Zum linguistischen, differenzierenden Sprachgebrauch möchte ich ergänzen: ‘Diskriminieren’ stammt von ‘discriminare’ (Lat.) ab und bedeutet übersetzt lediglich ‘unterscheiden’. Wenn also schon ‘unterscheiden’ als kriminell belegt _ist, na dann… Das Gegenteil wäre dann m.E. also so etwas wie ‘gleichmachen’ i.S. ‘nicht unterscheiden dürfen’... Nachtigall, ick hör’ Dir trapsen… ‘Schwarz’ ist künftig also als ‘Weiß’, und ‘Krieg’ dann künftig als ‘Frieden’ ‘gefälligst’ zu bewerten??? Danke für den Artikel!
Es ist mir völlig schnurz, was Herr Maas, der scheinbar wieder mal das Prinzip des Napoleonkomplexes bestätigt, oder seine linken Hilfstruppen denken, meinen oder regeln zu müssen glauben. Der Mann hat so viel Dreck vor der eigenen Haustüre, dass er eine Leiter braucht. Von Leuten wie Maas oder Kahane lass ich mir jedenfalls nicht den Mund verbieten. Und wenn Herr Maas mir als Bürger etwas mitteilen möchte, hat er dazu als deutscher Justizminister in Deutschland die deutsche Sprache zu bemühen. Ich muss als Deutscher weder des Englischen mächtig sein noch Begriffe aus den USA kennen.
Nicht nur der Begriff Hatespeech kommt aus den USA, sondern auch das folgende Zitat von Benjamin Franklin: “Wer die Freiheit einer Nation abschaffen will, muß damit beginnen, die Redefreiheit zu unterdrücken.”
Immerhin sind die Gedanken noch frei. Man sollte sie nur nicht äußern. Insofern leben wir wieder in unserer unglücklichen Vergangenheit.
»Die erste Bürgerpflicht ist Ruhe« Die Ministerien wissen sehr wohl um die störende Wirkung, die die freie Rede haben kann. Und mit dem Internet explodierte die Möglichkeit, sich frei zu äußern. Natürlich ist ein Staatsapparat alarmiert und rudert dagegen: Sehr zu Recht weisen Sie auf die DDR-(Un)rechtssprechung mithilfe von Gummiparagraphen hin. Hier macht man es sich einfacher: Man privatisiert Recht und Rechtssprechung in einzelnen Feldern. (Auf die bereits existierende privatisierte Rechtssprechung im muslimischen Familienrecht, die offensichtlich schweigend geduldet wird, sei hier ausdrücklich hingewiesen). Damit hat man als SPD-Ministerien Übung: Bereits mit dem ErneuerbareEnergien-Gesetz wurden Gesetzgebung und Rechtssprechung teilprivatisiert: Berliner Rechtsanwälte, die unter Umweltminister Gabriel das EEG mitformulierten, bekamen nachher den Auftrag, als EEG-Clearingstelle Rechtsstreitigkeiten im außergerichtlichen Vorfeld zu entscheiden. Dass ausgerechnet das SPD-geführte Justizministerium die Voraussetzungen schafft für juristische Parallelstrukturen, in denen unterhalb des geltenden Rechts Menschen beurteilt, verurteilt und bestraft werden, ist ein Skandal von Verfassungsrang. Hier werden aus parteipolitischer Räson mithilfe des okkupierten Staatsapparats Spruchkammern und Femegerichte mitsamt einem modernen Haberfeldtreiben installiert, um politische gegner mundtot zu machen. Es geht hier nicht um die “Ehre”, um die “Moral” oder um “anständiges Verhalten” - es geht hier eindeutig um die Einschüchterung und gesellschaftlichen Vernichtung einer außerparlamentarischen Opposition.
Die Ausführungen sind semantisch und juristisch erhellend. Besonders gefallen hat mir die Parallele der Kahaneschen “Hatespeech”-Definition zur zum § 116 des Strafgesetzbuchs der DDR. Sie drängt sich durch den penetranten Aktivismus der mit Steuermitteln geförderten Ex-Stasi-IM Anetta Kahane und ihrer Amadeu-Antonio- Stiftung geradezu auf. Wir sollten wachsam sein: Staatliche Sprachvorgaben dienen nicht selten der Einschränkung der freien Meinungsäußerung, zumindest der Einschüchteerung. Wer 40 Jahre lang die DDR am eigenen leibe erleben musste, weiß, worum es hier geht. Vielen Dank, Herr Steinhövel, für Ihre deutlichen Worte.
Nun, nachdem sich die Angehörigen der DDR-Volkskammer und deren ‘Mitarbeiter’, vor allem die aus der Normannenstraße, gleichmäßig in unserer Gesellschaft, unserer Verwaltung, den NGO’s und den Medien verteilt haben, haben sie auch ihr altes Agitationswörterbuch wieder auspacken können. Leider mußten sie einige Wörter den aktuellen Gegebenheiten in der Bundesrepublik anpassen, Hatespeech hieß damals, glaube ich, staatszersetzende Äußerungen. Dann gibt es noch den imperialistischen Klassenfeind, der heute Rechtsradikaler heißt und den bourgeoisen Konterrevolutionär, den man bevorzugt Rechtspopulist nennt. Nazi ist, soweit ich weiß, Nazi geblieben, also jeder der nicht sozialistisch denkt und handelt. Wenn man sich die Zeit nimmt und gründlich sucht, wird man noch eine Menge heutige Begriffe finden, deren Bedeutung propagandistisch der alten DDR-Terminologie gegen politisch Oppositionelle entspricht. Nur die Wörter mußten geändert werden, damit es nicht so auffällt!
Aber irgendwie zeigen solche Aktionen doch auch, wie angezählt die Merkel-Administration mittlerweile ist. Dauert nicht mehr lange und dann werden Berater aus Nordkorea eingeflogen.
Danke für den Artikel!—Der Begriff Hatespeech kommt aus den USA. Er ist Ergebnis und Kampfbegriff der Auffassung, die Gesellschaft setze sich nicht aus Individuen zusammen, sondern aus der Mehrheitsgesellschaft (“weiße Männer”) und allen möglichen Minderheiten (Schwarze, Einwanderer unterschiedlichster Ethnizität, Frauen [die absurderweise ebenfalls als “Minderheit” geführt werden], sexuelle Minderheiten [LGBTQ] und anderen), die von der Mehrheitsgesellschaft (den weißen Männern) diskriminiert würden (das gilt dann als “Rassismus”) und deshalb untentwegt zu schützen seien. Je länger diese Auffassung andauert, desto mehr für normale Menschen harmlose Äußerungen werden als diskriminierend postuliert. Solche Äußerungen sind dann in bestimmten sozialen Umfeldern, etwa an Colleges und Universitäten und am Arbeitsplatz durch spezielle untergesetzliche Vorschriften verboten, auch wenn sie voll durch das Recht auf freie Rede gedeckt wären, und zwar mit der Begründung, die Colleges/Universitäten und Arbeitgeber schuldeten den Minderheiten ein aggressionsfreies und nicht-diskriminierendes Umfeld. Das Recht auf freie Rede kommt also auf dem Umweg über das Diskriminierungsverbot unter die Räder. Je jünger die Menschen, desto richtiger scheinen sie dies zu finden.—In Deutschland gibt es eine ganz ähnliche Entwicklung. Niemand zweifelt das Recht zur freien Meinungsäußerung direkt an, aber indirekt eben doch: in 1001 Einzelfällen müssen, dieser Auffassung gemäß, leider, leider bestimmte Äußerungen als diskriminierend und deshalb verboten betrachtet werden. Da es äußerst vage ist, was als diskriminierend gilt und entsprechend geahndet wird, ist die Wirkung äußerst einschüchternd. Das wird auch bei uns noch schlimmer werden.—Wie dem beizukommen ist: nur sehr schwer. Denn das Recht auf Meinungsäußerung wird ja von niemandem direkt angegriffen, es wird eher subtil, und dann mit Berufung auf edelste Werte wie die Menschenwürde u.ä., unterminiert. Es ist gut möglich, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung der Multi-Kulti-Gesellschaft zum Opfer fällt, einer Gesellschaft, die unter der Oberfläche so viele explosionsbereite Konflikte beherbergt, dass man sie nur durch rigide Freiheitseinschränkungen befrieden kann.
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