“Gewaltenteilung” hin und her: Wer arbeitet Gesetze aus? Wer beschließt diese im Anschluss? Da liegt doch schon der Grund, warum Recht nie “objektiv” sein kann, sondern immer nur bestimmte Interessen widerspiegelt. Das war im “Unrechtsstaat” DDR so und ist auch in der “freiheitlich-demokratischen” Bundesrepublik nicht anders. Letztlich können, sollen und müssen die Richter auf der Grundlage dieser Gesetze entscheiden. Was dabei herauskommt, ist mit wenig Phantasie leicht zu erraten…. Und keine Regierung, ob auf Bundes- oder Landesebene, wird “Nestbeschmutzer” als Gesetzeshüter bestellen. Soweit reichen Demokratie und Unabhängigkeit ja nun wirklich nicht!
Die ersten Regierungen der BRD nach dem Krieg wollten vermutlich die Kontrolle über ihre Richterschaft nicht verlieren. Es sind viele Alt-Nazis unangetastet im Amt verblieben. Die Gesetzgebung wurde vielleicht zunächst aus Vorsicht nicht angepasst und später als nützlich erachtet. Und jetzt ist später. Sehr geehrter Herr Schleif - Sie schreiben: “Die meisten Richter wirkten an der Systemerhaltung mit, obwohl sie bereits frühzeitig und eindeutig erkannt hatten, dass es kein wirkliches Recht in jenem System gab.” Damals. Und heute ist es nicht nur wahrscheinlich sondern schon längst wieder passiert - die Richterschaft lässt sich nicht nur missbrauchen sondern tut sich m.E. besonders fleißig hervor mit einer Vorreiterrolle in Kuscheljustiz. Die Zunahme erbarmungsloser Gewalttaten sind m. E. eine Folge von Nichtverurteilungen. Der Missbrauch des Rechtes wiederholt sich genau vor unseren Augen. Was ist das für ein Gefühl, wir haben Angst auf unseren Straßen, weil wir wissen, sie können dich totschlagen und vergewaltigen und laufen am nächsten Tag frei rum. Sie können es jederzeit wieder tun. Weihnachtsmarkt 5 Migranten kommen entgegen - was tun? Wenn die wissen, dass sie schlagen dürfen und nichts passiert - an den Rand drücken und verstecken? Das ist das, was unsere ‘Richterschaft’ mit uns tut. Ob sie das auch ‘frühzeitig erkannt haben’? Sorry für den scharfen Ton - ich bin verzweifelt. Unsere ‘Richterschaft’ verweigert uns den Schutz im Auftrag der Regierung. Harsewinkel im Nov. 2017, Gruppenvergewaltigung einer 14-jahrigen. Gerichtsurteil: 7x Freispruch 2 x Sexualtherapie. Die Liste würde lang. Und was nützt es, wenn der Staatsanwalt vorher mit einem Füllhorn Begründungen einfach einstellt und das Delikt nicht mal beim Richter landet? Weil die Polizei nicht gekommen ist, weil sie keinen Wagen frei hatte und der Täter Zeit zur Vorbereitung seiner Geschichte nebst Beschaffung von Zeugen hat. Und in der Blödglotze laufen Sendungen wie: “Wir kümmern uns drum”.
..... Denn ein vollkommen berechtigter Vorwurf an die deutsche Richterschaft ist ihr Verhalten (oder besser: Versagen) während der Naziherrschaft ..... Das Verhalten (oder besser das Versagen) der Richterschaft ist doch heute nicht anders, als damals. Ich denke die Justiz ist Erfüllungsgehilfe der Regierung. Ist vielleicht auch logisch (und selbstverständlich auch so gewollt), denn „wes Brot ich ess des Lied ich sing.“ Da gibt es sicher kaum Unterschiede zwischen den verschiedenen politischen Systemen, egal ob Diktatur oder Scheindemokratie wie bei uns. Deshalb gibt es nicht wirklich ein „Versagen der Richterschaft“, denn sie tun das, wofür sie da sind. Von Gewaltenteilung kann man vielleicht den Schülern in den Schulen etwas erzählen, in der Realität ist das Ganze ein geschlossenes politisches System, mit dem Ziel das durchzusetzen, was die jeweils herrschende Kaste will.
@Wolfgang Kaufmann: Ja, die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden (§ 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes [GVG]). Weisungsberechtigt sind letzlich die in § 147 GVG genannten Teile der Exekutive. // @Thomas Hechinger: Wenn Richter nur für eine bestimmte Zeit gewählt würden und sich stets einer erneuten Wahl stellen müßten (wie es zumindest an manchen Gerichten in den USA sein soll), wäre Ihren Bedenken Rechnung getragen.
@Thomas Hechinger: “...Das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel maßt sich immer häufiger gesetzgeberische Kompetenzen an.” - Das kann ich nicht nachvollziehen. Haben Sie ein Beispiel? - Mir wäre es lieber, die BVG würde so wie früher wesentlich mehr Wert auf die ersten Paragraphen des GG legen und so auch den direkten Durchgriff der EU-Bürokraten verhindern. Sie haben sicher recht, es ist schwierig. Viel wäre aber trotzdem bei einer Entkopplung von der Regierung gewonnen. Wenn die Regierung das Parlament kapert, so wie im Moment, hilft eh nicht viel. Das größte Problem ist und bleibt, die fehlende Zeitbegrenzung in den öffentlichen Ämtern der Macht. Grundsätzlich neigen alle Menschen dazu, sich an die ihnen verliehene Macht zu gewöhnen und in der Psyche entwickeln sich je nach Mensch gewisse Allmachts"gedanken” (ich will das mal so formulieren). Das führt auf die Dauer immer zu Amtsmißbrauch, der mehr oder weniger tolerierbar ist. Um das zu verhindern hilft nur eine festgelegte Zeitbegrenzung. Ein Neuer macht es zwar nicht unbedingt besser aber anders. So wird einseitige Günstlingswirtschaft immer wieder unterbrochen.
Das Problem ist nicht, dassdie Gerichte von der Politik kontrolliert werden, weil wir heute eine gefestigte parlamentarische Demokratie haben ... Das Problem liegt im Föderalismus, der 16 verschiedenen Bundesländern mit völlig unterschiedlichen Regierungen die Ausgestaltung der Justiz ermöglicht. Dieser Wahnsinn hat zur Folge, dass es in Bayern auf 1000 Einwohner 12mal mehr! über das Zivilrecht zwangsuntergebrachte psychisch Kranke gibt als in Sachsen. Andererseits sind in Sachsen zum Beispiel kalte Räumungen legal und werden von den Gerichten in ihren Beschlüssen ausdrücklich erlaubt. Eine demokratische, rechtsstaatliche Justiz kann es nur geben, wenn die Bundesregierung für die Justiz in Deutschland zuständig wäre, nicht die Länderregierungen!
@ Rainer Niersberger. Ich halte nichts davon, die Bundeskanzlerin zu dämonisieren. Ich sehe es gerade anders herum. Nicht die Bundeskanzlerin hat all die andern unter ihre Kontrolle gebracht, sondern all die andern haben das erfolgreich mit der Bundeskanzlerin gemacht. Würde, aus was für Gründen auch immer, der Mainstream in einem zentralen Punkt umschwenken, Sie könnten gar nicht so schnell schauen, wie auch die Bundeskanzlerin das täte. Sie würde ihre neue Haltung vertreten, als hätte sie noch nie etwas anderes im Sinn gehabt. Und niemand im Mainstream würde nachfragen. Frau Dr. Angela Dorothea Merkel ist, zumindest was ihre Politik angeht, vollkommen prinzipienlos und schmerzfrei. (Jetzt habe ich sie auch ein bißchen dämonisiert ...)
Sehr geehrter Herr Schleif, vielen Dank für diese exzellente Beitragsreihe. Meine eigenen Bemühungen diesen Zustand in anderen Medien, wie z.B. der WON darzustellen (natürlich bei weitem nicht so eloquent und detailliert ausgearbeitet), wurden gelöscht mit dem Hinweis auf Tatsachenbehauptung, trotz Quellenverweisen (z.B. Europaratsversammlung Mai 2014: “Deutschland möge ein System der Selbstverwaltung der Justiz einführen und war gemäß der Justizräte (judical councils) die in den meisten europäischen Staaten vorhanden sind und es möge die Möglichkeit abschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben”). Da scheinen also selbst einige Journalisten und Chefredakteure fest der Meinung zu sein, dass es diese Flanke gar nicht geben würde. Der Justizapparat kann dabei nur gewinnen, wenn er seinem mittlerweile ramponierten Image wieder Glaubwürdigkeit schenkt, in dem ein Generalrat der rechtsprechenden Gewalt vom Parlament gewählt, die Benennung der Richter übernehmen würde. So würden auch aktuell teilweise sehr skuril wirkende Urteile, nicht das Gschmäckle von indirekter Einflussnahme an sich tragen.
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