Mein Taschenrechner bestätigt : 299 x 2 = 598 ist. Also 299 Direktmandate und insgesamt 598 Abgeordnete? Wieso nicht mit der Erststimme den direkten abgeordneten wählen, die restlichen 299 Mitglieder des Parlaments werden anhand der Zweitstimme gewählt.
Man könnte natürlich mal etwas völlig neues wagen. Es gibt nur noch eine Stimme die ein Wähler abzugeben hat und die kann er nur noch einer Partei seiner Wahl geben, so wie es z.B. bei der Europawahl der Fall ist. Der Bundestag hat nun maximal so viele Sitze wie es Wahlkreise gibt, also maximal 299, allerdings dürfen die Sitze nur bis zur Höhe der Wahlbeteiligung besetzt werden. Sollten also tatsächlich 80% zur Wahl gehen, dürfen 80% der Sitze besetzt werden. Das könnte Politiker ggf. dazu motivieren Politik für das Volk zu machen und der Politikerverdrossenheit entgegen wirken. Je eher die Leute durch das Wirken der Politiker bestärkt werden, dass ihre Stimme etwas bewirken kann, desto eher gehen sie auch wählen. Aber niemals werden sich Politiker auf ein solche Wahlrecht einlassen, es lebt sich ja viel besser so, wie die Made im Speck
Worüber Genossen schon immer gelacht haben: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Was soll sein? Die unfähigsten sind an der Spitze angekommen… Peter Prinzip. Michel & Micheline finden das doch geil und dann MSM Verblödung dazu…. u. U. noch ein Bierchen oder 2…. passt doch. Wird wie immer blöd wenn dann nix mehr geht, also die Reale Welt im Zimmer steht….
An der geplanten Reform kann man die Zielrichtung sehen. Am besten nur über Listen zu wählen.. dann haben die Parteien mehr Möglichkeiten zu kungeln, wen sie ins Parlament haben wollen und wen nicht. Der einzelne Kandidat, der in seinem Wahlkreis beliebt ist, geht dann leer aus. Wenn man wenigstens noch die Chupze hätte, bei diesem Listenwahlverwahren zu sagen, dass ein Kandidat, der über Liste in den Bundestag eingerückt ist maximal 2 oder 3 Wahlperioden in den Bundestag einrücken darf und dann ausscheidet, dann wäre dem BerufsPolitikertum ein gewisser Riegel vorgeschoben. Ansonsten finde ich es nicht richtig, dass direkt gewählte Kandidaten bei dem neuen System möglicherweise leer ausgehen.
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