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Warum eine Impfpflicht gegen das Grundgesetz verstößt

"Eine Impfpflicht wird zwangsläufig auch zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen."

Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) beobachtet das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht. Die Initiative setzt sich ein für das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung und sagt über sich: „Dabei vertreten wir unsere private Meinung. Wir sind politisch neutral und grenzen uns ausdrücklich ab von jedweder extremen Strömung.“

Auf dieser Grundlage beurteilt KRiStA die Zulässigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, was wir hier gern dokumentieren möchten:

Von Hannah Arendt stammt der Satz: „Die größte Gefahr in der Moderne geht nicht von der Anziehungskraft nationalistischer und rassistischer Ideologien aus, sondern von dem Verlust an Wirklichkeit. Wenn der Widerstand durch Wirklichkeit fehlt, dann wird prinzipiell alles möglich.“

Mit einem dramatischen Verlust an Wirklichkeit haben wir es in der aktuellen Diskussion um die Impfpflicht zu tun, wie im Folgenden gezeigt werden soll. Um aber mit dem Positiven zu beginnen: In der Verfassungsrechtswissenschaft scheint Konsens darüber zu bestehen, dass eine Impfpflicht nur dann zulässig ist, wenn die Impfstoffe keine oder nur geringe Nebenwirkungen haben (vgl. Gierhake, ZRP 2021, 115, 116 m. w. N.) Auf dieser Linie hat der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers in einem Interview der ZEIT vom 24. November 2021 erklärt, dass er eine Impfpflicht für grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig halte, der Staat dafür aber (neben anderen Voraussetzungen) darlegen müsse, dass beim Impfen keine gesundheitlichen Risiken aufgetreten seien, die statistisch relevant gewesen seien.

Möllers erklärt in dem Interview weiter, dass wir „mit der Impfung eine Maßnahme haben, die sicher und effektiv“ sei und schließlich, dass „wir es mit einem Eingriff zu tun (haben), von dem wir wissen, dass er keine körperlichen Schäden bei den Geimpften hinterlässt.“ Wie Möllers zu dieser Auffassung kommt, wird nicht mitgeteilt. Auch die Bayreuther Professoren für Öffentliches beziehungsweise Bürgerliches Recht Stephan Rixen und Adam Sagan erklären in einem Beitrag im Verfassungsblog lapidar, dass die sogenannten unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei den COVID-19- Impfungen „extrem selten“ seien, ohne näher darauf einzugehen, was „extrem selten“ sein soll und welchen Schweregrad die Nebenwirkungen erreichen. Andere Verfassungsrechtler, die eine allgemeine Impfpflicht für zulässig halten, thematisieren die Frage der unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung erst gar nicht (!), so Hinnerk Wißmann in einer Sachverständigenstellungnahme für den Bundestag, Uwe Volkmann, Stefan Huster oder Thorsten Kingreen; sehr kritisch zur Impfpflicht dagegen der Londoner Rechtsprofessor Kai Möller, ebenfalls ablehnend die Strafrechts- und Rechtsphilosophieprofessorin Katrin Gierhake (aaO, S. 116).  

Es scheint danach bei den genannten Verfassungsrechtlern die Überzeugung zu bestehen, dass die unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung so selten und geringfügig sind, dass sie keiner näheren Erörterung bedürfen. Dies zeugt allerdings von einer spektakulären Ignoranz gegenüber den empirischen Tatsachen, denn allein der aktuelle Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts, der den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis 30. September 2021 umfasst, spricht eine ganz andere Sprache. Er verzeichnet für Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, 21.054 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang. 

Betroffen davon sind alle COVID-19-Impfstoffe

Zwar sind Verdachtsfälle nur Verdachtsfälle, was bedeutet, dass das PEI die Kausalität der Impfung für die Nebenwirkungen nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen kann. Bei den Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang müsste dafür in jedem Fall eine Obduktion durchgeführt werden, was aber nur in wenigen Fällen erfolgt. Insofern kann nur geschätzt werden, bei welchem Anteil der Verdachtsfälle tatsächlich Kausalität der Impfung gegeben ist.

Der Heidelberger Pathologe Prof. Peter Schirmacher schätzt dabei aufgrund von ihm durchgeführter Obduktionen den Anteil der an der Impfung Verstorbenen bei den Verdachtsfällen auf 30 bis 40 Prozent. Schirmacher vermutet auch, dass es eine erhebliche Dunkelziffer an nicht gemeldeten Fällen gibt. Dies ist insofern plausibel, als aus der sogenannten Pharmakovigilanz allgemein bekannt ist, dass bei der Meldung von Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder Impfstoffen immer ein erhebliches Underreporting gegeben ist. Die zurückhaltendsten Schätzungen gehen dabei von einer Dunkelziffer mit dem Faktor 5 aus (sehr instruktiv zum Thema Dunkelziffer und Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe auch der Praxisbericht des Berliner Arztes Erich Freinsleben).

Die COVID-19-Impfstoffe sprengen bei den Nebenwirkungen den Rahmen alles bei Impfstoffen bisher Bekanntem. Der Vergleich der Verdachtsmeldungen mit herkömmlichen Impfstoffen fällt dramatisch aus (Die Grafik mit der Gegenüberstellung der Zahlen finden Sie hier bei netzwerkkrista.de).

Was bedeutet das nun alles für die verfassungsrechtliche Argumentation?

Eine Impfpflicht wird – da sie eine genügend große Anzahl Menschen erfassen wird – zwangsläufig zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Verantwortlich für diese Todesfälle ist der Staat, der die Impfpflicht angeordnet hat. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer.

Dass der Staat dabei im Vorhinein nicht weiß, welche Personen es konkret treffen wird, ist dabei für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Dem Argument, der Staat behandele die Betroffenen als bloße Objekte, kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Impfung auch dem Eigenschutz der Geimpften diene, denn es dürfen für die Frage des Verstoßes gegen die Menschenwürde allein die Getöteten betrachtet werden, denen die Impfung aber definitiv keinen Eigenschutz bietet. Wegen der Absolutheit der Menschenwürde ist es dem Staat auch versagt, die Menschenleben der von ihm Getöteten gegen die Menschenleben der (mutmaßlich) vor dem Tod durch COVID-19 Geretteten aufzurechnen.

Die Dinge liegen hier nicht anders als bei dem berühmten Luftsicherheitsgesetzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 357/05). Mit diesem hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die sich gegen die Ermächtigung der Streitkräfte durch das Luftsicherheitsgesetz richtete, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe von Terroristen gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, mit Waffengewalt abzuschießen. Bundestag und Bundesregierung hatten in diesem Verfahren das Gesetz verteidigt, die Bundesregierung vertrat dabei die Auffassung, dass der Staat mit dem Luftsicherheitsgesetz seine Schutzpflicht gegenüber dem Leben erfülle. Träten das Lebensrecht des einen und das Lebensrecht des anderen zueinander in Konflikt, sei es Aufgabe des Gesetzgebers, Art und Umfang des Lebensschutzes zu bestimmen (sprich: ggf. auch über die Tötung von Menschen zu entscheiden). Die (unschuldigen) Insassen des von einem Abschuss betroffenen Luftfahrzeuges würden in ihrer Menschenwürde geachtet (!).

Konnte man diese Aussagen als Zeichen einer bedenklichen Erosion des Menschenwürdebegriffs verstehen, hat das Bundesverfassungsgericht dem seinerzeit eine klare Absage erteilt und festgehalten:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“ (aaO, juris, Rn. 122).

Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt ...

Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt, dass sich in einem Luftfahrzeug ausschließlich Angreifer befinden. Hierzu hat es festgestellt:

„Wer, wie diejenigen, die ein Luftfahrzeug als Waffe zur Vernichtung menschlichen Lebens missbrauchen wollen, Rechtgüter anderer rechtwidrig angreift, wird nicht als bloßes Objekt staatlichen Handelns in seiner Subjektqualität grundsätzlich in Frage gestellt, wenn der Staat sich gegen den rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzt und ihn in Erfüllung seiner Schutzpflicht gegenüber denen, deren Leben ausgelöscht werden soll, abzuwehren versucht. Es entspricht im Gegenteil gerade der Subjektstellung des Angreifers, wenn ihm die Folgen seines selbstbestimmten Verhaltens persönlich zugerechnet werden und er für das von ihm in Gang gesetzte Geschehen in Verantwortung genommen wird. Er wird daher in seinem Recht auf Achtung der auch ihm eigenen menschlichen Würde nicht beeinträchtigt.“

Dass bei all der aktuell zu erlebenden rhetorischen Eskalation gegen Ungeimpfte in Politik und Gesellschaft Ungeimpfte bei der Frage des Inhalts ihres Würdeanspruchs nicht ansatzweise mit Terroristen gleichgesetzt werden können, bedarf keiner weiteren Begründung. Wenn dies für begründungsbedürftig gehalten würde, wäre dies ein Zeichen des vollständigen Verlustes der Kategorie der Menschenwürde in der Pandemie.  

Da der Tod von unschuldigen Menschen zwangsläufige Folge einer Impfpflicht sein wird, sollte verfassungsrechtlich danach an sich Einigkeit bestehen, dass die Impfpflicht gegen das Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie verstößt. Und selbst wenn es zu keinen Todesfällen käme, sondern „nur“ zu schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Schädigungen und Behinderungen, die ausweislich des Sicherheitsberichtes des Paul-Ehrlich-Instituts in erheblicher Zahl auftreten, ließe sich mit guten Gründen eine Verletzung der Menschenwürde der betroffenen Menschen vertreten, denn auch wenn Menschen „nur“ schwerwiegende gesundheitliche Schäden zugefügt werden, um andere vor Erkrankung oder Tod zu schützen, werden sie zu Objekten staatlichen Handelns gemacht. 

Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht ...

Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die Folgen der Impfung.  

Bleibt die dringende Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht entscheiden wird, an der Realität der schweren Impfnebenwirkungen und Impftodesfälle nicht vorbeikommen wird, wie es in der bisherigen Diskussion der Verfassungsrechtler vielen noch gelungen ist. Ansonsten ist prinzipiell alles möglich.

Zuerst erschienen auf der Webseite von KRiSta netzwerkkrista.de.

Foto: Pixabay

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Peter Michel / 23.12.2021

@Redaktion, es gibt eine Entscheidung des BGH vom 3.7.2019 AZ: 5 StR 393/18, in dem der BGH die Freiheit zur Krankheit stärkt. Zwangsweise Gabe (was natürlich nicht mit Pflicht zu vergleichen ist) von Medikamenten ist nicht mehr ohne weiteres möglich! Auch angezeigte medizinische Heilbehandlungen dürfen abgelehnt werden. Eine zwangsweise Gabe von Medikamenten ist nur möglich, wenn derjenige andere Personen bedroht, Gewalt anwendet und ggf. nicht in der Lage ist, nach freien Willen selbst entscheiden zukönnen. Stets ist zuvor ein umfangreiches Gutachten zur Notwendigkeit einzuholen. Ein Schwer kranker Patient zB. in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung kann also die Einnahme ohne weiteres verweigern. Es stellt sich für mich doch die Frage, nachdem der BGH in der o.g. Entscheidung und etlicher seit ca. 2011 ergangener weiterer Entscheidungen hier nun ein Pflicht zur einer Einnahme eines „Medikamentes“ einführen möchte. Dieser Schutz gilt genauso auch bei lebenswichtigen gesundheitlichen Entscheidungen, da Heilbehandlungen untersagt werden können. Ich würde da gern eine Meinung von Juristen Anhöhen, auch wenn dieses Rechtsgebiet(Betreuungsrecht) nicht unbedingt deren Steckenpferd ist.

Rupert Drachtmann / 23.12.2021

Für solche Fälle gibt es in den USA den 2. Verfassungszusatz. Die wussten warum.

David Matthas / 23.12.2021

Als das Lamentieren hätte wohl ein baldiges Ende ,wenn man der in Bälde auferlegten “Pflicht” des Genmedikamentierens eine altestamentarische Antwort folgen lassen würde… Für jeden ,den die Genisierung Schaden und nicht Genesung bedeuten würde in Form körperlichen Gebrechen ,sollte ein Verantwortlicher aus der Pharma Industrie ,der Politik und der propagandistischen Medien persönlich haften.. Für eine Herzbeutelentzündung mit einer Nierenspende ,für einen anaphylaktischen Schock mit einer Hautspende und für eine Hirnvenenthrombose dann vielleicht eher mit einer Arm oder Beinamputation…oder einer Organspende. Im Falle des Todes eines Genisierten wäre dann eine Sterbehilfe seinerseits das Mittel der Wahl ,rein paritätisch auf die og. Protagonisten verteilt. Das fände ich gesellschaftlich wesentlich nachvollziehbarer und ein jeder moralisierende Eiferer hätte wohl zum ersten Mal in seinem Leben die Möglichkeit , reale und spürbare Konsequenzen seines Redens und Tuns unmittelbar gespiegelt zu erfahren. Politikern und Industriellen fehlt es ja heutzutage an diesem Erfahrungsgewinn ,allzuoft hat ihr Scheitern und Fehlverhalten ja keinerlei Konsequenzen nach sich gezogen und wer so selbstsicher und erhaben über die Körper anderer zu entscheiden vermag ,sollte und muß dies auch für seinen Körper erdulden. Alles andere entscheidet dann ein Losverfahren….Bitte um Vorschläge der infragekommenden Kanditaten. Das ganze wird dann natürlich in einem livestream sendetauglich aufbereitet.  

G.Lindner / 23.12.2021

Und selbst die Journalisten der öffentlich rechtlich glauben tatsächlich selbst was sie über Corona , erzählen. Die wollen keinen wahren Faten kennen. Aber in aller Welt ihre Journalisten die nur selektiv Wahrnehmen. Möglicherweise haben sie auch genau den Auftrag dazu. Nicht alles Wahrzunehmen das die eigene Blase stört.

Dietmar Blum / 23.12.2021

Ist es von der Gesellschaft zu viel verlangt, dass “aus Solidarität” der letzte Schnaufer nach der Spritze getan wird? Zumindest überträgt er kein Virus mehr und beansprucht ein Intensivbett. Satire aus.

Peter Holschke / 23.12.2021

@Gudrun Meyer - in einem Punkt muss ich Sie leider korrigieren. Was Sie über die Poken und die Pockenimpfung geschrieben haben ist falsch. Der Impfglaube hat da seinen Ursprung, natürlich mit einem Säulenheiligen der in grauer Vorzeit ein Wunder vollbracht hat. Das ist reiner Aberglaube innerhalb eines religiösen Konzepts. Nix davon hält einer Überprüfung stand. Alles was wir jetzt an der Corona-Geschichte bemängeln, findet damals eine Entsprechung. Insofern in der Corona-Wahn nur ein Aufguss der Pockengeschichte.

R. Reger / 23.12.2021

Ist es überhaupt noch wichtig, ob ein Impfzwang gegen das Grundgesetz, oder sonst irgend eine Lapalie verstößt? Die an der Macht machen aus dem Grundgesetz genau das, was sie draus verstehen wollen. Und wenn das noch so groteske Züge an nimmt. Diese künstliche juristische Diskussion um den größten verschleierten Grundrechteverstoß seit BRD Gedenken erinnert mich lustiger Weise an den in den USA viral gehenden Sprachchor “Let’s Go Brendan”. Worum geht es? Irgend ein Nascar Fahrer hat ein Rennen in Alabama (war da nicht was?) gewonnen. Er heisst Brendan. Am Ende des Rennens wird er interviewed. Seine Fans im Hintergrund skandieren : “Fck Joe Biden”. Die göttliche Interviewerin reagiert sofort und spricht in den Sprechchor hinein, interpretiert das als “Let’s Go Brendan”. Seit dem ruft halb Amerika Let’s go Brendan, wenn sie über Joe Biden lachen. Genau so läuft das inzwischen in Deutschland. Da kommen ernst zu nehmende Wissenschaftler, die irgendwas kritisches über die sog. Impfung anmerken, und die Hofwissenschaftler um das RKI verstehen nur “Weiter so”. Ob das Medizin oder Recht ist, es spielt keine Rolle mehr, was wir sagen. Entscheidend ist, wie die Grokohl das interpretiert.

Michael Schweitzer / 23.12.2021

Erinnere an die Nürnberger Prozesse: Verbrechen gegen die Menschlichkeit,Organistionsverbrechen und Kriegsverbrechen. Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für die von ihnen begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich. Ärzte und Richter waren in der Verbrechensliste ganz oben und alle Angeklagten hatten auf unschuldig plädiert. “Seid euch nicht so sicher Grinsesäcke!” “Es wird kippen,da bin ich mir sicher und diesmal wird auf der Anklagebank die Quote erfüllt”

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