Redaktion / 23.12.2021 / 13:30 / Foto: Pixabay / 154 / Seite ausdrucken

Warum eine Impfpflicht gegen das Grundgesetz verstößt

"Eine Impfpflicht wird zwangsläufig auch zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen."

Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) beobachtet das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht. Die Initiative setzt sich ein für das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung und sagt über sich: „Dabei vertreten wir unsere private Meinung. Wir sind politisch neutral und grenzen uns ausdrücklich ab von jedweder extremen Strömung.“

Auf dieser Grundlage beurteilt KRiStA die Zulässigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, was wir hier gern dokumentieren möchten:

Von Hannah Arendt stammt der Satz: „Die größte Gefahr in der Moderne geht nicht von der Anziehungskraft nationalistischer und rassistischer Ideologien aus, sondern von dem Verlust an Wirklichkeit. Wenn der Widerstand durch Wirklichkeit fehlt, dann wird prinzipiell alles möglich.“

Mit einem dramatischen Verlust an Wirklichkeit haben wir es in der aktuellen Diskussion um die Impfpflicht zu tun, wie im Folgenden gezeigt werden soll. Um aber mit dem Positiven zu beginnen: In der Verfassungsrechtswissenschaft scheint Konsens darüber zu bestehen, dass eine Impfpflicht nur dann zulässig ist, wenn die Impfstoffe keine oder nur geringe Nebenwirkungen haben (vgl. Gierhake, ZRP 2021, 115, 116 m. w. N.) Auf dieser Linie hat der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers in einem Interview der ZEIT vom 24. November 2021 erklärt, dass er eine Impfpflicht für grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig halte, der Staat dafür aber (neben anderen Voraussetzungen) darlegen müsse, dass beim Impfen keine gesundheitlichen Risiken aufgetreten seien, die statistisch relevant gewesen seien.

Möllers erklärt in dem Interview weiter, dass wir „mit der Impfung eine Maßnahme haben, die sicher und effektiv“ sei und schließlich, dass „wir es mit einem Eingriff zu tun (haben), von dem wir wissen, dass er keine körperlichen Schäden bei den Geimpften hinterlässt.“ Wie Möllers zu dieser Auffassung kommt, wird nicht mitgeteilt. Auch die Bayreuther Professoren für Öffentliches beziehungsweise Bürgerliches Recht Stephan Rixen und Adam Sagan erklären in einem Beitrag im Verfassungsblog lapidar, dass die sogenannten unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei den COVID-19- Impfungen „extrem selten“ seien, ohne näher darauf einzugehen, was „extrem selten“ sein soll und welchen Schweregrad die Nebenwirkungen erreichen. Andere Verfassungsrechtler, die eine allgemeine Impfpflicht für zulässig halten, thematisieren die Frage der unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung erst gar nicht (!), so Hinnerk Wißmann in einer Sachverständigenstellungnahme für den Bundestag, Uwe Volkmann, Stefan Huster oder Thorsten Kingreen; sehr kritisch zur Impfpflicht dagegen der Londoner Rechtsprofessor Kai Möller, ebenfalls ablehnend die Strafrechts- und Rechtsphilosophieprofessorin Katrin Gierhake (aaO, S. 116).  

Es scheint danach bei den genannten Verfassungsrechtlern die Überzeugung zu bestehen, dass die unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung so selten und geringfügig sind, dass sie keiner näheren Erörterung bedürfen. Dies zeugt allerdings von einer spektakulären Ignoranz gegenüber den empirischen Tatsachen, denn allein der aktuelle Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts, der den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis 30. September 2021 umfasst, spricht eine ganz andere Sprache. Er verzeichnet für Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, 21.054 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang. 

Betroffen davon sind alle COVID-19-Impfstoffe

Zwar sind Verdachtsfälle nur Verdachtsfälle, was bedeutet, dass das PEI die Kausalität der Impfung für die Nebenwirkungen nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen kann. Bei den Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang müsste dafür in jedem Fall eine Obduktion durchgeführt werden, was aber nur in wenigen Fällen erfolgt. Insofern kann nur geschätzt werden, bei welchem Anteil der Verdachtsfälle tatsächlich Kausalität der Impfung gegeben ist.

Der Heidelberger Pathologe Prof. Peter Schirmacher schätzt dabei aufgrund von ihm durchgeführter Obduktionen den Anteil der an der Impfung Verstorbenen bei den Verdachtsfällen auf 30 bis 40 Prozent. Schirmacher vermutet auch, dass es eine erhebliche Dunkelziffer an nicht gemeldeten Fällen gibt. Dies ist insofern plausibel, als aus der sogenannten Pharmakovigilanz allgemein bekannt ist, dass bei der Meldung von Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder Impfstoffen immer ein erhebliches Underreporting gegeben ist. Die zurückhaltendsten Schätzungen gehen dabei von einer Dunkelziffer mit dem Faktor 5 aus (sehr instruktiv zum Thema Dunkelziffer und Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe auch der Praxisbericht des Berliner Arztes Erich Freinsleben).

Die COVID-19-Impfstoffe sprengen bei den Nebenwirkungen den Rahmen alles bei Impfstoffen bisher Bekanntem. Der Vergleich der Verdachtsmeldungen mit herkömmlichen Impfstoffen fällt dramatisch aus (Die Grafik mit der Gegenüberstellung der Zahlen finden Sie hier bei netzwerkkrista.de).

Was bedeutet das nun alles für die verfassungsrechtliche Argumentation?

Eine Impfpflicht wird – da sie eine genügend große Anzahl Menschen erfassen wird – zwangsläufig zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Verantwortlich für diese Todesfälle ist der Staat, der die Impfpflicht angeordnet hat. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer.

Dass der Staat dabei im Vorhinein nicht weiß, welche Personen es konkret treffen wird, ist dabei für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Dem Argument, der Staat behandele die Betroffenen als bloße Objekte, kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Impfung auch dem Eigenschutz der Geimpften diene, denn es dürfen für die Frage des Verstoßes gegen die Menschenwürde allein die Getöteten betrachtet werden, denen die Impfung aber definitiv keinen Eigenschutz bietet. Wegen der Absolutheit der Menschenwürde ist es dem Staat auch versagt, die Menschenleben der von ihm Getöteten gegen die Menschenleben der (mutmaßlich) vor dem Tod durch COVID-19 Geretteten aufzurechnen.

Die Dinge liegen hier nicht anders als bei dem berühmten Luftsicherheitsgesetzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 357/05). Mit diesem hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die sich gegen die Ermächtigung der Streitkräfte durch das Luftsicherheitsgesetz richtete, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe von Terroristen gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, mit Waffengewalt abzuschießen. Bundestag und Bundesregierung hatten in diesem Verfahren das Gesetz verteidigt, die Bundesregierung vertrat dabei die Auffassung, dass der Staat mit dem Luftsicherheitsgesetz seine Schutzpflicht gegenüber dem Leben erfülle. Träten das Lebensrecht des einen und das Lebensrecht des anderen zueinander in Konflikt, sei es Aufgabe des Gesetzgebers, Art und Umfang des Lebensschutzes zu bestimmen (sprich: ggf. auch über die Tötung von Menschen zu entscheiden). Die (unschuldigen) Insassen des von einem Abschuss betroffenen Luftfahrzeuges würden in ihrer Menschenwürde geachtet (!).

Konnte man diese Aussagen als Zeichen einer bedenklichen Erosion des Menschenwürdebegriffs verstehen, hat das Bundesverfassungsgericht dem seinerzeit eine klare Absage erteilt und festgehalten:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“ (aaO, juris, Rn. 122).

Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt ...

Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt, dass sich in einem Luftfahrzeug ausschließlich Angreifer befinden. Hierzu hat es festgestellt:

„Wer, wie diejenigen, die ein Luftfahrzeug als Waffe zur Vernichtung menschlichen Lebens missbrauchen wollen, Rechtgüter anderer rechtwidrig angreift, wird nicht als bloßes Objekt staatlichen Handelns in seiner Subjektqualität grundsätzlich in Frage gestellt, wenn der Staat sich gegen den rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzt und ihn in Erfüllung seiner Schutzpflicht gegenüber denen, deren Leben ausgelöscht werden soll, abzuwehren versucht. Es entspricht im Gegenteil gerade der Subjektstellung des Angreifers, wenn ihm die Folgen seines selbstbestimmten Verhaltens persönlich zugerechnet werden und er für das von ihm in Gang gesetzte Geschehen in Verantwortung genommen wird. Er wird daher in seinem Recht auf Achtung der auch ihm eigenen menschlichen Würde nicht beeinträchtigt.“

Dass bei all der aktuell zu erlebenden rhetorischen Eskalation gegen Ungeimpfte in Politik und Gesellschaft Ungeimpfte bei der Frage des Inhalts ihres Würdeanspruchs nicht ansatzweise mit Terroristen gleichgesetzt werden können, bedarf keiner weiteren Begründung. Wenn dies für begründungsbedürftig gehalten würde, wäre dies ein Zeichen des vollständigen Verlustes der Kategorie der Menschenwürde in der Pandemie.  

Da der Tod von unschuldigen Menschen zwangsläufige Folge einer Impfpflicht sein wird, sollte verfassungsrechtlich danach an sich Einigkeit bestehen, dass die Impfpflicht gegen das Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie verstößt. Und selbst wenn es zu keinen Todesfällen käme, sondern „nur“ zu schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Schädigungen und Behinderungen, die ausweislich des Sicherheitsberichtes des Paul-Ehrlich-Instituts in erheblicher Zahl auftreten, ließe sich mit guten Gründen eine Verletzung der Menschenwürde der betroffenen Menschen vertreten, denn auch wenn Menschen „nur“ schwerwiegende gesundheitliche Schäden zugefügt werden, um andere vor Erkrankung oder Tod zu schützen, werden sie zu Objekten staatlichen Handelns gemacht. 

Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht ...

Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die Folgen der Impfung.  

Bleibt die dringende Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht entscheiden wird, an der Realität der schweren Impfnebenwirkungen und Impftodesfälle nicht vorbeikommen wird, wie es in der bisherigen Diskussion der Verfassungsrechtler vielen noch gelungen ist. Ansonsten ist prinzipiell alles möglich.

Zuerst erschienen auf der Webseite von KRiSta netzwerkkrista.de.

Foto: Pixabay

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Torsten Wilde / 23.12.2021

Mir ist angesichts der aktuellen Säuberungswelle in Justiz (Lüneburg), Pressekonferenz (Reitschuster), ..., der Installation eines Parteisoldaten im Bundesverfassungsgericht, Dinner bei Kerzenschein, völlig unklar, wie KRiStA meinen kann, ein Selbstdenker könne auf Justizia hoffen.

Rainer Mewes / 23.12.2021

Sehr schön ausgedrückt: “Ansonsten ist prinzipiell alles möglich”. Es gehört m.E. nach schon ein gerüttet Maß an Naivität dazu, sich dem Glauben oder der Hoffnung hinzugeben, daß dies ideologie-orientierte Gericht Entscheidungen zum “Wohle des Volkes” treffen wird. Menschliche Kollateralschäden gehen denen glatt am rotgewandeten Ar… vorbei.

Andreas Schuem / 23.12.2021

Es ist mir überhaupt ein Rätsel wie man in Anbetracht der Tatsache, dass die Impfung nur sehr kurzzeitig wirkt und das auch noch unzuverlässig, so dass ständig nach geboostert werden muss, auf die Idee einer Impfpflicht kommen kann. Die Impfung wird zum permanenten Wettrennen zwischen neuen Varianten die vom Impfstoff auch noch provoziert werden, und an die Mutation angepasste Booster alle halbes Jahr, demnächst alle 3 Monate?. Das hat mit einer Impfung im Sinne der Masern- oder Pockenimpfung nicht zu tun, die ja so gerne angeführt werden. Der Coronavirus mutiert schneller als neue Impfstoffe entwickelt werden können, wahrscheinlich sogar basierend auf eine Wechselwirkung. Wie man also zum jetzigen Zeitpunkt, bei der verschleierten Datenlage, eine Impfpflicht, die bei Verweigerung auch noch strafbar werden soll, begründen will, ist schleierhaft.

Ludwig Luhmann / 23.12.2021

“Warum eine Impfpflicht gegen das Grundgesetz verstößt- „Eine Impfpflicht wird zwangsläufig auch zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen.“”—- Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir eine Impfpflicht bekommen. Wir werden befreit werden von der Grundgesetzlüge und auch von der Demokratielüge. Hier sind die Sätze, der uns die reale Gegenwart und die reale Zukunft zeigen: “We should seize this moment to ensure that stakeholder capitalism remains the new dominant model.” - Klaus Schwab - - - “The World Economic Forum generally suggests that a globalised world is best managed by a self-selected coalition of multinational corporations, governments and civil society organizations (CSOs).[8] It sees periods of global instability – such as the financial crisis and the COVID-19 pandemic – as windows of opportunity to intensify its programmatic efforts. (...)”—- A GLOBALISED WORLD IS BEST MANAGED BY A SELF-SELECTED COALITION OF MULTINATIONAL CORPORATIONS; GOVERNMENTS AND CIVIL SOCIETY ORGANIZATIONS! - Das bedeutet, dass zukünftig die Wahlschafe sich nicht mehr die Mühe machen müssen, ihre nutzlosen Stimmen bei nutzlosen Wahlen abzugeben.

Arne Busch / 23.12.2021

Der Haken an der ganze Sache: Das Grundgesetz ist erwiesenermaßen nicht mehr das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.

Harald Unger / 23.12.2021

In die Adresszeile des Brausers -nicht die YouTube Adresszeile- eingeben: SAVE THIS: Video of Bill Gates’ Population Control SLIP - - - Ab Sekunde 45 ff. kann man Bill Gates erleben, wie er in lakonischer Offenheit verkündet, die Überbevölkerung der Welt mit Hilfe von “Health Care” und “Vaccines” um 15 Prozent zu senken. - - - Wie es aussieht, sind diese 15 Prozent an Impftoten durchaus realistisch eingeschätzt. Von den gravierenden Folgeschäden der Überlebenden ganz zu schweigen. - - - Gegenwärtig befinden wir uns noch in der Jammer- und Empörungsphase, die es verunmöglicht, die offen zutage liegende, globale, politische! Meta-Mechanik (siehe Bill Gates & Friends) auch nur für möglich zu halten. Zumal der Weg dahin vom wirkmächtigsten aller Tabus, dem Verdikt der VT, verstellt ist. - - - Von dieser, vermutlich noch Jahrzehnte anhaltenden Jammer- und Empörungsphase, lebt der Impf-Genozid, da wir Hintersassen mit Jammern & Empören kein politisches Bewußtsein entwickeln können.

Alexander Sorbas / 23.12.2021

liebe Redaktion, warum dieser infantile Artikel? genauso hätte Sie einen Artikel schreiben können “Warum die Ermordung von 6 Millionen Juden gegen das Grundgesetz verstößt” in jedem demokratischen Rechtsstaat wäre schon die Forderung von Politikern und Journalisten ein Verbrechen, denn die Planung eines Verbrechens ist bereits ein Verbrechen

Dr Stefan Lehnhoff / 23.12.2021

Achja, ich kann aus taktischen Gründen gut verstehen, dass dieses Netzwerk das Thema nicht aufgreift, deswegen ergänze ich das in aller Bescheidenheit: Wir befinden uns längst im Bereich von GG 20(4). Achja: Das Töten Unschuldiger ist mit den Impfkommandos, die auf Kinder gehetzt werden, längst Realität und die Beteiligten sind selbstverständlich u.a. wegen Mordes bzw. Mordversuches anzuklagen.

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Redaktion / 23.03.2024 / 14:00 / 9

Leserkommentar der Woche: Integrieren muss sich jeder selbst

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 16.03.2024 / 13:00 / 8

Leserkommentar der Woche: Angst vor Oma Agnes

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 09.03.2024 / 13:00 / 13

Leserkommentar der Woche: Zu Prinzen erzogen

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 06.03.2024 / 14:00 / 17

Wie die Politik die Bundeswehr ruinierte

Schon 2017 zeigte Rainer Grell, dass die Bundeswehr durch Nonsens-Debatten geschwächt wird. Achgut.com veröffentlicht in dieser Reihe regelmäßig Texte aus den vergangenen Jahren, deren Mahnungen,…/ mehr

Redaktion / 02.03.2024 / 13:00 / 9

Leserkommentar der Woche: “Wir alle leben in der gleichen Realität”

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 28.02.2024 / 14:00 / 23

Wir haben es gesagt: Henryk M. Broder über Claudia Roth

Henryk M. Broder würdigt seit Jahren die fragwürdige Haltung der Kultur-Beauftragten Claudia Roth in Bezug auf Israel – und weitere ihrer politischen Eskapaden.  Achgut.com veröffentlicht…/ mehr

Redaktion / 24.02.2024 / 13:00 / 7

Leserkommentar der Woche: Nagetiere gegen Militärfahrzeuge

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 17.02.2024 / 13:00 / 6

Leserkommentar der Woche: Karussellpferde und Kunstreiter

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com