Wahlbetrug/Wahlfälschung ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand und muss verfolgt werden. Sofern es aber die Pennäler der Zählkommission bei der bun- desweit bekannten Additionsschwäche betrifft, hat hier die Kontrolle und Auf- sichtspflicht des Wahlvorstandes versagt. Und diese Gremien müssen vor den Kadi. Vielleicht war es auch ein Handeln auf Anweisung von oben? Das würde mich bei den Zuständen im kleinsten Bundes- land gar nicht wundern. So etwas kennt mann sonst nur aus Somalia etc. Bernhard Zündorff
Wahlbetrug ist schnell vollzogen, wenn sich alle einig sind. Und das ist meist der Fall, wenn es um angebliche “Extreme” geht. Früher passierte genau das mit den Grünen, heute mit der AfD. Ich bin inzwischen gar nicht mal so abgeneigt, es zu glauben, wenn aufgedeckt wird, dass die bundesweiten Wahlmanipulationen Verzerrungen im zweistelligen Prozentbereich zur Folge haben. Aus einem ganz einfachen Grund: Ich sehe nirgends die Sicherheitssysteme, die so etwas verhindern könnten. Das ganze Wahlsystem hat Lücken, groß wie Scheunentore. Und der Wille zur Manipulation ist in jedem Fall vorhanden. Wenn es um eine “gerechte Sache” geht, werden Recht und Gesetz zweitrangig. Wie sonst erklärt sich so ein Statement wie dieses hier: „Was ist schlimmer? Schüler fälschten Wahl oder ein Sitz mehr für die AfD?” Diese Frage stellt auf Twitter nicht irgendein Wicht, sondern ein CDU-Abgeordneter!
Das fatale ist, dass egal, wie bei Wahlen falsch gezählt wird, selbst dann, wenn die SPD 25 % und die CDU nur noch 28 % bekommt, die große Koalition noch lange im Bund wird weiter machen können.
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