Ali B. ist verurteilt. Der Mörder der 14-Jährigen Susanna Feldmann bekam die Höchststrafe. Das Gericht erkannte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld an. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist demnach ausgeschlossen. Zudem erklärte die Kammer den Vorbehalt der Sicherheitsverwahrung. Sollte es für B. nach der Haft keine positive Prognose geben, bleibt er weggesperrt.
Als Außenstehender könnte man jetzt so etwas wie Genugtuung empfinden. Der Rechtsstaat hat in diesem Fall – wie sonst so oft gefordert – seine volle Härte gezeigt. Aber genauso wenig wie Susannas Mutter Genugtuung oder so etwas wie Gerechtigkeit empfinden kann, kann es der Zuschauer von außen. Weder erweckt das Urteil Susanna wieder zum Leben, noch kann es darüber hinwegtäuschen, dass vorherige Fehler diese Tat erst ermöglichten. Der Fall Ali B. beginnt nicht mit dem Mord an Susanna und kann somit auch nicht mit einem Urteilsspruch enden.
Bereits in einem früheren Text zum Thema verwies ich auf den Umstand, dass der Mord an Susanna Feldmann zu verhindern gewesen sei, wenn Ali B.s Abschiebebescheid nicht zweieinhalb Jahre auf einem Behördenschreibtisch vor sich hin gerottet wäre. Den Umstand, dass er nach geltendem Recht gar keinen Asylantrag in Deutschland hätte stellen dürfen, kann man erwähnen, das ist nach nun fast vier Jahren des andauernden Rechtsbruches jedoch müßig.
Ali B. hätte nicht auf freiem Fuß sein dürfen
Dass in Bezug auf Asyl und Einwanderung mittlerweile weitgehend eine, von großen Teilen der Bevölkerung zumindest akzeptierte, wenn nicht sogar begrüßte Anarchie in Deutschland vorherrscht, kann jedoch nicht über den Umstand hinwegtäuschen, dass der Rechtsstaat auch fernab des Asylrechts in weiten Teilen nicht mehr funktionsfähig ist. Hierfür spielt es in der Tat keine Rolle, ob Ali B. Ausländer oder Deutscher ist. Ob er nach geltendem Recht hier sein dürfte oder nicht. Gemessen an seinen Straftaten hätte er bei einem funktionierenden Rechtsstaat zum Zeitpunkt von Susannas Ermordung nicht auf freiem Fuß sein dürfen. Zwei Verfahren gegen B. wurden aus Mangel an Beweisen eingestellt. Zwei Verfahren liefen zum Zeitpunkt der Ermordung von Susanna noch. Darunter eines wegen des Vorwurfs eines bewaffneten Raubüberfalls und eines wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Bereits 2018 soll B. darüber hinaus ein erst 11-jähriges Mädchen in einer Asylbewerberunterkunft vergewaltigt haben. Belastbare Hinweise ließen sich angeblich nicht finden.
Dass Delikte unterhalb von Mord und Totschlag in Deutschland immer häufiger nicht mehr mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt werden, ist ein Umstand, auf den Richter und Oberstaatsanwälte seit Jahren immer wieder hinweisen. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, beschrieb diesen Umstand in seinem Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“. Markus Lanz diskutierte jüngst mit dem Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel über den Personalmangel und die damit einhergehende Überlastung der Justiz. Der Tenor ist bei beiden derselbe: Während Ordnungswidrigkeiten wie Bußgelder aufgrund automatisierter, unkomplizierter Verfahren verfolgt werden und man sich zumindest auch bei Mord angesichts der Schwere der Tat bemüht, die Taten angemessen und mit nicht allzu großer zeitlicher Distanz zu ahnden, fallen andere Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung und Co. aufgrund fehlender Kapazitäten zunehmend hinten herunter. Und selbst bei Totschlag oder Pädophilie werden mutmaßliche Täter mittlerweile wieder auf freien Fuß gesetzt, wenn die Verfahrensdauer die gesetzlich vorgegebene Grenze übersteigt.
Für jeden Einzelnen, der zum Beispiel einen Fahrraddiebstahl oder eine Körperverletzung zur Anzeige bringt, bedeutet das angesichts der zunehmenden Sinnlosigkeit solcher Anzeigen eine immense Frustration, die oftmals mit einem wachsenden Vertrauensverlust in den Rechtsstaat einhergeht. Im Prinzip weiß der Bürger, dass er sich das Ganze auch schenken kann. Zeitgleich liest er in der Zeitung oder online von Intensivtätern, die nach Taten wie Vergewaltigungen oder schweren Körperverletzungen zunächst wieder freigelassen werden. Während er brav seine Knöllchen bezahlt, verticken Dealer im Görlitzer Park weitgehend unbehelligt Drogen.
Die Freiheit genutzt, um die nächste Tat zu begehen
Für Mordopfer wie Susanna Feldmann und ihre Familie geht eine solche Nachlässigkeit des Rechtsstaates jedoch weit über das Level der Frustration hinaus. Für sie bedeutete die Nachlässigkeit in Bezug auf den Kriminellen Ali B. letztlich den Verlust des eigenes Lebens beziehungsweise den Verlust eines geliebten Menschen. Selbst wenn man mit der Kanzlerin konform geht und behauptet, Grenzen seien nicht zu schützen und Einwanderung demnach nicht zu kontrollieren, kommt man nicht umhin, zu konstatieren, dass der Mord an Susanna zu verhindern gewesen wäre, wenn Kriminalität unterhalb von Mord noch angemessen und schnell geahndet werden würde.
Das Problem ist nicht, dass die Gesetze nicht da sind, sondern dass Verfahren aufgrund von Überlastung vorschnell eingestellt werden und Täter Bewährung bekommen, wo es eigentlich längst Knast geben sollte. Ali B. hat seine Freiheit genutzt, um Susanna zu töten. Der im Fall des totgeschlagenen Schülers Niklas freigesprochene Walid S., um dem nächsten Opfer gegen den Kopf zu treten und seinen Tod billigend in Kauf zu nehmen. Diese Taten stehen am Ende und nicht am Anfang einer langen Karriere als Straftäter. Ihre Verurteilung wiegt nicht auf, was zuvor versäumt wurde. Ihre Verurteilung bringt keine Gerechtigkeit mehr.

Lange wird es nicht mehr dauern, bis es in diesem Lande kracht. Die Sozialkassen sind fast leer, also folgt entweder eine Erhöhung der Sozialabgaben in allen Bereichen oder die Abschaffung des Sozialstaates. Die Steuern werden, zum Ausgleich, natürlich auch erhöht oder eben neue geschaffen. Dadurch wird dann auch die Mittelschicht hart getroffen, nicht mehr 2-3 mal in den Urlaub fliegen, das Haus geht in den Besitz der Bank über und die Kinder gehen auch noch auf die Barrikaden, weil es keine Markenklamotten mehr gibt, geschweige denn das neueste Handy. Dann sind 2/3 der Ureinwohner gegen die Zustände in diesem Staat. Dann geht es den Politikern, die uns das eingebrockt haben und den unbelehrbaren Gutmenschen, an den Kragen. Die "Heuschrecken" haben sich dann natürlich schon aus dem Staub gemacht, denn sie verabscheuen jegliche Gewalt, jedenfalls dann, wenn sie sich gegen sie selbst richtet. Dann hat das ganze wenigstens etwas Gutes. Vielleicht sollte man oder auch Frau schon mal Asyl in der Schweiz oder Österreich beantragen. Ich habe fertig.
Nun, es ist schon ein Unterschied, ob die Taten von einem ethnisch Deutschen oder einem der oben Genannten geschehen. Sie beschreiben es ja im Grunde selbst. Wobei im ersteren Fall die Wahrscheinlichkeit und die prozentuale Verteilung solcher Taten weit geringer ist. Eine ebensolche - wie vorgenannte - ethnische Unterscheidung besteht auch, nicht nur in diesem Fall, sondern auch bei anderen gleichen Taten und Ordnungswidrigkeiten, in der (Un-)Verhältnismäßigkeit der Bestrafung. Zu unterscheiden ist weiterhin, daß in vielen Fällen, und wahrscheinlich ohne Not, zusätzliche Kriminalität importiert wurde und augenscheinlich weiterhin wird.
Wer in diesem Land noch an den Rechtsstaat glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Ein Rechtsstaat würde die Existenz eines funktionsfähigen Staates voraussetzen. Dieser Staat wurde jedoch durch die an Schwere und damit Konsequenzen exponentiell zunehmenden Rechts - und Verfassungsbrüche des Merkel - Regimes völlig zerstört. Wir haben die Herrschaft des Unrechts, damit hat Seehofer Recht. Es begann mit dem Bruch der EU - Verträge, um Griechenlands Party bzw. die Party der Schuldner aus dem deutschen Staatshaushalt zu bezahlen, statt die Partymacher rauszuschmeißen. Es folgte der Rechtsbruch der "Energiewende", der nicht nur Unsummen kostet, wie Griechenland, sondern deutsche Industrien zerstört. Und als letzter Schritt in der angestrebten endgültigen Vernichtung Deutschlands und der Deutschen folgte die komplette Staatsaufgabe durch Aufgabe der Staatsgrenzen und Verlautbarung, diese nicht mehr zu schützen. Seitdem ist der ehemalige deutsche Staat nur noch ein Siedlungsgebiet für jeden, der die Reste der staatlichen Strukturen zu plündern gedenkt, während er die ehemaligen deutschen Staatsbürger bekriegt. Das Vorgehen der deutschen Regierung erfüllt den Tatbestand des Völkermordes. Die für den durch die eigene Regierung abgeschafften Staat ehemals Tätigen haben sich dem neuen islamisch - afrikanischen Gewaltregime gleich zu Anfang unterworfen und verfolgen und zersetzen seitdem gnadenlos jeden, der es wagt, dagegen aufzubegehren, und nehmen dabei willig die schlagkräftige Hilfe der SAntifa in Anspruch, die den Terrormilizen in anderen Weltgegenden entspricht, und die der Invasorenclans, die Opfer und Zeugen ihrer Verbrechen so lange bedrohen und attackieren, bis sie aufgeben. Deshalb werden mosl.-afr. Verbrecher immer freigelassen. Wer in dieser Gemengelage an einen irgendwie gearteten "Rechtsstaat" glaubt, wie ihn die Bundesrepublik vor ihrer offiziellen Abschaffung 2015 hatte, ist lebensmüde und liefert sich einem fremdländischen Willkürregime aus.
Das ganze Problem ist doch nur die "rechte Berichterstattung" - vor allem der Fake-Medien im Internet. Hätte man endlich flächendeckend durchgesetzt, dass nur noch die von der EU autorisierten Qualitätsmedien berichten dürfen, würden solche "regionalen Ereignisse" doch keine Rolle mehr spielen. Wir könnten uns alle auf das Konzentrieren, was wirklich wichtig ist. Z.B. der Klimatsunami, der uns in ein paar Jahren alle tötet. Was spielen irgendwelche Gesetze da noch für eine Rolle.
Es steckt leider ein teuflisches System dahinter, dass unsere Justiz eher Ordnungswidrigkeiten, als schwere Verbrechen verfolgt und es begann schlagartig 1989 in Berlin mit dem Start des SPD/AL-Senats, als nach einem Strategiepapier mit dem schlimmsten Missbrauch der Verwaltungsgesetze mit gefälschten Vorschriften!!! und unzutreffenden Gründen unbescholtene Bürger wie Verbrecher gejagt wurden, während selbst schwerste Verbrechen nicht verfolgt wurden, weil die Justizsenatorin "Täter interessanter als Opfer fand". Oppositionsführer Diepgen (CDU) prangerte im Abgeordnetenhaus "die schlimmste Gleichschaltung seit Kriegsende von Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und sogar der Wissenschaften" an und Staatsanwälte schrieben der Justizsenatorin einen offenen Brief, in dem sie fragten: "Ist Ihnen bekannt, dass Verfahren im Bereich der organisierten Verbrechen liegen bleiben und die rechtstreuen Bürger deren Repressalien ausgesetzt sind"?
Was heißt "lebenslänglich" in Deutschland? Nicht lebenslänglich! Was heißt lange Strafe? Wir werden es sicher nicht aus der Zeitung erfahren, wenn dieser psychopathische Verbrecher eines Tages klammheimlich "ausgetauscht" wird gegen irgendeinen politischen oder wirtschaftlichen Gefallen mit dem Irak. Dann übernehmen die "irakischen Behörden" den Häftling (war ja nur eine Frau, eine jüdische zudem) und das "Spiel" geht weiter. Ich erinnere an die deutsche Kassiererin, die wegen einem nicht abgerechneten Bon im Wert von 1,20 Euro ihren Job verlor oder an überführte pädophile "Erzieher" in Hamburger Kitas, die nachweislich Dutzende von Kleinkindern missbraucht/vergewaltigt hatten und von den Richtern nicht mal ein Berufsverbot bekamen! Können Richter eigentlich auch zur Verantwortung gezogen werden oder steht über ihnen nur noch "Gott"?
Wenn ein promovierter Jurist wie Dr. Ulrich Vosgerau in seinem Buch "Die Herrschaft des Unrechts" schreibt : "Gleichzeitig errinnert der unverfrorene Rechtsbruch durch die Bundesregierung und das weitgehende Ausbleiben öffentlichen Widerspruchs von berufener Seite aber auch an die Euro-Krise seit 2010. Auch damals hatte die Bundesregierung ja geltendes Recht einfach beiseite gelassen, weil das Recht zumihrem politischen Ziele nicht mehr passte- also genau dasjenige getan, was im Verfassungsstaat gerade nicht passieren darf". Man muss sich eben überlegen was in den Köpfen derer passiert, die zum Beispiel das Grundgesetz "mal gelesen haben". Das interessante daran ist eben, das Dr. Vosgerau (und auch andere) der Bundesregierung Rechtsbruch vorwerfen, aber darauf keine Reaktion erfolgt. Wenn man denn meint, das das von Seiten der Bundesregierung alles verfassungsgemäß war, müsste diese doch eigentlich zum Beispiel gegen Dr. Vosgerau vorgehen, weil seine Aussagen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten. Das was offensichtlich ist, ist, das man über Dritte versucht zu diskreditieren, Karrieren zu erschweren und bestimmte Themen zu beschweigen.