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Warum eine Impfpflicht gegen das Grundgesetz verstößt

"Eine Impfpflicht wird zwangsläufig auch zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen."

Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) beobachtet das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht. Die Initiative setzt sich ein für das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung und sagt über sich: „Dabei vertreten wir unsere private Meinung. Wir sind politisch neutral und grenzen uns ausdrücklich ab von jedweder extremen Strömung.“

Auf dieser Grundlage beurteilt KRiStA die Zulässigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, was wir hier gern dokumentieren möchten:

Von Hannah Arendt stammt der Satz: „Die größte Gefahr in der Moderne geht nicht von der Anziehungskraft nationalistischer und rassistischer Ideologien aus, sondern von dem Verlust an Wirklichkeit. Wenn der Widerstand durch Wirklichkeit fehlt, dann wird prinzipiell alles möglich.“

Mit einem dramatischen Verlust an Wirklichkeit haben wir es in der aktuellen Diskussion um die Impfpflicht zu tun, wie im Folgenden gezeigt werden soll. Um aber mit dem Positiven zu beginnen: In der Verfassungsrechtswissenschaft scheint Konsens darüber zu bestehen, dass eine Impfpflicht nur dann zulässig ist, wenn die Impfstoffe keine oder nur geringe Nebenwirkungen haben (vgl. Gierhake, ZRP 2021, 115, 116 m. w. N.) Auf dieser Linie hat der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers in einem Interview der ZEIT vom 24. November 2021 erklärt, dass er eine Impfpflicht für grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig halte, der Staat dafür aber (neben anderen Voraussetzungen) darlegen müsse, dass beim Impfen keine gesundheitlichen Risiken aufgetreten seien, die statistisch relevant gewesen seien.

Möllers erklärt in dem Interview weiter, dass wir „mit der Impfung eine Maßnahme haben, die sicher und effektiv“ sei und schließlich, dass „wir es mit einem Eingriff zu tun (haben), von dem wir wissen, dass er keine körperlichen Schäden bei den Geimpften hinterlässt.“ Wie Möllers zu dieser Auffassung kommt, wird nicht mitgeteilt. Auch die Bayreuther Professoren für Öffentliches beziehungsweise Bürgerliches Recht Stephan Rixen und Adam Sagan erklären in einem Beitrag im Verfassungsblog lapidar, dass die sogenannten unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei den COVID-19- Impfungen „extrem selten“ seien, ohne näher darauf einzugehen, was „extrem selten“ sein soll und welchen Schweregrad die Nebenwirkungen erreichen. Andere Verfassungsrechtler, die eine allgemeine Impfpflicht für zulässig halten, thematisieren die Frage der unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung erst gar nicht (!), so Hinnerk Wißmann in einer Sachverständigenstellungnahme für den Bundestag, Uwe Volkmann, Stefan Huster oder Thorsten Kingreen; sehr kritisch zur Impfpflicht dagegen der Londoner Rechtsprofessor Kai Möller, ebenfalls ablehnend die Strafrechts- und Rechtsphilosophieprofessorin Katrin Gierhake (aaO, S. 116).  

Es scheint danach bei den genannten Verfassungsrechtlern die Überzeugung zu bestehen, dass die unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung so selten und geringfügig sind, dass sie keiner näheren Erörterung bedürfen. Dies zeugt allerdings von einer spektakulären Ignoranz gegenüber den empirischen Tatsachen, denn allein der aktuelle Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts, der den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis 30. September 2021 umfasst, spricht eine ganz andere Sprache. Er verzeichnet für Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, 21.054 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang. 

Betroffen davon sind alle COVID-19-Impfstoffe

Zwar sind Verdachtsfälle nur Verdachtsfälle, was bedeutet, dass das PEI die Kausalität der Impfung für die Nebenwirkungen nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen kann. Bei den Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang müsste dafür in jedem Fall eine Obduktion durchgeführt werden, was aber nur in wenigen Fällen erfolgt. Insofern kann nur geschätzt werden, bei welchem Anteil der Verdachtsfälle tatsächlich Kausalität der Impfung gegeben ist.

Der Heidelberger Pathologe Prof. Peter Schirmacher schätzt dabei aufgrund von ihm durchgeführter Obduktionen den Anteil der an der Impfung Verstorbenen bei den Verdachtsfällen auf 30 bis 40 Prozent. Schirmacher vermutet auch, dass es eine erhebliche Dunkelziffer an nicht gemeldeten Fällen gibt. Dies ist insofern plausibel, als aus der sogenannten Pharmakovigilanz allgemein bekannt ist, dass bei der Meldung von Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder Impfstoffen immer ein erhebliches Underreporting gegeben ist. Die zurückhaltendsten Schätzungen gehen dabei von einer Dunkelziffer mit dem Faktor 5 aus (sehr instruktiv zum Thema Dunkelziffer und Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe auch der Praxisbericht des Berliner Arztes Erich Freinsleben).

Die COVID-19-Impfstoffe sprengen bei den Nebenwirkungen den Rahmen alles bei Impfstoffen bisher Bekanntem. Der Vergleich der Verdachtsmeldungen mit herkömmlichen Impfstoffen fällt dramatisch aus (Die Grafik mit der Gegenüberstellung der Zahlen finden Sie hier bei netzwerkkrista.de).

Was bedeutet das nun alles für die verfassungsrechtliche Argumentation?

Eine Impfpflicht wird – da sie eine genügend große Anzahl Menschen erfassen wird – zwangsläufig zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Verantwortlich für diese Todesfälle ist der Staat, der die Impfpflicht angeordnet hat. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer.

Dass der Staat dabei im Vorhinein nicht weiß, welche Personen es konkret treffen wird, ist dabei für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Dem Argument, der Staat behandele die Betroffenen als bloße Objekte, kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Impfung auch dem Eigenschutz der Geimpften diene, denn es dürfen für die Frage des Verstoßes gegen die Menschenwürde allein die Getöteten betrachtet werden, denen die Impfung aber definitiv keinen Eigenschutz bietet. Wegen der Absolutheit der Menschenwürde ist es dem Staat auch versagt, die Menschenleben der von ihm Getöteten gegen die Menschenleben der (mutmaßlich) vor dem Tod durch COVID-19 Geretteten aufzurechnen.

Die Dinge liegen hier nicht anders als bei dem berühmten Luftsicherheitsgesetzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 357/05). Mit diesem hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die sich gegen die Ermächtigung der Streitkräfte durch das Luftsicherheitsgesetz richtete, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe von Terroristen gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, mit Waffengewalt abzuschießen. Bundestag und Bundesregierung hatten in diesem Verfahren das Gesetz verteidigt, die Bundesregierung vertrat dabei die Auffassung, dass der Staat mit dem Luftsicherheitsgesetz seine Schutzpflicht gegenüber dem Leben erfülle. Träten das Lebensrecht des einen und das Lebensrecht des anderen zueinander in Konflikt, sei es Aufgabe des Gesetzgebers, Art und Umfang des Lebensschutzes zu bestimmen (sprich: ggf. auch über die Tötung von Menschen zu entscheiden). Die (unschuldigen) Insassen des von einem Abschuss betroffenen Luftfahrzeuges würden in ihrer Menschenwürde geachtet (!).

Konnte man diese Aussagen als Zeichen einer bedenklichen Erosion des Menschenwürdebegriffs verstehen, hat das Bundesverfassungsgericht dem seinerzeit eine klare Absage erteilt und festgehalten:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“ (aaO, juris, Rn. 122).

Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt ...

Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt, dass sich in einem Luftfahrzeug ausschließlich Angreifer befinden. Hierzu hat es festgestellt:

„Wer, wie diejenigen, die ein Luftfahrzeug als Waffe zur Vernichtung menschlichen Lebens missbrauchen wollen, Rechtgüter anderer rechtwidrig angreift, wird nicht als bloßes Objekt staatlichen Handelns in seiner Subjektqualität grundsätzlich in Frage gestellt, wenn der Staat sich gegen den rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzt und ihn in Erfüllung seiner Schutzpflicht gegenüber denen, deren Leben ausgelöscht werden soll, abzuwehren versucht. Es entspricht im Gegenteil gerade der Subjektstellung des Angreifers, wenn ihm die Folgen seines selbstbestimmten Verhaltens persönlich zugerechnet werden und er für das von ihm in Gang gesetzte Geschehen in Verantwortung genommen wird. Er wird daher in seinem Recht auf Achtung der auch ihm eigenen menschlichen Würde nicht beeinträchtigt.“

Dass bei all der aktuell zu erlebenden rhetorischen Eskalation gegen Ungeimpfte in Politik und Gesellschaft Ungeimpfte bei der Frage des Inhalts ihres Würdeanspruchs nicht ansatzweise mit Terroristen gleichgesetzt werden können, bedarf keiner weiteren Begründung. Wenn dies für begründungsbedürftig gehalten würde, wäre dies ein Zeichen des vollständigen Verlustes der Kategorie der Menschenwürde in der Pandemie.  

Da der Tod von unschuldigen Menschen zwangsläufige Folge einer Impfpflicht sein wird, sollte verfassungsrechtlich danach an sich Einigkeit bestehen, dass die Impfpflicht gegen das Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie verstößt. Und selbst wenn es zu keinen Todesfällen käme, sondern „nur“ zu schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Schädigungen und Behinderungen, die ausweislich des Sicherheitsberichtes des Paul-Ehrlich-Instituts in erheblicher Zahl auftreten, ließe sich mit guten Gründen eine Verletzung der Menschenwürde der betroffenen Menschen vertreten, denn auch wenn Menschen „nur“ schwerwiegende gesundheitliche Schäden zugefügt werden, um andere vor Erkrankung oder Tod zu schützen, werden sie zu Objekten staatlichen Handelns gemacht. 

Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht ...

Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die Folgen der Impfung.  

Bleibt die dringende Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht entscheiden wird, an der Realität der schweren Impfnebenwirkungen und Impftodesfälle nicht vorbeikommen wird, wie es in der bisherigen Diskussion der Verfassungsrechtler vielen noch gelungen ist. Ansonsten ist prinzipiell alles möglich.

Zuerst erschienen auf der Webseite von KRiSta netzwerkkrista.de.

Foto: Pixabay

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Peter Robinson / 23.12.2021

Nach 16 Jahren Merkel-Diktatur muss mittlerweile jeder doch mitbekommen haben. Weil es scheinbar doch nicht so ist, muss ich es doch noch erläutern. DAS GRUNDGESETZ IST NICHT DAS PAPIER WERT WORAUF ES GEDRÜCKT IST. Ex-Verfassungsrichter freuen sich trotzdem auf den Verkauf von ihren Phantasie-Büchern und Vorträgen, deren exorbitanten Preisen nur vom Putins Gaspreis übertroffen wird. Alles eine große Illusion. Die Demokratie ist längst 2 Meter tief verbuddelt. Unter ein Haufen Politiker-Verträge, für Asylhotels und giftige Masken, krumme Bankengeschäfte, Immobilienblasen, Windrad- und Flughafen-Desaster. Und die EU-Schuldenunion-Diktatur biegt gerade um die Ecke. Rettet sich wer kann!

Chris Kuhn / 23.12.2021

Daß das PEI und die EMA offensichtlich keinen einzigen der Impfschadensfälle, insbesondere die Toten als kausal angesehen haben (weshalb Lisa Fitz gerade abschwören mußte), ist der eigentliche Skandal, wenn man einmal dagegen hält, daß man bei den angeblichen Covidtoten ALLE mitzählt, die auch nur “im Zusammenhang mit Covid” (genau genommen, nach einer positiven PCR-Testung) verstorben sind. Damit hat man diese Opferzahl schätzungsweise um mindestens den Faktor 5 aufgebläht. Nach US-amerikanischen Untersuchungen liegt der Untermeldefaktor für Impfschäden (durch unwillige Ärzte und Impffanatiker und deren Angehörige gleichermaßen) bei 20 bis 70. Selbst wenn man nur 20 annimmt, werden die Covidtoten also gegenüber den denkbaren Impftoten um den Faktor 100 aufgebläht. Unter diesen vorsichtigen Annahmen hätten wir kumulativ 20 Tsd. Covidtote in fast zwei Grippesaisonen, aber auch schon 12 Tsd. Impftote nach nur einem halben Jahr Impfen (Ausgangspunkt für diese Abschätzung ist das “pathologische” Drittel der PEI-Verdachtsfälle, also 600, und die dann eben malgenommen mit 20). Dazu passen womöglich nicht nur zufällig die 18 Tsd.(!) unerklärten Exzesstoten seit September 2021 ggü. dem Mittel der Jahre 2016-19.

Hans-Peter Dollhopf / 23.12.2021

Die aktuelle Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes gleicht einer Freakshow.

Karl Schmidt / 23.12.2021

Der Impffreie ist auch deshalb kein einem Terroristen gleichzusetzender Angreifer, weil - wenn er denn überhaupt ein Virusträger wäre (was schon nicht dasselbe ist) - nicht er den Angriff führt, sondern der Virus. Jeder Mensch - geimpft oder auch nicht - ist nur der Wirt und kein Aggressor. Er ist selbst Opfer und nicht Täter.

Karlheinz Patek / 23.12.2021

Na endlich. Ich hab das in den letzten 12 Monaten hier schon 3x geschrieben. DAS GRUNDGESETZ IST NUR EIN STÜCK PAPIER. Und sonst gar nichts. Alles Andere ist nur Einbildung! Wer garantiert ihnen diese Rechte? WER? Das Stück Papier? Irgendwelche Hanswursten? KEINER! Jetzt scheint sich das hier langsam rumzusprechen im Forum. Bei den Autoren noch nicht. Wir hier schon jemand geschrieben hat, Achgut sollte langsam aufhören von Dingen zu schreiben die es nicht gibt, oder zumindest im richtigen Kontext.

S. Marek / 23.12.2021

If You’ve Had COVID You’re Likely Protected for Life, Joseph Mercola, theepochtimes.com Wenn Sie an COVID-19 erkrankt sind, und sei es auch nur in einem leichten Fall, dann können wir Ihnen nur gratulieren, denn laut einem Forscherteam der Washington University School of Medicine haben Sie zur 99,9% eine langfristige Immunität. Es ist sogar wahrscheinlich, daß Sie lebenslang immun sind, wie es bei der Heilung von vielen Infektionserregern der Fall ist - wenn Sie die Krankheit einmal durchgemacht haben und wieder gesund sind, sind Sie wahrscheinlich lebenslang immun.  Die Beweise sind überzeugend und vielversprechend und sollten eine willkommene und beruhigende Nachricht für die Öffentlichkeit sein, die das letzte Jahr, 2020, in Panik über SARS-CoV-2 verbracht hat.  Es gibt immer mehr Hinweise darauf, daß eine lang anhaltende Immunität besteht.  Der Hauptautor der Studie, Ali Ellebedy, Ph.D., außerordentlicher Professor für Pathologie und Immunologie an der Washington Uni. School of Med. in St. Louis, wies in einer Pressemitteilung darauf hin, daß:  “Letzten Herbst wurde berichtet, daß die Antikörper nach einer Infektion mit dem Virus, das COVID-19 verursacht, schnell abnehmen, und die MSM interpretierten dies so, daß die Immunität nicht von langer Dauer sei. Das ist jedoch eine Fehlinterpretation der Daten. Es ist normal, daß die Antikörperspiegel nach einer akuten Infektion sinken, aber sie sinken nicht auf Null, sondern erreichen ein Plateau.”  In einem Kommentar zur Studie erklären Andreas Radbruch und Hyun-Dong Chang vom Deutschen Rheumaforschungszentrum Berlin:  “Dies stimmt mit der Erwartung überein, daß 10-20 % der Plasmazellen in einer akuten Immunreaktion zu Gedächtnisplasmazellen werden, und ist ein klarer Hinweis auf eine Verlagerung der Antikörperproduktion von kurzlebigen Plasmazellen zur Antikörperproduktion durch Gedächtnisplasmazellen. Immungedächtnis gegen viele Viren und Impfstoffe über Jahrzehnte, wenn nicht sogar ein Leben lang, stabil ist. ..

Karsten Paulsen / 23.12.2021

Ich komme aus einer kleinen Gemeinde, ca. 300 ständige Einwohner. In der Zeit nach der 2. und 3. Impfung hat es dort 6 Vorfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegeben. Alle Personen sind mir namentlich bekannt, da ich dort geboren bin. 3 Fälle verliefen tödlich, 1 Fall konnte reanimiert und nach einer schweren Herz OP wieder hergestellt werden, ist allerdings nicht wieder zu erkennen. 2 Fälle wurden wegen Herzproblemen hospitalisiert. Heute ist eine Bekannte, die Nummer 6, wenige Wochen nach der Booster Impfung verstorben. Augenzeugen berichten mir von Einblutungen am Körper und blauen Händen vor dem Tod. Kein Fall wurde wurde untersucht. Fall Nr. 6 wird bereits morgen zur Einäscherung überführt. Fire and forget.

Richard Loewe / 23.12.2021

das Verfassungsgericht ist nichts weiter als ein Parteitag der Einheitspartei. Wer glaubt, die interessieren sich für die Verfassung oder Würde ist bestenfalls liebenswert naiv.

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