Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht die Impfplicht für rechtmäßig. Jetzt ist diesem Urteil durch die neuesten Einlassungen der Europäischen Arzneimittelbehörde die Grundlage entzogen. Die Impfpflicht war demnach nie geeignet, vulnerable Personen vor einer Infektion zu schützen. Die Fehlentscheidung darf daher keinen Bestand haben.
Am 27.04.2022 entschied Bundesverfassungsgericht, dass die Impflicht bei Covid-19 verfassungsgemäß sei, und wies gegen die Impfpflicht gerichtete Verfassungsbeschwerden zurück (siehe hier). Das Infektionsschutzgesetz verpflichtete damals die Beschäftigten des Gesundheitswesens und der Pflege, eine Covid-19-Impfung nachzuweisen, anderenfalls ein Tätigkeitsverbot angeordnet war. Für viele Betroffene bedeutete dies: sich beugen (mit möglichen Impffolgen) oder Arbeitsplatzverlust.
Tragender Grund der Entscheidung war folgender: Der Gesetzgeber habe den legitimen Zweck verfolgt, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen. Die Impfstoffe seien zu diesem Zweck geeignet und die Impfpflicht erforderlich und verhältnismäßig gewesen. Denn – so das Verfassungsgericht unter Berufung auf regierungseigene Behörden (RKI, PEI, Ständige Impfkommission) und einige Fachgesellschaften – die Impfstoffe würden nicht nur die geimpfte Person schützen, sondern gleichzeitig auch das Übertragungsrisiko vermindern und Drittschutz vermitteln.
Jetzt zeigt sich, was viele Kritiker schon (siehe zum Beispiel hier) immer gesagt haben: Die Entscheidung ist falsch. Aber – und das ist neu – sie ist nicht einfach nur falsch. Sie ist falsch, weil sich das Bundesverfassungsgericht von Parlament und Behörden auf diese Rolle hat schieben lassen und weil dem Gericht ein Versäumnis von historisch einmaliger Tragweite unterlaufen ist.
Amtlich bestätigt: Impfstoffe nicht zugelassen für den behaupteten Zweck Übertragungsschutz
Denn nun ist – soweit ersichtlich – erstmals amtlich ausdrücklich und öffentlich bestätigt worden: Die sogenannten Impfstoffe sind nie für die Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen worden.
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA teilte mit Schreiben vom 18.10.2023 an Abgeordnete des Europäischen Parlaments mit, daß „COVID-19-Impfstoffe nicht zugelassen sind, die Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern. Die Indikationen sind nur zum Schutz der geimpften Personen.“ Und weiter heißt es: „Die Bewertungsberichte der EMA über die Zulassung der Impfstoffe weisen auf das Fehlen von Daten zur Übertragbarkeit hin.“ Für weitergehende Informationen zu diesem Schreiben sei auf diesen Achgut-Artikel von Jesko Matthes verwiesen.
Diese Klarstellung hat Folgen für die Impfpflichtentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Denn damit steht fest: Die Impfpflicht war nie geeignet, vulnerable Personen vor einer Infektion zu schützen. Denn medizinische Mittel, die nicht zur Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen sind, können naturgemäß nicht im rechtlichen Sinne geeignet sein, um vor einer solchen Übertragung zu schützen.
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts fällt in sich zusammen
Natürlich ist es denkbar, dass rein faktisch ein Mittel einen Zweck ausfüllt, für den es nicht zugelassen ist. Die Rechtsordnung untersagt es aber, ein solches Mittel, das für einen Zweck nicht zugelassen ist, für diesen Zweck zu verwenden und verpflichtend zu machen. Somit fällt die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts in sich zusammen.
Was wusste das Bundesverfassungsgericht? Es hat fast den Eindruck, als wenn das Bundesverfassungsgericht gar nicht wusste, zu welchem Zweck die Impfstoffe zugelassen waren. Mehr als ein Dutzend Mal erwähnt das Gericht den Umstand der Impfstoffzulassungen. Aber nicht ein einziges Mal thematisiert es die Frage, für welchen Zweck die Zulassungen erfolgten. Das heißt: Um die grundsätzlichste aller Fragen „was ist das für ein Mittel, mit dem ein Zweck erreicht werden soll, und ist es zu diesem Zweck zugelassen?“ hat sich das Gericht schlicht nicht gekümmert.
Das Gericht hat nicht einmal die für die Prüfung der Zulassung zuständige Behörde (EMA) kontaktiert, um eine Information darüber einzuholen, welchem Zweck die Impfstoffe dienen und welche Daten dazu vorliegen. Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit ein unentschuldbares und in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte wohl einmaliges Versäumnis.
Dass die Zulassungen den Gesetzeszweck (Übertragungsschutz) gar nicht abdecken, hat – soweit ersichtlich – keine der im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angehörten Behörden und Sachverständigenorganisationen erwähnt. Keine? Doch eine kleine Gruppe unbeugsamer Kritiker, nämlich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zulassungsverfahren der Covid-19-Impfstoffe überhaupt nicht um den durch eine Impfung vermittelten Übertragungsschutz gegangen sei.
Diesen Hinweis wischt das Gericht jedoch mit der Bemerkung beiseite, dass andere Sachverständige übereinstimmend von einer Impfstoffwirksamkeit ausgegangen seien und insbesondere auch die regierungseigenen Institute (RKI und PEI) den besonderen Nutzen der Auffrischimpfung zur Reduzierung des Transmissionsrisikos hervorgehoben hätten. Auch hier wieder: Es hat das Gericht nicht interessiert, ob die Stoffe für diesen Zweck überhaupt zugelassen sind.
Bundesverfassungsgericht muss Impfpflicht-Entscheidung aufheben
Man sollte meinen, dass ein derartiges Versäumnis Richter zum Nachdenken bringt. Zumal mittlerweile auch die desastösen Auswirkungen der Impfung immer mehr zutage treten. Sogar die Regierung, nämlich der Bundesgesundheitsminister Lauterbach, teilte mit, dass zumindest eine von 10.000 Impfungen zu schweren Impfschäden führe. Judex non calculat – so heißt es, deswegen hier die Rechnung: circa 190 Millionen Spritzungen in Deutschland = 19.000 Opfer. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer dürfte eine sechsstellige Opferzahl realistischer sein.
Die als quasi nebenwirkungsfrei angepriesene Impfung also als Russisch Roulette. Man fragt sich, wie viele Opfer und wie viel Leid hätten verhindert werden können, wenn das Bundesverfassungsgericht sich die Mühe gemacht hätte, die geäußerten Bedenken ernst zu nehmen und direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen und /oder deren Berichte zu prüfen. Und das schon in den vorhergehenden Eilverfahren, die allesamt zu Lasten der Betroffenen entschieden wurden.
Die mindeste Konsequenz dieser historisch einmaligen Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Aufhebung derselbigen und Rehabilitierung und Wiedergutmachung bei den Opfern. Geht nicht, weil Verfahren abgeschlossen? Wer es möglich machen kann, dass ein nepalesischer Bergbauer 80 Millionen Deutsche zwingen kann, gravierende Einschränkungen bei Freiheit und Wohlstand dulden zu müssen (siehe hier,Rz. 78 ff), dem sollte auch insoweit etwas einfallen.
Der Leitsatz für eine wegweisende Entscheidung könnte wie folgt lauten: „Die Wiederaufnahme eines Verfahrens und die nachträgliche Stattgabe einer zuvor abgewiesenen Verfassungsbeschwerde ist von Amts wegen geboten, wenn Regierung und Sachverständige das Gericht über wesentliche Umstände falsch informierten oder im unklaren ließen und das Gericht leichtfertig deren Angaben vertraute, ohne berechtigten Hinweisen des Beschwerdeführers und/oder anderer angehörter Sachverständige nachzugehen.“ Das Vertrauen in die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts hat nicht nur, aber auch besonders durch die Corona-Entscheidungen stark gelitten. Es ist überfällig, neues Vertrauen aufzubauen.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
@Lars Vierhoff / 27.11.2023 – aus welcher NGO oder Kahanes Sonderintelligenz-Team hat man Sie gerade entlassen? Definieren Sie mal „krachend gescheitert“….
Das Bundesverfassungs-Gericht würde mit einer Aufhebung der Impfpflicht-Entscheidung zugeben, daß es sich geirrt hat, – und nicht nur das! Es hat fahrlässig gegen GG Art. 1 verstoßen (… die Würde des Menschen war unantastbar …) und noch viel schlimmer: – gegen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ sowie gegen den „Nürnberger Kodex“ verstoßen! Ich glaube, eine Rücknahme des Urteils wird nicht passieren,- und das Gericht wird sich auch nicht entschuldigen! Das bräuchte ja MUT! Auf jeden Fall ist mein Vertrauen in dieses Gericht,- sowie insgesamt auch in die Justiz (Urteile gegen Ärzte) zerstört! Es wäre jedoch schon ein erster Schritt, wenn die Richter am BVerfG das Schreiben der EMA vom 18. Okt. 2023, (EMA/451828/2023) überhaupt zur Kenntnis nehmen würden! Sollten die Richter entgegen meinen Erwartungen die Impfpflicht-Entscheidung zurücknehmen, dann wäre der Weg für eine Corona-Aufarbeitung frei. (Strafverfolgung aller Personen, welche diesen Wahnsinn veranstaltet haben! – Gemäß Gunter Franks Buch – DAS STAATSVERBRECHEN, Warum die Corona-Krise erst dann endet, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen!)
Auch wenn natürlich NICHTS geschehen wird, ist es doch gut, die unsägliche Fehlentscheidung des korrumpierten Verfassungsgerichts in Erinnerung zu rufen. Die Menschenrechte der indigenen Bevölkerung zählen nichts, selbst die körperliche Unversehrtheit ist nicht mehr garantiert. Gleichzeitig sind es die Menschenrechte aller anderen Völker, die uns Indigenen nicht einmal mehr ein Siedlungsgebiet lässt. Grandioser kann ein Rechtsstaat kaum scheitern.
Aus dem System heraus ist kein Aufklärungswille der eigenen Verbrechen möglich, von Umkehr keine Spur, im Gegenteil das Regime geht nach wie vor repressiv gegen Kritiker vor, die diffamiert werden, aus dem Staatsdienst entlassen oder von den willigen Systemgerichten zu drastischen Strafen verurteilt werden. Beihilfe zum Mord und Raub müsste die Anklage für die Verantwortlichen lauten, die sich an den Verbrechen beteiligt haben, da gehören auch die Richter des Verfassungsgerichts mit auf die Anklagebank. Die wissen genau was Sie verbrochen haben und was Ihnen blüht, sollten Ihnen die Macht entgleiten. Das wird aber in absehbarer Zeit nicht geschehen. Von den Deutschen mit Ihrem Untertanengeist und Ihrer Kriecherei vor der Obrigkeit ist nichts zu erwarten, im Gegenteil die machen willig mit, und eine äußere Macht die uns befreit ist nicht in Sicht. In einer fernen Zukunft vielleicht wird man dies Corona Zeit wieder als Beispiel im Schulunterricht für Verbrechen gegen die Menschenrechte durchkauen, mit Stolpersteinen, Mahnmalen und geheuchelten Betroffenheitsgedenkstunden, nach dem Motto wehret den Anfängen. Es wird nichts nutzen. Die Menschheit lernt nichts aus der Geschichte, nur aus den eigenen Erfahrungen.
@Marc Munich: Wie Sie hoffe auch ich „Meta-technisch auf [die] baldige Wiederkunft des Herrn!“. Da der Durcheinanderwirbler (‚diabolos’) weiß, dass er nicht mehr viel Zeit hat, ehe er für zunächst tausend Jahre in den ‘abyssos‚ geworfen wird, dreht er in unserem Tagen besonders heftig auf, um so viele Menschen wie möglich mit sich in den Abgrund zu reißen. Wer dem entkommen will, braucht Jesus Christus. Sie, Marc Munich und noch ein paar Christen unter den Lesern, wissen das. Aber die anderen sollen es auch wissen. „Gott hat nur einen Gedanken, einen Willen, eine Meinung, ein Ziel: dass wir alle zu ihm kommen.“ (Hermann Bezzel, ab 1910 das, was heute ein bayerischer ev. Landesbischof ist) Der Weg zu GOTT, dem Vater, führt über Jesus Christus, einen anderen Weg gibt es nicht: Joh. 14,6 „Jesus spricht, Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater als nur durch mich.“ Ja, ich weiß, daran stößt sich nicht nur Claudia Roth…
@Lars Vierhoff: Uijuijui, „ACHGUT ist, wie die meisten alternativen Medien, so knallhart bei Corona gescheitert“. Wie wär’s mit ein paar Beispielen für die angeblich knallhart gescheiterte Achgut Corona-Berichterstattung? Die Belege für Ihre ‚wünsch-dir-was‘ Behauptung sollten aber von Ihnen selbst stammen und nicht dem ÖRR oder MS-Printmedien nachgebetet sein und schon gar nicht dem ‚politmedialen Komplex’! Ich habe einen ganzen Ordner voller Belege plus massenhaft digitale Dokumente und reihenweise Bücher im Regal, die beweisen, dass Sie Mist erzählen. Wie oft sind Sie modRNA gespritzt, sind Sie also ein GMO? Ohne behördliche Zulassung? Nach dem ersten oder dem zweiten Produktionsverfahren hergestellte Chargen?
„Was wusste das Bundesverfassungsgericht? Es hat fast den Eindruck, als wenn das Bundesverfassungsgericht gar nicht wusste, zu welchem Zweck die Impfstoffe zugelassen waren. Mehr als ein Dutzend Mal erwähnt das Gericht den Umstand der Impfstoffzulassungen. Aber nicht ein einziges Mal thematisiert es die Frage, für welchen Zweck die Zulassungen erfolgten. Das heißt: Um die grundsätzlichste aller Fragen “was ist das für ein Mittel, mit dem ein Zweck erreicht werden soll, und ist es zu diesem Zweck zugelassen?„ hat sich das Gericht schlicht nicht gekümmert.“
Vielleicht hat Angela Merkel bei einem Abendessen ihren Einfluss auf ihre Buddy’s von der Richterbank genommen? Und da soll mal einer sagen, dass die Gerichte nicht politisch entscheiden….