dank, Herr Steinhövel, für Ihre deutlichen Worte.
Nun, nachdem sich die Angehörigen der DDR-Volkskammer und deren ‘Mitarbeiter’, vor allem die aus der Normannenstraße, gleichmäßig in unserer Gesellschaft, unserer Verwaltung, den NGO’s und den Medien verteilt haben, haben sie auch ihr altes Agitationswörterbuch wieder auspacken können. Leider mußten sie einige Wörter den aktuellen Gegebenheiten in der Bundesrepublik anpassen, Hatespeech hieß damals, glaube ich, staatszersetzende Äußerungen. Dann gibt es noch den imperialistischen Klassenfeind, der heute Rechtsradikaler heißt und den bourgeoisen Konterrevolutionär, den man bevorzugt Rechtspopulist nennt. Nazi ist, soweit ich weiß, Nazi geblieben, also jeder der nicht sozialistisch denkt und handelt. Wenn man sich die Zeit nimmt und gründlich sucht, wird man noch eine Menge heutige Begriffe finden, deren Bedeutung propagandistisch der alten DDR-Terminologie gegen politisch Oppositionelle entspricht. Nur die Wörter mußten geändert werden, damit es nicht so auffällt!
Aber irgendwie zeigen solche Aktionen doch auch, wie angezählt die Merkel-Administration mittlerweile ist. Dauert nicht mehr lange und dann werden Berater aus Nordkorea eingeflogen.
Danke für den Artikel!—Der Begriff Hatespeech kommt aus den USA. Er ist Ergebnis und Kampfbegriff der Auffassung, die Gesellschaft setze sich nicht aus Individuen zusammen, sondern aus der Mehrheitsgesellschaft (“weiße Männer”) und allen möglichen Minderheiten (Schwarze, Einwanderer unterschiedlichster Ethnizität, Frauen [die absurderweise ebenfalls als “Minderheit” geführt werden], sexuelle Minderheiten [LGBTQ] und anderen), die von der Mehrheitsgesellschaft (den weißen Männern) diskriminiert würden (das gilt dann als “Rassismus”) und deshalb untentwegt zu schützen seien. Je länger diese Auffassung andauert, desto mehr für normale Menschen harmlose Äußerungen werden als diskriminierend postuliert. Solche Äußerungen sind dann in bestimmten sozialen Umfeldern, etwa an Colleges und Universitäten und am Arbeitsplatz durch spezielle untergesetzliche Vorschriften verboten, auch wenn sie voll durch das Recht auf freie Rede gedeckt wären, und zwar mit der Begründung, die Colleges/Universitäten und Arbeitgeber schuldeten den Minderheiten ein aggressionsfreies und nicht-diskriminierendes Umfeld. Das Recht auf freie Rede kommt also auf dem Umweg über das Diskriminierungsverbot unter die Räder. Je jünger die Menschen, desto richtiger scheinen sie dies zu finden.—In Deutschland gibt es eine ganz ähnliche Entwicklung. Niemand zweifelt das Recht zur freien Meinungsäußerung direkt an, aber indirekt eben doch: in 1001 Einzelfällen müssen, dieser Auffassung gemäß, leider, leider bestimmte Äußerungen als diskriminierend und deshalb verboten betrachtet werden. Da es äußerst vage ist, was als diskriminierend gilt und entsprechend geahndet wird, ist die Wirkung äußerst einschüchternd. Das wird auch bei uns noch schlimmer werden.—Wie dem beizukommen ist: nur sehr schwer. Denn das Recht auf Meinungsäußerung wird ja von niemandem direkt angegriffen, es wird eher subtil, und dann mit Berufung auf edelste Werte wie die Menschenwürde u.ä., unterminiert. Es ist gut möglich, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung der Multi-Kulti-Gesellschaft zum Opfer fällt, einer Gesellschaft, die unter der Oberfläche so viele explosionsbereite Konflikte beherbergt, dass man sie nur durch rigide Freiheitseinschränkungen befrieden kann.
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