Vertreter der Ampel-Parteien haben ihre Vorschläge zu einer Reform des Wahlrechts vorgelegt. Nur böse Zungen werden von einer Verschlimmbesserung sprechen.
Im Alten Rom war der altehrwürdige Senat die wichtigste Institution, besonders in der Zeit der Republik. Seine Mitglieder, die Senatoren, waren durchweg bedeutende und im Reich allgemein anerkannte Männer. Unter Lucius Cornelius Sulla Felix, 79 v. Chr. nach Diktatur verreist, umfasste er 600 Mitglieder. Jahrzehnte später vergrößerte ihn Julius Cäsar auf 900 bis 1.000, bevor der erste römische Kaiser Augustus ihn wieder auf 600 stutzte, „um die Exklusivität zu erhöhen“, wie es heißt. Klasse statt Masse. Immerhin bestimmten diese Männer über das Schicksal eines Reiches, das zur Zeit des Augustus bereits mehr als dreieinhalb Millionen Quadratkilometer umfasste.
Die deutlich kleinere Bundesrepublik des Jahres 2022 n.Chr. leistet sich das nach der Volksrepublik China mit ihren etwa 3.000 Abgeordneten im Nationalen Volkskongress (bei 1,3 Milliarden Einwohnern) zweitgrößte Parlament weltweit; statt der ursprünglich vorgesehenen 598 Mitglieder umfasst es inzwischen 736, wobei die Quantität allgemein in reziprokem Verhältnis zur Qualität der Abgeordneten steht.
Der Bundestag, in den letzten Wahlperioden durch zahlreiche Überhang- und Ausgleichsmandate immer weiter angeschwollen, ist also viel zu groß, da ist man sich weitgehend einig. Aufgeblähte Fraktionen, Arbeitsgruppen und Ausschüsse erschweren die Abläufe und machen die parlamentarische Arbeit schwerfälliger. Dann muss die Platzfrage gelöst werden. Und nicht zuletzt sind da die Kosten. Abgeordnete und Mitarbeiter, die Verwaltung des Bundestags, die Öffentlichkeitsarbeit, Mieten und Dienstleistungen sowie sonstige Personalkosten für Beamte und Mitarbeiter kosten den deutschen Steuerzahler fast eine Milliarde Euro pro Jahr. Detailliert schildert das die NZZ in diesem lesenswerten Artikel.
Ersatzstimme, Listenstimme, Personenstimme
Wie die Tagesschau berichtet, sollen, um den Bundestag künftig deutlich zu verkleinern, einem Vorschlag aus den Ampelfraktionen zufolge die Überhangmandate und damit auch die Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Die 138 Mandate, die der Bundestag derzeit größer als vorgesehen ist, sind sämtlich Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese Überhangmandate entstehen dadurch, dass einzelne Parteien mehr Wahlkreise gewinnen, als es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht. Dafür erhalten die anderen Fraktionen dann Ausgleichsmandate, damit das Verhältnis wieder stimmt. Hier also muss der Hebel angesetzt werden.
Drei Abgeordnete der Ampelparteien – Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) – haben den Reformplan vorgestellt. Er soll schon heute zur Diskussion in die Wahlrechtskommission des Bundestags eingebracht werden. Falls das Gesetzgebungsverfahren bereits nach der Sommerpause startet, könnte die Reform bereits bei der kommenden Bundestagswahl zum Tragen kommen.
Wie soll das im Einzelnen funktionieren? Der SPIEGEL schreibt:
„Nach der Reform würde nicht mehr jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis nach Erststimmen siegt, sicher in den Bundestag einziehen. Eine weitere Neuerung in dem Vorschlag ist, eine Ersatzstimme einzuführen. Mit ihr sollen Wählerinnen und Wähler ihre Zweitpräferenz für einen Direktkandidaten ausdrücken. Das soll verhindern, dass es Wahlkreise gibt, die über keinen Abgeordneten im Bundestag verfügen.“
Der Grundsatz des Verhältniswahlrechts soll dabei gewahrt bleiben. Ebenso die personengebundene Komponente, bestimmte Kandidaten sollen weiter über eine Erststimme in den Bundestag gewählt werden können. Bei gleichzeitigem Wegfall der Überhangs- und Ausgleichsmandate muss also ein neuer Mechanismus greifen: über die neu einzuführende Ersatzstimme, wenn das Mandat nicht mehr an den nach Erststimmen erstplatzierten Wahlkreiskandidaten fallen kann. Gewinnt eine Partei nach dem Zweitstimmenanteil weniger Mandate als ihre Direktkandidaten Wahlkreise holen, muss der Kandidat, der den geringsten Stimmenanteil bekommen hat, auf sein Mandat verzichten. Weil die Wähler aber eine zweite Präferenz angeben können sollen, wird dann über diesen Weg ein anderer Kandidat ermittelt: Erststimmen und Ersatzstimmen werden addiert, der Kandidat mit der höchsten Zahl erhält das Mandat.
Vereinfachung sieht anders aus. Außerdem schwindet so der Einfluss der Bürger mittels Kandidaten mit Ecken und Kanten, die sich vielleicht nicht immer geschmeidig an die Parteilinie anpassen. Zudem sollen die Stimmen umbenannt werden, weil es wohl immer noch Leute gibt, die mit der Erststimme ihre präferierte Partei wählen („Grüne, die find‘ ich am besten!“) und mit der Zweitstimme die, die sie am Zweitbesten finden („SPD!“). Die Zweitstimme soll künftig Listenstimme genannt werden, die Erststimme Personenstimme. Missverständnisse dürften auch hier nicht ausgeschlossen sein.
Neues Ungemach dräut am Horizont
Zudem berichtet der Deutschlandfunk:
„Bei die (sic!) Bundestagswahl 2021 war es bei der Zahl von 299 Wahlkreisen geblieben. Aber es wurden erstmals Überhangmandate teilweise mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern verrechnet. Zudem wurden bis drei Überhangmandate einer Partei nicht ausgeglichen, weil die Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten überschritten wurde. Wie von Experten vor der Wahl prognostiziert, hatte diese Änderung des Wahlrechts nur eine geringe Auswirkung auf die Größe des Parlaments: Der Bundestag ist mit 736 so groß wie noch nie.
Nach Einschätzung des Wahlforschers Robert Vehrkamp ist das Anwachsen des Bundestages um 26 Abgeordnete auf das Wahlergebnis der CSU zurückzuführen. Diese habe 45 der 46 Direktmandate in Bayern gewonnen, nach dem Zweitstimmenanteil hätten ihr aber nur 34 Sitze zugestanden, so der Wissenschaftler der Bertelsmann Stiftung am 27. September 2021. Die CSU hat also elf Überhangmandate, von denen seien – wie von der Wahlrechtsänderung vorgesehen – drei nicht ausgeglichen worden. Die anderen acht Überhangmandate hätten aber zu 126 Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien geführt."
Die Zahl der Wahlkreise soll nun von 299 auf 280 verkleinert werden.
Sollten die Reformvorschläge umgesetzt werden, säßen am Ende weniger Wahlkreissieger im Parlament als bisher. Ob das dem Wählerwillen entspricht, ist die Frage. Schon jetzt fläzen sich zu viele Menschen in Abgeordnetensesseln, die ihre Privilegien einzig dem Listenplatz ihrer Partei verdanken. Eine Ricarda Lang, eine Emilia Fester oder ein Kevin Kühnert etwa, die keinen Beruf erlernt haben und im Leben kein Direktmandat erringen würden, sondern allein durch ihre hohen Positionen bei den Jusos bzw. in der Grünen Jugend parteiintern berücksichtigt werden müssen.
Die Ampel-Reformer halten die Schwächung der Direktwahl allerdings für vertretbar, wie die ZEIT berichtet:
„Vor Jahren haben fast ausschließlich Vertreter von Union und SPD darum konkurriert, alle anderen waren eh chancenlos. Der Sieger gewann oft mit mehr als 50 Prozent der Stimmen. Heute aber kriegen auch Kandidierende von Grünen, AfD, Linken oder FDP viele Erststimmen, was dazu führt, dass Wahlkreise "oftmals auch mit Ergebnissen von weit unter 30 Prozent gewonnen werden", wie es im FAZ-Gastbeitrag heißt. Anders gesagt: Weil die Sieger oft sowieso nur noch von einer Minderheit gewählt sind, sind sie gar nicht mehr die glasklaren Vertreter des örtlichen Volkswillens. Die Veränderung des Parteiensystems und die Ausdifferenzierung des Wahlverhaltens hat die Erststimme gewissermaßen bereits entwertet.“
Ohne Listenstimmen kann dann also kein Wahlkreissieger mehr ins Parlament, was das Wahlrecht auch formal noch stärker an den Parteien ausrichtet, wie die ZEIT schreibt. Ob das gut oder schlecht ist, ist die Frage. Darüber hinaus dräut neues Ungemach am Horizont. Schon berät eine Kommission über weitere Reformen wie eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre oder eine Verlängerung der Legislaturperiode.
Gibt es auch etwas Positives an der Reform? Eigentlich nur eines: Der Bundestag würde wieder verkleinert, einige unserer „Volksvertreter“ würden nicht wieder ins Parlament einziehen. Was allerdings zu verschmerzen wäre: Die meisten würden zweifellos von den Lücken, die sie im Plenarsaal hinterlassen, vollständig ersetzt.
Beitragsbild: Creative Commons CC0 Pixabay

BK Scholz hat heute eine Grundsatzrede im Bundestag gehalten. Von den 700 Abgeordneten waren gefühlt 120 bis 150 Abgeordnete im Plenarsaal. Was bedeutet das genau diese Zahl an Abgeordnete völlig ausreichen um wichtige Dinge über Deutschlands Zukunft, über Krieg oder Frieden, zu diskutieren und zu beschließen.
Ein Mehrheitswalrecht wäre wünschenswert, weil sich dann kein Parlamentarier verstecken könnte. Er müßte in seinem Wahlkreis klar kommunizieren warum und wieso er wie abgestimmt hat. Wenn das dem Plebs nicht gefällt, weil er vorher ganz anders geredet hat, dann ist er spätestens bei der nächsten Wahl der Dumme. Auch innerparteilich gäbe es einen wirklichen Wettbewerb um die Nominierung. Soll mir keiner damit kommen, daß das ungerecht wäre. Demokratie ist auch immer die Diktatur der Mehrheit, bei einem reinen Verhältniskeitswahlrecht wäre es genauso. Der eine Seite hat 49% und der andere 51%, wer bestimmt?
Weniger Abgeordnete, weniger Demokratie. Dem ersten stimme ich auf jeden Fall zu, allerdings um ein Weniger an Demokratie zu verzeichnen muß erstmal überhaupt eine Demokratie vorhanden sein. Und zu einer Demokratie gehört grundsätzlich ein funktionierender rechtsstaat. Wer sich mal die Mühe macht, und den Beschluß des BVerfG vom 27.04.2022 , 1 BvR 2649/21, zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht durchliest, der kann nur zur Erkenntnis kommen, daß hierzulande allenfalls von einer Scheindemokratie die Rede sein kann. Erträgliche Verhältnisse für den gemeinen Bürger wurden in der Vergangenheit nicht durch Wahlen sondern meist auf „rustikale Art“ hergestellt : Stichwort Frankreich, anno 1789.
Vielleicht sollte man den Reichstag mal für undemokratische Aktionen sperren! Wäre wahrscheinlich nicht mehr viel los im hohen Haus – ergo abreißen! MfG
Die könnten ja mal auf die Idee kommen, die 299 Zweitstimmenplätze mit der Wahlbeteiligung zu verrechnen. Die Direktmandate werden vergeben, wie sie kommen und Zweitstimmenmandate werden entsprechend der Wahlbeteiligung (bei den Zweitstimmen) mit Bezugsgröße 95% (100% sind illusorisch) reduziert. Mann könnte über eine solche Lösung auch für die Direktmandate nachdenken – nur halte ich es aus humanistischen Gründen nicht für vertretbar, einem „Gewinner“ ein Bein (oder mehr?) zu amputieren, damit er dann entsprechend der Wahlbeteiligung in den Bundestag einziehen kann. ;)
Und am Ende kommt dann eben heraus, was herauskommt…
Aber damit würde dann die Wahlbeteiligung endgültig einbrechen und damit viele der durch den Steuerzahler alimentierten „Stellen“ für treue Parteisoldaten wegfallen – man wird das also zu verhindern wissen…
„Demokratie“, die darauf angewiesen ist, organisiert und reglementiert zu werden, ist keine Demokratie.
Weniger Abgeordnete ist in jedem Fall eine Kostenersparnis und damit positiv. Die These, dass der Vorschlag weniger Demokratie zur Folge hat, dürfte strittig sein: Bereits heute – bei 736 Abgeordnete – empfinden wohl ca. ein Drittel der Bürger unsere Demokratie als Scheindemokratie (ob die Umfrage zutrifft, kann ich nicht garantieren, ich habe diese nicht selbst gefälscht). In NRW wird wohl eine Regierung gebildet werden, die ihr Mandat von weniger als 50% der Wahlberechtigten mittelbar herleiten wird. In NRW bildeten die Nichtwähler, die AfD-Wähler und die Wähler der Gedöns-Parteien (positiv: Reduzierung der Wahlkampfkostenerstattung für die „Etablierten“) die Mehrheit. Das ist natürlich rechtens und notwendig, Ist das aber wirklich Demokratie?
Ach ja: In Thüringen regiert ein Ministerpräsident, der in einer demokratischen Wahl abgewählt wurde und der nicht wie versprochen nach einem Jahr aus dem Amt ausgeschieden ist. Der in einer demokratischen Wahl zuvor gewählte lupenreine Demokrat musste auf Druck der Generalsekretärin des ZK – äh, sorry, mein Irrtum – der Bundeskanzlerin zugunsten des Sozialisten zurücktreten. Fanden die Leitmedien irre gut ….
Ich nicht, aber was weiß ich schon …