” nur die Zweitstimmen für die Stärke der Parteien im Bundestag ausschlaggebend sein” - Ist klar - weg vom seinen Wahlkreis-Wählern verantwortlichen Abgeordneten hin zur Partei-Listen-Republik, die noch mehr unfähige Parteikarrieristen ins Parlament spült, als schon jetzt dort Unsinn erzählen und verzapfen. Damit wird die Teilnahme an einer Wahl eher “unattraktiv” für den Wähler. Sollen sie doch gleich nach den Ergebnissen der Demoskopen ihren Parteiklüngel ausgucken, ändert am Ergebnis nichts, spart aber wenigstens Kosten.
Ist für mich schon immer klar. Nur Direktmandate. Alles Andere ist der Demokratie abträglich und widerspricht dem Grundgesetz.
H EVERSHEIM / 16.01.2023 Warum den Platz auf der Landesliste nicht durch die Anzahl der Erststimmen, die ein Kandidat in seinem Wahlkreis erhalten hat, bestimmen lassen. Jene Kandidaten, die die meisten ErstStimmen in ihrem Wahlreis erhalten haben, aber nicht genug, um das Direktmandat zu erhalten, bekommen Plätze auf der Landesliste. Die Anzahl der ErstStimmen bestimmt die Rangfolge auf der Landesliste. So bestimmt nicht ein Parteifunktionär, wer ein Listenmandat erhält.
R. Huber / 16.01.2023 Wer ein Mandat durch die Landesliste bekommt, wird durch die Anzahl der ErstStimmen, die der Kandidat in seinem Wahlkreis erhält, bestimmt. Also jene Kandidaten, die die meisten ErstStimmen bekommen haben, bekommen ein Listenmandat. Sofern er nicht die meisten ErstStimmen in seinem Wahlkreis erhalten hat; dann erhält er ja ein Direktmandat. Die Anzahl der Listenmandate darf nicht die Anzahl der Direktmandate überschreiten.
Für mich werden alle Wahlkreismandate(Direktmandate) durch die Erststimme bestimmt. Wer auf die Landesliste kommt, wird durch die Erststimme bestimmt. Welcher Listenkandidat einer Partei die meisten Erststimmen bekommen hat, aber nicht die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhalten hat, kommt auf die Landesliste seiner Partei. So bestimmt nicht ein Parteifunktionär, wer ein Listenmandat erhält, sondern der Wähler. Zwischen Mandat und die Wahlberechtigten darf sich keine Institution schieben. So lohnt es sich für einen Kandidaten, sich um die Erststimmen zu bewerben. So haben die Wahlberechtigten eines jeden Wahlkreises die Macht, mit ihrer Stimme dem Mandat eine Bedeutung zu geben. Die Anzahl der Zweitstimmen bestimmt, wieviel eine Partei Mandate(Listenmandat) erhält. Wenn die Anzahl der Direktmandate einer Partei höher ist, als ihr durch die Zweitstimmen auf den Landeslisten zusteht, muss sie auf die DirektMandate mit den wenigsten Erststimmen verzichten. Aber diese Mandate haben Vorrang, wenn ein Abgeordneter sein Mandat abgibt, nachzufolgen.
Das Mehrheitswahlsystem hat einen entscheidenden Haken: The Winner takes it all!.......Daher ist eine Kombination aus Mehrheiswahlsytem und Verhältniswahlsystem nicht schlecht. Wenn es also 299 Wahlkreise gibt, dann ziehen natürlich auch 299 direkt gewählte Abgeordnete ins Parlament. Nun kann man überlegen, wie stark man das Verhältniswahlrecht gewichten will, bzw, wieviele Abgeordnete maximal im Parlament sitzen sollen. Sagen wir, das Parlament soll exakt 598 Abgeordnete haben. Dann würden auch exakt 299 Abgeordnete über das Verhältniswahlrecht ins Parlament kommen. Überhangmandate und Ausgleichsmandate würden entfallen. War das nicht früher so nicht angedacht worden? ......Man könnte natürlich nur das Mehrheitswahlsystem nehmen, dann müsste man nur 598 Waklkreise nehmen, um das “The Winner takes it all” Problem zu reduzieren.
Da eh alles koaliert bis das gewünschte Ergebnis erzielt ist. Bis auf die eine Partei die unerwünscht ist. Sind Wahlen in diesem Land überflüssig. Es gewinnt immer die Einheitspartei Cduspdfdpdielinke und nicht zu vergessen die Grünen. Da reichen immer 12 Prozent um an der Macht zu bleiben. Das ist genau so viel Demokratie wie in der DDR. Hoffentlich dauert es nicht wieder 40 Jahre.
„Warum nicht alle Abgeordneten direkt wählen lassen? 299 Parlamentarier aus 299 Wahlkreisen,...“ Eben gerade darum nicht, damit die Macht der hauptamtlichen Parteivorstände über die Listenplätze gesichert wird. Das bisherige Prinzip, Primat der Direktmandate, also Wählerwille, wenn auch abgeschwächt, da ja auch die Direktkandidaten von den Parteien aufgestellt werden, wird ausgehebelt zugunsten der Listenplätze, die sich die Großkopferten der Landesvorstände sichern. Ich fürchte aber, dass sogar die AfD für die Wahlrechtsänderung stimmen wird, hat sie doch 2017 ganze drei und 2021 16 Direktmandate nur in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt geholt. Alle übrigen Abgeordneten haben es leider nur über die Landeslisten in den Bundestag geschafft. Würde von der Regierung durch Mehrheitswahlrecht mehr der Wählerwille respektiert, könnte man sogar die intransparente Zusammenstellung der Wahlkreise beenden, die Wahlkreise identisch mit Landkreisen bzw. Stadtbezirken festlegen und hätte zwar mehr Direktmandate, aber immer noch einen kleineren Bundestag, als den durch die Überhang- und Ausgleichsmandate künstlich aufgeblähten.
Ach was verfassungswidrig. Merkel hat die Verfassung mehrfach gebrochen und blieb an der Macht. Atomausstieg Migrationspakt. Kemmerich. Es hat keine Konsequenzen wenn die Regierung die Verfassung missachtet. Von wegen Gewaltenteilung! Das ist Deutschland, heute so geworden und der EU Verein genauso ein totalitärer Haufen.
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