Der Bundestag kann nicht so ohne Weiteres von Gas auf Wärmepumpen umgestellt werden. Die Heizsysteme seien für die heute verfügbaren Wärmepumpen-Systeme „nicht geeignet“. Es müsste wohl eine Fussboden-Heizung mit niedrigen Vorlauftemperaturen her. Doch das geht nicht mit vertretbarem Aufwand. Gibt’s jetzt eine Ausnahmeregelung?
Wo ist Christo? Die Bundestagsvoraluftemperatur ist in Not. Frank Schäffler MdB/FDP twitterte am 27. April 2023 „Nur mal so: der Bundestag heizt derzeit mit (Bio-)Öl und Gas. Dies kann lt. Bundestagsverwaltung nicht so einfach umgestellt werden. Die Heizsysteme seien „für die heute verfügbaren Wärmepumpensysteme (…) nicht geeignet.“ Die Berliner Morgenpost ergänzt „Grund: zu hohe Vorlauftemperaturen (110 ℃). Man war seinerzeit übrigens besonders stolz auf das hochkomplexe Heizlüftungssystem des Bundestages.
Nun aber ran! Der Gesetzgeber muss Vorbild sein. Das liebe Volk zu Wärmepumpen verdammen, egal ob in Neu- oder Altbauten, und dann das eigene „Hohe Haus“ weiterhin wetterschädlich erhitzen? Andersrum wird ein Schuh draus: Zuerst den Reichstag und seine 1990er Altbauten wärmepumpenmäßig auf Habeckschen Vordermann bringen und dann die Bevölkerung am funktionierenden Beispiel überzeugen! Was natürlich ein Ding der Unmöglichkeit bleiben dürfte. Ohne Fußboden-/Flächenheizung machen Wärmepumpen mit ihren niedrigen Vorlauftemperaturen keinen Sinn. Nicht mal im Bundestag, der sich seit Merkel auch als Naturgesetzgeber versteht.
1995 zauberten Jeanne-Claude und Christo. Sie verhüllten den Reichstag, umwoben ihn mit ihrem Zauber und entließen das Gebäude vier Jahre später sozusagen mit neuem Geist in ein neues Leben aus der Verhüllung und das mit moderner Heizung. Vierundzwanzig Jahre und einen Habeck später kann das Reichstagsgebäude samt ehedem moderner Heizung mit der neuen Zeit nicht mehr mithalten und ist wettertechnisch rechtsaußen gestrandet.
Das Reichstagsgebäude samt der dazugehörigen Bundestagsgebäude (was ist mit dem Transformationskanzleramt?) sind für den großen Sprung in den grünen Himmel nicht geeignet. Weder kann das Heizsystem von 110 Grad Celsius Vorlauftemperatur auf 35 Grad Celsius gestürzt werden noch dachten des Kaisers Parlamentarier beim Bau an Fußbodenheizungen. Auch die Abgeordneten der 90er Jahre hatten das nicht auf dem Schirm. Pech der vorgrünen Geburt.
Der Bundestag wird also ab 2024 Buße tun müssen. Fünfzigtausend Euro sollen dann für nichtvollzogene Umstellung auf Wärmepumpen fällig sein.
Ist der Bußbetrag einmalig oder jährlich fällig und wird die jeweilige Objektgröße herangezogen? Wenn der Normalbürger für seine Nichtumrüstung fünfzigtausend Euronen berappen soll, müsste dann nicht der Bundestag für das Vergehen hundert- oder tausendfach löhnen und das jedes Jahr? Fragen über Fragen.
Dem Bundestag wird wohl nichts anderes übrigbleiben. Er muss Christo (1935 bis 2020) wiederauferstehen lassen und nach Berlin rufen! Nur Christo vermag den Reichstag und die Bundestagsgebäude mythisch zu verhüllen und diese energetisch transformiert und gegendert wieder zu entblättern.
Beitragsbild: Pixabay

Für Ausnahmemenschen gibt es immer eine Ausnahme, denn Ausnahmen bestätigen die Regel.
„Der Bundestag kann nicht so ohne weiteres von Gas auf Wärmepumpen umgestellt werden.“ Kretschmann sagt, man kann auch mal den Waschlappen nehmen. So wenige, wie da meistens anwesend sind, passen die auch in eine Trinkhalle im Ruhrgebiet. Vielleicht kann man die schnell umbauen.
Hallo Herr Weißgerber…. vertretbarem Aufwand ? Und? Wenn juckts ?? Geld spielt bei den Blockparteien eh keine Rolle solange es nicht das eigene ist… also wo ist das Problem ? „ Der Gesetzgeber muss Vorbild sein “….ha ha ha….selten so gelacht….
Was passiert eigentlich mit anderen öffentlichen Gebäuden. KLauterlach wollte schon eine Ausnahme für Krankenhäuser/Pflegeheime. Gibt’s die? Die Bundeswehr ist in Kriegszeiten ohnehin außen vor? Was ist mit Schulen, Kindergärten und Universitäten, Museen, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Sporthallen, Schwimmbädern, Stadthallen, Rathäusern, Verwaltungsgebäuden, Gefängnissen, Polizei- und Gerichtsgebäuden, Flughäfen, Läden, Supermärkten, Gaststätten, …? Für die Kirchen gibt es schon eine Ausnahme im Gesetz?!
Hat darüber schon mal ein Bundestagsabgeordneter nachgedacht und ein MS-Journalist etwas gesagt/geschrieben?
Was steht im Gesetz(entwurf)?
Aber Herr Weißgerber, es geht nicht um den Bundestag, es geht überhaupt nicht um die Heizung, das Klima, die Gesundheit, das CO2…
Es geht um „Omas klein Häuschen“, d.h. unsere Art zu leben, uns zu kontrollieren…
Rationale Argumente dienen dazu, uns in der Argumentation abzulenken, was Sie, sicher unbeabsichtigt, mit diesem Artikel auch tun. Mit Argumenten kommen wir nicht weiter. Die einen verstehen sie nicht aus Gründen der intellektuellen Begrenztheit und die anderen aus charakterlicher.
Wir müssen die Stichwortgeber der angeblich Regierenden bloßstellen und bekämpfen.
Czaja CDU und von Storch AfD haben im Bundestag die Stichworte schon gegeben und Ernst Wolf in seinen Blogs auch.
Die Frage ist doch, wieso braucht das Haus überhaupt eine Heizung bei der heißen Luft die die Linksgrünrotverwirrten mit ihrem Gewäsch erzeugen? Allein wenn die KGE, Lang und Fester jeden Tag 5 Minuten reden dürfte doch für eine angenehme Raumtemperatur gesorgt sein. Gut, die schlechte Luft, die nebenbei erzeigt wird muß man schon in Kauf nehmen. Man muß auch Opfer bringen!
Habeck heizt ja auch sein eigenes Privathaus mit über 98 Prozent fossiler Wärme – und hat, clever wie er ist, für solche Heizungssysteme wie sein eigenes keine Pflicht zur Umstellung auf Wärmepumpen im Gesetz vorgesehen. An diesem Punkt jedenfalls kann man nicht sagen, Habeck sei dumm. Inkonsistent hingegen ist seine Rechnung, nach der er zu dem Ergebnis kommt, der Strom für Wärmepumpen sei zu 66 Prozent nicht fossil. Dieser Rechnung liegen zwei Fehler zugrunde: erstens darf man nicht den Jahresdurchschnitt nehmen, sondern man muß den Durchschnitt des Stromes in der Heizperiode nehmen, und zweitens ist nicht der Anteil im Gesamtstrom relevant, sondern der Anteil im Delta, also im für die Wärmepumpen zusätzlich benötigten Strom – und der besteht nur aus fossiler und Kernenergie, solange EE im Winter aktuell nicht auf über 100 Prozent kommt. ----- Fazit 1: Eine viel einfachere Lösung für das von Habeck postulierte Problem bestünde darin, EE-Überschußstrom im Winter, soweit er tatsächlich anfällt, zu sehr niedrigem Preis abzugeben und damit die Menschen dazu zu bringen, aus Eigeninteresse diesen Strom abzunehmen und zu verheizen. Fazit 2: Habeck gelingt es manchmal auch, richtig zu rechnen – zumindest wenn er will – , was man daran sieht, daß er für das Heizungssystem, daß er für sein Eigenheim verwendet, die Möglichkeit im Gesetz geschaffen hat, dies auch in Zukunft weiterhin mit über 98 Prozent fossiler Wärme zu betreiben.