News-Redaktion / 29.09.2023 / 13:00 / 0 / Seite ausdrucken

War die RBB-Intendantenwahl rechtswidrig?

Ein Gutachten im Auftrag des rbb-Personalrats sagt, dass die Mitbestimmungsrechte der Personalvertreter in unzulässiger Weise beschränkt wurden.

Im Juni wurde Ulrike Demmer zur RBB-Intendantin gewählt – im vierten Wahlgang, ohne Gegenkandidaten. „Rechtswidrig“ sei das gewesen, sagt ein Gutachter jetzt, wie bz-berlin.de berichtet. Schon die Auswahl der Bewerber sei unprofessionell und chaotisch gewesen, habe der Potsdamer Rechtsprofessor Marcus Schladebach in einem Gutachten für den RBB-Personalrat und die Vertretung der freien Mitarbeiter festgestellt. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl hätte es dann zahlreiche inhaltliche und formale Fehler gegeben.

Die Mitbestimmungsrechte der Personalvertreter wären laut Gutachten in unzulässiger Weise beschränkt worden. Und von der vorgeschriebenen Staatsferne könne bei Demmer keine Rede sein, denn sie war zuletzt Vize-Regierungssprecherin von Angela Merkel und deren Vize Olaf Scholz. Mit SPD-Ticket.

Nur eine Neuwahl der Intendantin könne den „rechtswidrigen“ Zustand beheben, heiße es in Schladebachs Gutachten. Der Sender und die Rundfunkräte hätten erklärt, das Gutachten zwar prüfen zu wollen, aber: „Der Sender hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl von Ulrike Demmer“, wie ein Sprecher mitgeteilt habe. Der Rundfunkrat habe das Thema auf seiner gestrigen Sitzung erst einmal vertagt, stattdessen habe es einige Personalentscheidungen gegeben, u. a. die folgende:

Neuer RBB-Produktionsdirektor soll nach dem Bericht von bz-online.de Andreas Owsinski werden, mit 185.000 Euro Jahresgehalt, aber ohne Berufsabschluss. Allerdings ist Owsinski 62 Jahre alt, was dafür sprechen kann, dass er mit Berufserfahrung punkten konnte. Neben ihm und Programm-Chefin Martina Zöllner wolle die Intendantin noch einen Verwaltungsdirektor anheuern, mit Fünfjahresvertrag, hieß es weiter, obwohl ihre Vorgängerin die Direktorenposten von vier auf zwei halbiert hatte. Auch der neue RBB-Staatsvertrag sehe nur ein Direktoren-Duo vor. Deshalb ende Owsinskis Vertrag bereits im nächsten Juli wieder.

Mal sehen, was dann in einem Monat die eingehendere Beschäftigung mit dem Gutachten zur Intendantenwahl so ergibt.

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