Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht die Impfplicht für rechtmäßig. Jetzt ist diesem Urteil durch die neuesten Einlassungen der Europäischen Arzneimittelbehörde die Grundlage entzogen. Die Impfpflicht war demnach nie geeignet, vulnerable Personen vor einer Infektion zu schützen. Die Fehlentscheidung darf daher keinen Bestand haben.
Am 27.04.2022 entschied Bundesverfassungsgericht, dass die Impflicht bei Covid-19 verfassungsgemäß sei, und wies gegen die Impfpflicht gerichtete Verfassungsbeschwerden zurück (siehe hier). Das Infektionsschutzgesetz verpflichtete damals die Beschäftigten des Gesundheitswesens und der Pflege, eine Covid-19-Impfung nachzuweisen, anderenfalls ein Tätigkeitsverbot angeordnet war. Für viele Betroffene bedeutete dies: sich beugen (mit möglichen Impffolgen) oder Arbeitsplatzverlust.
Tragender Grund der Entscheidung war folgender: Der Gesetzgeber habe den legitimen Zweck verfolgt, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen. Die Impfstoffe seien zu diesem Zweck geeignet und die Impfpflicht erforderlich und verhältnismäßig gewesen. Denn – so das Verfassungsgericht unter Berufung auf regierungseigene Behörden (RKI, PEI, Ständige Impfkommission) und einige Fachgesellschaften – die Impfstoffe würden nicht nur die geimpfte Person schützen, sondern gleichzeitig auch das Übertragungsrisiko vermindern und Drittschutz vermitteln.
Jetzt zeigt sich, was viele Kritiker schon (siehe zum Beispiel hier) immer gesagt haben: Die Entscheidung ist falsch. Aber – und das ist neu – sie ist nicht einfach nur falsch. Sie ist falsch, weil sich das Bundesverfassungsgericht von Parlament und Behörden auf diese Rolle hat schieben lassen und weil dem Gericht ein Versäumnis von historisch einmaliger Tragweite unterlaufen ist.
Amtlich bestätigt: Impfstoffe nicht zugelassen für den behaupteten Zweck Übertragungsschutz
Denn nun ist – soweit ersichtlich – erstmals amtlich ausdrücklich und öffentlich bestätigt worden: Die sogenannten Impfstoffe sind nie für die Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen worden.
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA teilte mit Schreiben vom 18.10.2023 an Abgeordnete des Europäischen Parlaments mit, daß „COVID-19-Impfstoffe nicht zugelassen sind, die Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern. Die Indikationen sind nur zum Schutz der geimpften Personen.“ Und weiter heißt es: „Die Bewertungsberichte der EMA über die Zulassung der Impfstoffe weisen auf das Fehlen von Daten zur Übertragbarkeit hin.“ Für weitergehende Informationen zu diesem Schreiben sei auf diesen Achgut-Artikel von Jesko Matthes verwiesen.
Diese Klarstellung hat Folgen für die Impfpflichtentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Denn damit steht fest: Die Impfpflicht war nie geeignet, vulnerable Personen vor einer Infektion zu schützen. Denn medizinische Mittel, die nicht zur Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen sind, können naturgemäß nicht im rechtlichen Sinne geeignet sein, um vor einer solchen Übertragung zu schützen.
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts fällt in sich zusammen
Natürlich ist es denkbar, dass rein faktisch ein Mittel einen Zweck ausfüllt, für den es nicht zugelassen ist. Die Rechtsordnung untersagt es aber, ein solches Mittel, das für einen Zweck nicht zugelassen ist, für diesen Zweck zu verwenden und verpflichtend zu machen. Somit fällt die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts in sich zusammen.
Was wusste das Bundesverfassungsgericht? Es hat fast den Eindruck, als wenn das Bundesverfassungsgericht gar nicht wusste, zu welchem Zweck die Impfstoffe zugelassen waren. Mehr als ein Dutzend Mal erwähnt das Gericht den Umstand der Impfstoffzulassungen. Aber nicht ein einziges Mal thematisiert es die Frage, für welchen Zweck die Zulassungen erfolgten. Das heißt: Um die grundsätzlichste aller Fragen „was ist das für ein Mittel, mit dem ein Zweck erreicht werden soll, und ist es zu diesem Zweck zugelassen?“ hat sich das Gericht schlicht nicht gekümmert.
Das Gericht hat nicht einmal die für die Prüfung der Zulassung zuständige Behörde (EMA) kontaktiert, um eine Information darüber einzuholen, welchem Zweck die Impfstoffe dienen und welche Daten dazu vorliegen. Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit ein unentschuldbares und in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte wohl einmaliges Versäumnis.
Dass die Zulassungen den Gesetzeszweck (Übertragungsschutz) gar nicht abdecken, hat – soweit ersichtlich – keine der im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angehörten Behörden und Sachverständigenorganisationen erwähnt. Keine? Doch eine kleine Gruppe unbeugsamer Kritiker, nämlich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zulassungsverfahren der Covid-19-Impfstoffe überhaupt nicht um den durch eine Impfung vermittelten Übertragungsschutz gegangen sei.
Diesen Hinweis wischt das Gericht jedoch mit der Bemerkung beiseite, dass andere Sachverständige übereinstimmend von einer Impfstoffwirksamkeit ausgegangen seien und insbesondere auch die regierungseigenen Institute (RKI und PEI) den besonderen Nutzen der Auffrischimpfung zur Reduzierung des Transmissionsrisikos hervorgehoben hätten. Auch hier wieder: Es hat das Gericht nicht interessiert, ob die Stoffe für diesen Zweck überhaupt zugelassen sind.
Bundesverfassungsgericht muss Impfpflicht-Entscheidung aufheben
Man sollte meinen, dass ein derartiges Versäumnis Richter zum Nachdenken bringt. Zumal mittlerweile auch die desastösen Auswirkungen der Impfung immer mehr zutage treten. Sogar die Regierung, nämlich der Bundesgesundheitsminister Lauterbach, teilte mit, dass zumindest eine von 10.000 Impfungen zu schweren Impfschäden führe. Judex non calculat – so heißt es, deswegen hier die Rechnung: circa 190 Millionen Spritzungen in Deutschland = 19.000 Opfer. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer dürfte eine sechsstellige Opferzahl realistischer sein.
Die als quasi nebenwirkungsfrei angepriesene Impfung also als Russisch Roulette. Man fragt sich, wie viele Opfer und wie viel Leid hätten verhindert werden können, wenn das Bundesverfassungsgericht sich die Mühe gemacht hätte, die geäußerten Bedenken ernst zu nehmen und direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen und /oder deren Berichte zu prüfen. Und das schon in den vorhergehenden Eilverfahren, die allesamt zu Lasten der Betroffenen entschieden wurden.
Die mindeste Konsequenz dieser historisch einmaligen Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Aufhebung derselbigen und Rehabilitierung und Wiedergutmachung bei den Opfern. Geht nicht, weil Verfahren abgeschlossen? Wer es möglich machen kann, dass ein nepalesischer Bergbauer 80 Millionen Deutsche zwingen kann, gravierende Einschränkungen bei Freiheit und Wohlstand dulden zu müssen (siehe hier,Rz. 78 ff), dem sollte auch insoweit etwas einfallen.
Der Leitsatz für eine wegweisende Entscheidung könnte wie folgt lauten: „Die Wiederaufnahme eines Verfahrens und die nachträgliche Stattgabe einer zuvor abgewiesenen Verfassungsbeschwerde ist von Amts wegen geboten, wenn Regierung und Sachverständige das Gericht über wesentliche Umstände falsch informierten oder im unklaren ließen und das Gericht leichtfertig deren Angaben vertraute, ohne berechtigten Hinweisen des Beschwerdeführers und/oder anderer angehörter Sachverständige nachzugehen.“ Das Vertrauen in die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts hat nicht nur, aber auch besonders durch die Corona-Entscheidungen stark gelitten. Es ist überfällig, neues Vertrauen aufzubauen.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
Als angehöriger der „vulnerablen“ Gruppe kann ich mich nicht daran erinnern, dass ich jemals gefragt wurde, ob ich mich nur noch von gespritzten und genmanipulierten Ärzten und Krankenschwestern behandeln lassen will. Auch wurde nie eine repräsentative Umfrage darüber gemacht. Ich habe es einfach nur satt, mich von einer grünen Negativauslese, die nichts, aber auch gar nichts auf die Reihe kriegt, bevormundet und zu meinem eigenen „Glück“ zwingen zu lassen. Nein, wir wollen nicht gespritzt, autolos, stromlos, eigenheimlos, fleischlos, CO2-los und in steriler Sicherheit verpackt besitzlos glücklich werden!
Ein Wunder ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Zweckentfremdung der 60 Mrd. gestoppt hat, ansonsten habe ich das Vertrauen in die Unabhaängigkeit der Gerichte etc. verloren und hoffe schon garnicht auf eine Umkehr in Sachen Corona, dazu waren zu viele involviert. So weit ich weiss, existiert die Impfpflicht in der Bundeswehr immer noch, wider besseres Wissen. Lernresistent und was sonst noch?
Danke für die Darstellung der Sachlage. Hat der Autor seine Anregung schon nach Karlsruhe übermittelt? Im Übrigen habe ich Bedenken wegen „weil dem Gericht ein Versäumnis von historisch einmaliger Tragweite unterlaufen ist.“. Das Klimaurteil ist m. E. ähnlich mangelhaft.
Ein guter Ansatz, der meine volle Zustimmung findet. Bei dieser Gelegenheit könnte das BVerfG auch gleich das Klimaschutz-Urteil mitkassieren, denn das steht auf ähnlich tönernen Füßen. Meine Befürchtung hingegen ist, daß es weiter mit Volldampf in Richtung Eisberg weitergeht, nur unterbrochen durch gemütliche Konsultationen beim Abendessen zwischen Ministern und Richtern. Ich möchte mich hier aber gerne irren.
SIE haben es gewußt, SIE haben die Bevölkerung die ganze Zeit belogen, SIE geben es zu, es ist offiziell. Ein vollkommen überraschendes dröhnendes Schweigen der Medien zu dieser Nachricht. Sie halten den Ball nicht nur flach, sondern nehmen ihn in altbewährter Tradition gleich ganz aus dem Spiel, es könnte ja doch sein, daß der ein oder andere ein bißchen ungehalten wird. Aber ich bin guten Mutes, daß die „Faktenchecker“ der Tagesshow gerade fieberhaft an einem 47-Seiten Artikel arbeiten, der in der google-Suche die ersten 1000 Treffer haben und an dessen Ende zweifelsfrei herauskommen wird, daß alle außer Karl Schwurbler sind, dank der umsichtigen Regierung alles gut und zwei und zwei gleich fünf ist.
Ein Justizirrtum? Kann gar nicht sein. Das BVG ist unfehlbar. Die Geschichte lehrt uns, deutsche Gerichte sind sein über hundert Jahren keine sichere Bank für Vernunft, Gerechtigkeit oder Sachverstand.
Die laut Bundesverfassungsgericht bestehende Klima-Schutzpflicht gegenüber in Nepal lebenden Bergbauern ist sensationell Ansgar Neuhof, danke für den Link! – Das Grundgesetz als Abwehrrecht gegen staatliche Willkür wird hier als weltweit gültig angesehen – es gilt nun für alle Erdenbürger. Das deutsche Recht schwingt sich auf zur Allzuständigkeit. Ein verblüffender Fall von verlorenem höchstrichterlichen Augenmaß.