@Leo Hohensee: Ja, lieber Herr Hohensee, was soll ich auf Ihre Antwort schreiben? Im Gegensatz zu mir, der Ihre Einstellung aus vielen Ihrer Kommentare kennt und schätzt, ist das (zu meinem Leidwesen) umgekehrt nicht der Fall. Schade. Und vielen Dank an Frau Grimm für die Unterstützung.
@Markus Bärtschi: Ihr Eindruck ist mehr als zutreffend, aber ich glaube, dass es noch schlimmer ist, als Sie und andere es sich überhaupt vorstellen (wollen).
Werter Herr Weißgerber, Ich bin grundsätzlich gegen Wortverbote, denn wann hätte ein Wortverbot unser unglückseliges Land jemals vor einem Unglück bewahrt? Im Gegenteil! Die Jahre der größten und lebensgefährlichsten Wortverbote waren die unglückseligsten Jahre in unserer Geschichte! Siehe Drittes Reich und DDR. Auch heute driften wir wieder in eine Ära sozialistischer Wortverbote. Und unsere Richter und Staatsanwälte walten ihres “staatstragenden” Amtes. Das ist deutsche Tradition. Die Begriffe “Genosse”, “Alles für Deutschland” und “Führer” sind zunächst semantisch positiv besetzt. Darum sind sie besonders verlockend für Demagogen. Wer darin nur krankhafte Bezüge sieht, ist selber krank. Der Bürger ist klug genug, selber zu entscheiden, welche Semantik er den Zeichen entnehmen will. Wenn einer den Hitlergruß zeigt, dann outet sich derjenige doch lediglich als geistiger Leerpfosten.
Der entscheidende juristische Punkt ist der: Der Gesetzgeber hat nicht hinreichend bestimmt, ab welchem Punkt ein Slogan eigentlich als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gelten soll. Logisch wäe:: solche Slogans, die schon die Zeitgenossen als Alleinstellungsmekrmal dieser Organisation empfunden und deshalb nicht für sich verwendet haben. Das ist bei dem Slogan “Alles für Deutschland” definitiv nicht der Fall (er wurde wohlgemerkt auch nach 1945 von der SPD benutzt). Wenn der Gesetzgeber das Bestimmtheitsgebot nicht beachtet, holen die Gerichte das gerne nach. Da überschreiten sie aber dann u.U ihre Kompetenz. Im zweiten Höcke-Urteil wurde argumentiert, Höcke hätte nach dem ersten Urteil ja wissen müssen, der Slogan sei verboten - so als könne das par ordre de Mufti entschieden werden. Skurrilerweise befürchtet Weißgerber, das BVerfG könne Höcke entlasten. Ich fürchte eher, das BVerfG wird die Auffassung unterstützen, dass die Verfassungswidrigkeit von Slogans von den derzeitigen Machthabern nach Willkür definiert werden kann. Wir rutschen in eine neue Diktatur - und erst nach dem Ende dieser Diktatur haben wir wieder die Chance auf eine Rechtsprechung, die den Bürger vor den Machthabern schützt.
@Markus Knust: “Vielleicht sollte der Autor damit beginnen, sich die Taten derer anzuschauen, die das Wesen von Herrn Höcke gerne so bildhaft beschreiben…” Vielleicht sollte auch Jemand dem Autor den Begriff der Projektion in der politischen Auseinandersetzung erläutern, er kennt ihn ganz offensichtlich nicht. In “einfacher Sprache”: das, was ich denk und tu, ordne ich dem Gegner zu.
Kennen Sie den? ‘Er war ein GUTER KOMMUNIST und wurde gut erschossen - von einem GUTEN GENOSSEN!’-. Autor unbekannt; nach meiner Erinnerung manchmal Wolf Biermann zugeschrieben. Der ungarische Kommunist und Nationalheld Imre Nagy wurde von ‘seinen’ Genossen übrigens NICHT erschossen - sondern gehängt.
Lieber Herr Weissgerber. Mit Ihren Ausführung zu Björn Höcke, die völlig substanzlos sind, tun Sie mir leid. Schade, dass solche Kolumnen dem Leser zugemutet werden.
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