Helmut Ortner, Gastautor / 29.08.2022 / 10:00 / Foto: Pixabay / 66 / Seite ausdrucken

Wann kommt das Ende des Beamten-Staats?

Von Helmut Ortner.

Schafft den Beamten-Staat ab! Die Forderung ist schon sehr alt und dennoch aktueller denn je. Gerade jetzt ist es an der Zeit, wieder zu fordern, dass das Beamtentum samt aller Privilegien auf ganz wenige Berufe begrenzt werden muss.

Mal werden sie beneidet, mal verspottet. Fest steht: Ihr Job ist sicher. Egal ob sie ein Sabbatical einlegen, Eltern- und später Teilzeit beanspruchen oder sich gleich für ein paar Jahre beurlauben lassen: Ihr Arbeitsplatz steht unter so etwas wie Denkmalschutz. Etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland profitieren von solcherlei Privilegien. Die Beamten.

Der Staat mag durchaus von dieser Form des stabilen Arbeitsverhältnisses mit loyalen Arbeitnehmern profitieren. Wer Beamter sein möchte, muss schließlich bereit sein, Einschränkungen seiner Grundrechte zu akzeptieren. Zu Beginn der Laufbahn legt er oder sie einen Diensteid ab und schwört, stets die Weisungen Vorgesetzter zu befolgen – das nennt sich nüchtern „Gehorsamspflicht“. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gibt es, bezogen auf den eigenen Job, nur auf dem Dienstweg. Wer sich ungefragt und öffentlich zu brisanten Behördenthemen äußert, dem droht Ungemach. Auch nach Feierabend und abseits des Arbeitsplatzes besteht für Beamte die Pflicht zum Wohlverhalten.

Ein vorbildlicher Bürger soll er oder sie sein, also unauffällig und gesetzestreu. Verstöße werden je nach Verfehlung im außergerichtlichen Disziplinarverfahren oder auch mal in gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Im Extremfall kann das zur Entfernung aus dem Dienst führen. Polemiker sagen, Beamte tauschen diese Vasallentreue gegen Sicherheit ein. Beamte stehen zum Staat in einem Sonderrechtsverhältnis. Während ihrer Dienstzeit sind Beamte einer gesteigerten Bindung an den Staat ausgesetzt, welche in ihrer Intensität über die normale Bindung des Bürgers an den Staat hinausgeht.

Diese besondere Treue- und Loyalitätsverhältnis hat seinen Preis. Beamte sind teuer, und zwar insbesondere dann, wenn die Staatsdiener schon gar nicht mehr arbeiten, sondern ihren Ruhestand genießen. Denn die Pensionen trägt der Staat. Weil in einer ohnehin stark alternden Gesellschaft nun ein geburtenstarker Jahrgang bereitsteht, werden in der Folge die Pensionslasten durch Beamte von Bund und Ländern rasant steigen. Am 1. Januar 2020 gab es demnach 1.340.200 Personen, die ehemals im öffentlichen Dienst tätig waren und ein Ruhestandsgeld nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht erhalten.

Versorgungsausgaben um 50 Prozent gestiegen

„Die Versorgungsausgaben fliegen uns um die Ohren“, warnt der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen. Der Ökonom erstellt für die Stiftung Marktwirtschaft regelmäßig eine „Generationenbilanz“. Dabei errechnet er die implizite Staatsverschuldung, also alle staatlichen Leistungsversprechen für die Zukunft, die bei Fortschreibung des heutigen Steuer- und Abgabenniveaus nicht gedeckt sind. Dazu gehört auch ein großer Teil der Altersbezüge der noch aktiven oder bereits pensionierten Beamten.

Allein im zurückliegenden Jahrzehnt sind die realen, aggregierten Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden um 50 Prozent gestiegen. Für die kommenden Jahre wird ein weiterer leichter Anstieg auf fast 80 Milliarden Euro und ein Verharren auf hohem Niveau erwartet. Erst ab den 2030er-Jahren sollen die Ausgaben langsam sinken. Ökonomen sind sich einig, höchste Zeit für radikale Änderungen. Während der Staat gezwungen ist, Milliarden-Schulden anzuhäufen und diese an nachfolgende Generationen weiterreicht, erfreuen sich seine gut versorgten Pensionisten über steigende Zuwendungen.

Nun sind die Pensionen keine unverdienten Sonderprämien, sondern über ein Arbeitsleben hinweg erworben und verdient. Umso mehr muss man sich fragen, ob wirklich so viele Aufgaben des Staates mit einem hoheitlichen Beamtenstatus einhergehen müssen. Braucht es das für den Lehrerberuf, für eine Hochschul-Professur oder eine Karriere beim Zoll? Beamte sollen „hoheitliche Staatsaufgaben“ wahrnehmen. Doch was „hoheitliche Aufgaben“ sind, werde zunehmend mit Blick auf den klammen Haushalt definiert, monieren Kritiker.

Beispiel Lehrer. Dort, wo die Kassenlage angespannt ist – also in allen Bundesländern –, wird auf die Verbeamtung von Lehrern mittlerweile großzügig verzichtet. Stattdessen vergibt der Staat Angestelltenverträge, häufig in Form kurzfristiger Anstellungen, oft nur von Schuljahr zu Schuljahr. Das spart Geld. Vergessen sind die vielbeschworenen „hoheitlichen Aufgaben“ des Lehrerberufs. Stattdessen eine Zweiklassenzunft mit ungleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und einseitigen Privilegien. Das ist Gift für das Betriebsklima im Lehrerzimmer.

Groteske Beamten-Oasen

Grundsätzlich aber ist der Wandel richtig. Lehrer werden gebraucht, aber sie müssen keine Beamten sein. Sie sollten vielmehr grundsätzlich nach Angestelltentarif entlohnt werden und entsprechend auch in die Rentenkasse einzahlen. Schließlich sind 60 Prozent der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst keine Beamten – und trotzdem bekommt man zuverlässig Steuerbescheide und Strafzettel, Schulzeugnisse und Sozialhilfe.

Klar ist: Der Staatsdienst ist heterogen – in vielfacher Hinsicht. Das Personal des öffentlichen Dienstes verteilt sich auf Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie auf öffentlich-rechtliche Anstalten, Körperschaften und Stiftungen, die unter deren Aufsicht stehen. Hinzu kommen die Sozialversicherungsträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit. Aber es gibt zu viele Beamte im Land, mitunter groteske Beamten-Oasen. Etwa 1.000 Mitarbeiter saßen bis vor wenigen Jahren bei einem „Bundessprachenamt“ in Hürth, das unter anderem Bundeswehrsoldaten in Sprachkursen auf Auslandseinsätze vorbereitet und Texte übersetzt. Auch eine „Bundesmonopolverwaltung für Branntwein“ mit Sitz in Offenbach und einem eigenen Präsidenten gab es noch  bis Ende 2018. Wer damals hier seine Beamten-Job tat, muss sich heute um seine gut dotierte Pension keine Gedanken machen.

Klar ist: Wo Regeln sind, braucht es Bürokratie. Ohne Gesetze geht es nicht, auch nicht ohne eine Verwaltung, die die Gesetze anwendet, managt und kontrolliert. In Deutschland gelten mehr als 2.000 Bundesgesetze und mehr als 3.000 Bundesrechtsverordnungen. Ständig kommen Änderungen, Erweiterungen und neue Gesetze hinzu. Alles will staatlich geregelt werden in diesen fragilen Zeiten. Aber braucht es dazu ein Heer von Beamten? Offenbar sehen das viele Staaten so.

Dänemark hat gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten mit 31,5 Prozent die meisten, die Franzosen leisten sich – traditionell verankert und gewerkschaftlich verteidigt – eine Beamtenschaft in einer Größe von stolzen 24,3 Prozent. In der der zweitgrößten Volkswirtschaft der Euro-Zone gibt es dreimal so viele Beamte wie in Deutschland. Bei uns sind es rund 13,5 Prozent, was im Vergleich beinahe schon wieder eine versöhnliche Größenordnung ist. Nur die Japaner zeigen, wie ein schlanker Staat aussieht: gerade mal 7,9 Prozent Beamtentum. Man kann nicht behaupten, dass das Land dadurch zum Stillstand kommt.

Wie in wilhelminischen Zeiten

Dass die Quote an Beamten stabil bleibt, dafür sorgt hierzulande der mächtige Deutsche Beamtenbund. Kein Politiker legt sich freiwillig mit ihm an. Mitunter erinnert die Szenerie an wilhelminische Zeiten. Staat und Beamtenschaft – das ist eine Allianz mit Tradition. Als Vater des deutschen Berufsbeamtentums gilt Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der „Soldatenkönig“ (1713–1740). Er berief ausgediente Soldaten zu Beamten und schuf die Treuepflicht als Pendant zum Gehorsam beim Militär. Die Beamten sollten ihrem König mit voller Hingabe dienen. Er war es, der Rangordnungen einführte, aber auch Pflichtbewusstsein, Loyalität und Unbestechlichkeit verlangte.

Damals hatte der Monarch sicher nicht vorhergesehen, wie sich das System in den folgenden drei Jahrhunderten entwickeln würde und dass es wegen der Pensionslasten für die Staatsfinanzen bedrohlich werden könnte. Nach etwa 40 Dienstjahren verabschiedet sich der deutsche Beamte in den Ruhestand. Als Pension erhält er rund 72 Prozent jenes Bruttogehalts, das er während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hat. Da viele Staatsdiener wegen Beurlaubung oder Teilzeit mit weniger Dienstjahren in den Ruhestand gehen, liegt das durchschnittliche Pensionsniveau derzeit bei 68 Prozent. Von solchen Summen können normale Rentner nur träumen. Ihr Versorgungsniveau liegt im Vergleich dazu, gemessen am Einkommen, um mehr als 20 Prozentpunkte niedriger. Ein eklatantes Missverhältnis.

Doch so gut wie die rüstigen Pensionäre der Jetztzeit werden es künftige nicht mehr haben. Der flächendeckende Beamtenstaat ist mit seinen Privilegien ein Auslaufmodell. Das Beamtentum ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. Nur bei den eindeutig „hoheitlichen“ Aufgaben braucht es den Status des „Beamten“, etwa bei Polizisten. Auch bei Richtern, die zwar keine Beamten sind und ihr Dienstrecht in anderen Rechtsnormen geregelt ist, für die dennoch viele beamtenrechtliche Bestimmungen, z.B. in den Bereichen Besoldung und Versorgung, gelten. Alle anderen sollten Angestellte des Öffentlichen Dienstes werden. Gut bezahlt und mit auskömmlichen Rentenbezügen. Das spart viel Geld, hilft der Rentenkasse – und beendet Debatten über Privilegien.

 

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ (hierund „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“ (hier(April 2022). Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

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Marko Günther / 29.08.2022

@Julian Schneider. Ich bin selbst Beamter und entspreche schon gar nicht Ihrem Klischee. Und berufsbedingt kenne ich viele Beamte, die Ihrem Klischee auch nicht entsprechen. Etwas Differenzierung ist angebracht. Einheitsbrei ist Sache derer, unter die Sie alle Beamten einreihen.

A.Lisboa / 29.08.2022

@Dr Stefan Lehnhoff: Staatsquote < 10 % - stimme Ihnen voll zu! Keine Verwaltung auf dieser Welt braucht sog. “Beamte”, man muss die Leute nur richtig bezahlen, dann läuft der Laden von selber! P.S.: Es gab mal einen Artikel über den unbürokratischen Wiederaufbau von Hong Kong in der Nachkriegszeit hier auf der Achse. Das sollte Beweis genug sein, dass “Beamte” nur politisches Pulver der Parteien sind.

A.Lisboa / 29.08.2022

@ Wolfgang Schäftlmaier: Vielen Dank für den Hinweis mit den Beschäftigungsgesellschaften, das war mir bis dato nicht bekannt. Ich dachte immer bzw. habe dies so auch (damals!!!) der Presse entnommen, dass die Beamten übergeführt wurden in die neue, private Gesellschaftsform. Können Sie uns erzählen, was die Beamten der Beschäftigungsgesellschaften so machten und was für ein Budget p.a. dafür vorhanden war? Vielen Dank!

D.Kempke / 29.08.2022

Das Problem ist ja nicht der Beamtenstatus an sich. Unkündbarkeit im Gegenzug für Gehorsam ist bei hoheitlichen Aufgaben durchaus sinnvoll. Das Problem sind bestimmte Privilegien für die es keine rationale Begründung gibt. Zuallererst natürlich die Höhe der Pensionen. 72% vom Brutto der letzten zwei Jahre ggü bei den Renten aktuell 48% und 42% in Zukunft vom Lebensdurchschnittverdienst ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Sätze müssen identisch sein. Wie das System dann im Detail aufgebaut ist (alle in einer Kasse oder wie bisher getrennt) ist unwichtig. Ist im Endeffekt sowieso rechte Tasche linke Tasche, denn ob mir nun Rentenbeiträge vom Bruttolohn oder gleich direkt Steuern zur Finanzierung der Alten abgezogen werden, ist mir völlig wurscht. Das Netto was übrig bleibt interessiert mich…

Burkhard Mundt / 29.08.2022

Dieser pauschale Neidhammelartikel bedient unausrottbare Vorurteile: Beamte sind faul und überbezahlt. In der Wirklichkeit wird der “normale” Beamte schlechter bezahlt, als ein Angestellter mit vergleichbarer Qualifikation. Und der Staat spart Geld, weil er keine monatlichen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und Rentenversicherung) zahlen muss. Nur wenn beispielsweise der Beamte erkrankt und dadurch Kosten entstehen, leistet der Staat eine Beihilfe zu diesen Kosten. Die Differenz zum Rechnungsbetrag muss der Beamte selbst zahlen bzw. sich insoweit versichern. Beamter wird man nicht einfach so, sondern durch eine sehr anspruchsvolle Ausbildung. Die berufliche Karriere gelingt nur mit überdurchschnittlichen Leistungen, bewertet durch regelmäßige Beurteilungen (Zeugnisse) im Rahmen der Bestenauslese. Reformbedarf besteht an manchen Stellen sicherlich. Bitte nicht vergessen, welche mittelbare staatliche Unterstützung aus dem großen Steuertopf, in den auch Beamte einzahlen, die in der Privatwirtschaft arbeitenden Menschen wie selbstverständlich erhalten: zB Milliardenzuschüsse an die gesetzlichen Krankenkassen, wodurch eine kostenlose Mitversicherung aller Familienmitglieder ermöglicht wird; Milliardenzuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung, auch für die Rente ab 63. Darüber hinaus Milliardenzuschüsse an die Jobcenter auch zur Versorgung allzuvieler Arbeitsunwilliger, freundlich bezeichnet als “arbeitssuchend”. Milliarden für die Vollversorgung von Millionen Einwanderern,  die gar keinen Anspruch auf Asyl haben, weil sie nicht politisch verfolgt werden und trotzdem ohne weiteres ins Land gelassen werden. Und Abschiebungen finden schon gar nicht mehr statt. Da schweigt des Autors Höflichkeit. Schließlich möchte er nicht in der rechten Schmuddelecke stehen. Der “normale” Beamte aber ist der ideale Sündenbock. Gegen diese “Schmarotzer”  ist gut Stimmung machen. Mit Beifallsgarantie.

T.Resias / 29.08.2022

Die grössten Ungerechtigkeiten des Beamtenstatus gegenüber einem normalen Beschäftigungsverhältnis sind : 1. Der Beamte zahlt nicht in die Sozialkassen (Renten- und Arebtislosenversicherung ) ein; bei der Krankenversicherung   gibt es mindesten 50% “Beihilfe, d. h. der Beamte muss also nur 50 oder weniger % versichern und bekommt   dementsprechend günstiger Tarife,  dazu bevorzugte Behandlung als Privatpatient. 2. Die Pension wird nach der letzten Gehaltsstufe berechnet, die ja erst spät im Berufsleben erreicht wird   (In manchen Fällen aus diesem Grunde erst kurz vor der Pension), während beim Normalbeschäftigten   das Einkommen jedes Jahres zur Berechnung hernagezogen wird. 3. Zusätzlich zu diesem unterschiedlichen Berechnungsmodus beträgt das derzeitige Rentenniveau   ca 48% (des Durchschnittseinkommens über das Arbeitsleben), das Pensionsniveau 68 bis 72% des   letzten (also höchsten ) Einkommens. Ausserdem bekommen die Beamten und Pensionisten ihre Bezüge am Anfang des Monats, die Normalbeschäftigten am Monatsende, gehen also bis zu ihrem Tod mit 1 verfügbarem Monatsgehalt weniger durchs Leben. Daraus ergeben sich folgende Forderungen : - Einbeziehung der Beamten in die Sozialversicherung - Abschaffung der “Beihilfe” ( und des damit beschftigten Verwaltungsapparates) - Umstellung des Auszahlungstermins der Beamtenbezüge auf Monatsende - Berechnung der Pensionen nach dem durchschnittlichen Einkommen über das Erwerbsleben - Angleichung des Niveaus von Renten und Pensionen in % des Einkommens

Dr. Günter Crecelius / 29.08.2022

Sie haben einen wesentlichen Grund für den Beamtenstatus vergessen: es ist bezüglich der Versorgung das Prinzip buy now, pay later. Für einen ‘normalen’ Arbeitnehmer werden in jedem Monat zuzüglich zum Lohn Arbeitgeber Beiträge für Renten-  und Krankenversicherung fällig. Die entfallen im Augenblick für den Beamten, werden erst im Ruhestand desselben fällig, s. o.. Für den Beamten selbst ist das unerheblich. Die Nettobezüge für einen Beamten und einen Angestellten in vergleichbarer Eingruppierung sind bis auf Kleinigkeiten (Zuschuß zur Krankenversicherung, u. U. Steuervorteile wegen des bei gleichem Nettoeinkommen höheren Bruttoeinkommen des Angestellten) gleich.

Rolf Mainz / 29.08.2022

Ihr Wort in Gottes Ohr. Allein mir fehlt der Glaube. Wenn irgendetwas in Deutschland Bestand bis zum Untergang haben wird, dann die Privilegien der Beamten. Wer sollte auch jene Bevorzugung abschaffen? Die Politiker, selbst beamtet, sicher nicht. Die komplette Abschaffung wäre auch gar nicht nötig, allerdings die Minimierung der Beamtenverhältnisse, ausgerichtet am tatsächlich Sinnvollen. Richter und Polizisten würde man sicher am ehesten den Beamtenstatus zugestehen, Lehrern bspw. hingegen nicht. Aber wie sieht die Realität aus? Berlin klagt besonders über Lehrermangel, schliesslich war dort zeitweise kein Beamtenstatus mit dem Lehreramt verbunden. Was geschieht? Es wird nicht etwa bundesweit auf angestellte Lehrerjobs umgestellt, nein, Berlin zieht einfach mit dem Beamtenstatus nach. Und wer einmal erlebt hat, wie leichtfertig zeitweise “verbeamtet” wurde, der kann nur den Kopf schütteln. Beispiel Telekom: heute noch sind etliche nachrangige Sachbearbeiter- und Sekretärinnenjobs mit Beamten besetzt, welche jenen Vorzug wegen “hoheitlicher Aufgaben” in der Vergangenheit erhielten. Schon das Programmieren einer IT-Anwendung, die deutschlandweit eingesetzt werden konnte, eignete sich bereits als Nachweis einer solchen “hoheitlichen Aufgabe”. Gleiches gilt für sämtlicher Ämter und (ehemalige) Staatsunternehmen. Und wer dann noch so leichtsinnig war und ist, das Nettogehalt von Beamten und Angestellten zu vergleichen, der kann nur noch ärgerlich werden - es sei denn, er ist eben Beamter, mit gesicherten Arbeitszeiten, faktisch unkündbar, über den Arbeitgeber privat(!) krankenversichert, mit sicherer Pension (beitragsfrei) sowie ohne Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung. Und zur Krönung dann die dauernde Unzufriedenheit jener Zeitgenossen, vergleichen sie sich doch gern mit dem Brutto(!)-Gehalt von Nicht-Beamten…

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