Manuel Freund, Gastautor / 06.08.2020 / 06:28 / Foto: Apollo news / 109 / Seite ausdrucken

Wahlrecht ab 16? Die Sicht eines 17-Jährigen

Vor 50 Jahren, am 31. Juli 1970, trat eine Grundgesetzänderung in Kraft, die das Mindestalter sowohl für das aktive als auch das passive Wahlrecht auf 18 festsetzte. Der damalige Bundeskanzler Willy Brandt hatte dieses Ziel beim Wahlkampf unter dem Titel „Mehr Demokratie wagen“ beworben. Inzwischen ist das Wahlalter 18 für uns üblich. Einige Bundesländer haben das aktive Wahlrecht bei den Landtagswahlen bereits auf 16 gesenkt. Auch über eine Senkung des Wahlalters auf Bundesebene wird seit langem diskutiert.

Nun gab es jedoch den ersten wirklich großen Vorstoß in diesem Punkt. Die Familien- und Jugendministerin Franziska Giffey bezieht nun ganz klar Stellung. Sie sagte: „Ich bin überzeugt davon, dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen. Wir sollten ihnen diese Möglichkeit geben.“ Franziska Giffey möchte nun sowohl das aktive als auch – und das ist ziemlich ungewöhnlich – das passive Wahlrecht auf 16 senken. Dies würde bedeuten, dass 16-Jährige nicht nur wählen dürfen, sondern auch dazu befugt sind, sich aufstellen und wählen zu lassen.

Profitieren würden von der Änderung nach aktuellen Schätzungen vor allem die Grünen. CDU und SPD bekommen vor allem bei den Älteren ihre Stimmen. Die Grünen, die FDP, die SPD und die Linke sind dafür und die CDU und die AfD sind gegen die Absenkung des Wahlalters. Der SPD muss ich in diesem Punkt tatsächlich ausnahmsweise mal ein extrem starkes Rückgrat zusprechen, denn wer eine Grundgesetzänderung fordert, die einen selbst Prozente kosten würde, der will entweder wieder junge Wähler gewinnen oder er handelt wirklich aus Überzeugung.

Mit 14 hielt ich mich auch für reif

Doch was denken eigentlich Jugendliche, die theoretisch von dieser Regelung betroffen wären? Ich muss zugeben, als ich 14 war, wollte ich auch das Wahlalter senken, natürlich damals nicht auf 16, sondern auf 14 Jahre. Die Begründung dafür war eigentlich recht simpel: Wenn ich in der Lage bin, mir eine fundierte politische Meinung zu bilden (und das war ich damals aus meiner Sicht natürlich), dann ist es doch unfair, dass ich politisch weniger Entscheidungsgewalt habe, obwohl ich genauso Mitglied dieser Gesellschaft bin wie alle Volljährigen. Heute, muss ich sagen, sehe ich das Ganze ein wenig anders.
Ich bin durchaus weiterhin der Meinung, dass es viele Argumente dafür gibt, das Wahlalter zu senken, es gibt durchaus Jugendliche, die sich politisch sehr interessieren und bilden.

Vor allem in Zeiten des Internets ist es auch im jungen Alter nicht unüblich, dass sich bereits einige politische Meinungen bilden können. Außerdem ist es aktuell so, dass die Interessen von Minderjährigen bei den Wahlen kein bisschen berücksichtigt werden. Ria Schröder (Vorsitzende der JuLis) redet von einem „ganz großen Mangel in der Generationengerechtigkeit der politischen Entscheidungen“.

Nun gibt es jedoch auch viele Gründe, warum es nicht wirklich sinnvoll ist, das Mindestwahlalter auf 16 zu senken. Man muss bedenken, wenn man das Wahlalter senkt, dann dürfen nicht nur die 16- und 17-Jährigen wählen, die tatsächlich schon vernünftig genug für solch eine Entscheidung sind, dann dürfen auch Jugendliche wählen, die außer Computerspielen nicht viel im Kopf haben. Ein gewisser Reifegrad sollte eigentlich vorhanden sein, wenn man mitentscheiden soll, wer Deutschland die nächsten vier Jahre regiert. Und wenn man bedenkt, dass die Partei „Die Partei“ bei den Jugendwahlen nicht selten ohne Probleme über die 5-Prozent-Hürde kommt, dann bestätigt sich dieser Eindruck.

Mehr als gegen den Klimawandel zu sein

Zudem sind Jugendliche im Schnitt auch einfach politisch ungebildeter als Volljährige. Dies liegt zum einen daran, dass in dem Alter einfach noch wenig Lebenserfahrung vorliegt und zum anderen daran, dass die meisten Jugendlichen einfach keinen Bock haben, sich politisch zu informieren.

Jetzt könnte man natürlich sagen, dass Fridays for Future doch das beste Beispiel dafür sei, dass Jugendliche sich heutzutage eben doch zu einem großen Teil für Politik interessieren. Dazu sei jedoch gesagt, dass zu Schulschwänzer-Demos gehen, nicht unbedingt eine fundierte politische Meinung impliziert. Nur ein kleiner Teil der deutschen Jugendlichen geht auf FFF-Demos, davon ist nur ein kleiner Teil wirklich am Thema interessiert und davon hat dann nochmal nur ein kleiner Teil auch Ahnung von anderen politischen Themen als Klimawandel und Umweltpolitik.

Auch wenn viele das nicht glauben mögen, aber zu einer fundierten politischen Meinung gehört mehr, als gegen den Klimawandel zu sein. Jugendliche sind außerdem oft leichter beeinflussbar als Volljährige. Es ist möglich, dass die Eltern dem unwissenden Jugendlichen eine politische Meinung einreden oder aufzwingen. Dieser Umstand wird bei Jugendlichen noch verstärkt, da man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres häufig noch sehr abhängig von den Eltern ist. Neben den Eltern können aber auch Schule, Freunde und Medien leicht Einfluss auf die politische Meinung eines naiven Jugendlichen haben. Diese Gefahr wird man nie komplett ausmerzen, aber man kann diese Chance reduzieren, indem man das Wahlalter bei 18 belässt.

18 ist das Alter, ab dem man volljährig ist. Man ist vollkommen strafmündig, darf Kaufverträge abschließen und muss sich nichts mehr von seinen Eltern vorschreiben lassen. Man könnte also sagen, die Person ist ab diesem Zeitpunkt gänzlich mündig. Daher wurde auch das Wahlalter auf dieses Alter gesetzt. Auch wenn eine einzelne Stimme bei einer Wahl selten etwas ändert, so erfordert die politische Mitbestimmung definitiv einen Reifegrad, den selbst viele 18-Jährige noch nicht erreicht haben.

 

Manuel Freund, Jahrgang 2002, lebt in Hamburg und schreibt für Apollo-News, wo dieser Beitrag zuerst erschienen ist.

Foto: Apollo news

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Christian Rapp / 06.08.2020

“Ich bin überzeugt davon, dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen.” Bundesfamilien- und Jugendministerin Franziska Giffey (SPD). Wer so verantwortlich ist, für den müsste dann auch das Erwachsenenstrafrecht gelten.

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