Es ist nicht ganz neu, dass innerhalb des politischen Personals im Umfeld der Brandmauerparteien darüber nachgedacht wird, wie sich ein allzu starkes Wählervotum für die AfD aushebeln lässt. Insbesondere in jenen Kreisen, die die AfD eigentlich am liebsten verbieten würden, aber erkennen, dass sie derzeit noch an rechtsstaatlichen Hürden scheitern, wird nach einem Verbots-Äquivalent gesucht. Da liegen Überlegungen nahe, durch den Entzug des passiven Wahlrechts zu verhindern, dass wichtige AfD-Politiker gar nicht erst zur Wahl antreten dürfen. Bei den Bürgermeisterwahlen in Rheinland-Pfalz und NRW wurde diese Idee beispielsweise an den AfD-Kandidaten in Ludwigshafen und Lage auch schon einmal in der Praxis getestet.
Doch bei Landtags- und Bundestagswahlen ist das mit dem Wahlrechtsentzug etwas schwieriger, als bei Bürgermeisterkandidaten. Reichte bei letzteren ein Verdacht und ein Beschluss des lokalen Wahlausschusses, so muss es bei Parlamentariern schon ein Gerichtsurteil sein. Und darum, wie man das leichter erreichen kann, hat sich das Bundesjustizministerium gekümmert. Auf der Startseite des Ministeriums (Stand 9. Januar 2026) sieht jeder Leser zuerst – quasi als Neujahrsgruß – die Meldung über einen Gesetzesentwurf:
„Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Es wurde ein neuer Gesetzentwurf zur Verschärfung des Strafrechts vorgelegt. Ziel ist es, Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, besser zu schützen – von Rettungskräften und medizinischem Personal bis hin zu kommunalen Mandatsträgern. Unter anderem sind spürbar höhere Mindeststrafen bei tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte vorgesehen, um die Widerstandsfähigkeit unserer demokratischen Ordnung insgesamt zu stärken.“
Keine Überraschung
Nun weiß jeder, dass das Problem nicht fehlende Gesetzesverschärfungen sind, sondern die fehlende konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze, insbesondere gegenüber Tätern aus den bei solchen Gewalttaten überproportional vertretenen Migrantengruppen. Aber darum geht es jetzt gar nicht. Im Windschatten des wohlklingenden Versprechens, Rettungskräfte und medizinisches Personal „besser zu schützen“, indem die Strafen für Angriffe auf sie erhöht werden, versteckt sich in diesem angestrebten Gesetz noch eine ganz andere Regelung.
„Außerdem sollen Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe die Aberkennung des passiven Wahlrechts aussprechen können. Täterinnen und Täter können damit bis zu fünf Jahre lang ihr Recht verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.“
Auch wenn dieser Gesetzesentwurf vom Ministerium am vorletzten Tag des letzten Jahres, also in einer Zeit, in der Nachrichten leicht untergehen, verbreitet wurde, ist all das wenig überraschend. Bereits im Koalitionsvertrag findet sich dieses Vorhaben, wenn auch noch in etwas anderer Form:
„Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung.“ Gleichzeitig soll der Tatbestand der Volksverhetzung verschärft werden, was logischerweise auch mehr Verurteilungen mit sich brächte. Wer dachte da nicht an ein Instrument um AfD-Politiker wie beispielsweise den bereits wegen Volksverhetzung verurteilten Björn Höcke künftig an der Teilnahme an einer Wahl zu hindern.
Die Folgen der Kurswechsel-Verweigerung
Und – so verachtenswert das ist, was man sich landläufig unter „Volksverhetzung“ vorstellt, im neuen Deutschland reicht bekanntlich schon die Verwendung der drei Worte „Alles für Deutschland“, um deswegen verurteilt zu werden. Künftig soll der Wahlrechtsentzug nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin bereits nach der ersten Verurteilung wegen dieses Delikts zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung möglich sein.
Was daraus werden kann, ist angesichts des Wahljahres 2026 leicht vorstellbar. Insbesondere bei den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern droht ein AfD-Wahlergebnis, das ein Regieren gegen sie praktisch unmöglich macht. Und es sieht kaum danach aus, dass die Brandmauerparteien willens und in der Lage sind, jetzt plötzlich tatsächlich das zu tun, was sie seit vielen Jahren folgenlos ankündigen, nämlich in die offene politisch-inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD einzutreten.
Die ist eigentlich schon seit etlichen Jahren dringend nötig. Doch die Brandmauerparteien können oder wollen partout nicht anerkennen, dass einige Kernelemente ihrer Politik der letzten Jahre, wie die ruinöse Energiewende oder die wirtschaftlich wie gesellschaftlich nicht zu bewältigende kulturfremde Massenzuwanderung in die Sozialsysteme, von einer deutlichen Mehrheit der Bürger abgelehnt werden. Aber genau das träte bei einer offenen politischen Auseinandersetzung über Inhalte zu Tage.
In einer gut funktionierenden Demokratie würde dies dazu führen, dass etablierte Parteien aus diesem Grund einen Kurswechsel vornehmen, um aufkommende populistische Konkurrenz auszubremsen, so wie es den dänischen Sozialdemokraten vor einigen Jahren gelungen ist. Doch in Deutschland hat sich der Alle-außer-AfD-Parteienverbund lieber dafür entschieden, das Spielfeld für politischen Streit durch die sogenannte Brandmauer zu teilen.
Einladung zur Anzeige
Die Bürger werden so gezwungen, sich für eine Seite der Brandmauer zu entscheiden. Und angesichts der immer spürbareren negativen Folgen des politischen Kurses der letzten Bundesregierungen sind nun immer mehr Menschen bereit, die AfD zu wählen. Sie ist gegenwärtig umfragestärkste Partei in ganz Deutschland. Und für die Brandmauerwächter gibt es nur wenig Hoffnung, diese Tendenz auf gewohntem Wege umzukehren.
Etliche der Polit-Funktionäre aus verschiedenen Parteien und ihren Vorfeldorganisationen fordern deshalb bekanntlich ein AfD-Verbot. Aber das ist schwer. Das demokratische Regelwerk der alten Bundesrepublik bremst die Umsetzung von Parteiverbots-Phantasien (noch?) wirksam aus. Deshalb gibt es schon seit Jahren unter den Verbotsliebhabern die Idee, die Stimmabgabe für die AfD durch den Entzug des passiven Wahlrechts für einige wichtige Kandidaten zu erschweren bzw. zu entwerten.
Wenn also dieser Weg demnächst in einem neuen Gesetz erleichtert wird, dürfte das für viele Anti-AfD-Engagierte eine Einladung sein, Volksverhetzungs-Anzeigen gegen AfD-Kandidaten zu stellen. Es gibt zudem genügend staatlich geförderte Meldestellen, die einem dabei helfen. Und bei einer großen Anzeigewelle - so könnte das Kalkül sein - kommen sicherlich auch ein paar Verurteilungen heraus, inklusive Wahlrechtsentzug. Darüber, wie realistisch es ist, dass sich die Mandatsverteilung in den Landesparlamenten von Magdeburg und Schwerin auf diese Weise beeinflussen lässt, will ich gar nicht spekulieren.
Immerhin muss erst das Gesetz beschlossen sein, dann müssen die Ermittlungsverfahren bearbeitet, Anklage erhoben, der Prozess geführt und geurteilt werden. Und bei einer Berufung gibt es dann immer noch kein rechtskräftiges Urteil. Das spricht nicht dafür, dass man vor den Wahlen wirklich vielen AfD-Kandidaten das passive Wahlrecht auf diesem Weg entziehen kann. Aber das wird Aktivisten nicht davon abhalten, es zu versuchen.
„Der Schuss dürfte nach hinten losgehen“
Und im parlamentarischen Verfahren wird genau darüber in den den nächsten Wochen sicher heftig genau darüber debattiert, denn das Thema lässt sich auf Dauer nicht vom wohlklingenden Schutz von Rettungskräften überdecken. Und diese Debatte dürfte nach Lage der Dinge wohl eher der AfD nutzen als schaden. Das erkennen auch manche, die jedweder Nähe zur AfD völlig unverdächtig sind, wie der Jurist und rechtspolitische Korrespondent Dr. Christian Rath, der in der taz kommentierte:
„Der Zeitpunkt legt aber nahe, dass es um eine Maßnahme geht, die vor allem auf AfD-Politiker:innen zielt, also auf Vertreter:innen der stärksten Oppositionspartei. Der Schuss dürfte nach hinten losgehen und eher das Ansehen und das Vertrauen in das demokratische System weiter schwächen. Eingriffe in den demokratischen Wettbewerb sind immer heikel, vor allem aber, wenn sie typischerweise Oppositionspolitiker:innen treffen.“
Ja, da hat der Herr Rath recht. Für die Brandmauer-Parteien dürfte der Schuss nach hinten losgehen. Stattdessen hatte sich Christian Rath allerdings schon vor zwei Jahren Gedanken darüber gemacht, wie über AfD-regierte Bundesländer der sogenannte Bundeszwang verhängt werden könnte. Ich hatte darüber Anfang April 2024 hier auf Achgut unter dem Titel Droht eine Landesregierungs-Entmachtung nach AfD-Sieg? einen Beitrag geschrieben, den ich hier der Einfachheit halber noch einmal komplett dokumentiere:
„Viele Verfechter der zusehends erfolglosen Appelle zur Ab- und Ausgrenzung der AfD fragen sich nun: Gibt es noch eine Möglichkeit, die AfD am Regieren zu hindern?
Dieser Frage haben sich in letzter Zeit einige Juristen gewidmet. Und auch wenn es jetzt noch unvorstellbar erscheint – wie so vieles, was wir in den letzten Jahren erlebt haben –, man sollte diese Überlegungen ernst nehmen.
„Ein Wahlsieg ist kein Freibrief“
Anfang April fragte beispielsweise Dr. Christian Rath in der Legal Tribune Online nach einem: „Bundeszwang gegen AfD-regierte Länder“. Der Bund kann nämlich eine Landesregierung entmachten und zeitweise eine Art Staatskommissar einsetzen, wenn sich das Land nicht mehr an die Rechtsordnung hält. So steht es in Artikel 37 des Grundgesetzes:
„(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.“
Angewandt wurde diese Zwangsmaßnahme noch nie, bislang wohl auch noch von keiner Bundesregierung ernsthaft in Erwägung gezogen. Es gibt also keine Erfahrungen in der Frage, ab wann diese Bundesbefugnis greift. Liest der Laie den Verfassungsartikel, so kann das nur ein Land betreffen, das sich der Erfüllung einer konkreten gesetzlichen Pflicht verweigert und nicht eine Landesregierung, von der man lediglich annimmt, sie werde die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Doch Dr. Rath bietet als Jurist weitergehende Auslegungen an:
„Dabei geht es natürlich nicht darum, jede politische Änderung nach einem AfD-Wahlsieg in einem Bundesland zu blockieren. Wahlen müssen Wirkung haben. Ein Wahlsieg ist aber kein Freibrief, die freiheitlich-demokratische Grundordnung – also Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde – zu beeinträchtigen. Hier hat der Bund eine Garantiefunktion.
(...)
Der Bundeszwang ist anwendbar, wenn das Land Bundespflichten verletzt. Artikel 37 steht deshalb im Grundgesetz-Abschnitt ,Der Bund und die Länder'. Seine Bedeutung geht aber weit über Föderalismus-Fragen hinaus. Dies ergibt sich schon aus Artikel 28 Abs. 3 GG: , Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.' Es geht also um das große Ganze: die Bewahrung des ,republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates' (Art. 28 Abs. 1 GG). Der Bundeszwang gem. Art. 37 GG ist ein Mittel, dieses Ziel zu erreichen."
„Der Bund braucht starke Zwangsmittel“
Und hier bieten sich Auslegungsspielräume an. Christian Rath hat da ganz konkrete Vorstellungen:
„Konkret sind zum Beispiel folgende Anwendungsfälle denkbar:
Ein Bundesland weigert sich, bestimmte Bundesgesetze umzusetzen, zB. die Unterbringung von Asyl-Antragsteller:innen, die im Asylgesetz geregelt ist.
Ein Bundesland ignoriert Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, obwohl diese gem. § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bindend sind.
Ein Bundesland verletzt seine grundgesetzlichen Schutzpflichten, indem es tatenlos zusieht, wenn Personen mit Migrationshintergrund durch rechtsextremistische Gruppen schikaniert und angegriffen werden, um diese zu vertreiben."
Bürgern von Bundesländern wie Berlin könnte hier der ketzerische Gedanke kommen, dass der Bund nach dieser Lesart auch eingreifen könnte, wenn es eine Landesregierung nicht hinbekommt, rechtmäßiges Verwaltungshandeln sicherzustellen, wenn sie bei der Organisation von Wahlen versagt, eine Bildungskrise zu verantworten hat oder Polizei und Justiz unzureichend ausstattet. Allerdings verflüchtigt sich dieser Gedanke wahrscheinlich schnell, denn wer hätte die Hoffnung, ein von der Ampel-Regierung eingesetzter Staatskommissar würde in diesen Bereichen eine Verbesserung bewirken?
Kommen wir zurück zu Dr. Rath. Der erklärt uns nämlich auch, was der Bund seiner Ansicht nach im Rahmen des Bundeszwangs so alles machen darf:
„Laut Art. 37 GG kann die Bundesregierung beim Bundeszwang die ,notwendigen Maßnahmen' ergreifen. Diese Bestimmung ist denkbar weit und soll es auch sein.
So kann der Bund zeitweise treuhänderisch die Staatsgewalt in den Ländern übernehmen. Im Wege der Ersatzvornahme kann er so ausnahmsweise Landesgesetze beschließen oder Entscheidungen im Namen von Landesbehörden treffen.
Er kann eine Person als Beauftragte benennen, die die Staatsgewalt im Land zeitweise übernimmt, eine Art Staatskommissar:in. Diese Beauftragte ist in Art. 37 Abs. 2 GG ausdrücklich erwähnt. Der Bund und/oder die Beauftragte können Weisungen erteilen, die im Land umzusetzen sind. Auch dies ergibt sich aus Art. 37 Abs. 2 GG.
Weil es beim Bundeszwang um Zwang geht, braucht der Bund starke Zwangsmittel. So kann er sich die Polizei des Landes unterstellen, aber auch die Bundespolizei einsetzen. Auch die Landespolizeien anderer Länder kann er für den Bundeszwang einsetzen.
Möglich sind auch Boykottmaßnahmen, um den Widerstand des Landes zu brechen, etwa die Abriegelung der Grenzen des Landes oder die Unterbindung bestimmter Warenverkehre."
„Kein Fremdkörper im Grundgesetz“
Das hört sich alles nicht gerade nach der stabilen und gefestigten Demokratie an, die die Bundesrepublik doch immer sein wollte. Auch wer schnelle historische Vergleiche lieber meidet, wie der Autor dieser Zeilen, denkt wahrscheinlich kurz an die Weimarer Republik, in der dreimal eine Landesregierung von der jeweiligen Reichsregierung abgesetzt wurde. 1923 betrieb Reichskanzler Stresemann die Absetzung der rot-roten Landesregierungen in Sachsen und Thüringen, weil die sich weigerten, kommunistische Milizen zu entwaffnen, und 1932 war es Reichskanzler von Papen, der die kommissarische Regierung Preußens absetzte. Letzteres wurde als „Preußenschlag“ bekannt und blieb den Nachkriegsdeutschen zumeist als ein Schritt auf dem Weg von der Demokratie zur Diktatur im kollektiven Gedächtnis. Das ist sicher auch ein Grund, warum bislang kaum jemand laut über den Bundeszwang nachgedacht hat.
Der Bundeszwang unterscheidet sich allerdings in manchen Punkten von der Reichsexekution, wie die Weimarer Verfassung diese Notstands-Entmachtung einer Landesregierung nannte. Die Reichsregierung durfte beispielsweise zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen die Reichswehr einsetzen, während ein Einsatz der Bundeswehr im Innern nicht zur Bundeszwangs-Durchsetzung erlaubt ist. Rath weist auch darauf hin, dass die Maßnahmen des Bundeszwangs nur vorübergehender Natur sein dürfen. Eine Landesregierung könne daher nicht abgesetzt, sondern nur vorübergehend suspendiert werden.
Es gibt auch eine Reihe weiterer Beschränkungen, aber niemand weiß, wie tragfähig sie am Ende sind, denn da der Bundeszwang noch nie genutzt wurde, gab es auch keine Klagen und Gerichtsverfahren und demzufolge auch keine Urteile, an denen Juristen ihre Bewertung orientieren könnten. Als Laie lohnt es sich da nicht einmal, zu spekulieren. Blicken wir deshalb lieber auf das Fazit des Beitrags von Dr. Rath:
‚Der Bundeszwang ist also ein mächtiges Instrument, das mit seinen Checks and Balances aber auch kein Fremdkörper im Grundgesetz ist. Dass der Bund hiermit eine beeindruckend starke Reservefunktion hat, sollte die Sorge vor möglichen AfD-Wahlsiegen auf Landesebene etwas reduzieren. In der Diskussion, ob ein AfD-Verbotsverfahren sinnvoll oder kontraproduktiv wäre, spricht die starke Reservefunktion des Bundeszwangs für einen Verzicht auf voreilige Präventivmaßnahmen.‘“
Als eine solche „voreilige Präventivmaßnahme“ sieht Rath wohl auch den leichteren Wahlrechtsentzug. Allerdings dürfte die Verhängung eines Bundeszwangs dem Ruf der deutschen Demokratie auch nicht eben zuträglich sein.

Der Preußenschlag ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Blockparteien sind absolut entschlossen, die AfD zu verhindern. Man schaue sich nur mal den Kim Jong Günther an! Daß der das unwidersprochen sagt, zeigt, welche Mentalität bei unseren politischen Eliten herrscht. Es wurde versäumt, von Anfang an auf den verfassungsfeindlichen Charakter der Verabredung zur Brandmauer hinzuweisen! Das hat sie – die Brandmauer – zu einer Massenbewegung werden lassen. Shame auch on you, liebe Achse!
Linke mit Ihren Waffen schlagen, bedöte: Lammfromme Märchen vor der Wahl erzählen und erst im Nachgang und etwas zeitversetzt die Muschi, äh, Katze aus dem Sack zu lassen! Und auch das alles mit ‚Im Windschatten‘ oder das Verpacken in unbestreitbarem Nonsens Hohlphrasen Wohlklang, kann man sich durchaus klug aufsparen und muss ich nicht schon zwingend im Erbgericht Gera vor 600 biergeeichten krachledernd abhöckern!
Frage an Radio Eriwan:
Warum wird die AFD so oft mit einem Schnitzel verglichen?
Radio Eriwan antwortet:
Je mehr man drauf klopft, desto grösser wird es.
Vielleicht müssen AfD-Kandidaten für den Wahlkampf die AfD verlassen. Das wird die Bürokraten verwirren.
Kurzer Exkurs zum Mischen von Rot und Grün: Bei der subtraktiven Farbmischung entstehen Braun- oder Olivtöne. Eine ausgewogene Mischung ergibt Braun, mit mehr Grün entsteht ein Olivton. Wie komme ich jetzt nur auf die Politik unserer Demokraten und den Artikel? Ich weiß es auch nicht.
Sollen sie sich doch trauen, irgendwas von diesem Bohei hier im Osten umzusetzen. Dann brennt die Luft.
Was machen Historiker und Sozialarbeiter in ihrer Freizeit? (WELT): „Die Angeklagten – ein Historiker und ein Sozialarbeiter – hatten ausgesagt, dass sie dem 24-Jährigen “Angst machen„ wollten, um etwas gegen zuvor erfolgte Gewalt durch Neonazis zu unternehmen.“ Bewährung… wie immer… im Auftrag des Guten unterwegs… wer glaubt so einen Schwachsinn?