Der Bundestag kann nicht so ohne Weiteres von Gas auf Wärmepumpen umgestellt werden. Die Heizsysteme seien für die heute verfügbaren Wärmepumpen-Systeme „nicht geeignet“. Es müsste wohl eine Fussboden-Heizung mit niedrigen Vorlauftemperaturen her. Doch das geht nicht mit vertretbarem Aufwand. Gibt’s jetzt eine Ausnahmeregelung?
Wo ist Christo? Die Bundestagsvoraluftemperatur ist in Not. Frank Schäffler MdB/FDP twitterte am 27. April 2023 „Nur mal so: der Bundestag heizt derzeit mit (Bio-)Öl und Gas. Dies kann lt. Bundestagsverwaltung nicht so einfach umgestellt werden. Die Heizsysteme seien „für die heute verfügbaren Wärmepumpensysteme (…) nicht geeignet.“ Die Berliner Morgenpost ergänzt „Grund: zu hohe Vorlauftemperaturen (110 ℃). Man war seinerzeit übrigens besonders stolz auf das hochkomplexe Heizlüftungssystem des Bundestages.
Nun aber ran! Der Gesetzgeber muss Vorbild sein. Das liebe Volk zu Wärmepumpen verdammen, egal ob in Neu- oder Altbauten, und dann das eigene „Hohe Haus“ weiterhin wetterschädlich erhitzen? Andersrum wird ein Schuh draus: Zuerst den Reichstag und seine 1990er Altbauten wärmepumpenmäßig auf Habeckschen Vordermann bringen und dann die Bevölkerung am funktionierenden Beispiel überzeugen! Was natürlich ein Ding der Unmöglichkeit bleiben dürfte. Ohne Fußboden-/Flächenheizung machen Wärmepumpen mit ihren niedrigen Vorlauftemperaturen keinen Sinn. Nicht mal im Bundestag, der sich seit Merkel auch als Naturgesetzgeber versteht.
1995 zauberten Jeanne-Claude und Christo. Sie verhüllten den Reichstag, umwoben ihn mit ihrem Zauber und entließen das Gebäude vier Jahre später sozusagen mit neuem Geist in ein neues Leben aus der Verhüllung und das mit moderner Heizung. Vierundzwanzig Jahre und einen Habeck später kann das Reichstagsgebäude samt ehedem moderner Heizung mit der neuen Zeit nicht mehr mithalten und ist wettertechnisch rechtsaußen gestrandet.
Das Reichstagsgebäude samt der dazugehörigen Bundestagsgebäude (was ist mit dem Transformationskanzleramt?) sind für den großen Sprung in den grünen Himmel nicht geeignet. Weder kann das Heizsystem von 110 Grad Celsius Vorlauftemperatur auf 35 Grad Celsius gestürzt werden noch dachten des Kaisers Parlamentarier beim Bau an Fußbodenheizungen. Auch die Abgeordneten der 90er Jahre hatten das nicht auf dem Schirm. Pech der vorgrünen Geburt.
Der Bundestag wird also ab 2024 Buße tun müssen. Fünfzigtausend Euro sollen dann für nichtvollzogene Umstellung auf Wärmepumpen fällig sein.
Ist der Bußbetrag einmalig oder jährlich fällig und wird die jeweilige Objektgröße herangezogen? Wenn der Normalbürger für seine Nichtumrüstung fünfzigtausend Euronen berappen soll, müsste dann nicht der Bundestag für das Vergehen hundert- oder tausendfach löhnen und das jedes Jahr? Fragen über Fragen.
Dem Bundestag wird wohl nichts anderes übrigbleiben. Er muss Christo (1935 bis 2020) wiederauferstehen lassen und nach Berlin rufen! Nur Christo vermag den Reichstag und die Bundestagsgebäude mythisch zu verhüllen und diese energetisch transformiert und gegendert wieder zu entblättern.
Beitragsbild: Pixabay

Nun, wenn es besser wäre, wäre es schon liederlich: Laßt sie Ausnahmeregelungen „noch und nöcher“ (C. Kemfert) erlassen, den Rest regelt die Rechtsprechung wg. Gleichbehandlungsgrundsatz; Juristen kennen sich zwar nicht mit Klima & Gedöns aus, aber den Gleichbehandlungsgrundsatz haben sie lt. aktueller Rechtsprechung verstanden & können ihn anwenden. Merke: Je mehr Ausnahmen, desto durchlässiger wird das GEG für die Gerichte – wahrscheinlich wird der erste Schlag von den Sozialgerichten erfolgen.
110°C ???
bei welchem Druck??
Quizfrage: Bei welcher Temperatur wechselt Wasser den Aggegatszustand von flüssig zu Gasförmig bei normalem Druck von ca. 1 bar?
Heizen die Wasserdampf?
Herr Leo Hohensee / 28.04.2023:
Wenn ich in Losheim beim Balter über die Grenze fahre. lasse ich den Klimawahnsinn hinter mir. Versinnbildlicht durch die WKA auf der Scheider Höhe,, die, statt der alten „Drachenzähne des Westwalls“, heutzutage die Grenze markieren.
„ …., müsste dann nicht der Bundestag für das Vergehen hundert- oder tausendfach löhnen und das jedes Jahr?“
Gewaltiger Denkfehler, Herr Weißgerber, nicht der „Bundestag“, besser, die dort, Mandatierenden, sondern Otto, der Steuerzahler.
Ist Ihnen verschwiegen worden, dass die Umrüstpflichten nicht für die Grossverbraucher (öff. Gebäude, Bundeswehr, Industrie, Gesundheitseinrichtungen etc.) gelten? Und es geht die Kunde um, dass auch sozialgebundener Wohnraum (z.B. städt. Genossenschaften) ausgenommen werden. Heisst: Omas Häuschen, Eigentumswohnungen etc. wird zu einem Schleuderpreis oder ein befristetes Wohnrecht übertragen und schon steht für die zuwandernden Fach- und Ortskräfte netter Wohnraum bereit.
Falls die Bundestagsheizung sich evtl. fühlt wie eine Wärmepumpenheizung, dann IST sie auch eine Wärmepumpenheizung! Heizsysteme sind ein soziales Konstrukt. Bei bestehender Unsicherheit ließe sich vielleicht durch zwei, drei quasi-therapeutische Dragqueen-Besuche im Sinne einer harmonischen Lösung auf die Identitätsgefühle der Bundestagsheizung einwirken: „klopfklopf, heizheiz … Ahahahaha!“
Im Bundestag sitzen genug lauwarme Luftpumpen. Da brauchts überhaupt keine Heizung.