Martina Binnig, Gastautorin / 29.11.2023 / 06:00 / Foto: Imago / 26 / Seite ausdrucken

Wäre der EU-Haushalt auch verfassungswidrig?

Was das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung untersagt hat, ist in der EU gang und gäbe: die Umwidmung von Haushaltsgeldern für den Klimaschutz. Im EU-Haushaltsplan 2024 verbirgt sich hinter etlichen Posten, die vordergründig andere Bereiche betreffen, immer wieder der europäische Green Deal, also die grüne und digitale Transformation Europas hin zum ersten „klimaneutralen“ Kontinent.

Dabei wird die modellbasierte Grundannahme, dass der menschengemachte Klimawandel zu einem zerstörerischen Treibhauseffekt führt, als unhinterfragbar vorausgesetzt, was jedoch keineswegs wissenschaftlich bewiesen ist.

Am 20. November billigten nun die EU-Mitgliedstaaten den EU-Haushalt für das Jahr 2024, nachdem sich am 11. November das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf den Haushaltsplan geeinigt hatten. Demnach kann die EU im kommenden Jahr Verpflichtungen in Höhe von rund 189,4 Milliarden Euro etwa in Form von Verträgen oder Finanzhilfen eingehen und bis zu 142,6 Milliarden Euro auszahlen. Außerdem bleiben noch 360 Millionen Euro bis zur Ausgabenobergrenze des derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmens für 2021 bis 2027 verfügbar, was es der EU ermöglicht, auf „unvorhersehbare Erfordernisse“ zu reagieren. 

Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) mit jeweils einer Laufzeit von sieben Jahren wird von der EU seit 1988 genutzt. Darin wird die maximale Gesamtsumme der für die sieben Jahre zur Verfügung stehenden Finanzmittel festgelegt. Außerdem gibt der MFR die Prioritäten der EU-Finanzplanung vor, welche aktuell vor allem auf den „grünen und digitalen Wandel“ ausgerichtet sind. Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 legte die Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag im Mai 2018 vor. Durch die „Corona-Pandemie“ mussten die bisherigen Pläne dann angepasst werden. Am 27. Mai 2020 veröffentlichte die EU-Kommission deshalb einen überarbeiteten MFR-Vorschlag. Ein Teil davon ist das Notfall-Aufbauinstrument „Next GenerationEU“ in Höhe von 750 Milliarden Euro. 

Nun ist es jedoch so, dass mindestens ein Drittel der „NextGenerationEU“-Investitionen, die ursprünglich coronabedingte Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abfedern sollten, in die Finanzierung des sogenannten Grünen Deals umgelenkt wurde. Mit dem Grünen Deal will die EU Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Kein Wunder also, dass die Bundesregierung vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 15. November kalt erwischt wurde: Mittel, die der Bund 2021 ursprünglich zur Bekämpfung der Coronakrise bereitgestellt hatte, dürfen demnach nicht ohne weiteres für den Klimaschutz genutzt werden, wodurch dem vom Bundeskabinett beschlossenen „Klima- und Transformationsfonds“ (EKF) nun plötzlich 60 Milliarden Euro fehlen. Auf EU-Ebene ist die Umwidmung von Geldern in den „Klimaschutz“ dagegen kein Problem, sondern im Gegenteil offenbar geradezu erwünscht. Deswegen können sich unter einzelnen Punkten des EU-Haushaltsplans klimapolitische Ziele verbergen, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. „Grüne und digitale Ausgaben“ sollen nämlich explizit Vorrang haben. Dadurch soll Europa „widerstandsfähiger und zukunftsfähiger“ gemacht werden. 

Neben 2,4 Milliarden Euro, die direkt für den Umwelt- und Klimaschutz eingeplant sind, sind beispielsweise 3,3 Milliarden Euro für „die steigenden Fremdkapitalkosten für NextGenerationEU“ vorgesehen. Von den 2,4 Milliarden Euro für Umwelt- und Klimaschutz wiederum fließen 765 Millionen Euro in das LIFE-Programm, mit dem u.a. Aktivitäten der EU-Kommission finanziert werden können, die „die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union“ fördern, beispielsweise im Bereich Information und Kommunikation oder durch die „Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften“. Auch Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs werden gewährt und Projekte zur Energiewende (Clean Energy Transition, kurz: CET) unterstützt. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission lässt sich ihre eigene Politik fördern.

"Kosten des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft“

Weitere 1,5 Milliarden Euro aus dem Topf für Umwelt- und Klimaschutz kommen dem Fonds für einen gerechten Übergang zugute, durch den die „sozioökonomischen Kosten des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft“ abgefedert werden sollen. Der EU-Kommission ist offenbar durchaus bewusst, dass die Transformation der Wirtschaft hin zu „Klimaneutralität“ erhebliche ökonomische Schäden anrichtet, die sie nun durch „frisches Geld“ übertünchen möchte. So sollen etwa kleine und mittlere Unternehmen für ihren Umbau im Sinne der Energiewende finanzielle Mittel erhalten, neue Unternehmen gegründet sowie Arbeitnehmer weiter- und umgeschult werden. Wörtlich heißt es: „Insbesondere müssen in diesen Plänen der erwartete Verlust von Arbeitsplätzen und die Umstellung der Produktionsprozesse der Industrieanlagen mit den höchsten Treibhausgasintensitäten berücksichtigt werden.“ Durch ihre ideologiegesteuerten Finanzhilfen bindet die EU Unternehmen in ein Abhängigkeitsverhältnis ein. Man könnte auch von Planwirtschaft sprechen.

754 Millionen Euro des EU-Haushalts 2024 werden für das Programm EU4Health bereit gestellt, vorgeblich, um „den Bedürfnissen der Menschen im Bereich Gesundheit umfassend Rechnung“ zu tragen. Schaut man jedoch genauer hin, geht es auch hier keineswegs ausschließlich um den Gesundheitsbereich. Denn EU4Health ist ausdrücklich Teil des One-Health-Konzepts, das die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gemeinsam mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) im Oktober 2022 vorgestellt hat. Dadurch soll mittels „globaler Governance“ im Sinn einer Weltordnungspolitik „die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt“ verbessert und künftigen Pandemien vorgebeugt werden. Im Zentrum der One-Health-Strategie stehen die „Auswirkungen des Klimawandels auf Krankheitserreger und den Gesundheitszustand von Menschen, Haustieren (einschließlich Nutz- und Heimtieren) und wild lebenden Tieren“. Vor allem soll der One-Health-Plan dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu erreichen, die den vollständigen globalen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft hin zur Klimaneutralität bedeuten.

In der am 26. März 2021 veröffentlichten Verordnung 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates zur EU4Health-Strategie wird darauf hingewiesen, dass „koordinierte Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Unionsebene“ gegen „grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren“ nötig seien und „die Fähigkeit der Union zur Vorsorge für etwaige künftige Gesundheitskrisen, zur Reaktion darauf und zu ihrer Bewältigung“ gestärkt werden müsse. Dazu gehöre auch die „Einrichtung einer Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen“ sowie „der Aufbau von Kapazitäten für die Reaktion auf Gesundheitskrisen, Präventivmaßnahmen im Zusammenhang mit Impfung und Immunisierung, verstärkte Überwachungsprogramme, Bereitstellung von Gesundheitsinformationen und Plattformen für den Austausch über bewährte Verfahren“. In diesem Zusammenhang wird neben der One-Health-Strategie auch der Ansatz „Gesundheit in allen Politikbereichen“ (Health in All Policies, kurz: HiAP) genannt. Damit strebt die WHO an, das Thema Gesundheit im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe in allen Politikfeldern zu verankern. 

Die EU4Health-Strategie steht also ganz im Einklang mit den aktuellen Bestrebungen der WHO, sich durch einen neuen Pandemievertrag sowie durch die Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften eklatant größeren Einfluss auf die Politikgestaltung der 194 WHO-Mitgliedstaaten zu verschaffen. Die WHO wäre im Falle der Verabschiedung des Vertrags und der Vorschriften nämlich berechtigt, Krisen auszurufen, die einen verbindlichen Krisenreaktionsmechanismus nach sich ziehen würden. Dabei geht es allerdings nicht zuletzt darum, beispielsweise den lukrativen afrikanischen Markt für die Produkte der mRNA-Technologie zu erschließen. So heißt es auch in der Verordnung zur EU4Health-Strategie: „Klinische Prüfungen und die Bewertung von Gesundheitstechnologien können im Zusammenhang mit Krisen der öffentlichen Gesundheit dazu beitragen, dass die Entwicklung und Identifizierung wirksamer medizinischer Gegenmaßnahmen beschleunigt werden. Daher sollten Maßnahmen in diesen Bereichen über das Programm unterstützt werden können.“ 

"Grüner und digitaler"

Wie im von der WHO angestrebten Pandemievertrag wird in der Verordnung zur EU4Health-Strategie auf die Gefahr von Fehlinformationen - respektive Kritik - eingegangen: „Die Bereitstellung von Informationen für den Einzelnen spielt eine wichtige Rolle bei der Prävention von und der Reaktion auf Krankheiten. Mit dem Programm sollten daher Kommunikationsmaßnahmen, die sich an die breite Öffentlichkeit oder an bestimmte Gruppen von Menschen oder Fachleuten richten, gefördert werden, in deren Rahmen – ergänzend zu entsprechenden nationalen Kampagnen – Krankheitsvorsorge und eine gesunde Lebensweise beworben werden, Fehlinformationen und Desinformation hinsichtlich der Prävention, der Ursachen und der Behandlung von Krankheiten bekämpft werden, zögerliche Impfbereitschaft angegangen wird und Bemühungen um die Stärkung altruistischer Verhaltensweisen wie etwa von Organ- und Blutspenden unterstützt werden.“ Für die Durchführung des EU4Health Programms ist übrigens die Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) zuständig, die u.a. das EU-Impfnetzwerk mit beispielsweise Pfizer finanziert.

Darüber hinaus sind im EU-Haushalt 12,9 Milliarden Euro für „Horizont Europa“, das EU-Rahmenprogramm für Forschung, vorgesehen. Auch hier lohnt sich ein genauerer Blick, denn das Programm spielt insbesondere durch Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich Klima, Energie und Mobilität eine wichtige Rolle für den „digitalen und grünen Wandel“. Auch im Cluster „Gesundheit“ des EU-Forschungsprogramms dienen Mittel in den Bereichen „Umwelteinflüsse auf Gesundheit“ und „Umwelt-Klima-freundliche Gestaltung des Gesundheitssystems“ ausdrücklich der Umsetzung des Green Deals. Außerdem sollen Aktivitäten aus den Bereichen digitale und industrielle Technologien inklusive Weltraumtechnologien sowie aus der nachhaltigen Versorgung mit Rohstoffen gebündelt werden, um einen „schnelleren und tiefergehenden digitalen und industriellen Wandel“ zu ermöglichen. Im Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL), das mit 1,3 Milliarden Euro gefördert werden soll, geht es ebenfalls darum, „wie Europa grüner und digitaler werden kann“.

Der „grüne und digitale Wandel“ wird zudem noch mit Haushaltsgeldern im Rahmen von InvestEU gefördert, einem Programm, das nachhaltige Investitionen, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa unterstützt und im nächsten Jahr 348 Millionen Euro erhalten soll. Wohin man also schaut: Auf Schritt und Tritt stolpert man im EU-Haushaltsplan 2024 über den Themenkomplex Klima-Digitaliserung-Gesundheit. 47,9 Milliarden Euro sind etwa noch reserviert für „regionale Entwicklung und Zusammenhalt zur Unterstützung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie für eine Infrastruktur, die dem grünen Wandel und prioritären Projekten der Union förderlich ist“. Daneben fließen Gelder für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit (16,2 Milliarden Euro), für eine gemeinsame Agrarpolitik (53,7 Milliarden Euro), für „Menschen, sozialen Zusammenhalt und Werte“ (21,9 Milliarden Euro), für migrationsbezogene Ausgaben (1,7 Milliarden Euro, davon 1,5 Milliarden Euro zur Unterstützung von Migranten und Asylsuchenden), für den Grenzschutz (2,2 Milliarden Euro) sowie „zur Bewältigung der Herausforderungen im Verteidigungsbereich“ (1,6 Milliarden Euro, davon 260 Millionen Euro für das neue „kurzfristige Instrument für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern“ EDIRPA sowie 343 Millionen Euro zur Förderung der Munitionsproduktion). 

Im Juni dieses Jahres hatte die EU-Kommission übrigens eine weitere Überarbeitung des MFR vorgeschlagen. Haushaltskommissar Johannes Hahn betonte, dass diese erneute Überarbeitung erforderlich sei, „um die notwendigen Ressourcen für dringende neue Bedürfnisse bereitzustellen und um einen angemessenen Handlungsspielraum zu erhalten für die Reaktion auf Entwicklungen, die kommen werden.“ Der jetzt vereinbarte Haushalt 2024 werde dazu beitragen, die unmittelbaren Folgen der Krise im Nahen Osten zu bewältigen, etwa über die Finanzierung von humanitärer Hilfe. Das sei aber angesichts der Menge an Herausforderungen nicht genug. Die EU müsse in die Lage versetzt werden, auf die Folgen des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine, den anhaltenden Migrationsdruck, Naturkatastrophen sowie den globalen Wettbewerb um kritische Schlüsseltechnologien stabil zu reagieren. Drängt sich die Frage auf, wie die EU wohl finanziell dastehen würde, wenn sie nicht einen großen Teil ihres Haushalts der Ideologie des Green Deals opfern würde.

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Foto: Imago

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R.Camper / 29.11.2023

„Wäre der EU-Haushalt auch verfassungswidrig?” ————Was bitte schön ist verfassungswidrig? Meint die Autorin eventuell grundgesetzwidrig? Ich höre schon, Erbsenzähler, ist doch das Gleiche. Ist es eben nicht. Wir hätten eventuell eine Verfassung haben können, im Grundgesetz ist dafür extra ein Paragraph, leider wurde auch der, nach der Wiedervereinigung, von den „Eliten” nicht umgesetzt, bzw noch nicht umgesetzt.———- „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”———Was ist denn nun der Unterschied? Das Grundgesetz wurde nach dem Krieg, ohne Volksabstimmung und mit erheblichem Einfluss der Alliierten, verabschiedet. Eine Verfassung verlangt in jedem Fall eine Volksabstimmung, sogar die DDR hatte eine Verfassung, welche durch eine Volksabstimmung legitimiert wurde.

Rupert Drachtmann / 29.11.2023

Dieses fragwürdige und umstrittene Konstrukt ist umgehend aufzulösen und abzusetzen. Ist nicht reformierbar.

Steffen Schwarz / 29.11.2023

EU, der größte Schwindel aller <Zeiten… Für mich nur wie immer die Frage, wie bekommt man die ganze Truppe endlich weg.

A.Schröder / 29.11.2023

Gut, keiner ist so alt, sich an 1923 zu erinnern. Damals wurden die Reichen und Bürgerlichen um ihren Besitz gebracht. Das Geld war nicht das Papier Wert. Die arme Bevölkerung hatte nichts, nur ums überleben zu kämpfen. Wohnte per Miete fast umsonst. Das Rennen aufs Gold und andere wertstabile Sachen ist natürlich schon lange im Gang. Trotzdem hocken die meißten Deutschen auf ihren Sparbüchern, wie auf einer heiligen Reliquie. Meine Empfehlung aus der Geschichte, Geld verbrassen und eventuell seine Schulden bezahlen. Am besten wenn es Eine-Millionen-Scheine wieder gibt. Da bekommt man sogar Wechselgeld.

S. Andersson / 29.11.2023

Ich frage mich immer wer die Kohle bekommt. Was könnte man mit so viel € alles gutes machen und die Genossen verbrennen es für Unfug .... das sind irre Leute die asap wech müssen. So kann das nicht gut gehen.

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