Im Saarland lehnte der Landeswahlausschuss die Liste der Grünen ab, meldet zeit.de. Der Landeswahlausschuss im Saarland habe die Nicht-Zulassung der Landesliste am Freitag damit begründet, dass Delegierte bei der Aufstellungsversammlung zur Liste ausgeschlossen worden seien. Dies wäre ein schwerer Fehler gewesen und verletze das Demokratieprinzip.
Hintergrund sei ein schwerer Streit in der Landespartei um die Aufstellung der Liste. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden. Ein Schiedsgericht hatte die Wahl dieser Liste danach aber für ungültig erklärt, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hätten. Zudem habe es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei erkannt.
Vor dem zweiten Anlauf der Listenwahl habe das Bundesschiedsgericht der Grünen dann 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis ausgeschlossen. Der Grund: Das Parteigericht hätte bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die daraufhin am 17. Juli aufgestellte Liste mit Jeanne Dillschneider an der Spitze habe der Landeswahlausschuss nun nicht zugelassen. Nach dem Ausschluss hätten sich mehrere Delegierte der Grünen aus dem Verband Saarlouis mit Einwänden gegen die Listen-Aufstellung an die Landeswahlleitung gewandt und um eine «intensive Prüfung» gebeten.