Wie aus Artikel 22 der Gesetzesvorlage zu entnehmen ist, soll es keine Verpflichtung mehr geben, die zweite Ehefrau oder eine Zeitehe offiziell anzumelden, es sei denn die betroffene Frau wird schwanger. Die Moral gebiete doch, dass der Vater offiziell bekannt ist. Aber solange der Mann kein Kind zeugt, hat er Narrenfreiheit und darf sich austoben. Dass der Weg der Frau nach einer Zeitehe oder als geschiedene Zweitfrau in die Prostitution führt, interessiert die hohen Moralapostel im iranischen Gottesstaat nicht. Der Begriff Zeitehe, Mote, hat ohnehin nur sexuelle Implikationen, und bedeutet so viel wie genießen und profitieren.
http://debatte.welt.de/kolumnen/73/iran+aktuell/83973/iran+ein+frauenfeindliches+gesetz